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Verkehrsuntersuchung Innenstadt Bad Rappenau: Vorstellung der Untersuchungsergebnisse
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung in der Innenstadt Bad Rappenau.

Die Verkehrsuntersuchung wurde vom Büro BS Ingenieure in Ludwigsburg im vergangenen Jahr durchgeführt. Aufgabe war es, die Zahlen der Verkehrsanalyse aus dem Jahre 2014 zu aktualisieren. Darauf aufbauend wurden Leistungsfähigkeitsberechnungen durchgeführt und eine Bewertung der Verkehrsqualität bestimmter Knotenpunkte (Kreuzungen und Kreisverkehre) vorgenommen. Im Herbst 2018 wurden an 15 Knotenpunkten und einem Straßenquerschnitt (Ortseingang Schwaigerner Str.) Verkehrszählungen durchgeführt, außerdem fanden 24-Stunden-Zählungen an drei Straßenquerschnitten (Heinsheimer Str. zwischen Siegelsbacher und Kirchenstraße; Raiffeisenstraße auf Höhe der Schlossarkaden; L530 westlich der Einfahrt zum Kurgebiet) statt. Zusätzlich wurden Verkehrsbeobachtungen an drei Bahnübergängen in der Kernstadt durchgeführt, um die Wartezeiten anhand der ermittelten Zahlen zu prüfen. Weiterhin wurde die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer entlang der Siegelsbacher Straße und der Heinsheimer Straße geprüft.

Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung stellte Diplom-Wirtschaftsingenieur Dominik Bertsch von BS Ingenieure dem Gemeinderat detailliert vor.
Verkehrsanalyse:
-    Der Verkehr wurde an einem repräsentativen Werktag ohne verkehrs- oder wetterbedingte Störungen zur Hauptverkehrszeit am Nachmittag zwischen 15 und 19 Uhr erhoben.
-    Am stärksten belastet mit rund 14.600Kfz/24h ist der Querschnitt Heinsheimer Straße zwischen Einmündung Siegelsbacher Str. und Kreisverkehr Kirchenstr.
-    Am Tag fahren insgesamt rund 40.200Kfz/24h in die Kernstadt ein und aus.
Vergleich mit früheren Zählungen:
-    Vergleichswerte aus dem Jahr 2014 lagen für 4 Knotenpunkte vor (Kreuzung Kirchenstr./Bahnhofstr.; Kreuzung Hinter dem Schloss/Bahnhofstr.; Kreisel Babstadter Str./Hinter dem Schloss; Kreisel Raiffeisenstr./Südstr.).
-    Das Verkehrsaufkommen ist hier zwischen 8% und 16 % gestiegen.
Leistungsfähigkeitsberechnungen für die Knotenpunkte:
-    Die untersuchten Knotenpunkte sind leistungsfähig und haben Kapazitätsreserven.
-    Es sind demnach keine Ausbaumaßnahmen erforderlich.
-    Die Wartezeiten sind grundsätzlich gering.
-    Die Schrankenschließungen und damit einhergehende Behinderungen des Verkehrsablaufs durch zum Teil naheliegende Bahnübergänge werden in der rechnerischen Betrachtung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte nicht berücksichtigt.
-    Die Schrankenschließungen haben allerdings real betrachtet temporär Auswirkungen auf die Wartezeiten und Rückstaulängen.
Verkehrsbeobachtung Bahnübergänge:
Bahnübergang 1: Wimpfener Straße / Kirchenstraße
-    Hier passieren die meisten Bahnen und quert die größte Anzahl an Fahrzeugen.
-    Während der Schrankenschließungen bildete sich ein deutlicher Rückstau in alle Richtungen.
-    Der Kreisverkehr am Bahnübergang Kirchenstraße, sowie die Knotenpunkte Kirchenstraße / Bahnhofstraße und Wimpfender Straße / Bonfelder Straße wurden teilweise überstaut.
-    Der Rückstau bildete sich nach Öffnung der Schranken zurück, wuchs jedoch durch die rasch aufeinander folgenden Schließzeiten schnell wieder an.
-    Es kam zu spürbaren Beeinträchtigungen des Verkehrsablaufs.
Bahnübergang 2: Hinter dem Schloss
-    Der Rückstau in Richtung Süden reichte bis in den Kreisverkehr Raiffeisenstraße.
-    Fahrzeuge, die über den Kreisverkehr fahren wollten, konnten gerade noch hinter den wartenden Kfz passieren.
-    In Richtung Norden wurde der Knotenpunkt Bahnhofstr. / Hinter dem Schloss, sowie zum Teil auch die folgenden Knotenpunkte überstaut.
-    Die Überfahrt zwischen zwei der drei Rotphasen war nur für rd. 30 Sekunden möglich. Die am Ende des Rückstaus der ersten Rotphase wartenden Kfz konnten während dieser Zeit den Bahnübergang nicht queren und mussten erneut warten.
-    Aufgrund der geringen Anzahl an Schrankenschließungen sind die Beeinträchtigungen verträglich.
Bahnübergang 3: K2119 Richtung Babstadt
-    Die durchschnittliche Rotphase war deutlich kürzer als an den anderen Bahnübergängen.
-    Aufgrund der verträglichen Rotphasen, der geringen Anzahl an Schrankenschließungen und querenden Fahrzeugen kam es zu keinen merklichen Beeinträchtigungen des Verkehrsablaufs.
Schutzstreifen für Radfahrer:
Heinsheimer Straße
-    Die Errichtung eines einseitigen Schutzstreifens für Radfahrer stadteinwärts mit einer Breite von 1,50m ist möglich.
-    Der Längsparkstreifen in Fahrtrichtung stadteinwärts zwischen der Goethestraße und der Frauenstraße müsste entfallen.
Siegelsbacher Straße
-    Zwischen der Straße Am Schafgarten und der Friedensstraße grenzt stadtauswärts ein Längsparkstreifen für Pkw an die Fahrbahn an. Die Fahrbahnbreite beträgt hier lediglich rund 5m. Ohne den Rückbau des Längsparkstreifens ist hier keine Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer möglich.
-    Im restlichen Verlauf verbreitert sich die Fahrbahn auf eine Breite von 5,80m bis 6,00m.
-    Die Errichtung eines einseitigen Schutzstreifens für Radfahrer stadteinwärts mit einer Breite von 1,25m ist hier möglich.

Verschiedene Fragen und Anregungen kamen anschließend aus den Reihen des Gemeinderates. Auf Fragen nach der Größe des reinen Durchgangsverkehrs oder den Auswirkungen der Anbindung der Straße nach Bonfeld an die L530 geben die aktuell ermittelten Zahlen aber keine Antwort. Dominik Bertsch machte deutlich, dass dafür entweder die Kfz-Kennzeichen per Kamera erfasst und ausgewertet werden bzw. die Fahrer direkt nach ihrem Fahrziel befragt werden müssten.

Gemeinderat und Verwaltung waren sich einig, dass die Verkehrsentwicklung der Innenstadt auf einer Klausurtagung besprochen werden sollte. Im Vorfeld könnte eine Frageliste an das Ingenieurbüro übermittelt werden, um noch offene Fragen zu klären.


Kindergartenangelegenheiten: Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen – Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2018/2019 ff vorgestellt
Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von der Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet für die kommenden Jahre.

Derzeit gibt es in 13 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet (3 städtische, 8 kirchliche und 2 von Vereinen getragene) insgesamt 870 Plätze. Hinzu kommen noch 10 Plätze im Kindergarten Bargen, den die Wollenberger Kinder besuchen. Für Kinder über 3 Jahren (Ü3) stehen insgesamt 768 Plätze (teilweise in altersgemischten Gruppen) zur Verfügung, dies entspricht einem Versorgungsgrad von derzeit 91,3%.

112 weitere Plätze werden in reinen Kleinkindgruppen angeboten. Darüber hinaus wurden 22 Kinder unter 3 Jahren (U3) in altersgemischten Gruppen betreut, was derzeit insgesamt einem Versorgungsgrad von 31,7% in der Altersgruppe U3 entspricht. Außerdem betreuen in Bad Rappenau und den Stadtteilen 9 Tagespflegepersonen 40 Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Berücksichtigt man die in Tagespflege betreuten Kinder Ü3 in den Kindergartenplätzen, wird ein Ausbaustand von 93,3% erreicht. Werden die Plätze für unter dreijährige bei Tagespflegepersonen zum Ausbaustand Kleinkindbetreuung addiert, wird in diesem Bereich ein Versorgungsgrad von 31,9% erreicht.

Zudem werden 357 Schulkinder der Klassen 1 - 4 in 13 verschiedenen Einrichtungen und Kernzeitangeboten betreut, dies entspricht einem prozentualen Anteil von 47,1%.

Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, wird der Ausbau der Kinderbetreuung auch in den folgenden Jahren weiter vorangetrieben, u.a. durch die Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte Zimmerhof um 2 Gruppen sowie den Neubau des Kindergartens Kandel mit 5 Gruppen in der Kernstadt. Nach Abschluss dieser Maßnahmen stehen dann insgesamt 1004 Betreuungsplätze in Bad Rappenau zur Verfügung, davon 94 neue Plätze im Ü3-Bereich, wodurch rechnerisch ein Versorgungsgrad von über 100% erreicht wird. 30 zusätzliche Plätze werden für U3-Kinder geschaffen, dadurch erhöht sich der Ausbaustand auf 33,6% (ohne Berücksichtigung der Plätze in Kindertagespflege).

In der anschließenden kurzen Diskussion erkundigte sich die Sprecherin der CDU-Fraktion nach dem Sachstand bei der zentralen Vergabe der Kindergartenplätze. OB Frei erklärte, dass man sich hierzu in Abstimmung mit den kirchlichen Trägern befindet, aber noch keine Einigkeit hinsichtlich des weiteren Vorgehens herrscht.

Der Sprecher der ÖDP-Fraktion verglich die Schaffung neuer Kindergartenplätze mit dem Wettlauf zwischen Hase und Igel. Durch Ausbau bzw. Neubau könne zwar der aktuelle Bedarf gedeckt werden, aber durch die Ausweisung von Neubaugebieten und die sehr gute Bauplatznachfrage steige auch die Nachfrage nach Kindergartenplätzen. Später sei dann ein Ausbau der  Grundschulen, der Hort- und Kernzeitbetreuung erforderlich. Auch eine Förderung der Tagesmütter könne helfen, das Potential in diesem Bereich zu vergrößern.



Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Heilbronn zum Kostenausgleich für die Unterbringung von Personen in Unterkünften des Landkreises

Mit 29 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Heilbronn zum Kostenausgleich für die Anschlussunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises zugestimmt.

OB Sebastian Frei stellte kurz den Sachverhalt vor: Für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen ist der Landkreis Heilbronn zuständig. Dessen Zuständigkeit endet allerdings nach dem Abschluss des Asylverfahrens, spätestens nach 24 Monaten. Für die dauerhafte Unterbringung sind anschließend die Gemeinden zuständig. Da Wohnraum für die Anschlussunterbringung nur schwer zu finden ist, müssen viele Flüchtlinge weiterhin in den Unterkünften des Landkreises wohnen, obwohl der Landkreis nicht mehr für ihre Unterbringung zuständig ist. Die Kosten für diese „Fehlbeleger“ sollen den Gemeinden nun vom Landkreis in Rechnung gestellt werden. Pro Person und Monat soll der Landkreis ab dem 01.01.2019 einen Betrag von 266 Euro erhalten. Einzelheiten sind in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis geregelt. Im Oktober 2018 fielen in Bad Rappenau 23 Personen unter diese Regelung, was Kosten von 6.118 Euro / Monat entspricht.


Baugebiete „Geisberg“ und „Geisberg II“, Obergimpern: Zustimmung zur Bildung einer Abrechnungseinheit
Einstimmig hat der Gemeinderat der Bildung einer Abrechnungseinheit in den Baugebieten „Geisberg“ sowie „Geisberg II“ in Obergimpern zugestimmt, bestehend aus den Straßen „Am Wall“, „Zum Bauernwald“ und „Höhenweg“.

Durch die Neuregelung des Erschließungsbeitragsrechts im Kommunalabgabengesetz ist es nun möglich, die Erschließungsstraßen eines Baugebiets zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Die Bildung einer Abrechnungseinheit vereinfacht die Abrechnung und trägt zu einer besseren Akzeptanz bei den Beitragspflichtigen bei, weil dann für alle Grundstücke innerhalb der Abrechnungseinheit der gleiche Beitragssatz gilt.


Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Buchäcker III a" in Bad Rappenau-Bonfeld: Zustimmung zum Entwurf und zum Offenlegungsverfahren
Mit 30 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie dem Entwurf für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Buchäcker III a“ in Bad Rappenau-Bonfeld zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, das Offenlegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.
OB Sebastian Frei erläuterte kurz den Sachverhalt: Auf einer Fläche südlich und westlich des neuen Feuerwehrhauses möchte sich eine Firma mit insgesamt drei Unternehmensbereichen ansiedeln. Da der Flächennutzungsplan in diesem Bereich noch keine Rechtskraft besitzt, ist ein Vorgabenbezogener Bebauungsplan erforderlich. Auf dem Gelände sollen ein Verwaltungsgebäude mit ca. 900 m² Bürofläche und zwei Hallen mit einer Größe von insgesamt 8.900 m² entstehen. In allen drei Unternehmensbereichen arbeiten derzeit insgesamt 90 Personen.


Bebauungsplan „Adersbacher Straße" in Babstadt: Aufstellungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Adersbacher Straße“ in Babstadt zugestimmt.

Durch den Bebauungsplan soll eine Neuordnung bzw. Nachverdichtung der hier vorhandenen Bebauung erreicht werden.


Bebauungsplan „Kurgebiet 3. Änderung" in Bad Rappenau: Satzungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kurgebiet 3. Änderung“ in Bad Rappenau gefasst.

Durch die Änderung soll der Bau eines neuen Therapiezentrums im Kurgebiet südlich des KUK-Verwaltungsgebäudes ermöglicht werden.


Bebauungsplan „Buchäcker 6. Änderung“ Museum in Bad Rappenau-Bonfeld: Satzungsbeschluss gefasst
Mit 27 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Buchäcker 6. Änderung“ Museum in Bad Rappenau-Bonfeld gefasst.

Durch den Bebauungsplan wird die Art der möglichen Werbeanlagen im Bereich des Hotels erweitert, um die Aufstellung einer Kunstskulptur als Werbeträger für das Bikini-Art-Museum auf dem Dach der Gebäude zu ermöglichen.

 
 
 
 
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