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Eigenbetrieb "Stadtentwässerung Bad Rappenau": Feststellung des Jahresabschlusses 2016, Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung der Betriebsleitung
Einstimmig hat der Gemeinderat den Jahresabschluss für das handelsrechtliche Ergebnis des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Bad Rappenau“ (SER) für das Jahr 2016 festgestellt und die Behandlung des Jahresergebnisses beschlossen. Das Jahr 2016 schließt mit einem Jahresverlust von 1.363.684 Euro ab, der durch den Gewinnvortrag aus den Vorjahren getilgt wird. Vom Jahresbericht der Betriebsleitung wurde zustimmend Kenntnis genommen und die Betriebsleitung einstimmig entlastet.

Die detaillierten Zahlen stellte der stellvertretende Stadtkämmerer Markus Fleck dem Gemeinderat vor. Insgesamt wurde bei den Erträgen 1.142.353 Euro mehr als geplant erwirtschaftet, was sich allerdings hauptsächlich aus einer geänderten Darstellung der gebührenrechtlichen Überschüsse begründen lässt, die von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) gefordert wurde.

Bei den übrigen Erträgen gab es nur geringe Abweichungen gegenüber dem Plan: Im Jahr 2016 beliefen sich die Erträge auf insgesamt 5,99 Mio. Euro. Sie stammen im Wesentlichen aus Abwassergebühren in Höhe von 3,05 Mio. Euro. Der Straßenentwässerungsanteil betrug 596.000 Euro, der Betriebskostenanteil der Gemeinde Siegelsbach 207.000 Euro.

Bei den Aufwendungen mussten 1.142.000 Euro mehr als geplant ausgegeben werden, was in erster Linie an gebührenrechtlichen Rückstellungen in Höhe von 1,37 Mio. Euro liegt. Diese waren nicht im Plan vorgesehen, waren aber von der GPA gefordert worden. Diese Rückstellungen sind auch im Wesentlichen verantwortlich für den Jahresverlust in Höhe von 1,36 Mio. Euro im Erfolgsplan.

Die Summe der Aufwendungen betrug insgesamt 5,99 Mio. Euro. Sie fielen an für Zinszahlungen (983.000 Euro), Abschreibungen (1,78 Mio. Euro) und für Material- und sonstigen betrieblichen Aufwand (769.000 Euro). Die Personalausgaben betrugen 248.000 Euro.

Das ordentliche Ergebnis des Eigenbetriebs beläuft sich auf 10.700 Euro. Durch die Bildung der gebührenrechtlichen Rückstellungen und das außerordentliche Ergebnis ergibt sich der handelsrechtliche Jahresverlust in Höhe von 1,36 Mio. Euro.

Im Vermögensplan wurden insgesamt 6 Mio. Euro ausgegeben, 600.000 Euro weniger als geplant. Grund dafür waren geringere Investitionen als geplant. Da 2015 keine Kredite aufgenommen wurden, fielen auch geringere Tilgungszahlungen an. Zudem gingen rund 240.000 Euro mehr an Zuschüssen ein als veranschlagt. 2016 wurden insgesamt 2,8 Mio. Euro investiert und 1,12 Mio. für die ordentliche Tilgung von Krediten ausgegeben. Der größte Teil der Einnahmen von insgesamt 3,5 Mio. Euro entfiel auf die Abschreibungen (1,78 Mio. Euro) sowie auf Beiträge (1,38 Mio. Euro). 2016 wurden keine Kredite aufgenommen, geplant war eine Kreditaufnahme in Höhe von 3,63 Mio. Euro. Der Stand der Schulden lag am 31.12.2016 bei 23,7 Mio. Euro.

Die größten Investitionen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung im Jahr 2016 waren:
-    die Erschließung des Gewerbegebiets „Buchäcker“ in Bonfeld mit einem Volumen von 1,64 Mio. Euro
-    die Erschließung des 1. Bauabschnitts im Baugebiet „Waldäcker in Babstadt“ (284.000 Euro)
-    versch. Maßnahmen in der Kläranlage Bonfeld (insges. 347.000 Euro)

Darüber hinaus wurden Kanalerweiterungen, - sanierungen und –umbauten sowie Erschließungsarbeiten in verschiedenen Baugebieten durchgeführt.

Die gebührenpflichtige Abwassermenge ist im Laufe der vergangenen 15 Jahre bis 2013 kontinuierlich gesunken. Seit 2014 konnte ein Anstieg der Abwassermenge verzeichnet werden, 2016 fielen rund 998.000 Kubikmeter Abwasser an. Die Fläche, für die Niederschlagswasser-Gebühren gezahlt werden müssen, stieg seit der Einführung dieser Gebühr nur langsam an und liegt derzeit bei 1.781.000 Quadratmetern.

Große Maßnahmen in den Jahren 2017/18 waren bzw. sind der Umbau und die Erweiterung der Kläranlagen in Bonfeld und Bad Rappenau, Maßnahmen an verschiedenen Regenüberlaufbecken sowie die Erschließung verschiedener Baugebiete wie „Kandel“ in Bad Rappenau, „Geisberg“ in Obergimpern oder „Neckarblick“ in Heinsheim. Auch die Beteiligung an Investitionen von Abwasserzweckverbänden steht auf der Agenda.


Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau": Feststellung der Gebührenrechtlichen Ergebnisse 2014, 2015 und 2016
Einstimmig hat der Gemeinderat die nachfolgenden gebührenrechtlichen Ergebnisse festgestellt:
•    2014: Schmutzwasser +283.304 Euro; Niederschlagswasser +102.683 Euro
•    2015: Schmutzwasser +406.971 Euro; Niederschlagswasser +160.031 Euro
•    2016: Schmutzwasser +343.163 Euro; Niederschlagswasser +  73.859 Euro

Zusätzlich zum handelsrechtlichen Ergebnis muss aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen auch ein gebührenrechtliches Ergebnis festgestellt werden. Dieses dient zur periodengerechten Zuordnung der einzelnen Kosten zu den betreffenden Veranlagungsjahren und zur Aussonderung nicht gebührenfähiger Kosten.

Aufgrund der guten Ergebnisse in den vergangenen Jahren wurden im Jahr 2016 die Abwassergebühren gesenkt, um die Überdeckungen der Vorjahre auszugleichen. Gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) muss eine Überdeckung innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden.


Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau": Zustimmung zur Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2018 und 2019
Einstimmig hat der Gemeinderat der Gebührenkalkulation der Fa. Allevo Kommunalberatung für die Stadt Bad Rappenau sowie der Höhe der Abwassergebühren für die Jahre 2018 und 2019 zugestimmt. Die Höhe der Abwassergebühren aus den Vorjahren soll im Wesentlichen beibehalten werden, wodurch die Gewinnvorträge aus den Vorjahren teilweise ausgeglichen werden.

Der stellvertretende Stadtkämmerer Markus Fleck stellte den Sachverhalt kurz vor und wies darauf hin, dass die Abwassergebühren nach der Kalkulation der Firma Allevo Kommunalberatung im Wesentlichen den im Jahr 2016 beschlossenen Gebühren entsprechen. Nur für Betreiber von Kleinkläranlagen bzw. von geschlossenen Gruben wird es etwas teurer als bisher, diese Erhöhungen treten aber erst zum 01.01.2019 in Kraft.

Die Gebührensätze sollen nach der Berechnung der Fa. Allevo wie folgt aussehen:
Gebührensatz                                ab 01.01.2018         bisher
Schmutzwassergebühr gesamt    2,21 Euro / m³         2,21 Euro / m³
Niederschlagswassergebühr        0,48 Euro / m²         0,48 Euro / m²
                                                          ab 01.01.2019         bisher
Geschlossene Gruben                   3,67 Euro / m³         3,50 Euro / m³
Kleinkläranlagen                           29,40 Euro / m³        28,00 Euro / m³


Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete): Stellungnahme der Stadt Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Stadt Bad Rappenau eine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zum Erlass einer Verordnung durch das Regierungspräsidium Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) abgeben soll, in der die Reduzierung der vorgeschlagenen Schutzgebiete gefordert wird.
Aus der Fläche innerhalb des FFH-Gebietes „Heuchelberg und östlicher Kraichgau“ ist der Grünstreifen entlang der Waldfläche „Einsiedel“ auf Flst.Nr. 2852 und aus der Fläche innerhalb des FFH-Gebietes „Untere Jagst und unterer Kocher“ sind die Grundstücke Flst.Nr. 3573, 3574 und 3575 herauszunehmen.

OB Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor. Bei der Fläche am Einsiedelwald handelt es sich um den Schotterparkplatz, der zur Landesgartenschau angelegt wurde und der als Erweiterung für den Wohnmobilstellplatz vorgesehen ist. Dieser soll nach dem Willen der Stadt nicht als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen werden. Bei der zweiten Fläche handelt es sich um ein Gebiet auf der Gemarkung Heinsheim zwischen Neckarufer, der L 528 und der Panoramastraße. Auch hier soll auf eine Teilfläche, die derzeit als Spielplatz bzw. für Schrebergärten genutzt wird, nicht in das FFH-Schutzgebiet mit einbezogen werden.


Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortskern Obergimpern“: Zustimmung zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen, Beauftragung der LBBW Immobilien und Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben
Einstimmig hat der Gemeinderat der Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Ortskern Obergimpern zugestimmt. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH mit der Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und mit den Vorbereitenden Untersuchungen Teil I zu beauftragen. Dafür wurden vom Gemeinderat außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 28.255,36 Euro zur Verfügung gestellt.

Den Sachverhalt stellte OB Frei dem Gemeinderat vor: Für den Ortsteil Obergimpern versucht die Stadt schon seit einigen Jahren über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) städtebauliche Missstände im Ortskern zu beheben, bisher allerdings mit mäßigem Erfolg. Die hohen Gebäudeleerstände und der teilweise hohe Instandsetzungs- und Modernisierungsrückstand an Gebäuden in privatem Eigentum konnten auch über das ELR-Programm nicht wesentlich verbessert werden. Über ein Landessanierungsprogramm wird den Sanierungswilligen ein wesentlich höherer Anreiz zur Umsetzung geboten, z.B. mit einem höheren Fördersatz, den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und erheblich kürzeren Bewilligungszeiträumen.

Die vorbereitenden Untersuchungen geben Aufschluss über die Sanierungsnotwendigkeit und –fähigkeit im Untersuchungsgebiet. Der erste Teil dieser Untersuchungen ist vor der Antragstellung der Stadt zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm durchzuführen. Außerdem ist für die Antragstellung die Ausarbeitung eines „Gesamtörtlichen Entwicklungskonzept“ (GEK), aus dem wiederum ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) für das potenzielle Sanierungsgebiet abgeleitet wird, erforderlich. Das ISEK beinhaltet eine Bestandserhebung und –analyse sowie ein Neuordnungskonzept für das Gebiet. In das ISEK müssen zwingend auch die Ideen und Vorstellungen der Bürgerschaft einfließen. Die Beteiligung der Bürgerschaft wird in Form eines Bürgerworkshops sichergestellt, der voraussichtlich im Juli stattfinden soll.

„Obergimpern würde von einer solchen Sanierungsmaßnahme profitieren, sie wäre als Ergänzung zum ELR sinnvoll“, betonte OB Frei. Maßnahmen, die im Rahmen des ELR-Programms bereits geplant und bewilligt sind, werden durchgeführt und sind von einer möglichen Antragstellung nicht betroffen. Grundsätzlich ist eine Förderung im Rahmen einer förmlichen Sanierungsmaßnahme einfacher für Bauherren, da Mittel nicht so frühzeitig beantragt werden müssen und der lange Vorlauf für eine Modernisierungsmaßnahme entfällt.

Zustimmung für dieses Vorgehen äußerten die Fraktionen des Gemeinderates. Der Sprecher der ÖDP verwies darauf, dass vor einigen Jahren die Erwartungen an das ELR für Obergimpern hoch waren. Da dringend Wohnraum benötigt und die Ausweisung neuer Baugebiete immer schwieriger werde, hoffe die ÖDP nun darauf, dass das Sanierungsprogramm besser angenommen wird: „Die bestehenden, schon bebauten Flächen müssen mehr genutzt werden.“ Die SPD sah den Antrag auf die Aufnahme ins Sanierungsprogramm positiv, ihr Sprecher gab aber zu bedenken: „Was machen wir, wenn der Bürger seinen Altbau nicht sanieren will?“ Die CDU sprach sich ebenfalls für das Sanierungsprogramm aus „Das bringt hoffentlich einen Schub für Obergimpern“, so ein Sprecher. „Wenn es bei der Sanierung gut läuft, hätten wir uns vielleicht das eine oder andere Neubaugebiet sparen können“, so die Sprecherin der GAL. Was man mit einer Sanierung erreichen kann, könne man in Bonfeld sehen, so der Sprecher der FW. Er regte an, dass sich Interessierte aus Obergimpern in Bonfeld vor Ort ein Bild machen sollten.


Breitbandinfrastruktur der Stadt Bad Rappenau: Zustimmung zur Aufstellung einer FTTB-Strukturplanung (Masterplan)
Einstimmig hat der Gemeinderat die Aufstellung einer FTTB-Strukturplanung „Fibre-to-the-Building“ (Masterplan) beschlossen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, einen Antrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Beratungsleistungen für die FTTB-Strukturplanung zu stellen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, im Falle einer positiven Bescheidung des Förderantrags die Beratungsleistungen für die FTTB-Strukturplanung auszuschreiben. Dafür sollen im Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 75.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Den Sachverhalt stellte OB Frei dem Gremium vor: Im Stadtgebiet besteht bereits heute überwiegend eine Breitbandversorgung mit mindestens 30 Mbit/s im Download. „Das Angebot ist weitgehend gut, aber leider nicht flächendeckend“, so OB Frei. Vor allem im Stadtteil Wollenberg und verschiedenen Aussiedlerhöfen liegen die Bandbreiten momentan deutlich unter 30 Mbit/s.

Auch für eine immer größer werdende Anzahl an Gewerbetrieben sind die derzeit zur Verfügung stehenden Versorgungsraten nicht mehr ausreichend. Eine optimierte Breitbandversorgung stellt für die Kommunen inzwischen im privaten und gewerblichen Sektor einen wichtigen Standortfaktor dar. Daher strebt die Stadt Bad Rappenau mittel- und langfristig eine verbesserte Infrastruktur und den Aufbau eines rein glasfaserbasierten Breitbandnetzes (FTTB-Technologie) flächendeckend an.

Als Start in die Breitbanderschließung soll eine aktuelle Bestands- sowie Marktanalyse und eine Planung zur Erschließung unterversorgter Gebiete durch ein externes Beratungsbüro durchgeführt werden. Die Kosten dafür lägen für die Stadt Bad Rappenau bei ca. 20.000 Euro. Die Beratungs- und Planungsleistungen sind über Bundesmittel zu 100 % förderfähig bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro.

Das Land fördert spätere Investitionskosten für den Ausbau des Netzes, allerdings nur dann, wenn für die Gesamtkommune eine FTTB-Strukturplanung (sog. Masterplan) vorliegt. Der Masterplan legt als Ziel eine flächendeckende und zukunftsweisende Erschließung der Kommune mit einer Bitratenversorgung im Gigabitbereich (sog. Gigabitgesellschaft) zu Grunde. Für die Aufstellung eines Masterplans muss die Stadt mit Kosten von ca. 75.000 Euro rechnen. 25.000 Euro müsste die Stadt damit mit Eigenmitteln bestreiten. Die Masterplanung darf erst in Auftrag gegeben werden, wenn eine Förderzusage des Bundes vorliegt.

Für die Jahre 2018 und 2019 habe auch die Telekom Verbesserungen für Bad Rappenau und die Ortsteile in Aussicht gestellt, berichtete OB Frei, allerdings solle dabei die sogenannten „Vectoring Technologie“ zum Einsatz kommen und der Stadtteil Wollenberg nicht berücksichtigt werden. „Unser Ziel ist es aber, möglichst im ganzen Stadtgebiet gleichwertige technologische Verhältnisse zu schaffen“, so OB Frei.

Zustimmung kam von den Fraktionen des Gemeinderates, die das Thema als wichtigen Standortfaktor und großes Zukunftsthema betrachteten. „Die Masterplanung untersucht, wie es gehen könnte, ob es auch bezahlbar ist, muss man dann sehen“, schränkte der Sprecher der SPD ein. Der Sprecher der ÖDP hoffte für die Zukunft auf „HighTech-Arbeitsplätze per Home-Office“, die womöglich auch den Pendlerverkehr reduzieren könnten.

Erschließung Baugebiet "Geisberg, 2. Bauabschnitt“ in Obergimpern: Zustimmung zur Auftragsvergabe und zu überplanmäßigen Ausgaben
Mit 29 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme hat der Gemeinderat beschlossen, die Arbeiten für die Erschließung (Entwässerung und Straßenbau) des Baugebiets „Geisberg, 2.Bauabschnitt“ in Obergimpern an die Fa. Hauck Baugesellschaft mbH aus Waibstadt zu vergeben. Diese hatte mit 633.825,38 Euro das günstigste von insgesamt vier Angeboten abgegeben.

Die Kostenberechnung vom Herbst 2016 war von rund 499.000 Euro Baukosten ausgegangen, daher werden nun auch überplanmäßige Ausgaben erforderlich. Diesen stimmte der Gemeinderat ebenfalls wie folgt zu: 65.000 Euro zusätzlich wurden für die Straßenbaumaßnahme bewilligt, 55.000 Euro für die Kanalbaumaßnahme.

Die Erschließungsarbeiten sollen im Zeitraum von Anfang Juni bis Ende November 2018 erfolgen.


Resterschließung Gewerbegebiet „Berg“ in Bonfeld: Maßnahmenbeschluss und Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
Einstimmig hat der Gemeinderat der Durchführung der Resterschließung im Gewerbegebiet „Berg“ in Bonfeld zugestimmt und überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 118.000 Euro für die Straßenbaumaßnahme und 3.000 Euro für die Kanalbaumaßnahme genehmigt.

Mit dem Verkauf der drei restlichen Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet „Berg“ wird die Ausführung der in diesem Bereich noch ausstehenden Erschließungsarbeiten mit Anschluss an die Kirchhausener Straße erforderlich. Die Arbeiten sollen im Zeitraum von September bis November 2018 erfolgen.


Kläranlage Mühlbachtal: Zustimmung zu Umbau- und Erhaltungsmaßnahmen an den Belebungsbecken und der Gebläsestation
Einstimmig hat der Gemeinderat die Durchführung der Rohbauarbeiten, der Erneuerung der technischen Ausrüstung und der EMSR-Technik (Elektrische Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) für die Erhaltungsmaßnahme an den Belebungsbecken und der Gebläsestation der Kläranlage Mühlbachtal beschlossen. Die Kosten für die Baumaßnahmen werden gemäß der Kostenberechnung ca. 1.666.000 Euro brutto betragen.

Den Sachverhalt stellte Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder kurz vor: Die vier für die Belüftung der zwei Belebungsbecken vorhandenen Gebläse sind seit ca. 20 Jahren im Dauereinsatz und verschlissen, wodurch ein permanent hoher Wartungs- und Reparaturaufwand besteht. Aus diesem Grund sollen die vier Gebläse erneuert werden. Die in den Belebungsbecken vorhandenen Rohrbelüfter haben ebenfalls das Ende ihrer Standzeit erreicht und sollen in diesem Zuge ebenfalls ausgetauscht werden, gleiches gilt für die Sandfanggebläse.
Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden Anpassungsarbeiten an der Baukonstruktion, der technischen Ausrüstung und der EMSR-Technik erforderlich.

Der Auftrag für die Maßnahme soll im Juni 2018 vergeben werden.


Neubau Feuerwehrhaus Bad Rappenau Süd: Zustimmung zur Auftragsvergabe für die Außenanlagen
Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, die Arbeiten für die Außenanlagen (einschließlich Zaun) des neuen Feuerwehrhauses Süd an die Fa. Osmanaj aus Bad Friedrichshall zu vergeben. Diese hatte mit 891.696,43 Euro das günstigste von insgesamt drei Angeboten abgegeben. Die Kostenberechnung lag bei 944.200 Euro.

Die Arbeiten sollen Ende Mai beginnen und Mitte Oktober 2018 abgeschlossen sein.

 
 
 
 
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