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Zahlreiche interessierte Zuhörer waren zur 1. Gemeinderatssitzung gekommen, die der neue Bad Rappenauer Oberbürgermeister Sebastian Frei genau einen Monat nach seinem Amtsantritt leitete. Insgesamt 9 Tagesordnungspunkte wurden im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.


Buergerservice Gemeinderat 2018 2Oberbürgermeister Sebastian Frei (1. Reihe stehend, Mitte) mit dem Gemeinderat

 

Städtebauliches Sanierungsgebiet "Raiffeisenstraße": Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet "Raiffeisenstraße" in Bad Rappenau beschlossen. Die Satzung war im Mitteilungsblatt Nr. 11 vom 15.03.2018 veröffentlicht.
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Stand der förderrechtlichen Abrechnung: Förderrechtlichen Ausgaben in Höhe von 11.866.505 Euro stehen förderrechtliche Einnahmen und Städtebaufördermittel in Höhe von 11.226.225 Euro gegenüber, so dass sich ein Defizit in Höhe von 640.280 Euro errechnet. Aufgrund des Defizits wird erwartet, dass die bereits gewährten Städtebaufördermittel in Höhe von 4.654.798 Euro zum Zuschuss erklärt werden. Ein Abrechnungsbescheid liegt allerdings noch nicht vor.
Einen anschaulichen Überblick über die Gesamtmaßnahme „Sanierung Raiffeisenstraße“ gab Matthias Ellesser von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) dem Gemeinderat. Über 20 Jahre lang dauerte die Sanierung. 1997 fanden vorbereitende Untersuchungen statt und ein Neuordnungskonzept für den Sanierungsbereich wurde erarbeitet. Im Juni 2000 wurde der Satzungsbeschluss gefasst, der das Sanierungsgebiet mit einer Größe von 15,15 Hektar förmlich festlegte. Der Förderrahmen belief sich auf insgesamt 7.757.996 Euro, von denen 60% (4.654.798 Euro) Finanzhilfen des Landes Baden-Württemberg waren. Diese wurden in einem Zeitraum von 1999 – 2011 bewilligt.
Elleser machte deutlich, dass neben den Landesmitteln in diesem Zeitraum auch zahlreiche weitere Mittel in das Gebiet geflossen sind, z.B. Fördermittel für die Landesgartenschau 2008, Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie zahlreiche Investitionen v.a. von Gewerbebetrieben.

Zu den Sanierungszielen gehörten u.a.:
•    Trennwirkung des Bahnkörpers mildern
•    Stärkung der Stadtkernfunktion
•    Aufwertung der Raiffeisenstraße
•    Schaffung eines Stadteingangs von Süden
•    Verbesserung der Verkehrssituation

Zu den vorgeschlagenen und umgesetzten Maßnahmen zählen:
•    Schaffung von 4 Kreisverkehren rund um die Innenstadt, Bau der Südstraße
•    Bau eines Nahverkehrszentrums in der Stadtmitte sowie Sanierung des Bahnhofes
•    Bau einer Fußgängerunterführung am Bahnhof
•    Neubau des Rathauses in der Stadtmitte
•    Neuansiedlung von Einzelhandelsbetrieben (Handelshof, Stadtcarré, Schlossarkaden, Lidl u.a.)
•    Neubau von Parkplätzen am Bahnhof

Zur Neuordnung des Gebiets wurden auch zahlreiche Gebäude abgerissen, wie der ehemalige Bau der Fa. Benger-Ribana oder die Silos und Lagerhäuser auf dem Kornhausareal.
Die größten Einzelausgaben im Rahmen der Sanierung im städtischen Haushalt waren der Grunderwerb in Höhe von 5,05 Mio. Euro sowie Baumaßnahmen mit einem Volumen von 3,6 Mio. Euro (Neubau Rathaus und Modernisierung und Umnutzung des Bahnhofsgebäudes). Ordnungsmaßnahmen (wie Abbrucharbeiten, Bau von Fahrbahnen und Parkplätzen) kosteten rund 2,6 Mio. Euro. „Die städtebauliche Sanierung wäre ohne die Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm und dem GFVG nicht möglich gewesen“, fasste Mathias Ellesser zusammen.
Positiv wurde die Sanierung von den Fraktionen des Gemeinderates beurteilt. „Das ist der größte Komplex an Investitionen in Bad Rappenau in den letzten Jahren“, so der Sprecher der CDU, „hier wurden nicht nur öffentliche Mittel, sondern auch enorme private Mittel investiert“. Durch die Sanierung habe sich Bad Rappenau zur „Stadt“ entwickelt, die Veränderung sei beeindruckend. Durch die Fördermittel sei Bad Rappenau zukunftsfähig geworden. Der CDU-Sprecher dankte allen Beteiligten und betonte: „Die Sanierung hat Bad Rappenau wesentlich vorangebracht.“
„Das war ein Meilenstein in der Entwicklung der Stadt Bad Rappenau“, befand auch der Sprecher der SPD, „wer sich an 1999 erinnert und den Zustand mit heute vergleicht, wird feststellen, dass da Welten dazwischen liegen“. Vor allem die Anbindung der Raiffeisenstraße über die Bahnunterführung und die Fußgängerbrücke bis in die Innenstadt waren für ihn besonders wichtig.
„Man kann sich heute gar nicht mehr vorstellen, wie es vor der Sanierung aussah“, fand auch der Sprecher der FW. Zwar sei der Start mit dem späteren „Stadtcarré-Grundstück“ etwas holprig verlaufen, „aber dann hat alles besser geklappt als die Skeptiker glaubten“. Auch der Gemeinderat habe viele Vorschläge und Projekte genau geprüft, so dass ein gutes Ergebnis herausgekommen sei. Als gutes Zeichen wertete der FW-Sprecher auch, dass die Baumaßnahmen und Ansiedlungen von der Bevölkerung gut angenommen wurden.

2018 Abbruch BengerRibana2005Abbruch Benger-Ribana 2005

2018 Abbruch Kornhaus raiffeisenstr.2007Abbruch Kornhaus-Areal 2007


Jahresrechnung 2017: Zustimmung zu außerplanmäßigen Ausgaben für den Erwerb von Ökopunkten sowie zur Bildung von Haushaltsresten
Einstimmig hat der Gemeinderat außerplanmäßigen Ausgaben für den Erwerb von Ökopunkten  i.H.v. 287.600 Euro (auf der Haushaltsstelle 3600-601000) zugestimmt. Ebenso hat er der Bildung von Haushaltsresten wie folgt zugestimmt: Im Verwaltungshaushalt werden 1.029.000,00 Euro auf das Jahr 2018 übertragen, im Vermögenshaushalt sind es 13.044.331,67 Euro. Haushaltseinnahmereste wurden in einer Höhe von 3.378.567,81 Euro gebildet. Haushaltsreste werden gebildet, um im Haushaltsjahr nicht benötigte Mittel auf das Folgejahr zu übertragen.
Die einzelnen Positionen stellte Stadtkämmerin Tanja Schulz dem Gemeinderat vor. So geht es bei den außerplanmäßigen Ausgaben für den Erwerb von Ökopunkten lediglich um eine Korrektur der Haushaltsstelle. Grundsätzlich hat der Gemeinderat den Ausgaben bereits zugestimmt, allerdings wurden diese zunächst im Vermögenshaushalt bei den Erschließungsmaßnahmen gebucht, der Erwerb von Ökopunkten muss allerdings im Verwaltungshaushalt gebucht werden.
Im Verwaltungshaushalt wurden Haushaltsausgabereste in einer Höhe von insgesamt 1.029.000 Euro gebildet. Die größten Posten entfielen auf die Straßenunterhaltung (400.000 Euro), auf Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (340.000 Euro), auf den Erwerb von Ökopunkten (112.000 Euro) und auf den sächlichen Aufwand für die Bauleitplanung (70.000 Euro).

Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Ausgabereste auf 13.044.331,67 Euro. Die größten Positionen in diesem Bereich sind:
•    knapp 2,7 Mio. für den Neu- bzw. Umbau von verschiedenen Feuerwehrhäusern und Beschaffungen für die Feuerwehr
•    gut 1,6 Mio. Euro für den Neubau bzw. Umbau und Modernisierungsmaßnahmen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie Beschaffungen für die Schulen, einschließlich Mensaneubau
•    insgesamt 1,5 Mio. Euro für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Stadtbahn (u.a. Investitionskostenzuschüsse  für Stadtbahnfahrzeuge, für die Elektrifizierung der Elsenztalbahn und Busbahnhof)
•    rund 1,1, Mio. Euro für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Beschaffungen für die Kindergärten im Stadtgebiet
•    insgesamt rund 1,1 Mio. Euro für Dorfentwicklungsprogramme in Obergimpern, Heinsheim und die Sanierung in Bonfeld
•    777.260 Euro für die Resterschließung des Gewerbegebiets „Buchäcker-Erweiterung“ in Bonfeld
•    763.740 Euro für die Erschließung des Wohngebiets „Kandel“ in Bad Rappenau
•    674.986 Euro für die Straßensanierung im Baugebiet „Rohräcker“
•    512.489 Euro für die Darlehensgewährung an die Kur- und Klinikverwaltung zur Freibadmodernisierung

Im Vermögenshaushalt wurden außerdem Einnahmereste in Höhe von 3.378.567,81 Euro ausgewiesen. Die größten Posten sind:
•    insgesamt rund 1,7 Mio. Euro für Erschließungsbeiträge aus verschiedenen Bau- und Gewerbegebieten
•    knapp 600.000 Euro für Landeszuschüsse zur Dorfentwicklung bzw. Sanierung in verschiedenen Stadtteilen
•    332.000 Euro für Mittel aus dem Ausgleichsstock für den Neu- und Umbau der Mensa
•    210.000 Euro für den Landeszuschuss zur Modernisierung der Straßenbeleuchtung

Gleichzeitig gab Stadtkämmerin Tanja Schulz auch einen Ausblick auf den Jahresabschluss 2017, der sehr positiv ausfällt.  So wird voraussichtlich im Verwaltungshaushalt ein „Überschuss“ in Höhe von 5,2 Mio. Euro erwirtschaftet, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird. In den Haushaltsberatungen im Herbst 2017 ging man noch von einer positiven Zuführung von 2,1 Mio. Euro aus. Gründe für die Verbesserungen im Verwaltungshaushalt sind zum einen höhere Einnahmen, z.B. + 780.000 Euro bei den Steueranteilen vom Land und den Einnahmen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG), + 227.000 Euro bei den Gebühren für Baugenehmigungen, + 345.000 Euro bei den Zuschüssen vom Land; zum anderen Einsparungen bei den Ausgaben, z.B. -605.000 Euro für einen Zuschuss an die Kur- und Klinikverwaltung, -287.000 Euro bei den EDV-Ausgaben.
Durch das bessere Ergebnis im Verwaltungshaushalt verbessert sich auch das Ergebnis im Vermögenshaushalt um insgesamt rund 4,8 Mio. Euro, von denen 1,7 Mio. Euro im Vermögenshaushalt erzielt wurden, davon allein 1,1 Mio. aus einem verbesserten Saldo bei Grundstücksgeschäften. Eine Kreditaufnahme war auch im Jahr 2017 nicht erforderlich (geplant waren rund 4,5 Mio. Euro neue Kredite). Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes werden stattdessen 1,4 Mio. Euro der Rücklage entnommen (zum Zeitpunkt der Haushaltsberatung im Herbst 2017 ging man noch von einer Rücklagenentnahme in Höhe von 6,2 Mio. Euro aus).
Trotz des sehr guten Jahresergebnisses gab es Kritik von Seiten des Gemeinderates, die sich auf die Höhe der Haushaltsreste bezog. „Es ist jedes Jahr das gleiche Thema – zu hohe Haushaltsreste“, so der Sprecher der CDU, „in Zukunft wollen wir dies anders machen“. Bei geplanten Investitionen von 16 Mio. Euro seien Haushaltsreste in Höhe von 13 Mio. Euro zu hoch. Gemeinderat und Bürger würden sich darauf verlassen, dass die im Haushaltsplan vorgesehenen Maßnahmen auch umgesetzt würden, was teilweise jedoch nicht der Fall sei.
Auch aus Sicht der SPD-Fraktion sind die Haushaltsreste zu hoch, allerdings verwies die Fraktionssprecherin darauf, dass 2017 ein Ausnahmejahr gewesen sei, schließlich wechselte das Führungspersonal sowohl im Hochbauamt wie auch im Tiefbauamt: „Sicherlich ein Grund, warum nicht alles abgearbeitet werden konnte. Ein zweiter Grund könnte sein, dass wir vielleicht einfach zu viele Maßnahmen umgesetzt haben möchten.“ Sie regte nochmals an, die Haushaltsreste zu unterteilen in Maßnahmen, die fertiggestellt, aber noch nicht abgerechnet wurden; in Maßnahmen die schon begonnen, aber noch nicht abgeschlossen wurden, sowie in Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden.
Der Haltung seiner Vorredner schloss sich auch der Sprecher der GAL an, der aber gleichzeitig darauf hinwies, dass der Jahresabschluss um rund 5 Mio. besser sein werde, als geplant. Seiner Ansicht nach sollte man kritisch prüfen, ob man die eingestellten Mittel auch ausgeben kann: „Reicht unser Personal, um die geplanten Maßnahmen umzusetzen? Und ist unser Personal gut genug bezahlt?“ Große Aufgaben, die in Zukunft anstehen, sollten genau geprüft werden, wie die mögliche Umsiedlung der Feuerwehr Abt. Bad Rappenau bzw. des Bauhofes.
„Bei der Höhe der Haushaltsreste fällt einem jedes Jahr die Zustimmung zur Haushaltsplanung schwerer“, so der Sprecher der FW. Zwar sei eine vorsichtige Planung sinnvoll, jedoch sollten nicht bei jedem Projekt gleich die höchsten Raten angesetzt werden. Er gab zu bedenken, dass die geplanten Maßnahmen und Anträge bei 9 Stadtteilen auch in Zukunft nicht weniger würden.
Zur Vorsicht mahnte der Sprecher der ÖDP, der auf die wirtschaftliche Boomphase hinwies, die seit fast 9 Jahren andauerte. Gleichwohl war die Höhe der Haushaltsreste auch der ÖDP zu hoch: „Entweder es läuft nicht so wie geplant oder die Planung im Haushalt ist unrealistisch“, so der Sprecher der ÖDP. Wenn geplante Maßnahmen nicht umgesetzt werden, verliere der Haushalt an Relevanz für die Bürger. Besonders negativ empfand er, dass Gelder für den Bau des Kindergarten Kandel nicht abgerufen wurden.


Bebauungsplan „Buchäcker III“ in Bonfeld: Aufstellungsbeschluss gefasst
Mit 21 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Buchäcker III“ in Bonfeld nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch gefasst.
Oberbürgermeister Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor. Das Gebiet für die Erweiterung der Gewerbegebiets „Buchäcker“ liegt westlich des bestehenden Gebiets und ist rund 7 Hektar groß. „Die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken ist derzeit groß“, betonte OB Frei. Allerdings sollen in der geplanten Erweiterung die Grundstücke so zugeschnitten sein, dass sie für kleinere Gewerbebetriebe geeignet sind, die hier erweitern bzw. ihren Standort hierher verlagern wollen. „Der Grundstückszuschnitt zielt nicht auf Großunternehmen ab“, so OB Frei.
Die Sprecherin der GAL sprach sich gegen einen Aufstellungsbeschluss für die gesamte Fläche aus und erkundigte sich, ob es möglich sei, für jeden einzelnen Interessenten einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchzuführen. Hochbauamtsleiter Speer wies darauf hin, dass ein solches Vorgehen den Zeit- und Personalrahmen sprengen würde. „So ein Verfahren dauert ein Jahr, so lange will kein Betrieb auf seine Ansiedlung warten“, fasste er zusammen. Weiterhin wies die GAL-Fraktion auf eine mögliche Hochwassergefahr durch die zusätzliche Versiegelung von Flächen in den geplanten Erweiterungen „Buchäcker III und IV“ hin.
Auch der Sprecher der FW zeigte sich besorgt über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das gesamte Gebiet. Er fürchtete, dass in finanziell schwierigen Zeiten die Grundstücke auch an andere Betriebe als geplant verkauft werden könnten. Vor allem die Schaffung von zugesagten Arbeitsplätzen sowie die zusätzliche Verkehrsbelastung waren aus seiner Sicht wichtig: „Vom Verkehr her ist das Gebiet ausgelastet, wenn eine Erweiterung kommt, muss man eine zusätzliche Zufahrt schaffen.“
OB Frei wies darauf hin, dass an einem Verkehrskonzept für das Gebiet derzeit gearbeitet wird.
„Betriebe suchen Flächen zur Erweiterung ihrer Produktion und die einzige Möglichkeit dafür in Bad Rappenau ist das Gewerbegebiet Buchäcker“; so der Sprecher der CDU. Zwar gäbe es verschiedene Argumente, die gegen eine Erweiterung sprächen wie der Flächenverbrauch und steigender Verkehr, andererseits sei die Stadt auf die Gewerbesteuereinnahmen angewiesen, um z.B. Kita-Plätze oder Schulerweiterungen verwirklichen zu können. Wichtig sei jedoch Fingerspitzengefühl bei der Vermarktung der Flächen. „Wir fordern, dass hauptsächlich kleine und mittelständische Unternehmen von dieser Erweiterung profitieren sollen.“
Diese Haltung teilte auch der Sprecher der SPD. Aus seiner Sicht wäre die Schaffung einer weiteren Ausfahrt für das Gebiet jedoch dringend erforderlich.
„Wir könnten nur einem Aufstellungsbeschluss für ein kleineres Gebiet für konkrete Interessenten zustimmen“, betonte dagegen die Sprecherin der GAL. Sie sah viele Probleme durch die geplante Erweiterung, wie den Wegfall landwirtschaftlicher Flächen, zunehmende Versiegelung und steigende Verkehrsbelastung.
Auch der Sprecher der FW sprach sich für die Ansiedlung kleinerer Betriebe aus. „Da schlagen zwei Herzen in meiner Brust, einerseits ist es ein hoher Flächenverbrauch, andererseits brauchen Betriebe Flächen und können nicht so lange warten.“
„Über ein Jahrzehnt lag das Gewerbegebiet Buchäcker brach, wegen nicht verkaufter Grundstücke hatten wir ein Minus von über 5 Mio. Euro“, blickte der Sprecher der ÖDP zurück. Auch die ÖDP sah den Flächenverbrauch kritisch, gleichzeitig suchten auch örtliche Firmen dringend Gewerbegrundstücke. Jedoch solle die Erweiterung keine Steigerung des LKW-Verkehrs mit sich bringen.


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Reiterhof Bad Rappenau": Zustimmung zum Entwurf und zum Offenlegungsverfahren
Mit 26 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat der vorgeschlagenen Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie dem Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reiterhof Bad Rappenau“ zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat zugestimmt, mit diesem Entwurf das Offenlegungsverfahren nach §3 Abs.2 und §4 Abs.2 Baugesetzbuch durchzuführen.
Den Sachverhalt stellte Hochbauamtsleiter Alexander Speer kurz vor: Der neue Eigentümer des ehemaligen Reiterhofs Schwab möchte diesen weiterführen. Insgesamt sollen hier 35 Pferde dauerhaft untergebracht und versorgt werden. Es sollen Ausbildungs- und Sportangebote sowie therapeutische Programme mit den Pferden angeboten werden. Die vorhandene Gaststätte soll den Besuchern des Reiterhofes zur Verfügung stehen, eine Verpachtung ist nicht vorgesehen. Zusätzlich sind an dieser Stelle zwei Wohneinheiten geplant, diese sind nur in Kombination mit dem Reiterhof zulässig.
Zustimmung kam von Seiten der CDU: „Hier besteht Sanierungsbedarf. Außerdem bereichert der Reiterhof das Freizeitangebot in Bad Rappenau“, so ihr Sprecher. Dieser Meinung schloss sich auch der Sprecher der GAL an, der aber gleichzeitig darauf hinwies, dass hier ein schönes Wohnanwesen in exklusiver Lage entstehe. „Wir begrüßen, dass hier etwas passiert. Aber es ist wichtig, dass das geplante Anwesen in die Landschaft passt“, so der Sprecher der FW.


Baugebiet "Waldäcker", Babstadt: Zustimmung zur Bildung einer Abrechnungseinheit
Einstimmig hat der Gemeinderat der Bildung einer Abrechnungseinheit im Baugebiet „Waldäcker I – III“ in Babstadt, bestehend aus den Erschließungsanlagen „Waldäckerstraße“, „Limesstraße“, „Kastellstraße“ und „Am Römerbrunnen“, zugestimmt.
Die drei Bauabschnitte werden derzeit erschlossen. In einem Teilbereich sind die archäologischen Rettungsgrabungen abgeschlossen,  auf einigen Grundstücken ist ein Baubeginn bereits erfolgt.
Durch die Neuregelung des Erschließungsbeitragsrechts im Kommunalabgabengesetz ist es seit einigen Jahren möglich, die Erschließungsstraßen eines Baugebiets zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Die Bildung einer Abrechnungseinheit vereinfacht die Abrechnung und trägt zu einer besseren Akzeptanz bei den Beitragspflichtigen bei, weil für alle Grundstücke innerhalb der Abrechnungseinheit der gleiche Beitragssatz gilt.


Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung zur Neuwahl des Abteilungskommandanten bzw. Stellvertreters bei den Abteilungen Babstadt und Bonfeld
Einstimmig hat der Gemeinderat der Wahl des Abteilungskommandanten Frank Schrezenmaier sowie seines Stellvertreters Kai Schuster bei der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Babstadt, zugestimmt. Beide waren in der Abteilungsversammlung der FFW Babstadt am 19.01.2018 für fünf weitere Jahre in ihren Ämtern bestätigt worden.
Einstimmig hat der Gemeinderat auch der Neuwahl und Bestellung zur ehrenamtlichen Tätigkeit von Christoph Pyka als Stellvertreter des Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abt. Bonfeld, zugestimmt. Er wurde bei der Abteilungsversammlung der FFW Bonfeld am 20.01.2018 zum Nachfolger von Thomas Schanz gewählt, der sein Amt vor Ablauf der Amtszeit zur Verfügung gestellt hatte. Die Amtszeit von Christoph Pyka endet automatisch mit dem Zeitpunkt der Fusion der Abteilungen Bonfeld, Fürfeld und Treschklingen zur neuen Abteilung Süd.

 
 
 
 
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