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Ansiedlung eines Gesundheitszentrums im Kurgebiet
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von der geplanten Ansiedlung eines Gesundheitszentrums im Kurgebiet. Es soll auf dem Grundstück oberhalb des Wohnmobilstellplatzes errichtet werden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau, der Verwaltungsrat hat dem Verkauf an einen privaten Investor zugestimmt.

Die aktuellen Planungen stellte Markus de Rossi von der Karlsruher Beratungsfirma owamed dem Gemeinderat vor. Geplant ist der Bau eines Praxisgebäudes mit drei Etagen, in dem mehrere Facharztpraxen untergebracht werden sollen. Auch ein Hausarzt soll für das Gesundheitszentrum gewonnen werden. Dadurch soll langfristig die medizinische Versorgung für Bad Rappenau und die umliegenden Gemeinden gesichert und Ärzte vor Ort gebunden werden. Neben den Praxen sind weitere Gesundheitsdienstleister in dem Gebäude vorgesehen.

Die aktuelle Planung sieht die Bebauung eines 3.700 m² großen Teilgrundstücks vor, das 3.000 m² große Restgrundstück dient als Option für eine Erweiterung. Im Erdgeschoss des Gebäudes können bis zu drei Praxen untergebracht werden, angedacht sind hier ebenfalls eine Apotheke sowie ein Café. Für die Praxisräume im 1.  Obergeschoss mit einer Gesamtfläche von rund 900 m² ist ein Interessent bereits vorhanden. Im 2.  Obergeschoss sind weitere Praxisräume sowie ein Seminarraum geplant. Das Gebäude soll eine Tiefgarage mit 36 Plätzen sowie einen Parkplatz mit insgesamt 45 Stellplätzen erhalten. Die Gesamtinvestitionssumme (ohne Kosten für das Grundstück) gab de Rossi mit 7 Mio. Euro an.


 
2016 GesundheitszentrumAnsicht des geplanten Gesundheitszentrum von der Weinbrennerstraße aus (Quelle: owamed)


Der Zeitplan sieht den Erwerb des Grundstücks im Sommer dieses Jahres vor, anschließend sollen die Ärzte sowie die Bevölkerung durch direkte Ansprache bzw. eine Infoveranstaltung über das Vorhaben informiert werden. Der Bauantrag soll im Herbst des Jahres eingereicht werden, der Spatenstich ist für das Frühjahr 2017 geplant, die Fertigstellung soll im Sommer 2019 erfolgen. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich, das Vorhaben ist gemäß dem geltenden Bebauungsplan zulässig.

Die Fraktionen des Gemeinderates äußerten sich insgesamt positiv, stellten jedoch auch zahlreiche Fragen an die Berater. Eine Sprecherin der CDU wies beispielsweise darauf hin, dass für viele Fachärzte gemäß den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung eine Niederlassungssperre besteht, so dass diese sich nicht ohne weiteres in Bad Rappenau ansiedeln können. Markus de Rossi wies darauf hin, dass dies nicht auf Hausärzte zutrifft. Zudem sollen für das Gesundheitszentrum auch Ärzte vor Ort bzw. aus dem Umkreis von Bad Rappenau angesprochen werden.

Der Sprecher der GAL sah die Ansiedlung einer Apotheke in diesem Bereich kritisch, da die drei bestehenden Apotheken Frequenzbringer für die Innenstadt sind, die nicht gefährdet werden sollten. Der Berater von owamed machte deutlich, dass eine Apotheke in dem Gebäude nicht zwingend sei, sondern auch andere medizinnahe Dienstleister im neuen Gesundheitszentrum untergebracht werden können. Das Thema „gesundheitsnahe Dienstleistungen“ beschäftigte den Sprecher der ÖDP, der dieses Angebot eher eng fassen wollte.

„Wir begrüßen diese Planungen grundsätzlich“, betonte der Sprecher der CDU, „jedes Mal, wenn in Bad Rappenau ein Hausarzt in den Ruhestand ging, hatten seine Patienten Probleme, anderswo unterzukommen.“ Der Bedarf in Bad Rappenau sei vorhanden und wachse tendenziell eher noch weiter. Wichtig war dem Sprecher der CDU die Einbindung der örtlichen Ärzte in das Projekt. Ein zentrumsnaher Standort wäre aus Sicht der CDU zwar wünschenswert gewesen, allerdings gäbe es auch Argumente, die gerade für diesen Standort sprächen.

„Das ist positiv für Bad Rappenau“, befand der Sprecher der FW. Auch er verwies auf die Schwierigkeit von Patienten, zeitnah einen Termin zu bekommen oder überhaupt einen neuen Hausarzt zu finden.

„Ein Ärztehaus kann einen wichtigen Beitrag liefern, gerade auch junge Ärzte nach Bad Rappenau zu holen“, so der Sprecher der ÖDP, auch in anderen Kommunen der Umgebung entstünden derzeit Gesundheitszentren.



Freibad Bad Rappenau: Zustimmung zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Tourismusförderprogramm 2017
Mit 17 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und bei 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat den Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des 2. Bauabschnittes für das Freibad Bad Rappenau zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Fördermittel aus dem Tourismusförderprogramm des Landes Baden-Württemberg zu stellen. 2 Stadträte waren bei der Abstimmung befangen.

Bereits im Sommer 2014 hatte der Gemeinderat einem Gesamtpaket an Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für das Bad Rappenauer Freibad zugestimmt. Der 1. Bauabschnitt wurde vor der Badesaison 2016 umgesetzt, die neuen Angebote stehen den Badegästen seit Mitte Juni zur Verfügung. Der Antrag auf Fördermittel für den 2. Bauabschnitt wurde vom Land Baden-Württemberg im Februar dieses Jahres abgelehnt, so dass nun bis zum Oktober ein neuer Antrag gestellt werden muss. Ein möglicher Zuschuss beläuft sich auf rund 25% der förderfähigen Kosten.

Die für den 2. Bauabschnitt beschlossenen Maßnahmen haben ein Gesamtvolumen von rund 1,25 Mio. Euro und umfassen unter anderem den Neubau eines eingeschossigen Umkleidegebäudes, die Aufrüstung und Erweiterung der Solarabsorberanlage, die Sanierung des Gastrobereichs, den Neubau einer Toilettenanlage am Wellenbecken, die Beschattung und Aufwertung des Kleinkindbereichs,  die Aufstellung von zusätzlichen Umkleidehäuschen verteilt über das Gelände, den Bau einer Strandbar, die Erweiterung des Strandbereichs, die Instandsetzung bzw. Erweiterung der Wegeführung, die Verlegung des Jugendbereichs und weitere Maßnahmen.

Die aktualisierten Planungen und die neuste Kostenberechnung stellte Holger Freund von der beauftragten Planungsgesellschaft Hildesheim (PGH) dem Gemeinderat vor. Eine zentrale Maßnahme im 2. Bauabschnitt ist demnach die Sanierung des Umkleidegebäudes, für die verschiedene Varianten untersucht wurden, von der Teilsanierung bis hin zum Neubau. Fotos belegten den aktuellen schlechten Zustand des Gebäudes, das in Teilbereichen auch zu groß dimensioniert ist und nicht mehr den aktuellen Standards entspricht.

Zahlreiche Detailfragen stellten im Anschluss an die Präsentation die Mitglieder des Gemeinderates. Kritik an den einzelnen Maßnahmen äußerte vor allem der Sprecher der ÖDP, dem viele Maßnahmen sehr teuer erschienen, wie die Beschattung des Kleinkindbereichs oder die „Aquadrolics“-Spielgeräte für das Planschbecken. Andere Kosten, wie die Sanierung des Gastrobereichs, seien nur unzureichend erklärt. Aus Sicht des Sprechers der CDU fehlte in der Kostenzusammenstellung ein Posten für „Verschiedenes“, wie die Erneuerung der Sitzbänke oder den Einbau eines „familiengerechten unteren Eingangs“.

Die von der Verwaltung präferierte Kernsanierung des Umkleidegebäudes, die rund 200.000 Euro günstiger als die beschlossene Maßnahme war, fand im Gemeinderat keine Mehrheit, vor allem aufgrund der schlechten Erfahrungen, die man in der Vergangenheit mit Sanierungsmaßnahmen gemacht hat.

„Im Freibad liegt einiges im Argen, und der 2. Bauabschnitt ist notwendig, wie schon vor 2 Jahren beschlossen“, so der Sprecher der CDU. Einzelne vorgeschlagene Maßnahmen seien aber auch der CDU „zu teuer“, dennoch stimme die Fraktion dem Gesamtpaket zu. Die bereits umgesetzten Sanierungsmaßnahmen würden von den Nutzern sehr positiv bewertet, wie die neue Folienauskleidung, die Breitrutsche oder die bessere Wasserqualität. Verbessert werden sollte aus Sicht der CDU die Pflege der bestehenden Anlage ebenso wie die Öffnungszeiten der Gastronomie.

„Eigentlich haben wir schon 2014 den Sanierungsmaßnahmen zugestimmt“, blickte die Sprecherin der SPD zurück. Die Zustimmung zur aktualisierten Planung sei dennoch wichtig, damit auf dieser Grundlage der Zuschuss erneut beantragt werden könne.

Für einen Neubau des Umkleidegebäudes sprach sich der Sprecher der GAL aus. Ihm war auch die Meinung der Bevölkerung zu den geplanten Maßnahmen wichtig.

Auch der Sprecher der FW plädierte für den Neubau „wegen der schlechten Erfahrungen, die wird mit der Sanierung des Hallenbades gemacht haben“.

Gegen einen Neubau anstelle der Sanierung des Altbaus sprach sich dagegen die ÖDP aus. „Das Umkleidegebäude ist hier an der falschen Stelle, an diesem Standort sollte nicht in einen Neubau investiert werden“, so der ÖDP-Sprecher. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen könne man aus seiner Sicht komplett streichen.


Neufassung der Kindergartenordnung und der Kindergartensatzung beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat die Neufassungen der Kindergartenordnung und der Kindergartensatzung beschlossen. Sie treten zum 01.09.2016 in Kraft. Beide können im Wortlaut im Internet unter www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen abgerufen werden.

Die wichtigsten Änderungen erläuterte OB Hans Heribert Blättgen dem Gemeinderat. Bei der Kindergartenordnung wurden im Wesentlichen redaktionelle Änderungen und die Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten umgesetzt, dabei hat man sich an den Vorgaben des Caritas-Verbandes orientiert. Aktualisiert wurden u.a. Regelungen zum Lastschriftverfahren und zum Datenschutz sowie Regelungen für Kinder, deren Eltern getrennt leben. Die neue Kindergartenordnung ersetzt die bisherige Ordnung aus dem Jahr 1999.

Auch die Kindergartensatzung wurde neu beschlossen, die Änderungen betrafen im Wesentlichen Klarstellungen der bisherigen Formulierungen. Neu eingeführt wurde eine 3-Monatsregelung, die Eltern nun drei Monate Frist einräumt, um die Geburt von Geschwisterkindern zu melden und damit günstigere Betreuungsgebühren zu erhalten.

Ein separater Beschluss wurde zum § 5 der Kindergartensatzung gefasst, der die Höhe der Benutzungsgebühren ab dem 01.09.2016 regelt.


Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen für die Kindergarten- und Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 beschlossen
Mit 19 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen, die ab dem 01.09.2016 gelten. Die Gebühren sind in § 5 Abs. 2 der Kindergartensatzung zu finden. Diese kann im Internet unter www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen abgerufen werden.

Über die wichtigsten Eckdaten und Zahlen informierte OB Blättgen den Gemeinderat. Die Kirchen und kommunalen Landesverbände geben regelmäßig Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge für die Kinderbetreuungseinrichtungen an die Kommunen. Diese hatten empfohlen, die Gebühren bis zum Jahr 2017/18 um insgesamt 9-11% anzuheben. Angestrebt wird, dass durch die Elternbeiträge 20% der Betriebsausgaben der Einrichtungen gedeckt werden. In den städtischen Betreuungseinrichtungen in Bad Rappenau liegt der Anteil der Kostendeckung durch die Elternbeiträge momentan nur bei 11,6 %. Höhere Tarifabschlüsse und bessere Eingruppierungen für die Erzieherinnen haben zu einer deutlichen  Steigerung der Betriebskosten geführt. Darüber hinaus steigen auch die Sachkosten für die Einrichtungen.

Von 2006 bis 2014 hat sich der Zuschussbedarf im Bereich der Kinderbetreuung um 50 % (von 1,9 Mio. Euro auf 2,9 Mio. Euro) erhöht, bedingt durch den umfangreichen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote. Für das Jahr 2016 sind im Haushalt der Stadt Bad Rappenau für den Bereich Kinderbetreuung Gesamteinnahmen in Höhe von 2.136.200 Euro geplant, die sich aus Zuschüssen vom Land sowie aus Elternbeiträgen zusammensetzen. Die Gesamtausgaben liegen bei 5.827.400 Euro, was einen Zuschussbedarf aus allgemeinen Haushaltsmitteln in Höhe von 3.691.200 Euro ergibt. Dies ist mehr, als im aktuellen Haushaltsjahr über die Grundsteuer A (145.000 Euro) und Grundsteuer B (3,2 Mio. Euro) eingenommen werden soll.

Die in Bad Rappenau geltenden Gebührensätze liegen teilweise weit unter den empfohlenen Gebühren, vor allem bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. In diesem Bereich schlug die Verwaltung auch die prozentual größten Erhöhungen vor, die insgesamt zwischen 5% und 14 % liegen. So steigt die Gebühr für die Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren, das die Verlängerten Öffnungszeiten in einer Kleinkindgruppe besucht, von 245 Euro auf 280 Euro / Monat. Sie liegt damit aber immer noch deutlich unter der Empfehlung der Kirchen und kommunalen Landesverbände, die für diese Betreuungsform eine Gebühr von 384 Euro vorschlägt. Die nun vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren soll auch dazu beitragen, dass die Schere zwischen der Gebührenempfehlung und den erhobenen Gebühren nicht noch weiter auseinandergeht. Vor allem bei der Kleinkindbetreuung ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten für einen Betreuungsplatz und den Einnahmen aus Landeszuschuss und Gebühren hoch und liegt bei rund 5.000 Euro pro Platz und Jahr.

Bei einem Treffen der Kindergartenkommission in Bad Rappenau im Juni, an der auch Vertreter der Kirchen und der Einrichtungen teilgenommen haben, wurden die vorgeschlagenen Gebühren befürwortet. Kritische Anmerkungen kamen von Seiten des Elternbeirates, der die geplanten Erhöhungen in Teilbereichen als zu hoch kritisierte.

„Es gibt nachvollziehbare und gute Gründe für die Erhöhung“, betonte die Sprecherin der CDU-Fraktion mit Verweis auf die Tariferhöhungen für die Erzieherinnen. „In Bad Rappenau werden für die Kinderbetreuung jährlich 3,5 Mio. Euro aus der Stadtkasse finanziert“. Daher habe der Gemeinderat hier nur wenig Handlungsspielraum. Denn je weiter man unter den vorgeschlagenen Gebühren zurückbleibe, desto extremer wären die Beitragssprünge in den folgenden Jahren. „Die Eltern finden bei uns ein gutes, breit gefächertes Betreuungsangebot, auch in den Stadtteilen. Aber diese Vielfalt und eine pädagogisch gute Betreuung von Kindern haben ihren Preis.“ Grundsätzlich sei es wichtig, dieses Angebot auch für die Zukunft  sicherzustellen und genügend Betreuungsplätze in der Kernstadt und den Stadtteilen zur Verfügung zu stellen.

„Uns wäre es auch lieber, der Kindergartenbesuch wäre kostenfrei, aber dies muss finanzierbar sein und wir als Kommune können dies nicht alleine stemmen“, befand auch die Sprecherin der SPD. Sie sah den Gemeinderat in einem Dilemma, denn wenn die Gebühren nicht angepasst würden, müsse die Stadt entweder die Steuern erhöhen oder Einsparungen an anderer Stelle vornehmen. Zahlreiche Argumente sprächen aus Sicht der SPD für die Gebührenerhöhung, wie das umfangreiche Angebot und die gute Ausstattung der örtlichen Betreuungseinrichtungen. Darüber hinaus sei das Defizit im Bereich Kinderbetreuung mittlerweile auf 3,6 Mio. Euro angestiegen – und damit höher als die gesamten städtischen Einnahmen aus der Grundsteuer B. Dennoch könne die SPD-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag nicht in allen Punkten folgen und schlug in zwei Bereichen etwas geringere Gebührensätze vor.

„Die Betreuung und Bildung ist eine wichtige Pflichtaufgabe unserer Gesellschaft“, betonte auch die Sprecherin der GAL, allerdings seien die Kosten für die Kommunen in diesem Zusammenhang stark gestiegen. Aus ihrer Sicht müsse man zwei Arten von Betreuungseinrichtungen unterscheiden: den klassischen Kindergarten, der heutzutage einen großen Anteil an der frühkindlichen Bildung leiste. Aus diesem Grund solle eine Betreuung von bis zu 6 Stunden täglich auch möglichst kostengünstig sein. Daher beantragte die GAL, die Gebührenerhöhung für diesen Bereich auszusetzen. Daneben gebe es die Angebote zur Kleinkind- sowie Ganztagsbetreuung, die überdurchschnittlich hohe Kosten verursachten. Diese müssten auch, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, an die Nutzer weitergegeben werden.

„Auch wir würden gern auf eine Erhöhung verzichten“, so der Sprecher der FW-Fraktion, „aber später treffen uns die Erhöhungen dann um so mehr“. Er hob hervor, dass man in Bad Rappenau vom angestrebten Kostendeckungsgrad von 20% noch weit entfernt sei und heutige Defizite nur künftige Generationen belasten würden. Daher sprach sich die FW-Fraktion für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen aus.

Auch der Sprecher der ÖDP sah die Gründe für die anstehenden Erhöhungen vor allem in den Tariferhöhungen und Höhergruppierung beim Personal. „Diese Lohnsteigerungen halten wir von der ÖDP trotzdem für angebracht, gerade aufgrund der großen Verantwortung der Betreuungskräfte“, hob er hervor. Darüber hinaus habe Bad Rappenau im Landkreis Heilbronn ein weit überdurchschnittliches Angebot an Betreuungsformen, das zum Beispiel für 50% der Kleinkinder einen Platz biete. Auch nach der Erhöhung werde der Elternanteil an den Gesamtbetriebskosten unter den empfohlenen 20% liegen – bei ca. 16%. „Alle, die nun gegen die Erhöhung oder für eine Abschaffung der Gebühren sind, müssen dann klar sagen, woher sie das Geld sonst nehmen wollen, sprich welche Steuer sonst erhöht werden soll.“


Baulandumlegung "Waldäcker", Babstadt: Umlegung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch angeordnet
Einstimmig hat der Gemeinderat für das restliche Teilgebiet des Bebauungsplanes „Waldäcker“, Babstadt die Fortführung der Umlegung der Grundstücke angeordnet.

Im Juni 2014 hatte der Gemeinderat beschlossen, zunächst für einen 1. Bauabschnitt die Umlegung anzuordnen. In diesem 1. Bauabschnitt entstehen 24 Bauplätze, davon 19 in städtischem Eigentum. Aufgrund der hohen Nachfrage hat der Gemeinderat nun beschlossen, die Umlegung fortzuführen. Insgesamt können im Baugebiet Waldäcker 67 Bauplätze entstehen. „Die Grundstücke sollen natürlich zügig auf den Markt kommen, aber vorher müssen wir noch im Gemeinderat den Verkaufspreis festlegen“, umriss OB Blättgen das weitere Vorgehen.

Dem Vermessungsamt des Landratsamtes Heilbronn wurde bereits die Aufgabe der Umlegungsstelle für das Gesamtgebiet übertragen. Es könnte daher unmittelbar nach den Sommerferien das Umlegungsverfahren weiter vorantreiben.

„Die hohe Nachfrage überrascht mich nicht“, so der Sprecher der SPD. Schließlich sei das Baugebiet „Waldäcker“ durch die Nähe zur Kernstadt und zur Stadtbahn ein guter Standort. Außerdem sei es in den vergangenen Jahrzehnten zunächst durch archäologische Ausgrabungen, später durch falsche Prognosen zur demographischen Entwicklung zu Verzögerungen bei der Realisierung gekommen.

 
 
 
 
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