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Zustimmung zum Einbau einer Stahlbühne im Gewichtheberraum des TSV Heinsheim und zur Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass im Gewichtheberraum der Sporthalle Heinsheim eine Stahlbühne eingebaut werden darf. Diese soll rund 75.200 Euro kosten, die Stadt Bad Rappenau fördert die Maßnahme mit max. 46.800 Euro, wenn der Badische Sportbund die Maßnahme ebenfalls mit 30% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Gleichzeitig hat der Gemeinderat außerplanmäßige Mittel in Höhe von 46.800 Euro zur Verfügung gestellt und einer Verlängerung der Nutzungsvereinbarung für den Gewichtheberraum um 25 Jahre zugestimmt.

Oberbürgermeister Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor. Seit einigen Jahren hat die Gewichtheberabteilung des TSV Heinsheim sehr guten Zulauf, daher sind die Platzkapazitäten des Trainingsraumes erschöpft. Da der Raum sehr hoch ist, ist geplant, eine Zischendecke in Form einer Stahlbühne einzubauen, auf der künftig trainiert werden kann. Die Maßnahme soll im Mai 2019 begonnen werden. Der Badische Sportbund hat eine Förderung in Höhe von 17.100 Euro in Aussicht gestellt.


Jahresrechnung 2018: Zustimmung zur Bildung von Haushaltsresten
Einstimmig hat der Gemeinderat der Bildung von Haushaltsresten wie folgt zugestimmt: Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 11.433.588,38 Euro und Haushaltseinnahmereste in Höhe von 3.009.593 Euro ausgewiesen. Haushaltsreste werden gebildet, um im Haushaltsjahr nicht benötigte Mittel auf das Folgejahr zu übertragen. Im Verwaltungshaushalt wurden 2018 keine Haushaltsreste gebildet.

Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Ausgabereste auf 11.433.588,38 Euro. Die größten Positionen in diesem Bereich sind:
•    565.000 Euro für den Neubau des Feuerwehrhauses Süd und rund 401.000 Euro für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
•    für Neubau bzw. Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Schulen u.a. 1 Mio. Euro für Neu- bzw. Umbau der Mensa; 873.000 Euro für die Fassadensanierung der Gemeinschaftsschule; 534.000 Euro für die Erweiterung der Grundschule Bonfeld
•    für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen bei den Kindergärten im Stadtgebiet u.a. 612.000 Euro für den Neubau des Kindergartens im Baugebiet „Kandel“; 315.000 Euro für die Erweiterung der Kindertagesstätte Zimmerhof
•    1,3 Mio. Euro für den Investitionskostenzuschuss für die Stadtbahn
•    für Dorfentwicklungsprogramme in Obergimpern 510.000 Euro und in Heinsheim 210.000 Euro
•    950.000 Euro für die Erschließung des Wohngebiets „Kandel“ in Bad Rappenau

Im Vermögenshaushalt wurden Einnahmereste in Höhe von 3.009.593 Euro ausgewiesen. Die größten Posten sind:
•    Landeszuschuss für den Neu- bzw. Umbau der Mensa 987.000 Euro
•    Landeszuschuss für Umbau und Einrichtung der Verbundschule 813.000 Euro
•    400.000 Euro für Erschließungsbeiträge aus dem Baugebiet Geisberg in Obergimpern
•    230.000 Euro für Mittel aus dem Ausgleichsstock für den Neu- und Umbau der Mensa

Gleichzeitig gab Stadtkämmerin Tanja Schulz auch einen Ausblick auf den Jahresabschluss 2018, der recht positiv ausfällt. So wird voraussichtlich im Verwaltungshaushalt ein „Überschuss“ in Höhe von 7,2 Mio. Euro erwirtschaftet, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird.

Durch das bessere Ergebnis im Verwaltungshaushalt verbessert sich auch das Ergebnis im Vermögenshaushalt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts werden rund 600.000 Euro aus der Rücklage entnommen werden müssen (geplant war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 5,9 Mio. Euro). Auch Kredite mussten für das Jahr 2018 nicht aufgenommen werden, ursprünglich geplant war eine Kreditaufnahme in Höhe von 6,4 Mio. Euro.

„Die Planansätze im Vermögenshalt sind im Laufe der letzten Jahre stark gestiegen“, so die Sprecherin der CDU-Fraktion. Nicht alle Projekte konnten verwirklicht werden, auch weil Personal fehle, was im technischen Bereich häufig der Fall sei. Gegebenenfalls müsse für notwendige Projekte das Personal aufgestockt werden. Auch eine Prioritätenliste für Renovierungen bzw. Brandschutzmaßnahmen sei wünschenswert – diese müsse allerdings auch abgearbeitet werden können, sonst führe dies zu Frust nicht nur in Verwaltung und Gemeinderat sondern auch bei den Bürgern.

„Fehlendes Personal, volle Auftragsbücher und vielseitige Wünsche aus dem Gemeinderat haben u.a. zu den 11,5 Mio. Euro Haushaltsausgaberesten geführt“, so die Sprecherin der SPD-Fraktion. Dies sei definitiv zu viel, denn es entspreche in etwa der Summe, die die Verwaltung während eines Jahres umsetzen könne. Bei den zahlreichen nicht ungesetzten Maßnahmen bestehe die Gefahr, den Überblick zu verlieren. Vor künftigen Haushaltsberatungen könne eine Liste der noch nicht umgesetzten Maßnahmen helfen, die Planung zu verbessern.

Zustimmung zu den Haushaltsresten kam von der GAL-Fraktion. Ihr Sprecher verwies darauf, dass oft auch „auswärtiges Verschulden“ ein Grund dafür sei, dass Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, wie z.B. Lieferengpässe.

„Die Frage ist: Sollen wir mehr Personal einstellen oder soll der Gemeinderat sich zurückhalten mit Vorschlägen für neue Projekte“, so der Sprecher der FW-Fraktion. Er schloss sich der Ansicht der Stadtkämmerin an, möglichst keine neuen Haushaltsreste zu bilden, bevor die alten abgearbeitet seien.

„Wir sind es schon gewohnt. Das Jahr 2018 wird mit einer Rekordsumme von 11,5 Mio. Euro an Haushaltsausgaberesten abschließen“, so der Sprecher der ÖDP. Häufig seien Verzögerungen beim Baufortschritt schuld daran. Wichtig ist daher aus Sicht der ÖDP, solche Maßnahmen bevorzugt umzusetzen, bei denen eine Verzögerung zu Mehrkosten führe. Auch eine externe Vergabe von Maßnahmen sollte geprüft werden.


Bebauungsplan für das allgemeine Wohngebiet „Gromberg 2. Änderung" in Bad Rappenau: Aufstellungsbeschluss gefasst
Mit 19 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 9 Enthaltungen hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gromberg 2. Änderung“ in Bad Rappenau gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch gefasst.

Den Sachverhalt stellte OB Frei kurz vor. Demnach sind in dem Baugebiet nur Wohngebäude zulässig. Ausnahmen, die sonst nach der Baunutzungsverordnung zulässig wären, wie nichtstörendes Gewerbe, sind hier nicht erlaubt. „Wir möchten nun die Ausnahmen wieder erlauben, die im allgemeinen Wohngebiet sonst zulässig sind“, fasste der OB zusammen.

Verschiedene Fragen und Anmerkungen zu der geplanten Änderung kamen aus dem Gemeinderat, so der Hinweis, dass es schwierig ist, hier einen Parkplatz zu finden und was unter dem Begriff „nichtstörendes Gewerbe“ zu verstehen ist. OB Frei machte klar, dass z.B. Geräusche und Emissionen als störend angesehen werden, folglich auch z.B. zusätzlicher Verkehr oder der Bedarf an Parkplätzen. Hier müsse jeweils der Einzelfall betrachtet werden. Zuständig für eine Ausnahmegenehmigung ist das Baurechtsamt der Stadt Bad Rappenau.

Kritisch äußerte sich ein Sprecher der SPD zu dem Thema, v.a. hinsichtlich der Parksituation: „Mit ruhigem Gewissen kann man Ausnahmen in diesem Gebiet nicht zustimmen.“


Bebauungsplan „Hausflur 1. Änderung" in Bad Rappenau-Zimmerhof: Aufstellungsbeschluss gefasst
Mit 27 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hausflur 1- Änderung“ in Bad Rappenau-Zimmerhof gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch gefasst.

OB Frei stellte kurz den Sachverhalt vor. Die Änderung des Bebauungsplanes betrifft lediglich ein städtisches Grundstück im Zwickauer Weg neben einer Wendeplatte. Dieses ist derzeit noch unbebaut und wird zum Parken genutzt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll ein Teil des Grundstücks offiziell als Parkplatz, der Rest des Grundstücks für eine kleinere Bebauung ausgewiesen werden.

Die Sprecherin der SPD machte deutlich, dass in diesem Bereich hoher Parkdruck herrscht, andererseits aber auch Wohnraum knapp ist. Auf keinen Fall sollte an dieser Stelle ein Mehrfamilienhaus entstehen, da sonst die Parkplätze von dessen Bewohnern belegt werden. OB frei machte nochmals deutlich, dass hier allenfalls 2 Doppelhaushälften oder ein Zweifamilienhaus vorgesehen seien, die genaue Planung aber im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ausgearbeitet wird.


Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Berg II" in Bad Rappenau-Bonfeld: Aufstellungsbeschluss gefasst; Veränderungssperre erlassen
Mit 27 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für das Gewerbegebiet „Berg II“ in Bad Rappenau-Bonfeld gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch gefasst. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für das Gebiet gem. § 14 Baugesetzbuch beschlossen.

Hochbauamtsleiter Alexander Speer stellte den Sachverhalt kurz vor. Derzeit befindet sich in diesem Bereich ein Mischgebiet, in dem sich neben gewerblicher Nutzung auch landwirtschaftliche Nutzungen sowie zugehörige Betriebswohnungen befinden. Da sich in unmittelbarer Umgebung jeweils Gewerbegebiete befinden bzw. solche geplant sind, soll nun das Gebiet „Berg II“ überplant werden, um eine einheitliche gewerbliche Nutzung zu erhalten. Zur Sicherung der künftigen Planung soll gleichzeitig eine Veränderungssperre für das Gebiet erlassen werden. Bereits bestehende Nutzungen haben Bestandsschutz.

 

Erlass einer Satzung über verkaufsoffene Sonntage in Bad Rappenau im Jahr 2019
Einstimmig hat der Gemeinderat folgende Termine für die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2019 festgelegt:
05.05. (kulinarissimo)
16.06. (Stadtfest)
20.10. (Kirchweih)
An diesem Tag dürfen die Geschäfte in der Kernstadt Bad Rappenau (ohne Stadtteile) von 13 – 18 Uhr geöffnet sein.

Der Wortlaut der Satzung ist auf dieser Homepage unter www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen veröffentlicht.


Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung zur Wiederwahl des Abteilungskommandanten bzw. Neuwahl des Stellvertreters bei der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Obergimpern
Einstimmig hat der Gemeinderat der Wiederwahl des Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abt. Obergimpern, Jochen Strehlow zugestimmt. Als Stellvertreter des Abteilungskommandanten wurde Stephan Wegner neu gewählt. Beide waren in der Abteilungsversammlung der FFW Obergimpern am 19.01.2019 für fünf Jahre in ihre Ämter gewählt worden.


Umbau-, Modernisierungs- und Brandschutzmaßnahmen im Gebäude der Grundschule Bad Rappenau: Maßnahmenbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat verschiedene Umbau-, Modernisierungs- und Brandschutzmaßnahmen im Gebäude der Grundschule Bad Rappenau beschlossen.

Die geplanten Maßnahmen stellte Hochbauamtsleiter Alexander Speer kurz vor: Die Arbeiten sollen in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden. Im 1. Bauabschnitt soll die Lehrbücherei vom OG ins ehemalige Stuhllager im EG verlegt werden. Im 2. Bauabschnitt - während der Sommerferien 2019 – soll das Lehrerzimmer im OG vergrößert werden. Drüber hinaus sollen ein separater Kopierraum, ein Papierlager sowie ein Arztzimmer geschaffen werden. Durch die Maßnahmen werden auch brandschutztechnische Mängel beseitigt. Rund 122.500 Euro sind im Haushalt der Stadt für die Baumaßnahmen vorgesehen.

 
 
 
 
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