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Stellungnahme von Oberbürgermeister Blättgen zu den Öffnungszeiten der Postagentur
Zu einem Thema, das derzeit viele in Bad Rappenau bewegt, gab OB Hans Heribert Blättgen zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung eine Stellungnahme ab: zu den eingeschränkten Öffnungszeiten der Postagentur im Bahnhof Bad Rappenau ab dem 01.08.2017.

Seit einiger Zeit hat der Betreiber der Postagentur im Bahnhof, Bernd Axenbeck, vor der Filiale ein Plakat aufgestellt, das darauf hinweist, dass die Postagentur ab dem 01.08.2017 nur noch vormittags von 8:30 – 12:30 Uhr geöffnet ist. Die „Neuausrichtung“ sei angeregt von der Post sowie von Oberbürgermeister Blättgen. Diese Aussage wies Blättgen in der Sitzung mit deutlichen Worten zurück: „Die Aussage auf dem Plakat ist nicht nachvollziehbar, denn die Neuausrichtung wurde vom Betreiber, Herrn Axenbeck, initiiert, der den Standort der Postagentur verlagern will.“

Weder die Stadt, noch die Post, noch er als Privatperson hätten Interesse daran, dass die Postfiliale im Bahnhof ab August nur noch halbtags geöffnet hat. „Im Gegenteil, wir wünschen uns unveränderte Öffnungszeiten. Davon abgesehen, hätten weder der OB noch die Verwaltung eine Möglichkeit, Herrn Axenbeck vorzuschreiben, wann er zu öffnen hat.“

Die heutige Situation hat sich aus Sicht von OB Blättgen wie folgt entwickelt: 2010 hat Bernd Axenbeck den Bahnhof von der Stadt angemietet, nachdem diese das Gebäude saniert hatte. Seither betreibt er hier unter anderem eine Postagentur. 2015 gab es einen Brand im Bahnhof, wodurch insbesondere die Geschäftsräume von Herrn Axenbeck betroffen waren. Damals äußerte er den Wunsch, aus dem Bahnhof auszuziehen und die Post an anderer Stelle zu betreiben. Nach Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung und Bernd Axenbeck wurden die Räume nach seinen Wünschen umgebaut, unter anderem wurde mehr Lagerfläche geschaffen, und gleichzeitig die Miete reduziert. 2016 wurde dann bekannt, dass Herr Axenbeck das ehemalige Gasthaus „Linde“ in der Babstadter Straße gekauft hat, und es stellte sich heraus, dass er die Postagentur hierher verlagern will. „Ich habe ihm damals schon gesagt, dass ich diesen Standort für völlig ungeeignet halte, vor allem weil hier Parkplätze fehlen und er keine Unterstützung seitens der Stadt erwarten dürfe, auch nicht die Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen.“

Vor ca. 2 Monaten wurde dann bekannt, dass Herr Axenbeck zum Jahresende einen Nachmieter für den Bahnhof sucht. Der Mietvertrag zwischen ihm und der Stadt läuft noch bis 2020. Daraufhin hat OB Blättgen bei der Postverwaltung nachgefragt, ob der Standortwechsel abgestimmt sei. Außer einer losen Anfrage war dort aber nichts bekannt. Daraufhin bat OB Blättgen sowohl die Post, wie auch Herrn Axenbeck, Kontakt miteinander aufzunehmen und den geplanten neuen Standort zu begutachten.  In einem neuerlichen Gespräch mit Bernd Axenbeck bekräftigte OB Blättgen nochmals, dass er die „Linde“ für ungeeignet hält und die Stadt keine Kurzzeitparkplätze in der Fußgängerzone oder der Babstadter Str. einrichten wird.

Die Öffnungszeiten hat Herr Axenbeck reduziert, weil er für eine in die Rente ausscheidende Mitarbeiterin keine neue Kraft einstellen will, weil er seinen Betrieb vor einer ungewissen Zukunft sieht. Diese Ungewissheit hat er aus Sicht von OB Blättgen aber selbst herbeigeführt, da er in eine Immobilie investiert hat, ohne vorher mit seinen Vertragspartnern zu reden, ob diese seine Pläne mittragen. Die anschließende Plakataktion, die den schwarzen Peter für die gekürzten Öffnungszeiten der Post bzw. dem Oberbürgermeister zuschiebt, grenzt daher aus Sicht von OB Blättgen an üble Nachrede. Denn weder die Post noch die Stadt haben ein Interesse an gekürzten Öffnungszeiten, im Gegenteil.


Neubau Schulforum Verbundschule Bad Rappenau: Zustimmung zu diversen Auftragsvergaben
Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von weiteren Auftragsvergaben für den Neubau des Schulforums (Mensa) an der Verbundschule. Bereits im Mai hatte der Gemeinderat einen „Vorratsbeschluss“ gefasst, um die rechtzeitige Vergabe des 2. Ausschreibungspakets durch die Verwaltung noch vor den Sommerferien zu ermöglichen.

Für folgende Gewerke wurden Aufträge vergeben:
•    Lüftungsinstallation: Fa. KWK Kälte Wärme Klima, Lauffen, zum Angebotspreis von 177.899 Euro
•    Blitzschutz: Fa. Walter Blitzschutztechnik, Rheinau, zum Angebotspreis von 9.101 Euro
•    Heizung / Sanitär: Fa. Pele & Erbring, Eisenberg, zum Angebotspreis von 225.619 Euro
•    Elektroinstallation: Fa. Zimmermann, Reichartshausen, zum Angebotspreis von 305.640 Euro
•    Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik: Fa. Pfänder, Hausen am Bach, zum Angebotspreis von 83.883 Euro
•    Dachabdichtung: Fa. Rückert, Gosheim, zum Angebotspreis von 298.494 Euro
•    Fassade: Fa. TGSA, Karlsruhe, zum Angebotspreis von 147.372 Euro
•    Verglasung / Sonnenschutz: Fa. Südfenster, Aitrach, zum Angebotspreis von 506.283 Euro
•    Für das Gewerk Holzbau fand die Submission erst am 19.07.2017 statt, die Angebotssummen werden derzeit noch geprüft.

Insgesamt liegen die vergebenen Aufträge damit bis jetzt um rund 270.000 Euro unter den Kostenberechnungen.

 

2017 Baustelle Mensa k
Die Bauarbeiten an der Mensa der Verbundschule haben bereits begonnen. Dadurch kommt es auch zu Einschränkungen auf dem Kurhaus-Parkplatz. Besucher werden gebeten, den Parkplatz P8 in der Wagnerstraße zu nutzen.


Neubau Feuerwehrhaus Süd im Gewerbegebiet Buchäcker Bonfeld: Zustimmung zu diversen Auftragsvergaben
Einstimmig hat der Gemeinderat auch verschiedene Aufträge für den Neubau des Feuerwehrhauses Süd im Gewerbegebiet Buchäcker in Bonfeld vergeben. Lediglich bei der Vergabe des Auftrags für den Aufzug gab es 6 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen.

Für folgende Gewerke wurden Aufträge vergeben:
•    Rollladenarbeiten (Sektionaltore): Fa. Walther Technik, Crimmitschau, zum Angebotspreis von 44.682 Euro
•    Metallbau / Verglasung: Fa. Recal Fensterbau, Schwabach, zum Angebotspreis von 69.968 Euro
•    Aufzug: Fa. HEBO Aufzugtechnik, Vaihingen , zum Angebotspreis von 38.139 Euro
•    Zimmer-, Dachdecker-, Klempnerarbeiten: Fa. Dach + Wandsysteme, Lichtenau, zum Angebotspreis von 190.583 Euro
•    Rohbauarbeiten: Fa. Niemann & Heselschwerdt, zum Angebotspreis von 840.343 Euro

Der Baustart für das Feuerwehrhaus Süd soll noch im August erfolgen.


Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften: Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat die Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat beschlossen. Diese ersetzt die seit 2003 geltende Geschäftsordnung und tritt am 01.09.2017 in Kraft.

Ausgangspunkt für die Überarbeitung war die neue Gemeindeordnung Baden-Württemberg, die seit 01.12.2015 in Kraft ist. Durch die Gemeindeordnung werden u.a. die Bildung von Fraktionen im Gemeinderat geregelt und die Rechte von Minderheiten in den kommunalen Gremien gestärkt. Außerdem gibt es neue Fristen für die Einladung zu Gemeinderatssitzungen und den Versand der Sitzungsunterlagen. Die gesetzlichen Regelungen wurden nun in die Neufassung mit eingearbeitet.

Für die Arbeit des Gemeinderates sind die wichtigsten Änderungen die Absenkung der Quoren, so kann künftig eine Fraktion oder ein Sechstel der Gemeinderäte (bisher ein Viertel der Gemeinderäte) beantragen, dass ein Thema auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung gesetzt wird. Auch die Einladung in elektronischer Form ist ab sofort zulässig, so dass für die Gemeinderäte nun die Wahlmöglichkeit besteht, ob sie die Einladung nur elektronisch, in Papierform oder beides erhalten wollen.

Die Änderungen wurden von den Fraktionen durchweg positiv bewertet. Gelobt wurden u.a. die umweltfreundliche Alternative durch den elektronischen Versand wie auch die Möglichkeit, Vorberatungen in Ausschüssen künftig auch öffentlich abhalten zu können.


Allgemeine Finanzprüfung der Stadt Bad Rappenau durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2011-2014 einschließlich Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von der Allgemeinen Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA).

Oberbürgermeister Blättgen stellte kurz die wichtigsten Einzelheiten vor. Von Oktober bis Dezember 2016 hatten die Mitarbeiter der GPA vor Ort die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Bad Rappenau in den Jahren 2011-2014 geprüft, ebenso die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung für den  gleichen Zeitraum. Ausgenommen von der Prüfung waren die Bauausgaben, da diese bereits geprüft worden waren.

Bei ihrer Prüfung kam die GPA zu einem positiven Ergebnis. Gelobt wurden u.a. die spürbar verbesserten Einnahmen aus der Gewerbesteuer, sowie die (konjunkturbedingten) Zuwächse beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Belastend sei hingegen der „zuletzt kräftig angestiegene Zuschuss im Verwaltungs- und Betriebsbereich“. Das Investitionsvolumen im Prüfungszeitraum wurde mit knapp 40 Mio. Euro als „stattlich“ bezeichnet, gelobt wurde die Finanzierung, die zu über 90% durch Eigenmittel erfolgte. Für die Zukunft sah die GPA allerdings einige Risiken, so sei in den Jahren bis 2019 von einer „unzureichenden Leistungskraft des Verwaltungshaushalts“ auszugehen, bei weiter steigenden Verwaltungs- und Betriebsausgaben. Gleichzeitig seien Investitionen in Höhe von knapp 60 Mio. Euro geplant. Daher mahnte die GPA, „dem prognostizierten Zuwachs beim Zuschussbedarf im Verwaltungs- und Betriebsbereich entschieden entgegen zu wirken.“ Der Erfüllung der Pflichtaufgaben sowie dem Erhalt der bestehenden Einrichtungen solle Vorrang eingeräumt werden.

Insgesamt hat die GPA aber einen positiven Eindruck gewonnen, demnach wurden die Aufgaben in den geprüften Bereichen „ordnungsgemäß und sachgerecht erledigt, die Haushaltswirtschaft ist geordnet und die stetige Aufgabenerfüllung gesichert“.


Förderrichtlinien zum Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen in Bad Rappenau: vertagt
Keine Entscheidung hat der Gemeinderat zu den Förderrichtlinien zum Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen in Bad Rappenau getroffen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde einvernehmlich vertagt. Grundsätzlich sprachen sich alle Fraktionen zwar für die Einführung von Förderrichtlinien aus, aber die von der Verwaltung vorgeschlagenen Regelungen lehnte der Gemeinderat aus verschiedenen Gründen ab. Die Verwaltung wurde nun beauftragt, eine neue Regelung auszuarbeiten.

Den Verwaltungsvorschlag stellte OB Blättgen dem Gemeinderat vor. Vorgeschlagen wurde ein Mietzuschuss in Höhe von 1,50 Euro / m² Wohnfläche, die Miete darf dabei höchstens 10 Euro / m² betragen. Der Zuschuss wird nur bezahlt, wenn das Einkommen der Mieter unter einer zuvor festgelegten Obergrenze liegt. Diese orientiert sich an den Einkommensgrenze des „Förderprogramms Wohnungsbau Baden-Württemberg“. Den Zuschuss sollen Bauherren für den Neubau von Wohnungen beantragen können. Sie müssen auch das Einkommen ihrer Mieter überprüfen und nachweisen, dass dieses unterhalb der Obergrenze liegt. Die Förderung soll für höchstens 10 Jahre gezahlt werden.

Folgende Punkte waren aus Sicht der Fraktionen noch offen, weshalb sich der Gemeinderat letztlich für eine Vertagung des Themas aussprach: Ein Mietpreis von 10 Euro / m² wurde für Bad Rappenau als zu hoch angesehen und „Mitnahmeeffekte“ sowie die Konkurrenz zu anderen Förderungen, wie beispielsweise dem Wohngeld, befürchtet. Auch könne in den Stadtteilen nicht derselbe Maßstab angelegt werden wie in der Kernstadt. Das Verfahren – vor allem für den Bauherrn und damit den Antragsteller – wurde als zu kompliziert angesehen. Auch sei das Gesamtvolumen, das die Stadt Bad Rappenau im Haushalt bereitstellen müsse, völlig offen.

Als Alternativen, um auf anderem Wege zu günstigen Mietwohnungen zu kommen, wurde vorgeschlagen, verstärkt Flächen für den Geschosswohnungsbau in neuen Baugebieten auszuweisen, wie es z.B. im „Kandel“ vorgesehen ist. Außerdem sollten Bauherren vermehrt auf die verschiedenen Landesprogramme, z.B. der KfW-Bank, hingewiesen werden.


Freibad im RappSoDie in Bad Rappenau: Wassererwärmung für alle Becken beschlossen
Mehrheitlich abgelehnt wurde der Vorschlag der Verwaltung, aus Kostengründen auf eine zusätzliche Erwärmung der drei Freibadbecken zu verzichten. Stattdessen hat der Gemeinderat mit 21 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, die Becken künftig mit Fernwärme zusätzlich zur Solaranlage zu beheizen. 17 Gemeinderäte sprachen sich dafür aus, alle drei Becken zu heizen, 11 waren gegen die Erwärmung aller Becken, 2 Gemeinderäte enthielten sich. 2 Gemeinderäte waren bei der Beratung und Abstimmung befangen.

Mehrere Fraktionen des Gemeinderates hatten im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragt, das Kinderbecken, das Schwimmbecken und das Wellenbecken zusätzlich zur Heizung über die Solaranlage zu erwärmen, so dass während der gesamten Öffnungszeiten von Mai bis Mitte September in allen Becken eine konstante Wassertemperatur von 24°C herrscht.

Die Kosten für eine Beheizung mit Fernwärme bzw. Gas wurden von der Verwaltung zusammengetragen und nun im Gremium vorgestellt. Eine Beheizung der drei Becken mit Gas ist ohne neue Anschlusskosten möglich. Eine zusätzliche Erwärmung aller drei Becken auf 24°C würde bei einer Öffnungszeit vom 01.05. – 15.09. insgesamt rund 23.500 Euro kosten. Für eine Beheizung aller drei Becken mit Fernwärme würden Anschlusskosten von insgesamt rund 22.000 Euro entstehen, die laufenden Kosten für die Erwärmung aller drei Becken vom 01.05. – 15.09. würde sich in diesem Fall insgesamt auf rund 20.400 Euro belaufen. Wartungskosten fallen bei beiden Heizsystemen an und können momentan nicht beziffert werden.

In der anschließenden Diskussion sprachen sich die Fraktionen des Gemeinderates mehrheitlich für die Erwärmung aller drei Becken mittels Fernwärme aus. Argumente für die Realisierung waren, dass die Arbeiten im Rahmen der geplanten Freibadsanierung umgesetzt werden können. Mit drei beheizten Becken bleibe das Bad auch im Vergleich mit Nachbarorten konkurrenzfähig und attraktiv für Gäste. Vor allem wurde betont, dass die Maßnahme den einheimischen Schwimmern zugute komme, die das Bad dann konstant nutzen können. Bei gutem Wetter sei eine zusätzliche Beheizung nicht nötig, da das Wasser dann von der Solaranlage erwärmt wird. Eine moderate Erhöhung der Eintrittspreise könne man in diesem Falle akzeptieren.

Als Argumente gegen eine Erwärmung aller Becken wurde vorgebracht, dass man zunächst die Wirkungen der neuen, verbesserten Solarabsorberanlage abwarten solle. Auch wurde eine Erwärmung des Kinderbeckens und evtl. des Wellenbeckens für ausreichend gehalten, während das Schwimmerbecken kühler bleiben könne. Gleichzeitig wurde angeregt, Maßnahmen zur Wärmeeinsparung zu nutzen, wie beispielsweise das Wellenbecken nachts mit der vorhandenen Abdeckplane abzudecken.

Angeregt wurde darüber hinaus eine bessere Werbung für das Freibad, da diese oft sehr lieblos wirke. Auch eine Tafel, auf der die aktuelle Wassertemperatur angezeigt wird, wurde für sinnvoll erachtet. Generell sollte der Zustand des Freibades im Auge behalten werden und kleine Reparaturen rasch ausgeführt werden.


Kindergartenangelegenheiten: Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Helmstadt-Bargen für die Wollenberger Kinder beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat die Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Helmstadt-Bargen über die Aufnahme von Kindergartenkindern aus Wollenberg im Kommunalen Kindergarten Bargen und die Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an den jährlichen Betriebskosten beschlossen.

Viele Jahre lang besuchten die Wollenberger Kinder den Kindergarten im benachbarten Hüffenhardt. Der Kooperationsvertrag endete aber zum 31.07.2017 und konnte nicht verlängert werden, da die Gemeinde Hüffenhardt die Plätze inzwischen selbst benötigt. Bereits heute besuchen fünf Wollenberger Kinder den kommunalen Kindergarten in Bargen, auch die dortige Grundschule wird von den Wollenberger Schülern besucht. Daher wurde nun ein Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Helmstadt-Bargen ausgearbeitet, der 10 Plätze für Wollenberger Kinder in verschiedenen Betreuungsformen garantiert. Dafür beteiligt sich die Stadt mit 12.500 Euro jährlich an den Betriebskosten des Kindergartens, unabhängig von der Zahl der durch Wollenberger Kinder belegten Plätze. Hinzu kommen noch die Zahlungen im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs für die tatsächlich belegten Plätze. Diese belaufen sich auf ca. 12.000 Euro / Jahr. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren und ist anschließend jährlich kündbar.


Baulandumlegung Waldäcker: Fertigstellung der Erschließungsanlagen für den ersten Erschließungsabschnitt förmlich festgestellt
Einstimmig hat der Gemeinderat als Termin für die Fertigstellung der Erschließungsanlagen im 1. Erschließungsabschnitt des Baugebiets „Waldäcker“ in Babstadt den 26.06.2017 förmlich festgestellt.

Damit wird die Baufreigabe des Gebiets offiziell festgestellt. Der Termin ist wichtig, weil mit diesem Zeitpunkt die 5-Jahres-Frist für die Baupflicht für Grundstücke, die an private Eigentümer zugeteilt worden sind, beginnt. Wird die Bauverpflichtung nicht eingehalten, kann die Stadt Bad Rappenau ihr Ankaufsrecht ausüben. Dadurch soll verhindert werden, dass Baugrundstücke in Neubaugebieten über Jahrzehnte hinweg nicht bebaut werden.


Bebauungsplan "Kobach II - Teil 2" in Grombach: Erneuter Aufstellungsbeschluss für das beschleunigte Verfahren gefasst, Zustimmung zur Offenlage erteilt
Mit 30 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat für den Bebauungsplan „Kobach II – Teil 2“ in Grombach einen erneuten Aufstellungsbeschluss für das beschleunigte Verfahren  nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) gefasst und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Hintergrund für diesen Beschluss ist eine Novelle des Baugesetzbuches, die mit dem § 13 b unter bestimmten Voraussetzungen ein beschleunigtes Verfahren auch für Außenbereichsflächen eingeführt hat. Formal ist dazu aber ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich. Ein Vorteil dieses Verfahrens ist, dass keine Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind. „Ökopunkte“, die man für dieses Gebiet bereits auf dem „Ökokonto“ der Stadt Bad Rappenau gesammelt hat, können nun für den Ausgleich anderer Baugebiete eingesetzt werden.


Bebauungsplan "Geisberg II" in Obergimpern: Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Zustimmung zum Entwurf, erneuter Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zur Offenlage
Mit 30 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie dem Entwurf für den Bebauungsplan „Geisberg II“ in Obergimpern zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat einen erneuten Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 13 b BauGB gefasst und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Bei der Abwägung der Stellungnahmen war es in erster Linie um den Standort eines Kinderspielplatzes gegangen, der nun bei Bedarf im Bereich des Regenrückhaltebeckens realisiert werden soll. Im übrigen soll auch im Gebiet „Geisberg II“ das neu eingeführte beschleunigte Verfahren zum Einsatz kommen, für das keine „Ökopunkte“ erforderlich sind.



 

 
 
 
 
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