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Neue Benutzungsordnung und Gebührensatzung für die Stadt- und Kurbücherei Bad Rappenau erlassen
Einstimmig hat der Gemeinderat der neuen Benutzungsordnung und der Gebührensatzung für die Stadt- und Kurbücherei zugestimmt. Die beiden neuen Satzungen treten am 01.03.2016 in Kraft. Sie wurden im Wortlaut im Mitteilungsblatt Nr. 5 vom 04.02.2016 veröffentlicht und können hier nachgelesen werden.

Über die Neuerungen informierte Büchereileiterin Dolores Lauk den Gemeinderat. Zuvor berichtete sie kurz von der aktuellen Entwicklung der Stadtbücherei. „Die Bücherei befindet sich auf einem guten Weg“, so Dolores Lauk. Mit fast 109.000 Entleihungen konnte 2015 ein neuer Rekord erzielt werden, die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr lag bei 6,8%. Auch die Zahl der Leser ist im vergangenen Jahr um 5,6% auf 1.944 aktive Leser gestiegen. Dies zeigt den Bedarf und das Interesse an den neuen Medien. 2.600 Medien wurden 2015 neu in den Bestand aufgenommen, dieser umfasst derzeit 21.000 Medien. Hinzu kommen 26.700 e-Medien im Verbund der online-Bibliothek Heilbronn-Franken.

Die Bücherei wird aber auch als Ort der Begegnung wahrgenommen und verschiedene Bereiche wurden 2015 neu gestaltet und möbliert. Ein neues Angebot der Bücherei, die Medienkisten für Kindergärten und Schulen, wird sehr gut angenommen und führt dazu, dass vermehrt auch Kinder mit ihren Eltern die Bücherei besuchen. Viele Kooperationen mit Schulen, Kindergärten, der vhs, dem Kulturamt und der Flüchtlingsinitiative „Gemeinsam in Bad Rappenau“ haben sich u.a. im Bereich der Veranstaltungen entwickelt.

Die Neufassung der Benutzungsordnung enthält im Wesentlichen Anpassungen an die aktuelle Situation. Aufgenommen wurden u.a. Regelungen zur Aufsichtspflicht oder zu neuen digitalen Medien. In der separaten Gebührensatzung werden alle Regelungen zu den Gebühren und Ersätzen nun übersichtlich zusammengefasst. Die bisher schon angewendeten Befreiungsregelungen werden darin konkretisiert, ebenso wird das Mahnverfahren neu geregelt. Die Benutzungsgebühren werden nicht erhöht, allerdings entfällt der bisherige Paarausweis. Auf Anregung der ÖDP wurde die vorgeschlagene 3-monatige kostenfreie Nutzung für Neubürger auf 6 Monate verlängert.

OB Hans Heribert Blättgen lobte die gute Entwicklung der Stadtbücherei in den zurückliegenden Jahren und die neuen Ideen, die für frischen Wind sorgen. „Die Bücherei hat eine hohe Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung. Die Satzungsänderungen sind insgesamt unspektakulär.“

Alle Parteien dankten Frau Lauk und dem Büchereiteam und signalisierten ihre Zustimmung zu den neuen Satzungen. „Wir freuen uns über die gute Arbeit, vor allem freuen wir uns darüber, dass die Stadtbücherei auch Angebote in den Stadtteilen macht“, so der Sprecher der CDU.

Als langjährige Nutzerin der Stadtbücherei hob die Sprecherin der SPD-Fraktion den Wandel hervor, den diese Einrichtung in den vergangenen Jahrzehnten durchlaufen hat. So lade die Bücherei heute durch attraktive Räume und Veranstaltungen zum Verweilen ein. Auf der anderen Seite machen online-Funktionen und E-Books den Besuch in der Bücherei überflüssig. „ Deshalb ist es auch wichtig, dass sich die Bücherei auf die Nutzer und deren Verhalten einstellt.“ Bei den Gebühren könne Entwarnung gegeben werden – diese würden nicht erhöht.

Zustimmung und Lob kam auch von Seiten der FW-Fraktion „Wir freuen uns über mehr Nutzer und mehr Ausleihen in der Stadtbücherei. Dies liegt zum einen am besseren Medienangebot, zum anderen an den neu gestalteten Räumen“, so die Sprecherin.

„Wichtig für die Nutzer der Bücherei ist, dass die günstigen Nutzungsgebühren bleiben“, befand der Sprecher der ÖDP-Fraktion. Er hob die soziale Funktion der Einrichtung, deren Vernetzung mit Kindergärten und Schulen und auch das breite Veranstaltungsangebot hervor.


Neufassung der Richtlinien über die Vereinsförderung beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat die Neufassung der Richtlinien für die Förderung von Vereinen in der Stadt Bad Rappenau beschlossen. Die Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Sie wurden im Wortlaut im Mitteilungsblatt Nr. 5 vom 04.02.2016 veröffentlicht und können hier nachgelesen werden.

OB Blättgen fasste kurz die wichtigsten Änderungen der neuen Vereinsförderrichtlinien zusammen. So werden in Zukunft auch Eigenleistungen des Vereins und Spenden bei der Abrechnung eines Zuschusses anerkannt. Auch für kleine Anschaffungen (ab 500 Euro) kann künftig ein Zuschuss gewährt werden, bisher war dies nicht möglich. Die Förderung für jugendliche Mitglieder wird von 5,10 Euro pro Jahr auf 10 Euro angehoben. Auch bei runden Vereinsjubiläen (25, 50, 75…Jahre) gibt es künftig mehr Geld, nämlich 8 Euro pro Jahr des Bestehens, bisher waren es 5 Euro pro Jahr, jedoch höchstens 1.200 Euro. Bei unrunden Jubiläen (z. B. 20, 40…Jahre) können unter bestimmten Umständen Jubiläumsgaben in Höhe von 100 Euro gewährt werden.

Eine Überarbeiten der aus dem Jahr 1990 stammenden Richtlinie war ein Wunsch aus der Mitte des Gemeinderates. „Insbesondere die Anpassung der Jugendförderung und die Anpassung der Zuwendungen bei Jubiläen war uns wichtig“, so die Sprecherin der SPD. Sie verwies darauf, dass im Laufe der Jahre viele Gebühren erhöht und Beiträge angepasst, aber die Höhe der Jugendförderung oder von Jubiläumsgaben schon seit vielen Jahren unverändert blieb. Gerade mit der Jugendförderung können die Vereine ihren jugendlichen Mitgliedern zusätzliche attraktive Angebote machen.

„Die Anpassung der Vereinsförderrichtlinien ist fällig und zeitgemäß. Auch die Anhebung bei der Jugendförderung ist gut“, sagte der Sprecher der FW-Fraktion. Aus seiner Sicht sollte man aber auch die Vereine besonders fördern, die sich um die älteren Mitbürger kümmern.

„Auch wenn sicher nicht alle Vereine unter die Förderrichtlinien fallen, so ist die Förderung doch eine Anerkennung der vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen“, so der Sprecher der ÖDP. Besonders positiv war aus seiner Sicht, dass die Vereine auch bei Jubiläumsveranstaltungen unterstützt werden, was teilweise günstiger ist, als eigene große Veranstaltungen zu organisieren.



 
 
 
 
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