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Stadtwald Bad Rappenau: Forstreform – Zustimmung zur Umsetzung im Landkreis
Einstimmig hat der Gemeinderat der Fortführung der forstlichen Betreuung sowie der Wirtschaftsverwaltung des Stadtwaldes inkl. Holzverkauf durch das Kreisforstamt des Landratsamtes Heilbronn (LRA) zu den vom LRA vorgelegten Konditionen zugestimmt. Die forsttechnische Betriebsleitung wird wie bisher kostenfrei vom Kreisforstamt wahrgenommen.

Den Sachverhalt stellte Stadtkämmerin Tanja Schulz kurz dem Gemeinderat vor: Auslöser für die Forstreform war ein Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg durch das Bundeskartellamt. Zwar hat das Land den Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof mittlerweile gewonnen, dennoch soll zum 01.01.2020 eine Forstreform im Land durchgeführt werden.

Für die Kommunen im Landkreis bleibt aber im Wesentlichen alles beim Alten: Die Betreuung des Stadtwaldes soll auch weiterhin durch das Forstamt des Landkreises erfolgen, als Revierförster bleibt Claus Schall weiterhin für den Bad Rappenauer Wald zuständig. Für den forstlichen Revierdienst fallen allerdings nun Kosten an: Für Bad Rappenau betragen diese rund 28.800 Euro / Jahr für den Revierdienst und rund 7.900 Euro / Jahr für den Holzverkauf. Hinzu kommen noch Kosten für die Übernahme der Wirtschaftsverwaltung, die nach Stunden abgerechnet wird.

Gleichzeitig erhält die Stadt vom Land einen sogenannten Förderbetrag in Höhe von 10 Euro / ha Holzbodenfläche und zusätzlich einen variablen Anteil  abhängig vom Hiebsatz bzw. der Fläche des Erholungswaldes. Dieser beträgt in Bad Rappenau ebenfalls 10 Euro / ha Holzbodenfläche. Insgesamt wird mit Mehrkosten in Höhe von rund 12.000 Euro / Jahr für die Waldbewirtschaftung in Bad Rappenau gerechnet.


Personalangelegenheiten: Zustimmung zur Regelung der Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr der Stadt Bad Rappenau durch Satzung
Einstimmig hat der Gemeinderat die Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr beschlossen. Der Zuschuss tritt an die Stelle der Heilfürsorge, die das Landesbeamtengesetz für die Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr vorsieht.
Der Wortlaut der Satzung war im Mitteilungsblatt Nr. 15 vom 11.04.2019 veröffentlicht.


Maßnahmenbeschluss zur Einführung des digitalen Sitzungsdienstes gefasst
Mit 27 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat beschlossen, den digitalen Sitzungsdienst zur neuen Legislaturperiode des Gemeinderates ab Sommer 2019 einzuführen. Dabei hat sich der Gemeinderat aus verschiedenen Vorschlägen für die Variante 4 entschieden (11-Zoll iPad Pro für WLAN und Mobilfunk, einschl. Bluetooth-Tastatur des Herstellers und Apple-Pencil). Die Gesamtkosten für die Anschaffung von 45 iPads, einmalige Kosten für Schulung und Programmerweiterung und jährliche Kosten für Support und Backup Service belaufen sich auf 81.700 Euro. Demgegenüber würde der Papierversand in 5 Jahren rund 72.000 Euro kosten.

OB Frei machte deutlich, dass die Verwaltung verschiedene Vorschläge zur Einführung des digitalen Sitzungsdienstes erarbeitet habe, der Gemeinderat jedoch entscheiden müsse ob und wie diese umgesetzt werden sollen. Für Bürger sollen in den öffentlichen Sitzungen weiterhin Ausdrucke der Sitzungsunterlagen bereitgelegt werden.

Die Fraktionen des Gemeinderates zeigten sich überwiegend zufrieden mit der beschlossenen Variante, die für den künftigen Gemeinderat ein sinnvolles Arbeiten ermögliche.


Bebauungsplan Neckarblick in Bad Rappenau-Heinsheim: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen und zum Entwurf sowie zur Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Mit 28 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen und dem Entwurf für den Bebauungsplan „Neckarblick“ in Heinsheim zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Den Sachverhalt stelle OB Frei kurz dem Gremium vor. In dem neuen Baugebiet sollen ca. 29 Bauplätze entstehen und bis Ende 2020 realisiert werden. Zur Gundelsheimer Straße hin soll eine Bepflanzung als Lärmschutz angelegt werden. Obwohl in dem neuen Baugebiet viel Grün vorgesehen ist, sind für seine Umsetzung noch zusätzliche Ökopunkte erforderlich.

Die Mehrheit des Gemeinderates begrüßte den Entwurf und wünschte sich eine rasche Umsetzung, gewarnt wurde allerdings vor einer möglichen Hochwassergefahr in dem Bereich.


Bebauungsplan Boppengrund II in Bad Rappenau-Bonfeld: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der 2. Offenlage sowie zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamt Heilbronn; Satzungsbeschluss gefasst
Mit 30 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der 2. Offenlage zugestimmt und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Boppengrund II“ in Bonfeld gefasst. Gleichzeitig hat der Gemeinderat dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamt Heilbronn für erforderliche artenschutzrechtliche Maßnahmen zugestimmt.

In dem neuen Baugebiet sollen 58 Bauplätze entstehen, eine Fertigstellung ist bis Ende 2023 geplant. Innerhalb des Bebauungsplangebietes sowie entlang des Seelesbaches sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, zusätzlich sind zum Ausgleich von Eingriffen Ökopunkte erforderlich.


Bebauungsplan Halmesäcker in Bad Rappenau-Fürfeld: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen und zum Entwurf sowie zur Durchführung der Offenlage
Mit 31 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen und dem Entwurf für den Bebauungsplan „Halmesäcker“ in Fürfeld zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Offenlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Im Baugebiet Halmesäcker in Fürfeld sollen 53 Bauplätze entstehen, eine Fertigstellung ist bis Ende 2021 geplant.

Aus dem Gemeinderat kam der Hinweis darauf, dass für die benachbarte Kleintierzüchter-Anlage Bestandsschutz gelten sollte. Der Fürfelder Ortsvorsteher dankte der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit bei der Planung des neuen Baugebietes.


Bebauungsplan "L530/K2120" in Bad Rappenau-Bonfeld: Zustimmung zum Vorentwurf und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen
Mit 31 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem Vorentwurf für den Bebauungsplan „L530 / K 2120“ in Bonfeld zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Durch den Bebauungsplan soll der Anschluss der Kreisstraße 2120 von Bad Rappenau nach Bonfeld an die Umgehungsstraße L530 Richtung Bad Wimpfen ermöglicht werden, um dadurch v.a. die Schwaigerner Straße von Verkehr zu entlasten.

Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder machte deutlich, dass die Stadt Bad Rappenau nur für die Planung zuständig ist, nach dem Bebauungsplan folgt noch eine genau Ausführungsplanung, sowie die Planung von Ausgleichsmaßnahmen. Bauherr ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Mit einem Baubeginn kann evtl. 2021 gerechnet werden.


Erschließung Baugebiet Kobach II, 2. BA, in Grombach: Maßnahmenbeschluss gefasst, überplanmäßige Ausgaben genehmigt
Einstimmig hat der Gemeinderat den Maßnahmenbeschluss für die Erschließung des Baugebietes „Kobach II, 2. Bauabschnitt“ in Grombach gefasst und überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 100.000 Euro für den Kanalbau zugestimmt.

Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder stellte den Sachverhalt kurz vor. Demnach soll das neue Baugebiet an zwei Stellen an das bestehende Baugebiet angeschlossen werden. Die Kosten für den Kanalbau wurden mit rund 500.000 Euro, die Kosten für den Straßenbau mit rund 480.000 Euro berechnet (jeweils einschl. Nebenkosten). Hinzu kommen noch die Kosten für die Wasserleitungen, die vom Wasserzweckverband ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung der Arbeiten soll noch im April erfolgen, die Vergabe ist für Mitte Mai geplant, der Baubeginn für Mitte Juni. Die Fertigstellung der Erschließungsarbeiten ist bis Ende 2019 geplant.

Im 2. Bauabschnitt des Baugebiets „Kobach II“ in Grombach entstehen 24 neue Bauplätze.


Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Ortskern Obergimpern": Sanierung Grombacher Straße und Fußwege, Maßnahmenbeschluss gefasst, überplanmäßige Mittel genehmigt
Einstimmig hat der Gemeinderat der Sanierung der Grombacher Straße sowie der Fußwege in Obergimpern zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat überplanmäßige Mittel in Höhe von 129.000 Euro im Haushaltsplan für die Ortskernsanierung in Obergimpern bereitgestellt. Die Kosten für die Straßenbaumaßnahme wurden mit 999.000 Euro (inkl. Nebenkosten) berechnet. Die Stadt Bad Rappenau erhält für die Maßnahme einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Höhe von 171.000 Euro.

Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder stellte die geplanten Arbeiten kurz vor. Nachdem die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern für die Verbreiterung des Fußweges abgeschlossen waren, konnten die Planungen erfolgen. Diese sehen Arbeiten in 4 Bereichen vor:

  • Bereich 1: Am Dreschplatz erfolgt u.a. die Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle, der Austausch des schadhaften Pflasterbelages im Bereich der Gehwege, die Erneuerung der Fahrbahndecke sowie eine Anpassung der Straßenbeleuchtung.
  • Bereich 2: In der Grombacher Straße ist der Austausch der Kanalisation und der Wasserversorgung, der Vollausbau der Fahrbahn mit anschl. Markierungsarbeiten (in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Heilbronn, da es sich um eine Kreisstraße handelt), die Errichtung eines durchgängigen, genügend breiten, einseitigen Gehweg, die Sanierung des gegenüberliegenden Randstreifens zwischen der Fahrbahnkante und den angrenzenden Grundstücke sowie die Anpassung der Straßenbeleuchtung geplant.
  • Bereich 3: Im Umfeld Kirche von Kindergarten sowie am Verbindungsweg zur Neubrunnenstraße soll der schadhafte Pflasterbelag ausgetauscht und die Straßenbeleuchtung angepasst werden.
  • Bereich 4: Der Weg von der Neubrunnenstraße bis nach der Bahnunterführung soll voll ausgebaut werden, unübersichtliche Bereiche sollen neu strukturiert und die Straßenbeleuchtung angepasst werden.

Die Baumaßnahme soll in Abschnitten ausgeführt werden, um die Beeinträchtigungen für die Anwohner möglichst gering zu halten. Die Arbeiten vor der Grundschule sollen noch 2019 erfolgen, anschließend folgt der Bereich zwischen Hauptstraße und Herrenweg, dann der Bereich zwischen Herrenweg und Schlossstraße und zuletzt die Arbeiten zwischen Schlossstraße und dem Ortsausgang Richtung Grombach. Die Kanalerneuerung erfolgt in offener Bauweise, die gesamte Straßenbaumaßnahme im Vollausbau, d.h. auch die Tragschichten der Straße werden erneuert.

Die Arbeiten wurden bereits ausgeschrieben und sollen Anfang Mai vergeben werden, der Baubeginn soll Ende Juni erfolgen, mit dem Abschluss der Arbeiten wird im Spätherbst 2020 gerechnet.


Eigenbetrieb Stadtentwässerung: Zustimmung zu außerplanmäßige Ausgaben im Wirtschaftsjahr 2018
Einstimmig hat der Gemeinderat folgenden außerplanmäßigen Ausgaben beim Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau“ zugestimmt: 200.000 Euro für den Retentionsbodenfilter im Gewerbegebiet „Buchäcker“, 90.000 Euro für die Regenbecken und 85.000 Euro für den Kanalbau im Baugebiet „Waldäcker 1. Bauabschnitt“ in Babstadt. Die Maßnahmen wurden bereits in den Jahren 2016/17 durchgeführt, allerdings lagen die Schlussrechnungen erst im Frühjahr 2019 vor. Die Mittel waren im Wirtschaftsplan 2017 eingeplant, da beim Eigenbetrieb aber keine Ausgabereste gebildet werden können, müssen die Zahlungen nun außerplanmäßig für das Wirtschaftsjahr 2018 erfolgen.


Neugestaltung der Herbst- und Martin-Luther-Straße in Bonfeld: Ausschreibung aufgehoben
Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, die Ausschreibung für die Neugestaltung der Herbststraße sowie der Martin-Luther-Straße in Bonfeld aufzuheben.

Die Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten für die Neugestaltung waren in drei Losen öffentlich ausgeschrieben worden, mit der Vorgabe der Vergabe an einen gemeinsamen Bieter. Das günstigste Gesamtangebot lag bei 1.837.029 Euro. Die Kostenberechnung lag bei 1.388.884 Euro und damit rund 1/3 unter dem günstigsten Angebot. Die mit der Prüfung beauftragten Ingenieurbüros haben daher eine Aufhebung der Ausschreibung sowie eine erneute öffentliche Ausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2019 empfohlen. „Hier ist eine Schmerzgrenze erreicht“, fasste OB Frei mit Blick auf die Angebotspreise zusammen.


Kläranlage Bonfeld: Erneuerung von klärtechnischer Ausrüstung in der Gebläsestation, Maßnahmenbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat der Erneuerung der klärtechnischen Ausrüstung in der Gebläsestation der Kläranlage Bonfeld zugestimmt. Diese umfasst Rohbauarbeiten, die Erneuerung der technischen Ausrüstung und der EMSR-Technik (Elektrische Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) an den Gebläsen auf der Kläranlage Bonfeld. Die Kostenberechnung geht von insgesamt rund 275.000 Euro für die Herstellungskosten inkl. Nebenkosten aus. Die Auftragsvergabe soll im Mai 2019 erfolgen, die Maßnahme soll noch in diesem Jahr fertig gestellt werden.


Erschließung des Gewerbegebiets „Buchäcker IIIa“ auf der Gemarkung Bonfeld: Maßnahmenbeschluss gefasst, überplanmäßige Mittel genehmigt, Planungs- und Bauleitungsauftrag vergeben
Mit 31 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme hat der Gemeinderat Bad Rappenau den Maßnahmenbeschluss für die Erschließung des Gewerbegebiets „Buchäcker IIIa“ in Bonfeld gefasst. Die Maßnahme umfasst die Verlängerung der bestehenden Gewerbegebietsstraße „Buchäckerring“ über eine Länge von ca. 100 m, der Ausbau erfolgt analog zur bereits bestehenden Straße. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 244.000 Euro für den Kanalbau und 370.000 Euro für den Straßenbau. Zusätzlich muss am Ende der Straßenverlängerung ein vorhandener Wirtschaftsweg verschwenkt und neu angebunden werden (Feuerwehrzufahrt zum Feuerwehrhaus Süd). Die dafür erforderlichen Kosten in Höhe von 26.000 Euro wurden vom Gemeinderat überplanmäßig bewilligt. Darüber hinaus hat der Gemeinderat zugestimmt, den Planungs- und Bauleitungsauftrag für die Kanal- und Straßenbaumaßnahme an das Büro Willaredt Ingenieure Sinsheim zu vergeben, der geschätzte Kostenumfang liegt bei ca. 74.000 Euro.


Kommunale Förderung der Kindertagespflege
Einstimmig hat der Gemeinderat die Einführung eines kommunalen Zuschusses zur Förderung der Kindertagespflege zum 01.07.2019 beschlossen. Der Zuschuss beläuft sich auf 1 Euro pro geleistete Betreuungsstunde pro Kind (bis zum Schuleintritt) mit Hauptwohnsitz in Bad Rappenau.

Der Zuschuss wird auf Antrag jeweils für das vorausgegangene halbe Jahr ausbezahlt. Die Stadt rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von rund 60.000 Euro / Jahr für den städtischen Haushalt. Der Zuschuss ergänzt das Entgelt, das die Tagesmütter vom Landratsamt erhalten. Um den Zuschuss zu bekommen, müssen die Tagespflegepersonen eine entsprechende Qualifikation nachweisen.

Derzeit werden rund 40 Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren in der Kindertagespflege betreut, davon sind 32 Kinder zwischen 0 und 3 Jahren, es gibt 9 Tagespflegepersonen im Stadtgebiet.

Um die Tätigkeit als Tagespflegeperson attraktiver zu machen und die wichtige Tätigkeit zur Deckung des Betreuungsbedarfs im Stadtgebiet  zu würdigen, wurde die Einführung des kommunalen Zuschusses zur Kindertagespflege beschlossen. „Die Tagesmütter erbringen auch einen wichtigen Dienst für die Stadt“, betonte OB Sebastian Frei.


Baulandumlegungen Waldäcker, Babstadt und Geisberg II, Obergimpern: Feststellung der Fertigstellung der Erschließungsanlagen
Einstimmig hat der Gemeinderat die Termine für die Fertigstellung der Erschließungsanlagen in den Baugebieten „Waldäcker“ in Babstadt und „Geisberg II“ in Obergimpern förmlich festgestellt. Für „Waldäcker“ in Babstadt wurde der 26.10.2018 und für „Geisberg II“ in Obergimpern der 28.11.2018 als offizieller Termin für die Fertigstellung festgelegt.

Mit diesen Terminen wird die Baufreigabe für die Gebiete offiziell festgestellt. Die Termine sind wichtig, weil mit diesem Zeitpunkt die 5-Jahres-Frist für die Baupflicht für Grundstücke, die an private Eigentümer zugeteilt worden sind, beginnt. Wird die Bauverpflichtung nicht eingehalten, kann die Stadt Bad Rappenau ihr Ankaufsrecht ausüben. Dadurch soll verhindert werden, dass Baugrundstücke in Neubaugebieten über Jahrzehnte hinweg nicht bebaut werden.


Festsetzung der Wahlhelferentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände bei der Europawahl und den Kommunalwahlen am 26./27.05.2019
Einstimmig hat der Gemeinderat die Entschädigung für die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer in den Wahlvorständen bei der Europa- und Kommunalwahl Ende Mai wie folgt festgesetzt:

Für Sonntag, 26.05.2019, erhalten die Mitglieder der allgemeinen Wahlvorstände eine Pauschale von 70 Euro / Person, bzw. 80 Euro für die Mitglieder des Briefwahlvorstandes. Für die Auszählung der Gemeinderatswahl und der Ortschaftsratswahl am Montag, dem 27.05.2019, erhalten die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer, die nicht im Rathaus beschäftigt sind, 50 Euro als Entschädigung.

Grund für die Erhöhung ist die erhöhte zeitliche Inanspruchnahme der ehrenamtlichen Helfer, die noch am Wahlabend zwei Wahlen auszählen müssen (Europawahl und Kreistagswahl).


Bestellung von Oberbürgermeister Sebastian Frei zum Eheschließungsstandesbeamten
Einstimmig hat der Gemeinderat Oberbürgermeister Sebastian Frei gem. § 1 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zum Personenstandsgesetz (PStG-DVO) zum Eheschließungsstandesbeamten für den Zuständigkeitsbereich des Standesamtsbezirks der Stadt Bad Rappenau gewählt. Damit darf OB Frei nun Ehen schließen und die damit verbundenen Beurkundungen und Namenserklärungen vornehmen.


 
 
 
 
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