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Stadtwald Bad Rappenau: Zustimmung zum Betriebsplan 2017 erteilt
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Betriebsplan für den Stadtwald Bad Rappenau für das Forstwirtschaftsjahr 2017 zugestimmt. Er prognostiziert einen Überschuss von 9.900 Euro.

Forstamtsleiter Martin Rüter erläuterte die Planungen für 2017 und gab einen Rückblick auf das Waldjahr 2016, das in Bad Rappenau bisher wieder sehr erfolgreich verlaufen ist. Bis Anfang September wurden 213.000 Euro eingenommen und 98.000 Euro ausgegeben, allerdings sind noch einige Ausgaben für 2016 zu tätigen. Die Planungen für die einzelnen Forstbetriebsjahre folgen dem sogenannten „Forsteinrichtungswerk“, einer 10-Jahres-Planung für die Entwicklung des Waldes im Zeitraum von 2012 - 2021. „Beim Forsteinrichtungswerk ist nun Halbzeit“, so Rüter, „und alle Zahlen liegen im Plan.“ So ist der Einschlag nicht größer als der natürliche Holzzuwachs. 46% des im Forsteinrichtungswerk vorgesehenen Hiebsatzes wurden erreicht. 50 % der Durchforstungsflächen und 56 % der Jungbestandspflege wurden bearbeitet.

2016 wurden bislang rund 3.500 Festmeter Holz geerntet, das sind knapp 500 Festmeter mehr, als im Plan vorgesehen war. Auch im laufenden Jahr zählt das Eichenstammholz zu den wertvollsten Sortimenten im Stadtwald, Preise bis zu 375 Euro / Festmeter können hier erzielt werden. Gute Gewinne wurden auch mit Buchenholz erzielt. Viel Holz geht nach Asien, in Länder wie Japan, China oder Indien. Der Brennholzmarkt schwächelte 2016 etwas. „Die Brennholzlager der Leute sind voll, auch wegen des milden Winters“, mutmaßte Rüter. Alternativ könne das Holz aber auch als Industrieholz angeboten werden.

Sorgen machte den Forstleuten in diesem Jahr ein Schädling namens „Buchdrucker“, der aber vor allem Fichten befällt. Auch der Große Lärchenborkenkäfer hat 2016 für viele Schäden gesorgt. Ein weiterer Waldschädling ist der Asiatische Laubholzbock, der in Transportkisten für Granit oder Grabsteine aus China nach Europa gelangt. Ist ein Baum befallen, müssen sämtliche Bäume im Umkreis von 100 Metern – das entspricht 3 Hektar Wald – verbrannt werden. Bäume im Umkreis von 500 Metern um den befallenen Bäum müssen kontrolliert werden.

Insgesamt fiel das Jahr 2016 „ziemlich nass“ aus, allein im Juni 2016 gingen mancherorts 70 Liter Regen pro Quadratmeter nieder. Schlimmer als der Regen seien für den Wald aber Trockenjahre wie 2003 oder 2015, so Rüter. Probleme bereitet im Wald auch weiterhin das Eschentriebsterben, glücklicherweise sind im Bad Rappenauer Wald aber nur 9% der Bäume Eschen. Für Unsicherheit sorgt weiterhin das vor dem Oberlandesgericht anhängige Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Forstverwaltung Baden-Württemberg. Hier ist bisher noch kein Urteil gefallen.

Der Betriebsplan für 2017 sieht einen Überschuss in Höhe rund 9.900 Euro vor. Der Überschuss fällt damit geringer aus als in den Vorjahren. Grund dafür sind Ausgaben für eine Bodenschutzkalkung des Waldes, die mit rund 125.000 Euro zu Buche schlagen. Das Land Baden-Württemberg fördert diese Maßnahme allerdings mit 90 % der Nettokosten. Rund 270 Hektar, das sind 53 % der Bad Rappenauer Waldfläche, sollen im nächsten Jahr gekalkt werden, im Einzelnen der Rappenauer Wald (ca. 150 Hektar), der Bonfelder Wald (ca. 70 Hektar) und der Bauernwald in Grombach (ca.50 Hektar). Dolomitkalk, teilweise mit Asche angereichert, kommt hier zum Einsatz. Die Ausbringung soll in Bad Rappenau und Grombach per Hubschrauber erfolgen, im Bonfelder Wald wird der Kalk vom Unimog aus verblasen. Zuletzt wurde der Stadtwald in den Jahren 2003/04 gekalkt. „Die Mineralien sind für den Wald wichtiger als die Förster“, so Forstamtsleiter Rüter, „die Kalkungen der früheren Jahre haben gute Ergebnisse geliefert.“

Die geplanten Gesamteinnahmen für das Jahr 2017 belaufen sich auf 268.000 Euro, davon 172.000 Euro aus Holzerlösen. Die Gesamtausgaben sind mit 258.100 Euro kalkuliert. Ein Holzeinschlag von insgesamt 3.220 Festmetern ist für 2017 geplant. Die wichtigsten Sortimente im Bad Rappenauer Stadtwald sind das Eichenstammholz, hier sollen rund 210 Festmeter geerntet werden, und das Buchenstammholz, die geplante Ernte liegt bei rund 690 Festmeter. Außerdem sollen wieder rund 1.100 Festmeter Brennholz geerntet werden.

Alle Fraktionen des Gemeinderates lobten die Arbeit der Forstleute und dankten ihnen für ihren Einsatz zugunsten des Bad Rappenauer Stadtwaldes. Sie alle befürworteten auch die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kalkung des Waldbodens. „Der Rundgang mit dem Land- und Forstwirtschaftlichen Ausschuss hat den guten Zustand unseres Waldes gezeigt“, so der Sprecher der CDU.  „Wir haben unseren Wald fachkundigen Männern anvertraut, die ihn nachhaltig und sorgfältig bewirtschaften“, betonte die Sprecherin der SPD. „Die Kalkung ist sinnvoll und finanziell verkraftbar“, fand die Sprecherin der GAL. „Unser Forstbetrieb steht fachlich und wirtschaftlich auf sicheren Beinen“, lobte die Sprecherin der FW. „Wir sind im Kraichgau mit unseren Mischwäldern gut aufgestellt“, befand auch der Sprecher der ÖDP. Allerdings verwies er darauf, dass in Baden-Württemberg nur noch auf 29 % der Fläche die Bäume gesund seien.


Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Verwaltungsraum Bad Rappenau – Kirchardt-Siegelsbach: Zustimmung zur aktuellen Planung erteilt
Mit 27 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den Plänen für Bad Rappenau und die Stadtteile im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Verwaltungsraum Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach (FNP) zugestimmt. Zuständig für die Fortschreibung des FNP ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach.

Der derzeit rechtskräftige FNP stammt aus dem Jahr 1993/94, in 12 Änderungen wurde er seither den jeweils aktuellen Verhältnissen angepasst. Nun soll er insgesamt fortgeschrieben werden und die Flächen für künftiges Bauland bzw. Gewerbestandorte abbilden. Bereits in den Jahren 2012 bis 2014 hat sich der Gemeinderat intensiv mit der Fortschreibung des FNP befasst, unter anderem in einer zweitägigen Klausurtagung im Frühjahr 2014. Da ab 2014 die 12. Änderung des FNP zur Erweiterung des Gewerbegebiets „Buchäcker“ durchgeführt wurde, wurde die Fortschreibung des FNP zurückgestellt. Mittlerweile haben sich insgesamt sechs Änderungen gegenüber dem Planungsstand von 2014 ergeben.

Den aktuellen Planungsstand sowie die Änderungen gegenüber 2014 stellte Dipl.-Ing. Andreas Braun vom Vermessungsbüro Braun + Nagel dem Gemeinderat vor. Zunächst wies Andreas Braun auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hin, demnach muss der Bedarf an Gewerbeflächen nachvollziehbar begründet werden, ein pauschaler Flächenansatz ist nicht zulässig. Der Bedarf an Wohnbauflächen darf dagegen rechnerisch nachgewiesen werden. Hier werden der prognostizierte Bevölkerungszuwachs sowie ein sogenannter „Belegungsdichterückgang“, also immer kleiner werdende Haushalte, einbezogen. Für Bad Rappenau geht Braun bis zum Jahr 2030 von einem Bevölkerungszuwachs um 2.150 Einwohner aus, was rechnerisch einem Bedarf an neuer Wohnbaufläche von rund 43 Hektar entspricht. Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan von 1993/94 war man noch von einer viel stärker wachsenden Bevölkerung ausgegangen, hier werden rund 66,4 Hektar als „Wohnbauflächenpotentiale“ ausgewiesen. Daher mussten in der Fortschreibung verschiedene Wohnbauflächen gestrichen werden, allerdings nicht so viele, wie noch 2014 vorgesehen.

In den einzelnen Stadtteilen sieht die Planung wie folgt aus: In Bad Rappenau bleibt die Wohnbaufläche „Kandel“ mit ca. 9 Hektar erhalten. Als Wohnbaufläche neu aufgenommen wird das Gebiet „Vorhölzle“ mit 2 Hektar. Es entfallen die Wohnbauflächen „Links am Heinsheimer Weg“ mit 18.9 Hektar, „Mühltal Erweiterung“ mit 2,2 Hektar sowie „Mittlere Flur“ in Zimmerhof mit 4,7 Hektar. Bei den Gewerbeflächen werden die Gebiete „Auf der Höhe“ mit 2,2 Hektar sowie „Steinäcker“ mit 10,2 Hektar am süd-westlichen Ortsrand neu dargestellt.

In Babstadt bleibt das Gebiet „Waldäcker, Erweiterung“ mit 2,6 Hektar als Wohnbaufläche erhalten, die Wohnbaufläche „10 Morgen“ am westlichen Ortsrand mit knapp 2 Hektar Fläche entfällt dagegen. Die Ausweisung von Gewerbeflächen ist in Babstadt nicht vorgesehen. Das Baugebiet „Waldäcker“ in Babstadt mit 5,86 Hektar, das derzeit erschlossen wird, fließt in die Flächenbilanz mit ein.

In Bonfeld bleiben die Wohnbauflächen „Hinter dem Gottesacker“ mit 0,6 Hektar, „Beim Schulacker“ mit 3,7 Hektar sowie „Boppengrund II“ mit 3,3 Hektar erhalten. Bei den Gewerbeflächen soll die „Erweiterung Obere Mühle“ mit 0,6 Hektar erhalten bleiben. Neu dargestellt werden die Gewerbeflächen „Berg Erweiterung“ mit 1,6 Hektar, „Krebsbaum“ mit 3,8 Hektar, „Buchäcker III“ mit 7,3 Hektar (weitere 4,5 Hektar des Gebiets befinden sich auf Fürfelder Gemarkung) und „Buchäcker IV“ mit 7,2 Hektar.

In Fürfeld wird die Wohnbaufläche „Halmesäcker“ um 5,3 Hektar auf 3 Hektar reduziert. Bei den Gewerbeflächen bleibt die Mischbaufläche „Kühäcker“ mit 1,5 Hektar am nördlichen Ortsrand erhalten. Neu ausgewiesen werden die Flächen „Kühäcker, Erweiterung“ mit 3,4 Hektar sowie „Buchäcker III“, von dem 4,5 Hektar auf Fürfelder Gemarkung liegen.

In Grombach bleibt bei den Wohnbauflächen „Kobach“ mit 2,5 Hektar erhalten, neu hinzu kommt das kleine Baugebiet „Rotenacker“ mit 1,2 Hektar am nördlichen Ortsrand. Bei den Gewerbeflächen bleiben die Gebiete „Kreuz-Obern-Tor Erweiterung“ und „Schlossberg“ mit jeweils 0,6 Hektar erhalten. Neu hinzu kommen die Gewerbeflächen „Kreuz-Obern-Tor Erweiterung“ im Osten mit 1,8 Hektar sowie „Mühlhälde“ im Westen des Ortes mit 1,7 Hektar. Es entfällt die Gewerbefläche „Langengraben“ mit 1,2 Hektar, da sie im Hochwassergebiet liegt.

In Heinsheim werden die Wohnbaugebiete „Burggarten“ mit 0,6 Hektar und „Buckelacker“ mit insgesamt 1,9 Hektar gegenüber der ursprünglichen Planung um 0,5 Hektar vergrößert. Es entfällt das Gebiet „Seegarten“ mit 1, 4 Hektar, da es im Hochwassergebiet liegt. Neu dargestellt wird das kleine Wohnbaugebiet „Mittelberg“ westlich des Ortes mit 0,3 Hektar. Eine Ausweisung von Gewerbeflächen ist auf der Heinsheimer Gemarkung nicht geplant.

In Obergimpern wurde das Wohnbaugebiet „Beim Gottesacker“ mit 1,3 Hektar übernommen. Es schließt sich östlich an das Gebiet „Geisberg“ an.

In Treschklingen wurde das Wohnbaugebiet „Rosenäcker“ westlich der Kreisstraße Richtung Fürfeld mit 1,1 Hektar neu aufgenommen.

In Wollenberg wird die Wohnbaufläche „Beim Friedhof“ mit 0,4 Hektar übernommen. Neu dargestellt wird die Wohnbaufläche „Im Kreuz Erweiterung“ südlich des Ortes mit 0,6 Hektar.

Die Änderungen gegenüber dem Planungsstand 2014 sind laut Andreas Braun folgende: In Bad Rappenau wurde die Gewerbefläche „Steinäcker“ reduziert, da sie am Rande eines Hochwassergebietes liegt. Die wichtigste Änderung ist die geplante Ausweisung von „Buchäcker IV“ auf der Gemarkung Bonfeld. Aufgrund der neuen Zahlen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung sollen in Bonfeld auch Wohnbauflächen erhalten bleiben, die eigentlich im Rahmen der Fortschreibung entfallen sollten. In Heinsheim wird das Gebiet „Buckelacker“ vergrößert. In Wollenberg ist die kleine Wohnbaufläche „Im Kreuz Erweiterung“ neu.

Der Sprecher der GAL erkundigte sich nach den aktuellen Planungen zum Hochwasserschutz, da durch die geplanten Erweiterungen des Gewerbegebiets „Buchäcker“ relativ große Flächen versiegelt werden. Herr Braun wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass solche Details im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bearbeitet werden. OB Blättgen verwies auf aktuelle Planungen zum Hochwasserschutz, die nach dem Unwetter im Juni vorangetrieben wurden. Sie sehen u.a. ein weiteres Rückhaltebecken im Einzugsbereich von Bonfeld vor. Der Sprecher der FW fürchtete Verkehrsprobleme durch die vorgesehenen Erweiterungsflächen, für die dringend eine Lösung gesucht werden müsse.

Anschließend stellte Immanuel Jähnchen den fortgeschriebenen Landschaftsplan und Umweltbericht, die parallel zum FNP erstellt werden, kurz vor. Ziel der Untersuchung ist die Erarbeitung eines Landschaftsplanes für die gesamte Gemarkungsfläche, sowie eine Umweltprüfung zum FNP. Dazu werden die Schutzgüter im Gebiet aufgenommen und bewertet. Im Landschaftsplan werden planungsrelevante Vorgaben, räumliche Gegebenheiten und Landschaftsnutzungen erfasst und in einer flächendeckenden Biotopkartierung dargestellt. Anschließend werden ein Leitbild und Themenkarten (zu den Themen Restriktionen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Arten und Biotope, Landschaftsbild und Erholung und Landschaftsentwicklung) erarbeitet. Im Plan „Landschaftsentwicklung“ werden konkrete Aussagen und Handlungsvorschläge gemacht. Aufgabe der Umweltprüfung ist es, die Auswirkungen des FNP (v.a. der Siedlungsentwicklung) zu ermitteln. Neben den Auswirkungen auf die Umwelt werden auch die Wirkungen auf den Menschen sowie auf Kultur- und Sachgüter einbezogen. Als Ergebnis entsteht ein Umweltbericht. Dieser umfasst insgesamt 39 Umweltsteckbriefe und zeigt Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation der Auswirkungen der Siedlungsentwicklung auf. Landschaftsplan und Umweltbericht werden rechtsverbindlich, sobald sie in den Flächennutzungsplan übernommen werden.

Zahlreiche Fragen zu den von Jähnchen gezeigten Plänen, vor allem zum „Leitbild für den Verwaltungsraum“ wurden anschließend vom Gemeinderat gestellt. OB Blättgen machte nochmals deutlich, dass es aktuell nur um die insgesamt sechs Änderungen, die sich seit 2014 ergeben haben, geht, nicht um die gesamte Fortschreibung des FNP. Er verwies darauf, dass eine detaillierte Planung für einzelne Gebiete ohnehin nicht im Rahmen des FNP, sondern im Rahmen der Bebauungsplanverfahren gemacht wird.

Der Sprecher der CDU machte deutlich, dass seine Fraktion keine Probleme damit habe, den aktuell anstehenden Änderungen zuzustimmen. Allerdings habe es die Fraktion gestört, dass die Fortschreibung des FNP 2014 noch vor der Kommunalwahl beschlossen wurde. Gerade die neuen Gemeinderäte täten sich nun schwer mit dem komplexen Thema. Den heutigen Beschluss sah er als Beginn eines Prozesses, auf den der Gemeinderat noch Einfluss haben sollte: „Wir müssen noch die Möglichkeit haben, verschiedene Dinge zu ändern.“

„Wir müssen nun da weitermachen, wo wir 2014 aufgehört haben“, so der Sprecher der SPD. Durch neue Vorgaben des Statistischen Landesamtes und neue Freizeitplanungen haben sich die Änderungen ergeben. Insgesamt bezeichnete er die Vorschläge als „moderat und gut“.

„Der FNP ist kein starrer Plan, sondern man kann mit ihm flexibel auf die geänderten Rahmenbedingungen reagieren“, fand der Sprecher der FW, dessen Fraktion mehrheitlich zustimmen wollte.

Die Verwaltung sagte zu, die gesamte Fortschreibung nach der erfolgten Voranhörung nochmals ausführlich in einer Sondersitzung oder Klausurtagung mit dem Gemeinderat zu diskutieren.

Kindergartenangelegenheiten: Zustimmung zur Erweiterung des Kindergartens in Fürfeld in Modulbauweise
Einstimmig hat der Gemeinderat der Erweiterung des Kindergartens in Fürfeld um zwei Kleinkindgruppen in Modulbauweise zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung als Teilnahmewettbewerb  durchzuführen.

Oberbürgermeister Hans Heribert Blättgen stellte den Sachverhalt kurz vor: Kurzfristig entstand im Ortsteil Fürfeld ein erheblicher Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren (U3). Daher soll nun an der städtischen Kindertagesstätte Fürfeld ein Anbau in Modulbauweise errichtet werden, in dem zwei U3-Gruppen mit insgesamt 20 Betreuungsplätzen untergebracht werden sollen. Freiwerdende Räume im Gebäude der Kindertagesstätte sollen dann für über 3-Jährige genutzt werden. Die Module sollen links vom Haupteingang L-förmig an das bestehende Gebäude angebaut und mit diesem verbunden werden. Die Planungen wurden mit der Kindertagesstätten-Leiterin sowie mit der Fachstelle beim Landratsamt abgestimmt. Die Baukosten werden sich auf rund 350.000 Euro belaufen, davon entfallen 270.000 Euro auf die Module selbst, der Rest auf Tiefbau-, Erschließungs- und Anbauarbeiten sowie auf die Möblierung. Nicht im Betrag enthalten sind Kosten für die Außenanlage. „Die Module sind optisch ansprechend und von außen mit Lärchenholz verkleidet“, so der OB, „das ist eine wertige Sache, die auch in ein paar Jahren noch ansehnlich ist.“

Das weitere Vorgehen skizzierte Blättgen wie folgt: Nach der Zustimmung durch den Gemeinderat soll noch in diesem Jahr ein Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden. Anfang 2017 soll die Vergabe der Arbeiten erfolgen, mit 3 – 4 Monaten Bauzeit muss gerechnet werden, so dass die Fertigstellung zum Sommer 2017 erfolgen kann. Insgesamt werden für die Erweiterung vier zusätzliche Personalstellen geschaffen, diese sollen parallel zum Bau im Frühjahr 2017 ausgeschrieben werden.

Der Anbau in Fürfeld soll dann „als Blaupause“ für ähnliche Anbauten in der Kernstadt fungieren, auch hier wurden schon Gespräche mit Einrichtungen geführt, die grundsätzlich bereit zu einer Erweiterung sind.

Zustimmung kam von allen Fraktionen des Gemeinderates. „Vielen Dank für die kurze Planungszeit“, so der Sprecher der CDU. „Wir freuen uns über die steigenden Kinderzahlen und versuchen weiterhin – gemeinsam mit der Verwaltung – für ausreichend Betreuungsplätze zu sorgen und die entsprechenden Mittel bereit zu stellen“, sagte die Sprecherin der SPD. Sie verwies darauf, dass auch in der Kernstadt und Zimmerhof dringender Handlungsbedarf besteht. „Der Plan sieht sehr gut aus, auch wenn es ein Flachdach ist“, so der Sprecher der FW in Anspielung auf Probleme mit Flachdächern in der Vergangenheit. Er könne sich eine ähnliche Bauweise auch für die Schulmensa vorstellen.


Kindergartenangelegenheiten: Zustimmung zu einer höheren städtischen Kostenbeteiligung für verschiedene kirchliche Kindergärten
Mit 30 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat einer Erhöhung der Abmangelbeteiligung von 83% auf 87% für den Kath. Kindergarten St. Raphael in Bad Rappenau zugestimmt; außerdem hat der Gemeinderat einer Anpassung der Kosten für die Geschäftsführung von 1% auf 2% der Betriebskosten für die Evangelischen Kindergärten in Bad Rappenau und Heinsheim zugestimmt.

OB Blättgen stellte den Sachverhalt kurz dem Gremium vor. Bei den Betriebskosten des Katholischen Kindergartens St. Raphael in Bad Rappenau waren im Jahr 2015 insgesamt 92.000 Euro ungedeckt, im Jahr 2012 waren es „nur“ 80.000 Euro. Gemäß einem Vertrag mit der Katholischen Kirchengemeinde zahlte die Stadt Bad Rappenau bisher 83% dieser ungedeckten Betriebskosten (Abmangel). Die Katholische Kirchengemeinde hat aufgrund der steigenden Betriebskosten beantragt, die städtische Beteiligung auf 87% zu erhöhen und den Vertrag entsprechend zu ändern. Die Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an den ungedeckten Betriebskosten der kirchlichen Kindergärten im Stadtgebiet liegt derzeit zwischen 80% und 92%. Die Erhöhung bedeutet für den städtischen Haushalt Mehrausgaben in Höhe von rund 20.000 Euro ab 2017. Auch an den Investitionskosten soll sich die Stadt künftig mit 87% beteiligen, hier stehen keine Einnahmen aus Elterngebühren o.ä. entgegen.

Die Evangelische Kirchengemeinde Bad Rappenau hat einen Antrag zur Anpassung der Kosten für die Geschäftsführung ihrer beiden Einrichtungen in Bad Rappenau sowie des Evang. Kindergartens Heinsheim gestellt. Bisher erhält das „Verwaltungs- und Serviceteam“ (VSA), das die Kirchengemeinde bei der komplexen Verwaltung ihrer Kindergärten unterstützt, 1% der Betriebskosten als Umlage. Diese Umlage soll nun auf 2% angehoben werden. Von den entstehenden Mehrkosten trägt die Stadt laut Vertrag mit der Kirchengemeinde 92%, dadurch entstehen  Mehrkosten in Höhe von 10.350 Euro jährlich für den städtischen Haushalt. Als „nachvollziehbar und angemessen“ bezeichnete OB Blättgen die Anträge der Kirchengemeinden: „Wir beteiligen uns lieber an den kirchlichen Einrichtungen, als die Aufgaben komplett selbst zu übernehmen.“

Ähnlich sahen dies auch die Fraktionen des Gemeinderates. „Wir freuen uns, dass die Kirchen hier bereit sind, Kindergärten zu betreiben“, so der Sprecher der CDU. Er lobte auch das hohe Engagement der Eltern in den kirchlichen Einrichtungen. „Wir tragen zwar einen hohen Kostenanteil“, fand auch die Sprecherin der SPD, „aber die Verwaltung wird durch die kirchlichen Einrichtungen auch entlastet.“ Zustimmung kam auch von der Sprecherin der GAL: „In den kirchlichen Einrichtungen wird gute Arbeit geleistet.“ „Unterstützen wir die Kirche oder unterstützt die Kirche uns?“ diese Frage ist aus Sicht des FW-Sprechers offen. Er hob hervor, dass die Öffentlichkeit oft nicht wüsste, dass die Stadt den größten Anteil an den Kosten auch in den kirchlichen Einrichtungen trägt.


Standesamtswesen: Vereinbarung zur Kooperation mit der Gemeinde Siegelsbach, Bestellung eines weiteren Eheschließungsbeamten für Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Siegelsbach über die gegenseitige Vertretung der Standesbeamten sowie der Bestellung von Verhinderungsvertretern aus den Gemeinden Kirchardt und Siegelsbach als Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Bad Rappenau zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Bestellung von Andreas Lämmle zum weiteren Eheschließungsstandesbeamten zugestimmt.

Aufgrund dieser Vereinbarungen können sich die Standesbeamten der Stadt Bad Rappenau mit denjenigen aus Kirchardt bzw. Siegelsbach gegenseitig bei Verhinderung vertreten. Vor allem am Freitag, einem beliebten Tag für Trauungen, war es teilweise schon zu personellen Engpässen in Bad Rappenau gekommen. Aus diesem Grund wurde mit dem stellvertretenden Ordnungsamtsleiter Andreas Lämmle auch ein weiterer Eheschließungsstandesbeamter bestellt.


Bebauungsplan "Buchäcker II", Stadtteil Bonfeld: Satzungsbeschluss gefasst
Mit 31 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme hat der Gemeinderat nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander den Bebauungsplan „Buchäcker II“ in Bonfeld nach § 10 des Baugesetzbuches beschlossen. Außerdem hat der Gemeinderat dem Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamt Heilbronn, Untere Naturschutzbehörde, über die Durchführung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen zugestimmt.

Den Sachverhalt fasste Diplom-Ingenieur Andreas Braun vom beauftragten Ingenieurbüro Braun + Nagel kurz zusammen. Im März 2015 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Buchäcker II“ zur Erweiterung des Gewerbegebietes gefasst. Hier befinden sich auch die Standorte für Hermes und die geplante Feuerwache Süd. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der ersten Offenlage wurde durch einige Änderungen eine zweite Offenlage erforderlich. Die Planunterlagen wurden vom 18.03.2016 bis zum 18.04.2016 erneut öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit wurden keine Stellungnahmen von den Bürgern abgegeben. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange wurden nun eingearbeitet. Die Forderung aus dem Fachbeitrag Artenschutz erforderte einen öffentlich rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Heilbronn, Untere Naturschutzbehörde,  zur Absicherung von vier Feldlerchenfenstern als artenschutzrechtliche Maßnahme.


Bebauungsplan "Geisberg II" in Obergimpern: Aufstellungsbeschluss gefasst, Planungsauftrag vergeben, Umlegung angeordnet
Mit 30 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Geisberg II“ in Obergimpern gefasst und die Verwaltung beauftragt, die entsprechende Planungsleistung an das Planungsbüro IFK Mosbach zu vergeben. Gleichzeitig hat der Gemeinderat eine Umlegung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch angeordnet und die Aufgaben der Umlegungsstelle an das Landratsamt Heilbronn, Vermessungsamt, übertragen.

„Im Baugebiet „Geisberg I“ wird schon kräftig gebaut“, so OB Blättgen. Erst im vergangenen Jahr wurde der Bebauungsplan „Geisberg“ rechtskräftig und das Baugebiet erschlossen. Mittlerweile sind alle entstandenen Bauplätze verkauft bzw. reserviert. Im Gebiet „Geisberg II“ sollen nun bis zu 21 weitere Bauplätze entstehen. Die Straße „Am Wall“ wird dann mit der Straße „Höhenweg“ in Ringform geschlossen. Die Inhalte des Bebauungsplanes „Geisberg II“ werden dem Bebauungsplan „Geisberg“ entsprechend angepasst. Auch im neuen Baugebiet soll es eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren geben.

Der Sprecher der CDU zeigte sich erfreut über die rasche Umsetzung und wies darauf hin, dass der Wegeausbau und die Anbindung des neuen Baugebiets an Ortskern und Schule im Rahmen des „Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum“ vorangetrieben werden solle.

 
 
 
 
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