• Ortsdurchfahrt Wollenberg

    Ortsdurchfahrt Wollenberg

  • Dorfplatz Fürfeld

    Dorfplatz Fürfeld

Einführung der Stadtbahn – Kritik am neuen Fahrplan

Die Einführung der Stadtbahn und der Fahrplanwechsel im Dezember standen zwar nicht auf der Tagesordnung, dennoch war der neue Fahrplan ein wichtiges Thema in der Sitzung. Nachdem Einzelheiten zum neuen Stadtbahnfahrplan, der ab Dezember gelten soll, bekannt geworden sind, gab es Anfragen aus verschiedenen Gemeinderatsfraktionen.

„Liegt der Verwaltung ein Entwurf vor, der noch diskutiert werden kann oder ist alles schon festgezurrt?“ fragte der Sprecher der SPD. Als Verkehrsmittel des Nahbereichs sollte aus Sicht der SPD die Stadtbahn alle Haltestellen bedienen, also auch diejenigen in den Stadtteilen Babstadt und Grombach. Auf Unverständnis stieß auch die Tatsache, dass Bahnen in Bad Rappenau enden „und dann Busse eingesetzt werden müssen, um die Kunden entlang der bestehenden Bahnlinie weiter zu befördern.“

Ähnlich sah dies der Sprecher der CDU: „Die Fahrplanentwürfe des Landratsamtes Heilbronn können doch unmöglich uns in Bad Rappenau zufrieden stellen.“ Er kritisierte, dass Zugverbindungen gezählt werden, die nicht einmal in Babstadt oder Grombach halten. „So sieht in meinen Augen Fortschritt nicht aus“, sagte der CDU-Sprecher. Er regte an, dass sich Gemeinderat, Verwaltung, Kreisräte und auch die Abgeordneten aus dem Landkreis gemeinsam für eine Verbesserung der Verkehrsanbindung einsetzen sollen.

Der Sprecher der ÖDP-Fraktion unterstütze diesen Vorschlag und regte an, einen kompetenten Gesprächspartner vom HNV oder vom Landratsamt zu einem Gespräch nach Bad Rappenau einzuladen.

„Einen als `endgültig´ bezeichneten Fahrplan gibt es seit der Kalenderwoche 42“, so Oberbürgermeister Blättgen. Bereits im Sommer hatte die Verwaltung einen Vorentwurf erhalten und dem Landratsamt die Rückmeldung gegeben, dass die Stadt mit dem Entwurf nicht einverstanden ist. Blättgen betonte ausdrücklich, dass die Kernstadt Bad Rappenau durch die Stadtbahn gut versorgt ist: „Hier gibt es deutliche Verbesserungen“. Die Stadtteile Babstadt und Grombach sind aber nur bis 8.30 Uhr gut versorgt, anschließend ist die Vertaktung nicht akzeptabel. Richtung Bad Rappenau hat man aus den Stadtteilen einen Takt, der zwischen 40 und 80 Minuten liegt. Richtung Sinsheim hat man allerdings nur einen 2-Stunden-Takt. „Der Vertrag sah zum Beispiel 70 Halte pro Tag in Grombach vor“, so der OB, „und nun lernen wir, dass auch durchfahrende Züge als `Halte´ gezählt werden.“ Dessen ungeachtet werde die Zahl von 70 Zügen in Grombach aber trotzdem bei weitem nicht erreicht.

Die Stadt Bad Rappenau hat mehrfach schriftlich auf diesen Sachverhalt hingewiesen, zuletzt in einem Schreiben an den Baden-Württembergischen Verkehrsminister Winfried Hermann. OB Blättgen zog folgendes Fazit: „Solange wir nicht die vertraglich zugesagten Zughalte bekommen, werde ich diesem Gremium empfehlen, unseren Anteil an den Betriebskosten nicht zu zahlen.“ Der Anteil der Stadt Bad Rappenau ist mit 240.000 Euro pro Jahr veranschlagt.

Da durch die Vertaktung auch die Anbindung nach Sinsheim schlechter wird, unterstützt die Stadt Sinsheim die Bad Rappenauer Anliegen. Zumal viele Schüler aus Babstadt und Grombach weiterführende Schulen in Sinsheim besuchen.

OB Blättgen bedauerte ausdrücklich, dass das eigentlich gute Projekt Stadtbahn durch diese Umstände in ein schlechtes Licht gerückt wird.

Auch die Busfahrpläne ändern sich. Diese sollen in Zukunft in erster Linie Zubringerdienste zur Stadtbahn leisten. Die Fahrpläne sind im Moment allerdings nur teilweise bekannt. „Bisher sieht es in diesem Bereich gut aus. Es ist eine deutliche Verbesserung zum Status quo“, so OB Blättgen.


Stadtwald Bad Rappenau – Zustimmung zum Betriebsplan 2015 erteilt

Einstimmig hat der Gemeinderat dem Betriebsplan für den Stadtwald Bad Rappenau für das Forstwirtschaftsjahr 2015 zugestimmt. Er prognostiziert einen Überschuss von 30.060 Euro.

Forstamtsleiter Martin Rüter und Revierleiter Claus Schall erläuterten die Planungen für 2015 und gab einen Rückblick auf das fast abgelaufene Waldjahr 2014, das in Bad Rappenau sehr erfolgreich verlaufen ist. Bis Mitte September konnten deutlich mehr Einnahmen erzielt werden als geplant.

Der Betriebsplan für den Stadtwald 2015 sieht Einnahmen in Höhe von 165.000 Euro und Ausgabe in Höhe von 134.940 Euro vor. Die Einnahmen stammen ausschließlich aus Holzerlösen. Die Ausgaben fallen in erster Linie für Holzfällung und –aufbereitung an. 2015 ist auch ein größerer Posten für die Anpflanzung von Bäumen und die Jungbestandspflege vorgesehen: „Das sind Investitionen in die Zukunft“, so Rüter. Der Holzeinschlag ist mit 3.140 Festmetern etwas höher angesetzt als im Vorjahr, der Anteil an Brennholz ist mit geplanten 950 Festmetern etwas niedriger angesetzt als 2014. In Bad Rappenau wird es in fast allen Stadtteilen kleinere Einschläge für Brennholz geben, berichtete Revierförster Claus Schall. Auch Baumpflanzungen sind für 2015 vorgesehen, insgesamt 300 Fichten sollen gesetzt werden. Die Kultursicherung der Eiche nimmt den größten Raum bei den Pflegemaßnahmen ein.

„Der Winter 2013 / 2014 war viel zu warm“, blickte Martin Rüter zurück, „das war ein Riesenproblem beim Holzmachen.“ Vor allem die sogenannten „Rückegassen“ waren teilweise ausgefahren. Insgesamt verlief das Jahr 2014 im Wald aber ruhig. Bei der Eiche, der Hauptbaumart im Bad Rappenauer Forst, gab es keine Einbußen. Generell bereitet das Eschentriebsterben „daraus ist inzwischen ein Eschensterben geworden“, so Rüter, dem Forst Probleme. Da es im Stadtwald Bad Rappenau nur wenige Eschen gibt, ist das Problem hier überschaubar.

Beim Holzmarkt gehen mittlerweile 50% des Buchenstammholzes in den Export v.a. nach Asien und werden direkt in Container verladen. Generell beginnt die Holzernte im Wald immer früher, so dass noch „im Laub“ geerntet wird. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Bäume ihr Laub immer später verlieren. Auch die Vermarktung der Nadelhölzer läuft gut. Fichtestammholz erzielt derzeit höhere Preise als Buchestammholz. Bei der Holzvermarktung macht derzeit das Bundeskartellamt dem Forst Probleme, das die Bewirtschaftung von Kommunalem Wald und Staatswald kritisiert. Sollte hier eine Änderung erforderlich sein, wäre die gesamte Struktur der Forstverwaltung in Baden-Württemberg betroffen.

Zustimmung zum Betriebsplan sowie Dank an die Mitarbeiter der Forstverwaltung und Lob für die nachhaltige und vorbildliche Waldpflege äußerten alle Fraktionen des Gemeinderates.


Bebauungsplan „Hinter dem Schloß – 3. Änderung“ in Bad Rappenau – Satzungsbeschluss gefasst

Einstimmig hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hinter der Schloß – 3. Änderung“ in Bad Rappenau gefasst. Der Bebauungsplanentwurf lag vom 4.8. – 12.9.2014 öffentlich aus. In dieser Zeit gingen von privater Seite keine Einwendungen oder Bedenken ein. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergaben keine Änderungen für den Planentwurf.

Die Änderung des Bebauungsplanes schafft die Voraussetzungen für den Umzug der Landtechnik des Kraichgau-Raiffeisenzentrums auf das Gelände des ehemaligen Lidl-Marktes an der Riemenstraße.


Baugebiet „Kandel“ in Bad Rappenau – Grundsatzbeschluss zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes gefasst, Planervertrag vergeben

Mit 32 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme hat der Gemeinderat beschlossen, im Bereich „Kandel“ am westlichen Ortsrand von Bad Rappenau ein Wohnbaugebiet auszuweisen. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplangebietes soll eine Voruntersuchung ergeben. Einstimmig hat der Gemeinderat den Auftrag für die Voruntersuchung und die Bauleitplanung an das Büro Braun und Nagel aus Eberstadt vergeben.

„Das Gebiet Kandel bietet sich als Baugebiet an, da wir hier einen bestandskräftigen Flächennutzungsplan haben, der Wohnbebauung ausweist“, informierte OB Blättgen. Zudem befindet sich bereits ein größeres Grundstück in diesem Gebiet im Eigentum der Stadt. Im 1. Schritt solle nun eine mögliche Abgrenzung des künftigen Baugebiets untersucht werden, bevor der formelle Weg des Bebauungsplanverfahrens eingeschlagen wird.

„Kandel bietet sich an, das Gebiet lässt sich optimal erschließen“, befand der Sprecher der CDU. Aus Sicht der CDU-Fraktion könne die Bebauung bis an die Babstadter Straße herangehen.

Auch die GAL-Fraktion unterstützte die Ausweisung. Aus der Sicht ihres Sprechers könnte die Erschließung über einen Kreisverkehr am Ortseingang an der Babstadter Straße erfolgen.

Auch die FW-Fraktion stimmte zu. Ihr Sprecher fand das Gebiet geeignet für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser. Große Mehrfamilienhäuser sollten hier vermieden werden.

Auch der Sprecher der SPD fand es „logisch und sinnvoll“, an dieser Stelle ein Baugebiet auszuweisen, zumal die städtischen Bauplätze im Gebiet Gromberg mittlerweile knapp werden.

Die ÖDP bezweifelte den Bedarf an weiteren Baugrundstücken, zumal noch einige Privatgrundstücke in Rappenau auf dem Markt sind und im Kurgebiet in den kommenden Jahren insgesamt 120 neue Wohnungen entstehen. Die Fraktion stimmte aber dennoch mehrheitlich der Voruntersuchung zu.

Hochbauamtsleiterin Birgit Stadler wies nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es im 1. Schritt nur um Vorschläge zur Abgrenzung des Baugebiets geht. Die Art der Bebauung werde zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren festgelegt.


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bioenergie Schwaigerner Straße“ Bad Rappenau – Satzungsbeschluss gefasst

Einstimmig hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bioenergie Schwaigerner Straße“ in Bad Rappenau gefasst. Der Bebauungsplanentwurf lag vom 11.8. – 12.9.2014 öffentlich aus. In dieser Zeit gingen von privater Seite keine Einwendungen oder Bedenken ein. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange führten zu keinen wesentlichen Änderungen im Planentwurf.

„Es geht hier nicht um den Bau von Anlagen, sondern um die höhere Auslastung einer bestehenden Anlage“, fasste OB Blättgen zusammen. Nur dafür sei der Bebauungsplan erforderlich gewesen.


Stellungnahme zum Regionalplan Rhein-Neckar, Teilregionalplan Windenergie – keine Zustimmung erteilt

Mit 27 Ja-Stimmen bei 5 Gegenstimmen hat der Gemeinderat das geplante Vorranggebiet für Windkraftanlagen in Sinsheim im Bereich Dombacher Wald abgelehnt.

Im Entwurf des Regionalplanes Rhein-Neckar ist für den Bereich Sinsheim beabsichtigt, im Dombacher Wald ein Vorranggebiet für Windenergieanlagen auszuweisen. Das Gelände hat eine Größe von 36.6 Hektar und liegt 750 m westlich von Grombach. Bis zum 3.11.2014 kann die Stadt Bad Rappenau eine Stellungnahme zu den Planungen abgeben.

„Das sollten wir nicht klaglos hinnehmen“, resümierte OB Blättgen. Das vorgesehene Gebiet liegt im Westen von Grombach und damit in der Hauptwindrichtung. Mit einer Beeinträchtigung der Wohnbebauung durch Geräusche und durch Verschattungen in den Abendstunden muss gerechnet werden. Das Hauptargument gegen eine positive Stellungnahme liegt aus Sicht der Verwaltung aber darin, dass dem Stadtteil Grombach dadurch Entwicklungsmöglichkeiten genommen werden. Die aktuell ausgewiesenen Neubauflächen liegen im Osten des Ortes und es ist absehbar, dass diese bald aufgebraucht sind. In östlicher Richtung ist eine weitere Entwicklung des Ortes nicht möglich, so dass neue Wohnbauflächen nur im Westen Grombachs ausgewiesen werden können. Sollte im Dombacher Wald ein Vorranggebiet für Windenergienutzung ausgewiesen werden, wäre diese Entwicklung aber nicht mehr möglich. Dies wäre aus Sicht der Verwaltung eine schwerwiegende Einschränkung für die Dorfentwicklung.

„Die Argumente der Verwaltung sind schlüssig“, befand der Sprecher des CDU. „Sinsheim hat ein großes Stadtgebiet, warum will es gerade an der Ostgrenze Vorrangflächen ausweisen?“ Schon heute leide der Stadtteil Grombach unter dem Lärm der A6. Zudem belegen die Windmessungen, die die Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach in Auftrag gegeben hat, das der Wind auf der Gemarkung nicht ausreicht.

Dem stimmte der Sprecher der SPD zu: „Der Standort ist für Grombach ungeeignet und verhindert die Entwicklung des Ortsteils.“

Anders sah dies die GAL. „36 Hektar Vorrangfläche sind machbar“, so ihre Sprecherin. Vor dem Hintergrund des Klimawandels müsse man solche Optionen offen halten. Nach Meinung ihrer Fraktion reichen die Vorschriften im Immissionsschutzgesetz und im Erneuerbare-Energien-Gesetz aus, um Windkraftanlagen dort zu verhindern, wo Bürger gefährdet werden.

Der Sprecher der FW äußerte seine Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag, auch wenn seine Fraktion nicht grundsätzlich gegen Windenergie sei.

Der Sprecher der ÖDP fragte sich, ob auf der Sinsheimer Gemarkung nicht weitere Flächen liegen, die sich für eine Nutzung der Windenergie eignen würden. 

 
 
 
 
WIR VERWENDEN COOKIES

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.