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Anpassung der Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2015 beschlossen
Die Anhebung der Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und Schulkindbetreuungen im Stadtgebiet sowie die entsprechende Änderungssatzung hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.

Die neuen Gebühren gelten ab dem 01.09.2015 für ein Jahr. Die Gebührenerhöhungen liegen zwischen 3,1 % (Kindergartenbereich, Regelöffnungszeiten) und 10,8% (Kleinkinder, verlängerte Öffnungszeiten). Die Kosten für das Mittagessen bleiben bei 64 Euro im Monat.

Abgelehnt wurde ein Antrag der GAL auf eine kostenlose Betreuung der Kindergartenkinder (ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt) zu den Regelöffnungszeiten mit 4 Ja-Stimmen und 28 Nein-Stimmen.

Auch ein Antrag von GAL und Freien Wählern, die sonstigen Gebühren (ohne die o.g. Regelöffnungszeiten für Kindergartenkinder) pauschal um 3,5% zu erhöhen, wurde mit 8 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen abgelehnt.

Beschlossen wurden im Einzelnen die folgenden Gebühren, auf die sich CDU, SPD und ÖDP während einer Sitzungsunterbrechung geeinigt hatten:
(Gebühr jeweils für Familie mit 1 Kind, bei zwei und mehr Kindern gelten geringere Sätze)

Kindergartenkinder:

  • Regelöffnungszeit    100 Euro    + 3,1 %    24 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
  • Verlängerte / flexible Öffnungszeiten    125 Euro    + 3,3 %    27 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen
  • Ganztagsbetreuung    225 Euro    + 7,1 %    24 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Kleinkinder in altersgemischten Gruppen:

  • Regelöffnungszeit    200 Euro    + 3,1 %    einstimmig
  • Verlängerte / flexible Öffnungszeiten    210 Euro    + 8,2 %    24 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
  • Ganztagsbetreuung    340 Euro    + 6,3 %    24 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


Kleinkinder in Krippen:  

  • Regelöffnungszeit    240 Euro    + 8,6 %    24 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
  • Verlängerte / flexible Öffnungszeiten    245 Euro    + 10,8 %    24 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
  • Ganztagsbetreuung    350 Euro    + 9,3 %    24 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen


Schulkinder:

  • Kernzeiten    64 Euro    + 3,2 %    einstimmig
  • je zusätzliche halbe Stunde    20 Euro    + 5,3 %    25 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
  • Ganztagsbetreuung    225 Euro    + 7,1 %    24 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen

Nach wie vor wird es für Wohngeldempfänger einen Nachlass von 25% auf alle Gebühren geben. Die Satzung enthält auch weiterhin eine Regelung für sonstige Härtefälle.

Die Satzungsänderung mit allen Gebühren war im Mitteilungsblatt Nr. 28 vom 09.07.2015 veröffentlicht. Sie kann auch hier abgerufen werden.

Zuvor hatte Oberbürgermeister Blättgen die geplante Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen in Bad Rappenau und die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren vorgestellt.

Grundlage für die Berechnung der Gebühren sind die sogenannten „gemeinsamen Empfehlungen“ der Kirchen und der kommunalen Landesverbände. Demnach sollen 20% der Kosten für die Kinderbetreuung durch Elternbeiträge gedeckt sein. In Bad Rappenau liegt der Kostendeckungsgrad der städtischen Einrichtungen derzeit zwischen 14 und 16 %. Dies liegt daran, dass in Bad Rappenau bisher zugunsten der Eltern teilweise deutlich nach unten von den Empfehlungen abgewichen wurde.

Auch bei den für 2015/2016 geplanten Gebühren ist die Verwaltung den Empfehlungen nicht in voller Höhe gefolgt, sondern zugunsten der Eltern teilweise deutlich darunter geblieben. Es wird aber nach wie vor grundsätzlich angestrebt, die 20% Kostendeckung durch Elternbeiträge zu erreichen.

Laut Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2013 betrugen die Gesamtausgaben der Stadt Bad Rappenau im Kindergartenbereich 5 Mio. Euro, von denen 2,38 Mio. Euro durch Einnahmen, größtenteils Landeszuschüsse, gedeckt sind. Die restlichen 2,6 Mio. Euro müssen aus allgemeinen Haushaltsmitteln zugeführt werden.

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Kostensteigerungen lagen zwischen 3,1% (Kindergartenkinder, Regelöffnungszeit) und 18,8 % (Kleinkinder in Krippen, Ganztagsbetreuung). Generell fallen die Erhöhungen im Kleinkindbereich sowie bei den flexiblen / verlängerten Öffnungszeiten und der Ganztagsbetreuung höher aus als im Kindergartenbereich und bei den Regelöffnungszeiten.

Da die Tarifverhandlungen im Kindergartenbereich noch nicht abgeschlossen sind, und man nicht weiß, wie sich der Tarifabschluss auswirken wird, wurden die Gebühren nur für ein Jahr beschlossen, nicht wie sonst üblich für zwei Jahre.

Bereits im Vorfeld der Sitzung hatte die CDU-Fraktion signalisiert, dass sie die Gebührenerhöhungen teilweise mittragen wird und einen eigenen Vorschlag eingereicht, der Erhöhungen zwischen 3,1 % und 13,1 % vorsah.

Auch die Sprecherin der SPD-Fraktion zeigte sich grundsätzlich mit einer Anhebung der Gebühren einverstanden. Die SPD zeigte sich bereit, einer Erhöhung um maximal 9,5% zuzustimmen.

Die Sprecherin der  FW-Fraktion sprach sich gegen eine Gebührenerhöhung aus. Die örtlichen Einrichtungen böten eine hohe Qualität und ein breites Angebot, auch werde nur ein geringer Teil der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt, dies spreche für eine Erhöhung. Auch für sozial schwache Familien gebe es Möglichkeiten auf Nachlass bei den Gebühren bzw. auf Kostenübernahme durch andere Behörden. „Dieser bürokratische Weg ist aber sicherlich für viele Familien eine große Hemmschwelle“, so die FW-Sprecherin. Allerdings stellt aus Sicht der FW-Fraktion die Höhe der Gebühr auch für „normale“ Familien eine Belastung dar. Die FW-Fraktion sieht es daher als „Aufgabe der Allgemeinheit an, Kitas und Kindergärten zu betreiben, und dies zu möglichst günstigen Konditionen“.
Ein Einsparvorschlag, wie die fehlenden Mittel anderweitig gedeckt werden sollen, wurde allerdings nicht gemacht.

Als „schwieriges Unterfangen“ bezeichnete die Sprecherin der CDU-Fraktion die Festlegung der Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen. Das Angebot in Bad Rappenau und den Teilorten sei weitreichend und attraktiv und werde gut angenommen. „Aber die vielen verschiedenen Betreuungsangebote haben ihren Preis.“ Die CDU fürchtete, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen einige Betreuungsangebote unattraktiv machen könnten. Aus Sicht der CDU könnte auch die Verlässlichkeit der Angebote für die Familien leiden, wenn die Beitragserhöhungen unvermittelt hoch ausfielen. Gleichzeitig sah die CDU die Notwendigkeit, dass in einigen Bereichen die Beiträge an die landesweit empfohlenen Beträge angepasst werden sollten. Angesichts der Haushaltslage sei auch nicht klar, wie lange sich Bad Rappenau diese Form der Unterstützung von Familien noch leisten könne. Daher hatte die Fraktion einen Vorschlag ausgearbeitet, der im Bereich der Kleinkind- bzw. bei den verlängerten Öffnungszeiten und der Ganztagsbetreuung Erhöhungen von 6,25 % bis 13,2 % vorsah.

Auch die SPD-Fraktion signalisierte ihre Zustimmung zur Anhebung der Gebühren für die Kinderbetreuung, allerdings ebenfalls nicht in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe. „Besonders bei Kindern fällt es uns immer schwer, eine Gebührenerhöhung umzusetzen. Uns wäre es auch lieber, der Besuch des Kindergartens wäre kostenfrei, aber dies muss auch finanzierbar sein“, so die Sprecherin der SPD-Fraktion. Eine Erhöhung um bis zu 9,5% im Bereich Kleinkinder sowie verlängerte Öffnungszeiten bzw. Ganztagsbetreuung konnte sich die SPD vorstellen. „Erhöhungen sind notwendig, aber maßvoll.“
Grundsätzlich sollte aus Sicht der SPD die Spanne zwischen Empfehlung der Kirchen und kommunalen Landesverbände (20% Kostendeckung durch Elternbeiträge) und den tatsächlichen Gebühren nicht so weit auseinanderdriften. Ziel für die Zukunft sollte die  Angleichung sein.
Mit der nun vorgeschlagenen Erhöhung werde der „Geldbeutel der Familien nicht überstrapaziert“ und im Vergleich zu anderen Kommunen bleibe Bad Rappenau auch noch konkurrenzfähig. Wichtig sei außerdem, die Eltern bei der Anmeldung auf die Regelungen zur Gebührenreduzierung sowie auf die Härtefallregelung aufmerksam zu machen.


Gegen die Höhe der Gebührenanpassung sprach sich die GAL-Fraktion aus und stellte darüber hinaus den Antrag, dass die Regelbetreuung im Kindergartenalter (ab 3 Jahren bis zum Eintritt in die Grundschule) in einer Kernzeit von bis zu 6 Stunden am Tag kostenfrei erfolgen soll. „Es sollte nicht vom Geldbeutel abhängen, ob jemand sein Kind in den Kindergarten bringt oder nicht“, so der Sprecher der GAL.
Auch bei den verlängerten Öffnungszeiten oder der Ganztagesbetreuung sollte die Gebühr niemanden davon abhalten, berufstätig zu sein. Daher wollte die GAL die Gebühren für diese Angebote um maximal 3,5% anheben.
Ein Einsparvorschlag, wie diese fehlenden Einnahmen kompensiert werden sollen, wurde allerdings nicht gemacht.

Aus der Sicht der ÖDP-Fraktion befindet sich Bad Rappenau in einer „widersprüchlichen Situation“. Denn die verbesserte Betreuung von Kleinkindern wurde vom Gesetzgeber  u.a. eingeführt, damit sich mehr Familien für ein Kind entscheiden. „Dies scheint nicht der Fall zu sein, denn eigentlich müsste in Bad Rappenau die Geburtenrate deutlich steigen, haben wir doch einen herausragenden Versorgungsgrad für 1 bis 3-jährige von 50 Prozent“, so der Sprecher der ÖDP-Fraktion. Vor allem bei den sozial schwachen Familien wünschte sich die ÖDP eine Verbesserung, da die derzeitige Härtefallregelung kaum in Anspruch genommen werde. „Damit sich wirklich Betroffene auch eher trauen, Hilfe zu beantragen, wünschen wir uns von der ÖDP eine Umbenennung des negativ besetzten Begriffes `Härtefall´ in z.B. `Regelung für schwierige Lebenslagen´.“ In Bezug auf die Gebührenerhöhungen zeigte sich die ÖDP bereit, eine Anhebung wie von CDU bzw. SPD vorgeschlagen, mitzutragen.

Im Anschluss an die Stellungnahmen wurde die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen. In dieser Unterbrechung einigten sich die Fraktionen mehrheitlich auf den Kompromiss, der beschlossen wurde.


Vorstellung der geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen in der Kraichgauhalle wurde vertagt
In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 15.06.2015 wurde zu diesem Tagesordnungspunkt angeregt, außer der Erneuerung des Flachdachs auch den Bau eines Pultdaches zu prüfen. Da dies in der kurzen Zeit bis zur Gemeinderatssitzung am 02.07.2015 nicht möglich war, wurde dieser Punkt auf die Sitzung vom 23.07.2015 vertagt.


Linksabbiegespur Siegelsbacher Straße und Resterschließung Baugebiet "Gromberg", Bad Rappenau – Auftrag vergeben
Mit 24 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Vergabe der Bauarbeiten für die Linksabbiegespur K2148 zum Baugebiet „Gromberg“ und der Arbeiten für die Resterschließung im Baugebiet „Gromberg“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma HLT Bau GmbH aus Neckargerach, zum Angebotspreis von 710.431,90 Euro brutto zugestimmt.

Die Firma HLT-Bau hatte das wirtschaftlichste von insgesamt sieben Angeboten abgegeben. Die Kostenschätzung belief sich auf 829.000 Euro. Das Baustartgespräch soll schon in der Kalenderwoche 28/2015 stattfinden. Mit einer Fertigstellung der Maßnahme bis Dezember 2015 ist zu rechnen. Ein Fahrbahnteiler ist vorgesehen, ein späterer Anschluss des Waldstadions von der Siegelsbacher Straße aus möglich.

Der Sprecher der FW wies darauf hin, dass seine Fraktion gegen die Auftragsvergabe stimmen werde. Dies liege nicht an der zu beauftragenden Firma, sondern daran, dass die FW-Fraktion an dieser Stelle einen Kreisel bevorzugt hätte.
Ein Kreisel wäre jedoch erheblich teurer als die Linksabbiegespur gewesen, deshalb soll aus Kostengründen diese Variante umgesetzt werden.


Erschließung Baugebiet "Geisberg", Obergimpern – Auftrag vergeben
Einstimmig hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe zur Erschließung des Baugebiets „Geisberg“ in Obergimpern an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Wolff & Müller GmbH & Co.KG aus Waldenburg, zum Angebotspreis von 795.387,79 Euro brutto zugestimmt.

Die Firma Wolff & Müller GmbH & Co KG aus Waldenburg hat das wirtschaftlichste von insgesamt sieben Angeboten abgegeben. Die Kostenschätzung belief sich auf 898.000 Euro.

Die Erschließungsarbeiten sollen Ende August beginnen und bis Ende März 2016 beendet sein. Voraussichtlich wird man ab Frühjahr 2016 im Baugebiet „Geisberg“ in Obergimpern bauen können.


 
 
 
 
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