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Stadtwald Bad Rappenau – Zustimmung zum Betriebsplan 2016 erteilt
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Betriebsplan für den Stadtwald Bad Rappenau für das Forstwirtschaftsjahr 2016 zugestimmt. Er prognostiziert einen Überschuss von 39.150 Euro.

Forstamtsleiter Martin Rüter und Revierleiter Claus Schall erläuterten die Planungen für 2016 und gaben einen Rückblick auf das fast abgelaufene Waldjahr 2015, das in Bad Rappenau wieder sehr erfolgreich verlaufen ist. 2015 wurden bisher 173.000 Euro eingenommen und 101.000 Euro ausgegeben, allerdings sind noch einige Ausgaben für 2015 zu tätigen. Insgesamt läuft die Umsetzung des Forsteinrichtungswerkes wie geplant.

Forstamtsleiter Martin Rüter gab eine kurze Übersicht über grundlegenden Daten zum Bad Rappenauer Stadtwald. Dieser ist 536 Hektar groß, 512 Hektar sind von Wald bewachsen. 85% sind Laubbäume, 15% Nadelbäume. Den größten Anteil am Wald hat die Eiche mit 32%, gefolgt von der Buche mit 29%. Der Anteil der Nadelbäume nimmt kontinuierlich seit Jahren ab. Sollte aber aus Sicht von Rüter bei 20% gehalten werden, um nach wie vor ein gemischtes Angebot auf dem Holzmarkt präsentieren zu können.

Der jährliche Holzzuwachs liegt bei 8,4 Festmeter pro Hektar und Jahr. Durchschnittlich werden 3.450 Festmeter pro Jahr genutzt, davon sind rund 1.000 Festmeter Brennholz. Die wertvollsten Sortimente im Stadtwald sind Furnier-Eichenstämme, Eichen-Fassholz und Eichen-Sägeholz. Ein durchschnittlicher jährlicher Überschuss von ca. 50.000 Euro wird erwirtschaftet.

Von Schädlingsbefall blieb der Stadtwald im Jahr 2015 weitgehend verschont, ein Befall von Frostspanner und Eichenwickler war jedoch zu verzeichnen. Sorge macht den Forstleuten die Klimaentwicklung mit feuchten Wintern ohne Frost (die u.a. die Holzernte erschweren) und trockenen, heißen Sommern. Dies begünstigt auch die Ausbreitung von Schädlingen wie dem Eichenprozessionsspinner. Das aus Asien eingeschleppte Eschentriebsterben, das durch einen Pilz verursacht wird, stellt im Bad Rappenauer Stadtwald kein Problem dar, da ein keine reinen Eschenbestände gibt. Auch der Sturm Niklas vom 1.4.2015 richtete im Bad Rappenauer Stadtwald kaum Schäden an.

Auf dem Holzmarkt lief in diesem Jahr die Eiche in allen Qualitäten am besten. Es konnten Preise bis zu 308 Euro pro Festmeter erzielt werden. Allein aus Bad Rappenau wurden 161 Festmeter bei der Submission in Tripsdrill verkauft. Das Interesse an Brennholz ist dagegen etwas abgeflaut. Ein großer Abnehmer für Industrieholz ist das Zellstoffwerk in Mannheim-Waldhof („Zewa“).

Der Betriebsplan für 2016 sieht einen Überschuss in Höhe von knapp 40.000 Euro vor. Die geplanten Gesamteinnahmen (alle aus Holzerlösen) belaufen sich auf 168.000 Euro, die Gesamtausgaben auf 128.850 Euro. Die wichtigsten Sortimente im Bad Rappenauer Stadtwald sind das Eichenstammholz, hier sollen 2016 rund 200 Festmeter geerntet werden, und das Buchenstammholz, die geplante Ernte liegt bei rund 500 Festmeter. Außerdem sollen wieder rund 1.100 Festmeter Brennholz geerntet werden.

Revierförster Claus Schall erläuterte, dass 2016 in den Gemarkungen aller Stadtteile Holz eingeschlagen wird. Seiner Meinung nach geht es dem Rappenauer Wald gut. Die Trockenheit im Sommer führte dazu, dass es weniger Probleme mit Schädlingen wie Pilzen (Eschentriebsterben) oder dem Eichenmehltau gibt. Die Eiche kommt mit der Trockenheit gut zurecht und auch die Waldarbeit wurde durch die Trockenheit erleichtert.

Zustimmung zum Betriebsplan sowie Dank an die Mitarbeiter der Forstverwaltung und Lob für die nachhaltige und vorbildliche Waldpflege äußerten alle Fraktionen des Gemeinderates. Sie zeigten sich auch erfreut über die seit Jahren stabilen Einnahmen aus dem Stadtwald.


Baulandumlegung "Kandel" Bad Rappenau
Umlegung nach dem Baugesetzbuch angeordnet; Auftrag an das Vermessungsamt des Landratsamtes Heilbronn zur Durchführung der Umlegung
Einstimmig hat der Gemeinderat für das Gebiet „Kandel“ in Bad Rappenau eine Umlegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) angeordnet. Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens soll das Vermessungsamt des Landratsamtes Heilbronn beauftragt werden. OB Blättgen wurde zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Vermessungsamt ermächtigt.

In der Sitzung vom 08.10.2015 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Kandel“ im Westen von Bad Rappenau gefasst. Mit den aktuellen Beschlüssen soll nun das Baulandumlegungsverfahren in Gang gesetzt werden. Die meisten Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes befinden sich schon heute im Eigentum der Stadt Bad Rappenau. Das Gebiet hat insgesamt eine Größe von fünf Hektar.


Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau“
Zustimmung zur Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2016, Senkung der Gebührensätze ab 01.10.2016
Einstimmig hat der Gemeinderat der Gebührenkalkulation der Fa. Allevo Kommunalberatung für die Stadt Bad Rappenau sowie der Höhe der Abwassergebühren für das Jahr 2016 zugestimmt.

OB Hans Heribert Blättgen stellte den Sachverhalt vor und wies darauf hin, dass die Abwassergebühren nach der Kalkulation der Firma Allevo Kommunalberatung im Jahr 2016 in fast allen Bereichen fallen. Nur für Betreiber von Kleinkläranlagen wird es teurer als bisher.

Stadtkämmerer Gerd Kreiter stellte anschließend den Sachverhalt und die neuen Gebühren detailliert vor. In den Jahren 2012 und 2013 wurde vom Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau“ (SER) eine gebührenrechtliche Überdeckung in Höhe von insgesamt 307.441 Euro erwirtschaftet. Gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) muss diese Überdeckung innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden. Daher liegen die nun kalkulierten Gebühren größtenteils unter den bisherigen.

Die kostendeckenden Gebührensätze sollen nach der Berechnung der Fa. Allevo wie folgt aussehen:

Gebührensatz -------------------------------------   ab 2016 -----------------   bisher
Schmutzwassergebühr Kanal ---------------   0,78 Euro / m³   ------- 1,03 Euro / m³
Schmutzwassergebühr Kläranlage    --------1,43 Euro / m³  -------  1,53 Euro / m³
Schmutzwassergebühr gesamt   ------------- 2,21 Euro / m³  ---- --  2,56 Euro / m³
Niederschlagswassergebühr    -----------------0,48 Euro / m²   ------ 0,54 Euro / m²
Geschlossene Gruben    --------------------------3,50 Euro / m³   ------- 6,00 Euro / m³
Kleinkläranlagen    ---------------------------------28,00 Euro / m³  ----  25,00 Euro / m³

Eine Musterberechnung ergibt, dass eine 5-köpfige Familie, die in einem Einfamilienhaus mit 120 m² versiegelter Fläche wohnt, dadurch jährlich insgesamt 77 Euro Abwassergebühren einspart. Ein Single, der in einer Eigentumswohnung mit anteilig 40 m² versiegelter Fläche wohnt kann jährlich rund 18,50 Euro sparen.

Ihre Zustimmung zur Gebührenkalkulation und zur Senkung der Abwassergebühren äußerten anschließend alle Fraktionen des Gemeinderates: „Eine Gebührensenkungen gab es in den letzten 35 Jahren fast noch nie. Diese Entwicklung ist erfreulich für die Bürger“, befand der Sprecher der CDU. Dem schloss sich der Sprecher der SPD an: „Genauso wie wir die Entscheidungen mitgetragen haben, Defizite auszugleichen, freuen wir uns, wenn Gebühren abgesenkt werden können, was nach meiner Lebenserfahrung recht selten vorkommt.“ Der Sprecher der FW-Fraktion wies darauf hin, dass der Eigenbetrieb unter anderem ein Darlehen von der Stadt hat, so dass sie Stadtkasse auch von Zinseinnahmen profitiert. Der Sprecher der ÖDP-Fraktion lobte die Arbeit des Eigenbetriebes Stadtentwässerung insgesamt: „Es gab noch nie Kostenüberschreitungen oder technische Probleme, obwohl hier enorme Mengen an Abwasser „verdaut“ werden müssen!“ 


Eigenbetrieb "Stadtentwässerung Bad Rappenau"
Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat auch der Neufassung der Abwassersatzung zugestimmt. Die neue Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Die neue Abwassersatzung war im Wortlaut im Mitteilungsblatt Nr. 47 /2015 vom 19.11.2015 veröffentlicht und kann auch im Internet unter www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen abgerufen werden.

OB Blättgen stellte die wichtigsten Neuerungen kurz vor. Die Änderung der Abwassersatzung ist erforderlich, weil die Gebühren sich zum 01.01.2016 ändern. Da auch einige weitere Änderungen erforderlich sind, soll die gesamte Satzung neu gefasst werden. Die Änderungen sind in erster Linie redaktioneller Natur. Einige Änderungen erfolgen auf Empfehlung des Gemeindetages, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Andere Änderungen dienen der einheitlichen Handhabung mit den Regelungen des Wasserzweckverbandes, der die Gebühren für Frischwasser erhebt.




Baugebiet "Waldäcker", Stadtteil Babstadt
Straßennamen vergeben
Einstimmig hat der Gemeinderat die Straßennamen im Baugebiet „Waldäcker“ in Babstadt festgelegt auf: Waldäckerstraße, Limesstraße, Am Römerbrunnen, Kastellstraße.

Von den Gemeinderäten aus Babstadt wurden Namen mit Bezug zu den Römern vorgeschlagen, da die Ausgrabung einer römischen Siedlung im Bereich des jetzigen Baugebietes den Ortsteil zwei Jahrzehnte lang beschäftigt hat.


Beteiligungsbericht für das Jahr 2014 vorgestellt
Vom Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau hat der Gemeinderat Kenntnis genommen. Zur Erstellung des Beteiligungsberichts sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet. Er enthält Informationen über alle Unternehmen in Privatrechtsform, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt ist. Hierzu gehören die Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH, die Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH, die Schwärzbergklinik GmbH, die Salinenklinik AG, die Kurklinik Bad Rappenau GmbH sowie die Landesgartenschau Bad Rappenau GmbH. Darüber hinaus enthält der Bericht Informationen über die Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an Zweckverbänden. Neben dem Zweckverband „Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“ ist Bad Rappenau an verschiedenen Abwasser- bzw. Hochwasserschutz-Zweckverbänden und der vhs Unterland beteiligt.

 
 
 
 
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