• Ortsdurchfahrt Wollenberg

    Ortsdurchfahrt Wollenberg

  • Dorfplatz Fürfeld

    Dorfplatz Fürfeld

Zustimmung zur Ersatzbeschaffung eines LKW mit Ladekran für den städtischen Bauhof
Einstimmig hat der Gemeinderat der Ersatzbeschaffung eines LKW mit Ladekran für den städtischen Bauhof mit einem geschätzten Kostenumfang in Höhe von 240.000 Euro zugestimmt.
Der aktuell vom Bauhof eingesetzte LKW mit Ladekran ist 19 Jahre alt und hat zwischenzeitlich eine Laufleistung von ca. 300.000 km. Am Fahrzeug zeigt sich allgemeiner Verschleiß mit Rostbildung, vor allem durch den Einsatz im Winterdienst.
Der LKW wird außerdem für das Abfahren von Reisig, Grünschnitt sowie für den Materialtransport jeglicher Art (Sand, Schotter, Erde, Spielgeräte, Fallschutzmaterial usw.) und zur Müllentsorgung verwendet. Bei Starkregen oder nach Unwetterereignissen kommt das Fahrzeug für die Säuberung der Verdolungseinläufe und Beseitigung des angeschwemmten Materials zum Einsatz. Der LKW ist im Prinzip jeden Tag im Einsatz.
Für die Ersatzbeschaffung geht die Verwaltung von einem Kostenaufwand in Höhe von ca. 240.000 Euro aus. Es ist geplant, das Fahrzeug mit Unterstützung eines Ingenieurbüros für kommunale Beschaffungsmaßnahmen zu konfigurieren und öffentlich auszuschreiben.

 

Zustimmung zur Übernahme der Aufgaben des Integrationsmanagements vom Landratsamt Heilbronn durch die Stadt Bad Rappenau ab 01.01.2025
Einstimmig bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat zugestimmt, dass die Stadt Bad Rappenau ab 01.01.2025 die Aufgaben für die persönliche Betreuung von Geflüchteten nach der Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement des Landes für die Stadt Bad Rappenau und die Gemeinde Siegelsbach mit eigenem Personal übernimmt. Dafür müssen im Stellenplan insgesamt 1,8 Personalstellen geschaffen werden, 1,7 Stellenanteile für Bad Rappenau und 0,1 Stellenanteile für die Gemeinde Siegelsbach, die den entsprechenden Kostenanteil übernimmt.
Bei der Betreuung und Integration von Geflüchteten unterscheidet das Land derzeit zwei unterschiedliche Bereiche:
1. die Aufgabe von Integrationsbeauftragten, die vor Ort ein Netzwerk von ehrenamtlichen Helfern betreuen, konzeptionelle Arbeit für die Vernetzung vor Ort und Angebote schaffen sowie
2. das Integrationsmanagement, das in Einzelfallarbeit anerkannte Geflüchtete und Personen in der Anschlussunterbringung vor Ort bis zu 3 Jahre bei Antragstellungen an Behörden, Jobsuche und persönlichen Anliegen unterstützen soll.
Im Gegensatz zur Arbeit der Integrationsbeauftragten hatte sich die Stadt Bad Rappenau bei der Einführung des Integrationsmanagements im Jahr 2017 entschieden, die Aufgabe nicht durch eigenes Personal, sondern durch das Landratsamt Heilbronn erledigen zu lassen. Andere Städte wie z.B. Eppingen oder Neckarsulm hatten damals bereits das Integrationsmanagement mit eigenem Personal durchgeführt.
Nach der Änderung der Verwaltungsvorschrift für das Integrationsmanagement ist es ab dem Jahr 2025 wieder möglich, die Aufgabe durch die Gemeinden vor Ort mit eigenem Personal auszuführen. Die Zuschüsse, die das Landratsamt für die entsprechenden Aufgaben bisher erhält, werden dann an die Gemeinden weitergegeben.
Mit der Übernahme der Aufgaben durch Personal der Stadt ist es möglich, die Integrationsbeauftragten und das Integrationsmanagement organisatorisch zu einem eigenen Sachgebiet „Integration“ innerhalb des Ordnungsamts zusammenzulegen und die Aufgaben so künftig besser zu bündeln und zu koordinieren.

 

 
 
 
 
WIR VERWENDEN COOKIES

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.