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Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen

Einstimmig hat der Gemeinderat die Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen. Zuvor war ein Antrag der FW-Fraktion mehrheitlich angenommen worden, die neuen Rasengräber auch als Wahlgrab mit einem längeren Nutzungsrecht anzubieten. Die Neufassung wird entsprechend ergänzt.

Die Neufassung der Friedhofssatzung gilt für alle Friedhöfe im Stadtgebiet. Sie umfasst verschiedene redaktionelle Änderungen, die auf die Änderung des Bestattungsgesetzes im Jahr 2014 zurückgehen.

Darüber hinaus wird als neue Bestattungsform die Bestattung ohne Sarg zugelassen. Eine neue Bestattungsform sind auch die Rasengräber für Erdbestattungen. Für die bereits seit längerer Zeit zulässigen Urnenreihen- bzw. Urnenwahlgräber am Baum wurden in der Satzung nun die Gestaltungsvorschriften festgeschrieben. Außerdem kann das Nutzungsrecht für Wahlgräber auf Wunsch künftig nach Ablauf nur noch um mindestens 3 Jahre verlängert werden.

Der Sprecher der ÖDP verwies auf die nach wie vor sehr gut angenommenen Bestattungen in Friedwäldern in der Umgebung. Sollte dieser Trend anhalten, müsse man auch in Bad Rappenau über eine solche Einrichtung nachdenken.


Bestattungsgebühren – Zustimmung zur Gebührenkalkulation und zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung

Einstimmig hat der Gemeinderat der Gebührenkalkulation für die neue Bestattungsform Rasenreihengrab sowie der entsprechenden Änderung der Bestattungsgebührenordnung zugestimmt.

Demnach kostet die neue Bestattungsform im Rasenreihengrab (Nutzungsdauer 20 Jahre) insgesamt 2.196,33 Euro. Die Summe umfasst die Grabnutzungsgebühren für eine Erdbestattung (963 Euro), sowie den Zuschlag für die Pflege der Rasenreihengräber während der gesamten Nutzungsdauer (1.233,22 Euro).

In der kommenden Gemeinderatssitzung am 30.04.2015 wird über die Gebühr für die zusätzlich beschlossenen Rasen-Wahlgräber beschlossen.


Bebauungsplan „Waldäcker“ in Babstadt – Zustimmung zum Entwurf und Offenlegungsbeschluss

Mit 31 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat dem Entwurf für den Bebauungsplan „Waldäcker“ in Babstadt zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Offenlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen. Abweichend vom ursprünglichen Entwurf sollen die Nebenerschließungsstraßen laut Gemeinderatsbeschluss 5,50 Meter (nicht 5 Meter) breit sein.

In seiner Sitzung vom 05.06.2014 hat der Gemeinderat dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Waldäcker“ zugestimmt. Mit dem Vorentwurf fand eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nun in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Der Vorentwurf wurde auch in der Bürgerversammlung in Babstadt am 05.11.2014 der Bevölkerung vorgestellt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes erläuterte OB Blättgen dem Gremium: Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet mit offener Bauweise (Einzel- und Doppelhäuser), die Häuser werden nach Süden und Südwesten ausgerichtet für eine optimale Solarenergienutzung. Vorgeschrieben werden Satteldächer mit 30 – 40° Dachneigung.

Die Verkehrsanbindung des Gebiets erfolgt über einen Kreisverkehr in der Obergimperner Straße. Das neue Baugebiet selbst wird durch Erschließungsstraßen am südlichen, westlichen und nördlichen Gebietsrand mit separatem Gehweg und 5,50 Meter Fahrbahnbreite sowie über gemischt genutzte Wohnstraßen mit 5 Metern Fahrbahnbreite ohne separaten Gehweg erschlossen. Pro Wohnung müssen zwei Stellplätze auf den Baugrundstücken erstellt werden.

Bis zu 68 Bauplätze mit durchschnittlich ca. 5,5 Ar großen Grundstücken (bezogen auf Einzelhausbebauung) könnten in dem Baugebiet insgesamt entstehen.

Vor allem die Breite der Wohnstraßen und die Zahl der Stellplätze sorgten für Nachfragen und Diskussion.

Der Sprecher der CDU begrüßte die Ausweisung des neuen Baugebietes in Babstadt: „Wir erhoffen uns eine Weiterentwicklung des Ortsteils, auch im Zuge der Stadtbahn.“ Die Erschließung des Gebiets über einen Kreisverkehr sei erforderlich, auch um die Geschwindigkeit in der Babstadter Ortsdurchfahrt zu drosseln. Allerdings sollten die Baukosten für den Kreisel nicht komplett auf die Bauplatzpreise umgelegt werden, da diese sonst zu teuer würden. Die Straßenbreite von nur 5 Metern ist aus Sicht der CDU zu gering.

„Der Bebauungsplan findet im Großen und Ganzen unsere Zustimmung“, so der Sprecher der SPD. Sowohl die Gliederung in drei Bauabschnitte wie auch den Bauzwang in angemessener Frist begrüßte die SPD. Skeptisch zeigte sich die Fraktion aber gegenüber der Straßenbreite von 5 Metern ohne Gehweg. Da sich das Parken entlang der Straße nie verhindern lasse, sei der Ärger vorprogrammiert. Daher sprach sich die SPD für eine Verbreiterung der Straßen auf 5,50 Meter aus, hier könne auch ein Gehweg ausgewiesen werden. Auch die SPD sprach sich dafür aus, die Kosten des Kreisels nicht komplett auf Bauplatzpreise umzulegen. Im Bereich des Mühlbachs regte die SPD einen gesplitteten Fußweg an.

Der Sprecher der FW erkundigte sich grundsätzlich nach den Bauplatzpreisen und wie sich die Verbreiterung der Straßen auf die Bauplatzpreise auswirkt.

„Bei der Erschließung von neuen Baugebieten sind wir hin und her gerissen“, sagte der Sprecher der ÖDP. Einerseits seien sie wünschenswert, um durch neue Einwohner Kindergarten und Grundschule weiter auszulasten. Andererseits sah er die Gefahr, dass auf Dauer weniger Wohnraum benötigt wird und im Ortskern Gebäude verfallen. Die gute Anbindung des Baugebiets durch die Stadtbahn und die Erschließung in mehreren Bauabschnitten sprächen aber für das neue Baugebiet, wobei man weiterhin für Verbesserungen beim S-Bahn-Fahrplan kämpfen müsse.

OB Blättgen wies darauf hin, dass die schmalen Wohnstraßen bewusst dazu dienen, den Verkehr herauszunehmen und damit die Anwohner zu schützen. Er schlug vor, die Wohnstraßen auf 5,50 Meter – ohne Gehweg - zu verbreitern. Dies würde zu Mehrkosten von ca. 60.000 – 70.000 Euro führen.

Die Grundstückspreise werden in einer späteren Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung stehen. In den Preisen müssten auch die Erschließungskosten mit einfließen, jedoch müssten die Preise auch marktgerecht sein.

Der Vorschlag eines Fußweges am Mühlbach wird geprüft.


Bebauungsplan „Buchäcker – Erweiterung“, Bonfeld - Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss und zum Abschluss eines Planervertrages

Mit 19 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Buchäcker – Erweiterung“ in Bonfeld gefasst und die Verwaltung beauftragt, einen Planervertrag mit dem Büro Braun + Nagel aus Eberstadt abzuschließen.

Nach dem Verkauf des „Mittleren Rings“ gibt es keine freien Grundstücke mehr im Gewerbegebiet „Buchäcker“. Um weitere Bauflächen anbieten zu können, ist die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes erforderlich. Verschiedene ortsansässige Firmen haben signalisiert, dass sie erweitern wollen und warten nun auf eine Antwort. Daher sei es wichtig, so OB Blättgen, den Bebauungsplan auf den Weg zu bringen.

Die Erweiterung soll im Westen des bisherigen Gewerbegebiets Buchäcker, nördlich der Autobahn A6 erfolgen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird derzeit auch der Flächennutzungsplan geändert.

Die nun vorgestellte Abgrenzung entspricht derjenigen, die im Januar 2014 bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (11. Änderung) beschlossen wurde. Damals hatte man sich mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Regionalverband darauf geeinigt, eine 11. Änderung für eine Fläche von ca. 5 Hektar auf den Weg zu bringen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Gemeinsamen Ausschuss am 25.02.2015 beschlossen.

Im Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan geht es nun darum, die Bauleitplanung für das Gebiet festzulegen. Drei Themen wurden dabei im Vorfeld schon intensiv diskutiert:

  • Einmündungsbereich Buchäcker:
    Die Verantwortlichen für die Verkehrsthemen sollen ins Gremium eingeladen werden, um dem Gemeinderat Rede und Antwort zu stehen.
  • Grünausgleich:
    Dieser muss im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgen. Die Lage wird dann im Entwurf dargestellt und ausgewiesen.
  • Lärmschutz:
    Dieser ist im Bereich der geplanten Erweiterung durch Bebauung gegeben. In Richtung Treschklingen ist jedoch keiner vorhanden.
    Mittlerweile ist es technisch möglich, einen Wall zu schütten, dazu ist aber noch eine Abstimmung mit den Behörden erforderlich. Auch der Grunderwerb der notwendigen Fläche ist noch zu tätigen. Diese Maßnahme ist jedoch nicht innerhalb von Monaten abzuschließen, sondern hängt von den Erdanlieferungen ab. Die Schüttung eines Walles kann sich also über Jahre hinziehen.


Verschiedene Punkte, wie die Eingrünung des Gebietes werden zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert. Im Aufstellungsbeschluss geht es lediglich darum, einen Planungsauftrag für das Gewerbegebiet zu erhalten, betonte OB Blättgen.

Der Sprecher der CDU verwies darauf, dass die aktuelle Neuansiedlung im Buchäcker zu mehr Verkehr führen wird. Man sollte abwarten, wie sich dieser auf die Anbindung v.a. in Richtung Bad Rappenau auswirken wird.

OB Blättgen führte aus, dass man von 12 LKW pro Stunde ausgehe. Das Problem sei nicht der Verkehr vom und ins Gewerbegebiet, sondern der restliche Verkehr Richtung Bad Rappenau und Bonfeld.

Der Sprecher der FW sprach sich für die Schaffung eines Kreisels an der Abzweigung nach Bonfeld aus, dieser sollte von der Stadt finanziert werden, falls es notwendig ist.

OB Blättgen verwies darauf, dass das Land den Kreisverkehr an dieser Stelle genehmigen muss und die Stadt Bad Rappenau nicht selbständig einen Kreisel bauen könne. Auch das Landratsamt trage das Vorhaben nicht mit. Die Kosten eines Kreisels werden auf ca. 700.000 Euro geschätzt.

Als weiteres Vorgehen schlug OB Blättgen vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und in die Planung einzusteigen. Gleichzeitig schlug er vor, die Verantwortlichen des Regierungspräsidiums Stuttgart in die nächste Sitzung des Gemeinderates einzuladen, um die Verkehrssituation im Bereich der L1107 bei den Autobahnauffahrten zu erörtern. Im Anschluss kann dann das Bebauungsplanverfahren fortgesetzt werden.

Die Planungskosten liegen bei ca. 10.000 Euro.

 
 
 
 
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