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Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde- und Ortschaftsräte: Zustimmung zur Neufassung
Mit 24 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und bei 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde- und Ortschaftsräte beschlossen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 18 vom 04.05.2016. Sie kann auch hier heruntergeladen werden.

Die letzte Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinderäte wurde im Mai 1979 verabschiedet, die letzte Anpassung der Entschädigungssätze erfolgte vor über 20 Jahren im Jahr 1992. Seither wurden die Beträge lediglich auf Euro umgestellt. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerung in diesem Zeitraum und aufgrund der Tatsache, dass die zeitliche Inanspruchnahme für Gemeinderatsmitglieder in den vergangenen Jahren ständig zugenommen hat, schlug die Verwaltung eine moderate Anpassung der Entschädigungssätze um 20 - 25 % vor.

Die wichtigsten Änderungen sind: Der monatliche Grundbetrag für Stadträte wird von 31 Euro auf 40 Euro angehoben, das Sitzungsgeld je Sitzung steigt ebenfalls von 31 Euro auf 40  Euro. Für die OB-Stellvertreter steigt der Tagessatz von 60 Euro  auf 80 Euro.

Im Zuge der Anpassung der Entschädigungssätze wurde auch die Satzung selbst überarbeitet und u.a. Neuregelungen aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung zum 01.12.2015 eingearbeitet.

Zustimmung kam vom Sprecher der CDU-Fraktion: „Wenn man den langen Zeitraum betrachtet, ist das eine Steigerung von nicht einmal einem Prozent pro Jahr.“

„Es ist immer ein heikles Thema, sich selbst die Bezüge zu erhöhen“, befand die Sprecherin der SPD. Im Vergleich zu anderen Städten seien die Beträge aber moderat und daher sei die Erhöhung gerechtfertigt.

Auch die GAL-Fraktion stimmte der Satzung zu: „Vielleicht ermutigt das den einen oder anderen, für den Gemeinderat zu kandidieren.“ Allerdings tat sich die GAL schwer mit den Regelungen für den Ortschaftsrat, da nur einer der Stadtteile ein solches Gremium besitzt. Aus Sicht der GAL wäre es wünschenswert, wenn sich der Ortschaftsrat auflösen würde und Fürfeld im Gegenzug einen dritten Sitz im Gemeinderat bekäme.

Auch der Sprecher der FW hoffte, dass die Erhöhung der Entschädigung eine zusätzliche Motivation zur Mitarbeit im Gemeinderat sein könnte.

Der Sprecher der ÖDP lehnte dagegen eine Erhöhung der Entschädigungssätze ab. Er hielt die bisherige Entschädigung für ausreichend, zumal es in anderen Ehrenämtern, wie dem Kirchengemeinderat oder dem DRK keine Aufwandsentschädigung gebe.


Kindergartenangelegenheiten: Zustimmung zur Änderung des bestehenden Vertrages für den Betrieb des Ev. Kindergartens Heinsheim
Einstimmig hat der Gemeinderat der Änderung des Vertrages mit der Evangelischen Kirchengemeinde zum Betrieb des Ev. Kindergartens Heinsheim zugestimmt.

Durch die Änderung wird u.a. die Erweiterung der 3. Gruppe um 11 Kinder auf eine ganze Gruppe ermöglicht. Zudem wird die Betreuungszeit für diese Gruppe um eine Stunde auf 7 Stunden täglich erweitert. Die Änderungen sollen zum 01.07.2016 in Kraft treten. Die 3. Gruppe wurde zum 01.06.2015 eingerichtet und ist sehr gut nachgefragt.  Die  Mehrkosten für die Stadt Bad Rappenau belaufen sich durch die Änderungen auf rund 56.000 Euro pro Jahr. Einmalige Kosten in Höhe von 3.000 Euro für die Umgestaltung des Außengeländes kommen hinzu. „Aus unserer Sicht ist das eine erfreuliche Entwicklung für Heinsheim“; fasste OB Blättgen den Sachverhalt zusammen.

Zustimmung äußerte die CDU-Fraktion. Die Kosten für die Einrichtung einer 3. Gruppe wären für die kleine Ev. Kirchengemeinde Heinsheim sonst zu hoch gewesen.

Erfreut über die Trendwende in Heinsheim zeigte sich auch der Sprecher der SPD. In Heinsheim gäbe es nun wieder mehr Kinder,  für die die Eltern geeignete Betreuungsplätze vor Ort benötigten.

Der Sprecher der FW fand es erfreulich, dass die Öffnungszeiten dem Bedarf der Eltern angepasst werden.


Bebauungsplan "Kobach II - Teil 2", Bad Rappenau-Grombach: Zustimmung zum Vorentwurf
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kobach II – Teil 2“ in Bad Rappenau-Grombach zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, mit diesem Vorentwurf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die öffentliche Bekanntmachung dazu erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 19 vom 12.05.2016.

In dem Baugebiet sollen Doppel- und Einfamilienhäuser entstehen, zwei Stellplätze pro Wohneinheit müssen auf den Grundstücken nachgewiesen werden. Insgesamt 7 öffentliche Stellplätze sind an verschiedenen Stellen in dem Baugebiet geplant. Die Fahrbahnbreite soll 7 Meter betragen. Öffentliches Grün ist nur am Rand des Baugebietes vorgesehen.

Der Sprecher der CDU wies darauf hin, dass das Baugebiet relativ nah an die hier bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe heranrückt und erkundigte sich, ob diese sich weiter entwickeln können. Darin sah der kommissarische Hochbauamtsleiter Franke kein Problem, die Entwicklung des Baugebiets folge dem Flächennutzungsplan, der hier schon seit 20 Jahren eine Wohnbebauung vorsieht. Auch OB Blättgen sah keine Probleme, selbst bei einer Erweiterung des Wohngebiets sei noch genügend Abstand vorhanden.


Bebauungsplan "Hinter dem Schloss - 5. Änderung" in Bad Rappenau: Aufstellungsbeschluss gefasst, Zustimmung zum Entwurf
Einstimmig hat der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hinter dem Schloss – 5. Änderung“ in Bad Rappenau gefasst und dem vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Die öffentliche Bekanntmachung dazu erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 19 vom 12.05.2016.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll eine Ansiedlung der Johannes-Diakonie Mosbach auf einem Grundstück am Ende der Brunnenstraße ermöglicht werden. Damit die Planungen der Johannes-Diakonie hier realisiert werden können, ist es erforderlich, die Mischgebietsnutzung auf dieses Flurstück zu erweitern.

Geplant ist, hier ein Wohnprojekt mit einer Einrichtung für die Tagesstruktur zu errichten. Das Wohnheim soll vier Gruppen mit jeweils sechs Bewohnern mit den zugehörigen Funktions- und Gemeinschaftsräumen Platz bieten. In dem Gebäude für die Tagesstruktur sollen Räume zur Betreuung von 18 behinderten Menschen geschaffen werden. Hintergrund für die Planungen ist eine Gesetzesänderung, die eine dezentrale und wohnortnahe Unterbringung von behinderten Menschen fordert. „Die Planungen sehen sehr gut aus, und wir sollten dieses Vorhaben unterstützen“, fasst OB Blättgen den Sachverhalt zusammen.

Zustimmung kam von allen Fraktionen des Gemeinderates, die das Grundstück und seine Lage als geeignet für ein solches Projekt ansahen. Der Sprecher der CDU erkundigte sich, ob Konflikte, z.B. wegen Lärm, mit der benachbarten Schlosserei zu befürchten seien. Dies verneinte der kommissarische Hochbauamtsleiter Franke, Lärmgutachten haben ergeben, dass sich die Nutzungen nicht gegenseitig beeinträchtigen.

„Für betroffene Bad Rappenauer Familien ist diese Einrichtung ein Segen“, befand der Sprecher der ÖDP. Allerdings sei die geplante Dezentralisierung und die optimale Versorgung der Betroffenen in zentralen Einrichtungen eine Gratwanderung.


Flachdachabdichtung Kraichgauhalle Bad Rappenau: Auftrag für das Edelstahldach vergeben
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag für die Flachdachsanierung der Kraichgauhalle Bad Rappenau an die Firma Schweizer aus Ludwigsburg zu vergeben. Diese hatte mit einem Angebotspreis in Höhe von 192.209,18 Euro das günstigste von insgesamt sechs Angeboten abgegeben. Die Firma Schweizer ist Markführer in diesem Bereich.
Der Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Daches mit Edelstahl wurde 2015 vom Gemeinderat getroffen.

Die Arbeiten sollen während der Sommerferien 2016 durchgeführt werden.

Stellungnahme der Stadt Bad Rappenau zum Regionalplan Rhein-Neckar: Ablehnung der Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraftanlagen
Mit 27 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen hat sich der Gemeinderat gegen das geplante 36,6 Hektar große Vorranggebiet für Windkraftanlagen in Sinsheim / Dombacher Wald ausgesprochen.

Bereits im Herbst 2014 hatte die Stadt Bad Rappenau eine negative Stellungnahme zu diesem Vorhaben abgegeben, das an der Sinsheimer Gemarkungsgrenze rund 750 Meter entfernt vom Stadtteil Grombach die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraftanlagen vorsieht.

Einer der wesentlichen Gründe dafür ist, dass neue Wohnbauflächen im Osten des Ortes nur noch in sehr begrenztem Umfang ausgewiesen werden können. Weitere Baugebiete könnten daher sinnvoll nur am westlichen Ortsrand entstehen. Die geplante Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraftanlagen im Dombacher Wald wäre eine schwerwiegende Einschränkung für die Dorfentwicklung von Grombach und daher aus Sicht der Verwaltung nicht akzeptabel. Daher sollte mindestens ein Abstand von 1.000 Metern zur aktuellen Wohnbebauung – besser noch zur geplanten Wohnbebauung – eingehalten werden.

Dieser Sicht schloss sich der Gemeinderat mehrheitlich an. Die GAL-Fraktion stimmte gegen den Vorschlag der Verwaltung: „Wir sollten solche regionalen Windkraftanlagen akzeptieren“, so die Sprecherin der GAL. Sie regte an, lieber den Ortskern in Grombach aufzuwerten und zu sanieren, statt neue Baugebiete auszuweisen.

 
 
 
 
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