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Landesgartenschau 2008 Bad Rappenau GmbH i.L. - Zustimmung zum Geschäftsbericht und Jahresabschluss für das Jahr 2013 sowie zur Löschung der GmbH erteilt

Einstimmig hat der Gemeinderat dem städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Bad Rappenau 2008 GmbH i. L. (LGS GmbH) die Weisung erteilt, wie folgt abzustimmen:

  1. Zustimmung zum Geschäftsbericht und zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013;
  2. Zustimmung zum Jahresüberschuss in Höhe von 66.335 Euro. Dieser wird mit dem vorhandenen Verlustvortrag verrechnet, so dass sich ein Gewinnvortrag von 30.392 Euro ergibt, der auf neue Rechnung vorgetragen wird;
  3. Zustimmung zur Entlastung der Liquidatoren für das Geschäftsjahr 2013;
  4. Zustimmung zur Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013;
  5. Zustimmung zur Liquidationsschlussbilanz und Entlastung der Liquidatoren und des Aufsichtsrates
  6. Zustimmung zur Löschung der GmbH.

Außerdem hat der Gemeinderat einstimmig einer Kostenfreistellung durch die Stadt für Kosten zugestimmt, die im Zusammenhang mit der Liquidation entstehen.

Wie der Zusatz „GmbH i. L.“ schon zeigt, befindet sich die GmbH in Liquidation. Die Löschung wurde noch im Jahr 2014 vorgenommen. Damit ist die Landesgartenschau nun endgültig Geschichte. Die wichtigsten Informationen stellte Markus Fleck, bisheriger Geschäftsführer und Liquidator der LGS GmbH, dem Gemeinderat vor. Demnach konnte bis Ende 2013 der letzte Rechtsstreit mit einer Baufirma beigelegt werden. Das Verfahren mit dem Finanzgericht wegen strittiger Umsatzsteuer wurde 2014 abgeschlossen. Für die Daueranlagen liegt nun eine Endabrechnung vor und auch der Landeszuschuss wurde abgerechnet. Damit liegen die Voraussetzungen für eine endgültige Löschung der GmbH vor.

Bei der Auflösung der GmbH war ein Kassenbestand von 55.000 Euro vorhanden, der der Stadt als Gesellschafterin zufloss. Aus diesem Betrag können auch die Kosten im Zusammenhang mit der Liquidation der GmbH, rund 15.000 Euro, beglichen werden.

Oberbürgermeister Blättgen hob hervor, dass die Landesgartenschau auch rückblickend ein großer Erfolg war und die Stadtentwicklung enorm vorangebracht hat. Insgesamt wurden Investitionen in einer Größenordnung von 40 Mio. Euro getätigt: „Der gezeigte Einsatz hat sich mehr als gelohnt.“

Alle Fraktionen äußerten sich erfreut über die Punktlandung der LGS GmbH und dankten dem Team. Der Sprecher der CDU blickte zurück auf die vergangenen 20 Jahre, in denen die Landesgartenschau zu manch hitziger Diskussion im Gemeinderat geführt hatte. „Rückblickend kann niemand mehr sagen, dass die Gartenschau ein Fehler war“, so der Sprecher der SPD. Auch der Sprecher der FW erinnerte sich an die knappen Entscheidungen zu Gunsten der Gartenschau, die sich im Nachhinein als richtig erwiesen haben. Der Sprecher der ÖDP freute sich darüber, dass die Investitionen bis heute nachwirken.

 

Bebauungsplan „Nahverkehrszentrum Stadtmitte“ – Zustimmung zum nochmaligen Offenlegungsbeschluss erteilt

Einstimmig hat der Gemeinderat der Änderung des Verfahrens für den Bebauungsplan „Nahverkehrszentrum Stadtmitte“ in Bad Rappenau zugestimmt und einen nochmaligen Offenlegungsbeschluss gefasst.

Im September 2014 hatte der Gemeinderat die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Nach dem neuen Beschluss soll das normale Verfahren angewendet werden, um Rechtssicherheit zu erzielen. Durch das normale Verfahren wird nun noch ein Umweltbericht erstellt. An der Planung selbst ändert sich nichts. Im Gebiet des Bebauungsplanes liegt unter anderem der geplante neue Lidl-Markt in der Raiffeisenstraße.

 

Bebauungsplan „Kurgebiet - 1. Änderung (Teilbereich Salinenpark)“ – Satzungsbeschluss gefasst

Einstimmig hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kurgebiet – 1. Änderung (Teilbereich Salinenpark)“ in Bad Rappenau gefasst.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Herbst dieses Jahres öffentlich aus. Von privater Seite gingen keine Einwendungen oder Bedenken ein. Die Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange haben für den Bebauungsplan keine Änderungen ergeben, so dass dieser nun als Satzung beschlossen werden konnte. Mit der Änderung wird ein Bebauungsplan aus den 1990er Jahren ersetzt, der in diesem Bereich noch den Bau von Kurkliniken zugelassen hatte.

 

Bebauungsplan „Hinter der Kirche III – 1. Änderung“ – Aufstellungsbeschluss und Offenlegungsbeschluss gefasst

Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hinter der Kirche III – 1. Änderung“ in Bad Rappenau gefasst. Es soll das beschleunigte Verfahren nach §13a Baugesetzbuch angewendet werden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das Offenlegungsverfahren durchzuführen.

Bereits im Juni 2014 hatte der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst, der jedoch nicht das beschleunigte Verfahren vorsah. Das Plangebiet umfasst einen Bereich zwischen der Heinsheimer Straße, der Mühltal- und der Kraichgauhalle. Das Gebiet war bisher für die Nutzung als Schulstandort vorgesehen. Nun soll hier eine Mischnutzung ermöglicht werden.

 

Bestellung von Lisa Zimmermann zur Standesbeamtin beschlossen

Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, Lisa Zimmermann zum 1.1. 2015 als weitere Urkunds- und Standesbeamtin zu bestellen.

Lisa Zimmermann ist seit 1.10.2014 als Sachbearbeiterin im Standesamt beschäftigt und erfüllt mittlerweile alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestellung zur Standesbeamtin.

 

Beteiligungsbericht für das Jahr 2013 vorgestellt

Vom Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau hat der Gemeinderat Kenntnis genommen. Zur Erstellung des Beteiligungsberichts sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet. Er enthält Informationen über alle Unternehmen in Privatrechtsform, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt ist. Hierzu gehören die Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH, die Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH, die Schwärzbergklinik GmbH, die Salinenklinik AG, die Kurklinik Bad Rappenau GmbH sowie die Landesgartenschau Bad Rappenau GmbH. Darüber hinaus enthält der Bericht Informationen über die Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an Zweckverbänden. Neben dem Zweckverband „Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“ ist Bad Rappenau an verschiedenen Abwasser- bzw. Hochwasserschutz-Zweckverbänden und der vhs Unterland beteiligt.

 
 
 
 
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