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Bauplatzvergaberichtlinien für das Wohnbaugebiet „Waldäcker", 2. Bauabschnitt in Babstadt beschlossen
Mit 28 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat die Bauplatzvergaberichtlinien für das Wohnbaugebiet „Waldäcker“, 2. Bauabschnitt in Babstadt beschlossen. Ein Antrag der ÖDP, bei der Vergabe die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr stärker zu gewichten und dafür die Punkte für den Hauptwohnsitz in Bad Rappenau zu reduzieren, wurde zuvor mehrheitlich abgelehnt.

„Das bisher geltende `Windhundprinzip´ bei der Vergabe der städtischen Bauplätze wurde sowohl von der Bevölkerung als auch vom Gemeinderat kritisiert und man sah Optimierungsbedarf“, so Oberbürgermeister Sebastian Frei. Allerdings war es aufgrund der Rechtsprechung bislang schwierig, einzelne Gruppen wie Einheimische oder junge Familien zu bevorzugen. Doch durch eine nun von Bayern in Abstimmung mit dem Bundesbauministerium und der Europäischen Kommission eingeführte neue Regelung wurde ein zulässiges Modell gefunden. Auf diesem Modell, bei dem die Bewerber Punkte nach bestimmten Kriterien erhalten, fußt auch die Bad Rappenauer Regelung.

Von den 27 städtischen Bauplätzen im Baugebiet „Waldäcker“ 2. Bauabschnitt sollen 7 Bauplätze frei verlost werden, 4 werden zunächst für besondere städtische Zwecke zurück gehalten. Die restlichen 16 Plätze sollen nach den neuen Bauplatzvergaberichtlinien vergeben werden. Im Verfahren erhalten die einzelnen Bewerber Punkte nach sozialen und weiteren Kriterien, z.B. nach der Zahl der Kinder, nach dem Alter der Bewerber, nach Hauptwohnsitz in Bad Rappenau u.a. Ausschlusskriterien liegen bei Bewerbern vor, die bereits Eigentümer eines Wohnbaugrundstückes in Bad Rappenau sind oder von der Stadt Bad Rappenau bereits einen Wohnbauplatz erworben haben. Auch Bauträger, Firmen und Makler werden von der Vergabe nach den Richtlinien ausgeschlossen.

„Wir wollen sicherstellen, dass Bad Rappenauer hier Bauplätze bekommen, dass junge Familien nach Bad Rappenau ziehen können und dass wir uns rechtskonform verhalten“, fasste OB Frei die Ziele der Stadt zusammen.

Sobald das Verfahren beginnt, wird die Richtlinie unter www.badrappenau.de sowie im Mitteilungsblatt veröffentlicht.


Erschließung Baugebiet „Kobach II, 2. Bauabschnitt“ in Grombach: Zustimmung zur Auftragsvergabe
Mit 28 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme  hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag für die Erschließungsarbeiten (Entwässerung und Straßenbau) im Baugebiet „Kobach II, 2. Bauabschnitt“ in Grombach an die Firma HLT GmbH aus Neckargerach zu vergeben. Diese hatte mit 698.746 Euro (Anteil für Entwässerung und Straßenbau) das günstigste von insgesamt drei Angeboten abgegeben. Die Ausschreibung erfolgte zusammen mit dem Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach, diese will den Auftrag für den Wasserleitungsbau auch an die Firma HLT vergeben.

Die Arbeiten sollen im Sommer beginnen und bis Ende 2019 / Anfang 2020 abgeschlossen sein.


Europaweite Ausschreibung Unterhaltsreinigung: Zustimmung zur Auftragsvergabe
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Aufträge für die Unterhaltsreinigung bzw. die Glasreinigung für die städtischen Gebäude ab 01.09.2019 wie folgt vergeben werden sollen:
•    Los 1 (Bad Rappenau / Heinsheim) an die Fa. Maseg GmbH, Waghäusel, zum Angebotspreis von 208.013 Euro / Jahr (brutto)
•    Los 2 (Bonfeld / Fürfeld / Treschklingen) an die Fa. Maseg GmbH, Waghäusel, zum Angebotspreis von 83.354 Euro / Jahr (brutto)
•    Los 3 (Babstadt / Grombach / Obergimpern) an die Fa. Everclean GmbH, Waldenbuch, zum Angebotspreis von 71.667 Euro / Jahr (brutto)
•    Los 4 (Glasreinigung) an die Fa. Professional GmbH, Besigheim, zum Angebotspreis von 24.152 Euro / Jahr (brutto)

Die Unterhaltsreinigung sowie die Glasreinigung für 61 öffentliche Gebäude in Bad Rappenau und den Stadtteilen waren europaweit ausgeschrieben. 26 Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert, 9 Firmen haben ein Angebot abgegeben, wovon 8 Firmen in die Wertung kamen. Für die Glasreinigung haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben.


Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortskern Obergimpern'': Zustimmung zur Aufhebung der Ausschreibung für die Sanierungsmaßnahme Grombacher Straße und Fußwege
Einstimmig hat der Gemeinderat der Aufhebung der Ausschreibung für die Kanal- und Straßenbauarbeiten im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Grombacher Straße in Obergimpern zugestimmt.

Die Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Grombacher Straße waren zusammen mit den Wasserleitungsarbeiten (Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach) sowie dem Ausbau von Geh- und Fußwegen im Ortskern von Obergimpern öffentlich ausgeschrieben. Bei der Submission am 30.04.2019 lag nur ein Angebot ordnungsgemäß vor, dieses belief sich (ohne die Wasserleitungsarbeiten) auf 2.647.966 Euro. Es lag damit um rund 33 % über der Kostenberechnung. Die Gesamtmaßnahme soll nun aufgeteilt  und nochmals ausgeschrieben werden, um auch für kleinere Firmen attraktiv zu sein.

Für die Sanierungsmaßnahme sind Fördermittel vom Land aus dem „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR) in Höhe von 171.000 Euro zugesagt, die Frist für die Abrufung der Mittel wurde bis Juni 2021 verlängert.


Breitbandinfrastruktur der Stadt Bad Rappenau: Zustimmung zur FTTB-Strukturplanung (Masterplan)  sowie zur Beantragung von Fördermitteln
Von der FTTB („Fibre to the Building”, d.h. Glasfaser bis zum Gebäude) – Strukturplanung der tktVivax GmbH hat der Gemeinderat zustimmend Kenntnis genommen. Einstimmig hat der Gemeinderat darüber hinaus beschlossen, für das Ausbaugebiet 1 einen Antrag auf Fördermittel des Bundes zu stellen, auch über den Sonderaufruf „Schulen und Krankenhäuser“ sollen Fördermittel beantragt werden.

Die FTTB-Strukturplanung für das Stadtgebiet, den sogenannten „Masterplan“ und das weitere Vorgehen stellte Rainer Wannenmacher von der tkt Vivax GmbH aus Backnang vor. In diese Masterplanung flossen die Analyse der vorhandenen Infrastruktur sowie des zukünftigen Bedarfs, geplante Bauvorhaben (v.a. Straßenbau) und eine Abfrage bei regionalen Telekommunikationsunternehmen über eigene Ausbaupläne ein.

Der Breitbandausbau wird sowohl vom Bund (mit 50% der Kosten) also auch vom Land (mit 40 % der Kosten) gefördert, so dass die Stadt Bad Rappenau nur einen Anteil von 10 % der Kosten zu tragen hätte. Die Förderprogramme greifen allerdings nur in Gebieten, die „unterversorgt“ sind, d.h. in denen die Übertragungsraten unter 30 Mbit / s liegen. Dies ist in Bad Rappenau lediglich in Wollenberg, sowie in verschiedenen Weilern und Aussiedlerhöfen der Fall, wie dem Wagenbacher Hof, der Talmühle, dem Zementwerk und dem Geflügelhof Obergimpern sowie dem Oberbiegelhof, mit insgesamt 203 Adresspunkten. Die Kosten für den Ausbau dieser Gebiete wurden mit rund 3 Mio. Euro netto berechnet, wobei der Großteil der Ausgaben auf Tiefbauarbeiten entfällt.

Darüber hinaus ist geplant, sich auch um Fördermittel des Sonderaufrufes „Schulen und Krankenhäuser“ zu bewerben. Eine Besonderheit dieses Programmes ist, dass man die Mittel auch beantragen kann, wenn die Übertragungsraten über der sogenannten „Aufgreifschwelle“ von 30 Mbit / s liegen. Die Kosten für den Anschluss der insgesamt 11 Schulstandorte im Stadtgebiet wurden mit 2,3 Mio. Euro netto berechnet. „Für dieses Konzept braucht man viel Geld, das kann keine Kommune alleine stemmen“, fasste Rainer Wannenmacher zusammen.

Das weitere Vorgehen skizzierte Wannenmacher wie folgt: Zunächst sollen die Förderanträge für die „unterversorgten Gebiete“ nach dem sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell sowie für den Sonderaufruf „Schulen und Krankenhäuser“ beim Bund gestellt werden. Die Antragsfrist dafür läuft bis Ende 2019. Sobald ein vorläufiger Zuwendungsbescheid vorliegt, ist der Antrag auf Ko-Finanzierung durch das Land möglich. Es folgen die Ausschreibung der Leistungen und die finale Stellung der Förderanträge einschließlich der eventuellen Bearbeitung von Nachforderungen. Bei optimalem Verlauf sollten nach ca. 36 Wochen die endgültigen Förderbescheide von Bund und Land vorliegen.

„Wenn die Maßnahmen umgesetzt sind, dann haben Wollenberg, der Wagenbacher Hof, das Zementwerk und die anderen genannten Gebiete zusammen mit den Schulen die beste Internetverbindung im ganzen Stadtgebiet“, fasste OB Frei zusammen. Bei Gesamtkosten von mehr als 5 Mio. Euro liegt der städtische Anteil bei gut 500.000 Euro.



Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer abgelehnt
Mit 4 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen hat der Gemeinderat den Vorschlag der Verwaltung zur Neufassung der Hundesteuersatzung abgelehnt. Stattdessen bleibt die bisherige Hundesteuersatzung unverändert in Kraft.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Hundesteuersatzung an die Mustersatzung des Gemeindetages anzupassen und ab 2020 eine Steuerbefreiung für Jagdhunde nicht mehr zu gewähren. Im Landkreis Heilbronn ist Bad Rappenau die einzige Gemeinde, in der Jagdhunde von der Hundesteuer befreit sind. Derzeit sind 33 Jagdhunde in Bad Rappenau gemeldet, was einem „Einnahmeausfall“ von etwa 3.500 Euro im Jahr entspricht.

Mehrheitlich sprach sich der Gemeinderat in der Diskussion gegen den Verwaltungsvorschlag aus. Stattdessen soll die Steuerbefreiung für Jagdhunde wie bisher beibehalten werden, um den Einsatz der Jäger, z.B. auch bei Wildunfällen auf der Gemarkung, anzuerkennen.


Zustimmung zur Ersatzbeschaffung der Rathaus IT-Ausstattung inkl. der BürgerBüros, Bücherei, Feuerwehr, Bauhof, BTB Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH und Gäste-Informationen
Einstimmig hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, eine europaweite Ausschreibung zur Ersatzbeschaffung der IT-Ausstattung im Rathaus einschließlich der Außenstellen sowie der BTB einschließlich der Gäste-Informationen im Rahmen eines Offenen Verfahrens durchzuführen.

Die derzeitige IT-Ausstattung wurde Mitte des Jahres 2012 – ebenfalls im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung – beschafft und im Dezember 2012 in Betrieb genommen. Die Laufzeit war ursprünglich auf 60 Monate ausgelegt, wurde aber um 2 Jahre bis 31.12.2019 verlängert. In dieser Zeit wurden nur zwingend notwendige Arbeitsplatzerweiterungen aber keine wesentlichen Neuinvestitionen vorgenommen. Mittlerweile kommt die Hardware aber an ihre Leistungsgrenze, so dass eine Ersatzbeschaffung erforderlich ist. Angestrebt wird wieder eine Leasinglösung für die 140 vorhandenen Arbeitsplätze, den Server mit 55 Terabyte Speicherplatz und den Support mit einer Laufzeit von 60 Monaten. Die Einrichtung und Inbetriebnahme der Hardware sowie die Datenmigration sind ebenfalls im Auftrag enthalten. Die Gesamtkosten wurden mit rund 586.000 Euro berechnet, was einer Leasingrate im Quartal in Höhe von 29.300 Euro entspricht.


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Buchäcker III a'' in Bad Rappenau-Bonfeld, Satzungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Buchäcker IIIa“ in Bonfeld zugestimmt und den Satzungsbeschluss gefasst. Ebenso hat der Gemeinderat dem Durchführungsvertrag vom 24.04.2019 zugestimmt.

Durch den Bebauungsplan soll die Ansiedlung einer Unternehmensgruppe mit insgesamt rund 90 Mitarbeitern auf einem Grundstück südlich und westlich des Feuerwehrhauses Süd im Gewerbegebiet Bonfeld ermöglicht werden.


Eigenbetrieb Stadtentwässerung: Zustimmung zu Umbau- und Erhaltungsmaßnahmen der Kläranlage Mühlbachtal, Funktionsabschnitte 1 und 2
Einstimmig hat der Gemeinderat außerplanmäßigen Ausgaben für den Funktionsabschnitt 1 (FA 1) in Höhe von 785.000 Euro im Wirtschaftsjahr 2019 zugestimmt. Diese Mittel waren im Wirtschaftsjahr 2018 eingeplant, die Maßnahme wurde aber erst 2019 abgeschlossen. Die Arbeiten im FA 1 wurden im Mai dieses Jahres fertig gestellt, die neuen Gebläse arbeiten einwandfrei.

Einstimmig hat der Gemeinderat auch den Auftragsvergaben für Maßnahmen des FA 2 zugestimmt: Den Zuschlag für das Gewerk „Roh-, Tief-, Straßen- und Ausbauarbeiten, FA 2“ erhielt die Firma Rapp Hoch & Tiefbau GmbH aus Mosbach. Diese hatte mit 579.783 Euro das günstigste von zwei Angeboten abgegeben. Dieses lag knapp 100.000 Euro über der Kostenberechnung vom Dezember 2017.

Den Auftrag für das Gewerk „Überschussschlammleitung, Schlammannahmeschacht, Zu- und Ablaufschacht, Brauchwasserspeicher, FA 2“ erhielt die Firma Kuhn GmbH aus Höpfingen. Diese hatte mit 155.845 Euro das günstigste von insgesamt drei Angeboten abgegeben. Das Angebot lag knapp 49.000 Euro höher als die Kostenberechnung vom Dezember 2017.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat überplanmäßige Ausgaben für den FA 2 in Höhe von 162.000 Euro für das Jahr 2019 genehmigt.


Maßnahmenbeschluss zur Beschaffung und Aufstellung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
Mit 28 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat die Beschaffung und Aufstellung von 4 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sowie der notwendigen Kameratechnik beschlossen. Im Haushalt stehen für die Beschaffung Mittel in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung.

Bei der Wahl der Standorte müssen analog zu den Richtlinien des Landratsamtes Heilbronn mindestens 2 der folgenden Aspekte erfüllt sein: Vorliegen einer Gefahrenstelle, Verkehrsaufkommen von mindestens 5.000 Fahrzeugen in 24 Stunden oder eine Überschreitungsquote von mindestens 5% bei mobilen Messungen.

Aufgrund dessen wurden die folgenden Standorte festgelegt: in Bad Rappenau in der Heinsheimer Straße bei der Schule, in Fürfeld in der Sinsheimer Straße bei der Schule, in Obergimpern in der Hauptstraße Höhe Schlossfeldsiedlung sowie in der Ortsdurchfahrt in Kirchardt. Mit Kirchardt wurden bereits Gespräche wegen einer Kostenbeteiligung aufgenommen.


Änderung der Benutzungsordnung für das Wasserschloss in Bad Rappenau beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat die Änderung der Benutzungsordnung für das Wasserschloss Bad Rappenau beschlossen. Dadurch sind neben den standesamtlichen Trauungen, die bisher schon im Wasserschloss stattfinden, auch freie Trauungen im Dachgeschoss zulässig. Die Nutzungsgebühr dafür beträgt 150 Euro zzgl. Reinigungskosten in Höhe von 60 Euro. Weiterhin wird die Nutzung des Foyers im Erdgeschoss im Anschluss an eine Trauung zulässig, die Gebühr hierfür beträgt bei 50 Euro. Für Ausstellungen und Märkte, die im Auftrag des Kulturamtes im Hof, im EG bzw. im 1. Stock des Schlosses durchgeführt werden, beträgt die Gebühr 450 Euro / Wochenende.


Aufnahme des Prädikats „Heilbad“ auf die gelben Ortseingangstafeln
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, sich über den Heilbäderverband an einem Sammelantrag zur Genehmigung der Aufnahme des Prädikats „Staatlich anerkanntes Heilbad“ auf den gelben Ortseingangstafeln an das Innenministerium zu beteiligen. Nach der Genehmigung werden im Kernort Bad Rappenau dann die vorhandenen Tafeln an den Ortseingängen durch die neuen mit dem Zusatztext als Fremdenverkehrsort ersetzt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.500 Euro. Diese Mittel wurden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.


Zustimmung zur Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen und zur Neufassung der Bestattungsgebührenordnung
Mit 27 Ja- Stimmen und 3 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat der Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen sowie der neuen Bestattungsgebührenordnung zugestimmt. Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat das gebührenrechtliche Ergebnis der Bestattungsgebühren für die Jahre 2013 – 2017. Die neue Satzung tritt am 01.07.2019 in Kraft und ersetzt die bisherige Bestattungsgebührensatzung aus dem Jahr 2014. Der Wortlaut der Satzung und die einzelnen Gebühren können unter www.badrappenau.de / Bürgerservice / R@thaus online / Ortsrecht und Satzungen abgerufen werden.

Den Sachverhalt stellte Stadtkämmerin Tanja Schulz kurz vor. Demnach ergab sich im Zeitraum 2013 – 2017 eine Kostendeckung von durchschnittlich 89% im Bestattungswesen. Laut Beschluss des Gemeinderates vom November 2013 war eine Kostendeckung von 100% angestrebt, Kostenunterdeckungen sollten in den folgenden 5 Jahren ausgeglichen werden. Auf diesen Verlustausgleich für die Jahre 2013 – 2017 hat der Gemeinderat nun auf Vorschlag der Verwaltung verzichtet, damit die Gebühren nicht noch mehr angehoben werden müssen.

Bei der neuen Gebührenkalkulation wurde eine Kostendeckung von 90% als Basis zu Grunde gelegt. Bei den Verwaltungskosten wird eine Deckung von 100% angestrebt, bei den Grabnutzungsgebühren in Höhe von 80%. Steigende Ausgaben für die Friedhöfe haben zu insgesamt höheren Gebühren geführt. So stiegen die Ausgaben für die Pflege durch den Bauhof um 45.000 Euro sowie für die Reinigung und Unterhaltung der Toiletten sowie Wasser und Abwasser um 32.000 Euro. Die neu berechneten Bestattungsgebühren gelten ab dem 01.07.2019.


Zustimmung zur Neufassung der Friedhofssatzung
Einstimmig hat der Gemeinderat der Neufassung der Friedhofssatzung zugestimmt. Diese ersetzt die zuletzt 2015 geänderte bisherige Satzung und tritt am 01.07.2019 in Kraft. Der Wortlaut der Satzung kann unter www.badrappenau.de / Bürgerservice / R@thaus online / Ortsrecht und Satzungen abgerufen werden.

Ordnungsamtsleiter Roland Deutschmann stellte die wesentlichen Änderungen der Neufassung vor, die sich am aktuellen Satzungsmuster des Gemeindetages orientiert. So wurden u.a. neue Bestattungsformen und Gesetzesänderungen berücksichtigt und Unklarheiten beseitigt. Die meisten Inhalte bleiben aber unverändert.

Stadt- und Kurbücherei Bad Rappenau: Zustimmung zur Anpassung der Benutzungsordnung an die neue Rechtslage sowie an das neue Angebot WLAN in der Stadtbücherei
Einstimmig hat der Gemeinderat der Anpassung der Benutzungsordnung für die Stadt- und Kurbücherei zugestimmt. Die Anpassung ist erforderlich aufgrund von neuen Vorschriften, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben, sowie für das neue W-Lan-Angebot der Bücherei, das ab Juni zur Verfügung stehen soll. Die neue Benutzungsordnung tritt am 01.06.2019 in Kraft. Die Gebühren der Stadtbücherei bleiben unverändert.


Bundesfachplanung Höchstspannungsleitung Brunsbüttel-Großgartach, Abschnitt E (Arnstein – Großgartach): Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Von der geplanten Trasse für die Höchstspannungsleitung Brunsbüttel-Großgartach hat der Gemeinderat Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 9 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Verfahrens keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Trasse die Gemarkung nicht berührt.


Kläranlage Bonfeld: Zustimmung zur Auftragsvergabe für Roh- und Ausbauarbeiten sowie für die Erneuerung der klärtechnischen Ausrüstung im 2. Funktionsabschnitt
Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, den Auftrag für die Roh- und Ausbauarbeiten im 2. Funktionsabschnitt auf der Kläranlage Bonfeld an die Firma KW Wohn- & Industriebau aus Waldbronn zu vergeben. Diese hatte mit einem Angebotspreis von 36.286 Euro das günstigste von insgesamt 4 Angeboten vorgelegt.

Ebenso hat der Gemeinderat zugestimmt, den Auftrag für die Erneuerung der klärtechnischen Ausrüstung auf der Kläranlage Bonfeld an die Firma SYRO aus Wilnsdorf zu vergeben. Diese hatte mit einem Angebotspreis von 100.954 Euro das günstigste von insgesamt 6 Angeboten abgegeben.

Die jetzt vergebenen Leistungen sollten bis Ende Januar 2020 abgeschlossen sein. Die Arbeiten an der elektrotechnischen Ausrüstung sollen separat ausgeschrieben werden.



 
 
 
 
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