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Kindergarten Bonfeld, Biberacher Straße – Zustimmung zu den Sanierungsarbeiten

Einstimmig hat der Gemeinderat den geplanten Sanierungsarbeiten im Evangelischen Kindergarten Bonfeld, Biberacher Straße, zugestimmt. Das Gebäude befindet sich im städtischen Eigentum, daher trägt die Stadt die Kosten in voller Höhe. Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 330.500 Euro (brutto). Da das Gebäude im Sanierungsgebiet Ortskern Bonfeld liegt, können Zuschüsse  aus dem laufenden Sanierungsprogramm in Höhe von 60% der zuschussfähigen Kosten beantragt werden.

Die Sanierungsarbeiten sollen noch in diesem Jahr überwiegend in den Ferien stattfinden. Die größten Einzelposten der Sanierung sind:

  • Entsorgung des Eternitwellplattendachs und Neueindeckung (98.000 Euro)
  • Fensterarbeiten (37.000 Euro)
  • Außenputzarbeiten (36.000 Euro)
  • Außenanlage v.a. Terrasse (36.000 Euro)


Kulturhaus Forum Fränkischer Hof – Zustimmung zur Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen; Galerie im 2. OG der Stadtbücherei bleibt gesperrt

Mit 31 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den vorgeschlagenen Brandschutzmaßnahmen für die Gebäude des Kulturhauses Forum Fränkischer Hof zugestimmt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 240.000 Euro. Gleichzeitig hat der Gemeinderat zugestimmt, dass die Galerie im 2. Obergeschoss der Stadtbücherei weiterhin gesperrt bleibt. Um diese wieder nutzen zu können, wäre der Bau eines 2. Rettungsweges (Stahlaußentreppe) erforderlich gewesen. Dies hätte allein rund 212.000 Euro gekostet.

Nach einer Brandverhütungsschau im Sommer 2014 wurde ein Konzept ausgearbeitet, das verschiedene Brandschutzmaßnahmen in den einzelnen Gebäuden vorsieht, u.a. den Einbau von Rauchwarnanlagen samt Rauchmeldern, die Kennzeichnung von Rettungswegen, den Austausch von Feuerlöschern, den Einbau feuerhemmender Türen und teilweise den Einbau feuerhemmender Verkleidungen. Die geschätzten Kosten belaufen sich im Gebäude der vhs auf 33.000 Euro, im Bereich des Museums auf 14.600 Euro und im Bereich von Bücherei und Musiksaal auf 109.000 Euro zzgl. Baunebenkosen und Mehrwertsteuer.


Bebauungsplan „Geisberg“ im Stadtteil Obergimpern – Satzungsbeschluss gefasst

Einstimmig hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Geisberg“ im Stadtteil Obergimpern gefasst. Nach seiner Veröffentlichung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Anschließend kann die Baulandumlegung zu Ende geführt werden. Auch die Erschließungsarbeiten können nach dem In-Kraft-Treten ausgeschrieben werden.

Der Gemeinderat hat außerdem dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Heilbronn zur Durchführung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zugestimmt.

Im September 2013 hatte der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplanes „Geisberg“ zugestimmt und das Offenlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Hier gab es Rückmeldungen von Trägern öffentlicher Belange sowie von einem privaten Anlieger. Diese wurden soweit wie möglich berücksichtigt und in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die Einwendungen von privater Seite konnten nach Abwägung jedoch nicht berücksichtigt werden.

Die Sprecherin der CDU wies darauf hin, dass es in Obergimpern verschiedene Interessenten für Bauplätze gäbe, dass aber momentan keine städtischen Bauplätze dort angeboten werden. Auch die Bürgerbeteiligung im Lauf des Bebauungsplanverfahrens habe eine breite Zustimmung im Stadtteil gezeigt.

Auch der Sprecher der SPD signalisierte Zustimmung. Er bedauerte, dass es in Obergimpern innerorts viel Leerstand gäbe und auch viele unbebaute private Bauplätze. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum solle unbedingt fortgesetzt werden, um den Ortskern wieder mit Leben zu füllen.


Bebauungsplan „Hinter der Kirche III – 1. Änderung“ in Bad Rappenau – Satzungsbeschluss gefasst

Mit 24 Ja- Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hinter der Kirche III – 1. Änderung“ in Bad Rappenau gefasst. Vier Gemeinderäte waren befangen und durften daher nicht mit beraten und beschließen.

Im Dezember 2014 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes gefasst, die Offenlegung erfolgte im Frühjahr 2015. Die in dieser Zeit eingegangenen Rückmeldungen von öffentlicher und privater Seite wurden soweit wie möglich berücksichtigt und in den Bebauungsplan eingearbeitet. Der Bebauungsplan tritt nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Das Plangebiet umfasst einen Bereich zwischen der Heinsheimer Straße, der Mühltal- und der Kraichgauhalle. Das Gebiet war bisher für die Nutzung als Schulstandort vorgesehen. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll hier eine Mischnutzung ermöglicht werden.

Zustimmung kam vom Gemeinderat zum Verwaltungsvorschlag, entlang der Heinsheimer Straße eine zweireihige Bebauung vorzusehen, jedoch keine dritte Baureihe zuzulassen. Auch eine Erschließung einer möglichen weiteren Baureihe vom Piaweg her stimmten weder Gemeinderat noch Verwaltung zu.


Bebauungsplan „Nahverkehrszentrum – Stadtmitte, 1. Änderung“ in Bad Rappenau – Satzungsbeschluss gefasst

Einstimmig hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Nahverkehrszentrum – Stadtmitte, 1. Änderung“ in Bad Rappenau gefasst. Der Bebauungsplan tritt nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Im Dezember 2014 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Die während der Offenlegung eingegangenen Rückmeldungen von öffentlicher Seite wurden soweit wie möglich berücksichtigt und in den Bebauungsplan eingearbeitet. Von privater Seite gingen keine Rückmeldungen ein.

Im Gebiet dieses Bebauungsplanes liegt unter anderem der geplante neue Lidl-Markt in der Raiffeisenstraße.


Resterschließung des Gewerbegebiets „Buchäcker“ in Bonfeld – Auftrag vergeben

Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, den Auftrag für die Resterschließungsarbeiten an die Firma Osmanaj aus Bad Friedrichshall zu vergeben. Diese hatte mit 913.575 Euro (brutto) das günstigste von insgesamt sechs Angeboten abgegeben. Zu den Arbeiten gehört auch der Umbau des Kreisverkehrs im Gewerbegebiet Buchäcker. Der Technische Ausschuss hatte im Januar 2015 dem Umbau des Kreisverkehrs zu einer abknickenden Vorfahrtsstraße zugestimmt.

Sprecher der FW und GAL wiesen darauf hin, dass in diesem Bereich immer noch nachts LKW parken, auch wenn im Autohof Stellplätze frei seien. Dies sollte vermehrt kontrolliert werden.


Bestattungsgebühren – Zustimmung zur Gebührenkalkulation und zur 1. Änderung der Bestattungsgebührenordnung
Einstimmig hat der Gemeinderat der Gebührenkalkulation für die neue Bestattungsform Rasenwahlgrab sowie der entsprechenden Änderung der Bestattungsgebührenordnung zugestimmt.

In seiner Sitzung vom 19.03.2015 hatte der Gemeinderat als weitere neue Bestattungsform das Rasenwahlgrab angeregt. Für diese Bestattungsform wurden die Gebühren kalkuliert und nun dem Gemeinderat vorgestellt: Demnach kostet ein Rasenwahlgrab (Nutzungsdauer 30 Jahre) insgesamt 3.572,57 Euro. Die Summe umfasst die Grabnutzungsgebühren für eine Erdbestattung (1.806 Euro) sowie den Zuschlag für die Pflege der Rasenwahlgräber während der gesamten Nutzungsdauer (1.766,57 Euro). Das Rasenwahlgrab wird es auch als Tiefgrab geben, hier betragen die Gesamtkosten für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren 4.642,23 Euro. Die erhöhten Kosten ergeben sich aus dem Zuschlag für die Mehrfachbelegung (903 Euro) und den erhöhten Pflegeaufwand für das Auffüllen der Grabfläche.

Die 1. Änderung der Bestattungsgebührenordnung sowie die neue Friedhofsordnung wurden im Wortlaut im Mitteilungsblatt vom 15.05.2015 veröffentlicht.

Sie finden sie auch auf dieser Homepage unter folgendem Link: Ortsrecht und Satzungen




 
 
 
 
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