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Oberbürgermeisterwahl: Tag der Wahl und einer eventuellen Neuwahl festgesetzt, Termin einer öffentlichen Bewerbervorstellung bestimmt und Gemeindewahlausschuss gewählt
Einstimmig hat der Gemeinderat den Tag für die OB-Wahl festgesetzt. Diese soll am Sonntag, dem 05.11.2017, stattfinden. Wenn keiner der Bewerber im 1. Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, wird eine Neuwahl erforderlich. Der Termin dafür wurde auf Sonntag, den 03.12.2017, festgelegt. Eine öffentliche Bewerbervorstellung soll am Freitag, dem 27.10.2017, um 19:00 Uhr in der Mühltalhalle stattfinden. Die Amtszeit von OB Hans Heribert Blättgen endet am 31.01.2018.

Die Stellenausschreibung soll besonders frühzeitig noch vor Beginn der Sommerferien im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg erfolgen. Ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung können Kandidaten ihre Bewerbungsunterlagen einreichen. Die Einreichungsfrist endet am 09.10.2017 um 18 Uhr. Für eine evtl. erforderliche Neuwahl am 03.12.2017 liegt die Einreichungsfrist zwischen dem 06.11. und dem 08.11.2017.

Im Wege der Einigung wurden die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses bestimmt. Vorsitzender ist kraft Gesetzes OB Hans Heribert Blättgen, zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Erwin Wagenbach gewählt. Als Beisitzer wurden Gundi Störner, Sonja Hocher und Rüdiger Winter gewählt, als Stellvertreter der Beisitzer Ralf Kälberer, Ralf Kochendörfer und Anika Störner. Als Schriftführer wurde Ordnungsamtsleiter Roland Deutschmann bestellt, stellvertretender Schriftführer ist Simon Lakos.


Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau“: Jahresabschluss 2015 festgestellt
Einstimmig hat der Gemeinderat den Jahresabschluss für das handelsrechtliche Ergebnis des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Bad Rappenau“ (SER) für das Jahr 2015 festgestellt und die Behandlung des Jahresergebnisses beschlossen. Das Jahr 2015 schließt mit einem Jahresgewinn von 583.294 Euro ab. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Um den Gewinnvortrag abzubauen, wurden die Abwassergebühren im Jahr 2016 gesenkt. Die Betriebsleitung wurde einstimmig entlastet. Die öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 13 vom 30.03.2017. Bis 10.04.2017 liegt der Jahresbericht im Rathaus, Zimmer 129, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Die detaillierten Zahlen stellte Stadtkämmerin Tanja Schulz  dem Gemeinderat vor. Insgesamt wurde bei den Erträgen ein Plus von 12.977 Euro gegenüber dem Plan erwirtschaftet. Ein Grund dafür waren gestiegene Abwassergebühren durch einen höheren Wasserverbrauch. Gleichzeitig gingen die Einnahmen aus dem Straßenentwässerungsanteil zurück. Auch der Betriebskostenanteil der Gemeinde Siegelsbach hat sich verringert. Im Jahr 2015 beliefen sich die Erträge auf insgesamt 5,05 Mio. Euro. Sie stammen im Wesentlichen aus Abwassergebühren (3,54 Mio. Euro). Der Straßenentwässerungsanteil betrug 585.000 Euro, der Betriebskostenanteil der Gemeinde Siegelsbach 196.000 Euro.

Bei den Aufwendungen mussten 570.000 Euro weniger als geplant ausgegeben werden, so dass sich insgesamt ein handelsrechtlicher Gewinn in Höhe von 583.294 Euro ergibt. Die Summe der Aufwendungen betrug 4,47 Mio. Euro. Sie fielen an für Zinszahlungen (1,01 Mio. Euro), Abschreibungen (1,66 Mio. Euro) und für Material- und sonstigen betrieblichen Aufwand (664.000 Euro). Die Personalausgaben betrugen 205.000 Euro.

Im Vermögensplan wurden insgesamt 3 Mio. Euro ausgegeben, 1,7 Mio. Euro weniger als geplant. Als Grund nannte Stadtkämmerin Schulz, dass die geplanten Sanierungsarbeiten in der Kläranlage Bonfeld 2015 nicht realisiert wurden. Auch die Erschließung des Baugebietes Waldäcker habe sich verzögert. 2015 wurden insgesamt 1,58 Mio. Euro für Investitionen und 804.000 Euro für die ordentliche Tilgung von Krediten ausgegeben. Der größte Teil der Einnahmen von insgesamt 2,5 Mio. Euro entfiel auf die Abschreibungen (1,66 Mio. Euro). Es wurden keine Kredite aufgenommen, geplant war eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,4 Mio. Euro (u.a. für die Sanierung der Kläranlage Bonfeld). Beiträge wurden in einer Höhe von 132.000 Euro fällig, außerdem erhielt der Eigenbetrieb 138.000 Euro an Zuschüssen. Der Stand der Schulden lag am 31.12.2015 bei 24,9 Mio. Euro.

Die größte Investition des Eigenbetriebs Stadtentwässerung im Jahr 2015 war die Erschließung des Baugebiets „Geisberg 1“ in Obergimpern mit einem Volumen von 465.000 Euro, die Kanalsanierung der Treschklinger Straße in Bonfeld (356.000 Euro) und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Bodenfilter RÜB 87, der „alten Kläranlage“ in Bad Rappenau mit 263.000 Euro. Darüber hinaus wurden Kanalerweiterungen und Erschließungsarbeiten in verschiedenen kleineren Baugebieten durchgeführt.

Die gebührenpflichtige Abwassermenge ist im Laufe der vergangenen 15 Jahre bis 2013 kontinuierlich gesunken. Seit 2014 konnte ein Anstieg der Abwassermenge verzeichnet werden, 2015 fielen knapp 991.000 Kubikmeter Abwasser an, soviel wie seit fast 10 Jahren nicht mehr. Die Fläche, für die Niederschlagswasser-Gebühren gezahlt werden müssen, stieg seit der Einführung dieser Gebühr nur langsam an und liegt derzeit bei 1.770.000 Quadratmetern.

Große Maßnahmen in den Jahren 2016/17 sind der Umbau und die Erweiterung der Kläranlagen in Bonfeld und Bad Rappenau sowie die Erschließung verschiedener Baugebiete wie „Waldäcker“ in Babstadt, „Kobach III“ in Grombach, „Kandel“ in Bad Rappenau und weiterer Wohnbau- und Gewerbeflächen, darüber hinaus Kanalsierungen und –querschnittsvergrößerungen.

Lob kam von allen Fraktionen des Gemeinderates, zumal aufgrund der Investitionen und guten Ergebnisse die Abwassergebühren im Jahr 2016 gesenkt werden konnten.


Kindergartenangelegenheiten: Zustimmung zur höheren Kostenbeteiligung für die Ev. Kindergärten in Bonfeld
Einstimmig hat der Gemeinderat die Erhöhung der Abmangelbeteiligung von 92% auf 93% für die Ev. Kindergärten Biberacher Straße und Fürfelder Straße in Bonfeld sowie die Anpassung der Verwaltungskostenpauschale auf 3% der Betriebsausgaben für den Kindergarten Biberacher Straße beschlossen.

OB Hans Heribert Blättgen stellte den Sachverhalt kurz vor. Im Kindergarten in der Fürfelder Straße wurde eine der beiden Gruppen bislang nur als halbe Gruppe geführt. Aufgrund der großen Nachfrage wird diese Gruppe seit September 2016 wieder als ganz Gruppe geführt, 15 zusätzliche Betreuungsplätze können dadurch angeboten werden. Da die Mehrkosten von kirchlicher Seite nicht getragen werden können, hat die kirchliche Verwaltungsstelle im Februar einen Antrag gestellt, die Abmangelbeteiligung der Stadt für beide Kindergärten in Bonfeld  von 92% auf 93% rückwirkend zum 01.01.2017 zu erhöhen. D.h. die Stadt trägt künftig 93% aller Betriebskosten, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Gleichzeitig wurde von Seiten der Kirche beantragt, den städtischen Anteil an den Verwaltungskosten für den Kindergarten Biberacher Straße von 750,00 Euro je Gruppe auf 3% der Betriebskosten anzupassen, wie sie der Kindergarten in der Fürfelder Straße bereits erhält. Durch die Anhebungen entstehen für die Stadt Bad Rappenau jährlich Mehrausgaben von rund 9.000 Euro.

Der Sprecher der Freien Wähler wies darauf hin, dass diese Regelung auch für die Einrichtungen in Bad Rappenau gelte, insofern könne man zustimmen. Allerdings wisse die Bevölkerung oft nicht, dass die Stadt auch bei den kirchlichen Kindergärten einen Großteil der Kosten trage.

OB Blättgen verwies auf die gute Zusammenarbeit mit den Kirchen im Bereich der Kinderbetreuung. Der Verwaltungsaufwand und die Kosten würden enorm steigen, wenn man alle Einrichtungen als kommunale Kindergärten führen würde.

Der Sprecher der CDU verwies darauf, dass in den kirchlichen Kindergärten darüber hinaus viele Tätigkeiten ehrenamtlich gemacht würden, z.B. von den Eltern.

Eine bessere Vernetzung der einzelnen Kindergartenträger, z.B. mit einer zentralen Anmeldung, wünschte sich der Sprecher der GAL.


Bebauungsplan „Boppengrund II“  in Bad Rappenau Bonfeld: Aufstellungsbeschluss gefasst, Zustimmung zum Vorentwurf und zur Umlegung
Mit 29 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme bei zwei Enthaltungen hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauBG) für den Bebauungsplan „Boppengrund II“ in Bonfeld gefasst, die Zustimmung zum Vorentwurf und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen erteilt. Außerdem wurde eine Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet und die Aufgaben der Umlegungsstelle an das Landratsamt Heilbronn Vermessungsamt übertragen. Die öffentliche Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss ist in diesem Mitteilungsblatt in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen Bad Rappenau“ veröffentlicht.

Einzelheiten zum Bebauungsplanentwurf stellte Hochbauamtsleiter Alexander Speer dem Gremium vor. Demnach sollen in dem neuen Baugebiet insgesamt 62 Bauplätze entstehen. 48 davon sind für Einfamilienhäuser vorgesehen, 14 für Doppelhaushälften. Auf einzelnen Grundstücken sind auch Mehrfamilienhäuser mit max. 6 Wohneinheiten zugelassen. Die durchschnittliche Grundstücksgröße liegt bei 400 m², im öffentlichen Bereich sind insgesamt 25 Stellplätze vorgesehen. Durch das neue Baugebiet wird die Einwohnerzahl in Bonfeld um ca. 220 Personen zunehmen.

OB Blättgen ergänzte, dass die Grundstücke in dem geplanten Neubaugebiet vielen verschiedenen Eigentümern gehören. Daher ist die Anordnung einer Umlegung erforderlich, die wieder vom Vermessungsamt des Landratsamtes Heilbronn durchgeführt werden soll. Die Realisierung soll schnellstmöglich vorangetrieben werden, sie hängt im Wesentlichen von der Bereitschaft der Grundstückseigentümer zum Verkauf ab.

Zustimmung kam von fast allen Fraktionen des Gemeinderates, die eine große Nachfrage nach den Grundstücken erwarteten.


2017 Boppengrund Bonfeld Staedtebaul Konzept 
Städtebauliches Konzept für das Neubaugebiet „Boppengrund II“ in Bonfeld



Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt, da sich der Sachverhalt geändert hat.


Anpassung der Grundsätze über den zulässigen Inhalt des Mitteilungsblattes (Redaktionsstatut) beschlossen
Mit 9 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und einer Enthaltung hat der Gemeinderat die von der Verwaltung vorgeschlagene Anpassung des Redaktionsstatuts für das Mitteilungsblatt abgelehnt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Karenzzeit von 8 Wochen vor Wahlen, in denen keine Anzeigen, Hinweise oder Berichte von Parteien, Fraktionen oder Kandidaten zulässig sein sollten, erschien dem Gemeinderat zu lang. Ein Vorschlag der SPD-Fraktion, diese Karenzzeit auf 2 Wochen zu verkürzen, wurde mit 26 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Die Überarbeitung des Redaktionsstatuts für das Mitteilungsblattes war aufgrund einer Gesetzesänderung erforderlich geworden. In § 20 Abs. 3 räumt die Gemeindeordnung (GemO) den Fraktionen das Recht ein, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Mitteilungsblatt dazulegen. Gleichzeitig fordert der § 20 Abs. 3 aber, diese Veröffentlichungen „höchstens sechs Monate vor Wahlen auszuschließen“. Über eine Mindestzeit für den Ausschluss der Beiträge ist im Gesetz nichts ausgesagt.

Hintergrund für diese Karenzzeit ist das Neutralitätsgebot, das für ein amtliches Mitteilungsblatt in besonderem Maße gilt, d.h. die Gemeinde  ist verpflichtet, strikte Neutralität walten zu lassen und sich jeder parteiergreifenden Einwirkung auf die Wahl zu enthalten hat. Ein Verstoß gegen diese Neutralitätspflicht im Vorfeld von Wahlen kann einen Grund für eine erfolgreiche Wahlanfechtung darstellen.

Vom Innenministerium Baden-Württemberg wurde eine Mindestkarenzzeit von 3 Monaten vorgeschlagen, das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Bad Rappenau hatte eine Karenzzeit von 8 Wochen für vertretbar gehalten. Diese wurde von der Verwaltung sowohl für den redaktionellen Teil als auch für den Anzeigenteil vorgeschlagen und bezog sich im Hinblick auf Wahlen nicht nur auf die Veröffentlichungen der Fraktionen des Gemeinderates sondern auch auf Texte und Ankündigungen der Parteien. „Bei einer möglichen Wahlanfechtung wollen wir auf der sicheren Seite sein“, begründete OB Blättgen die Frist von 8 Wochen.

Die Frist und die Ausweitung auf die Parteien erschienen den Fraktionen des Gemeinderates allerdings als zu weitreichend. „Dadurch wird die Arbeit der Parteien behindert“, so der Sprecher der CDU-Fraktion. Zumindest ein Hinweis auf Termine sollte im Vorfeld von Wahlen noch möglich sein, sonst sei man als Partei z.B. schlechter gestellt als ein örtlicher Verein.

Hauptamtsleiter Franke wies darauf hin, dass das Regierungspräsidium Stuttgart auch über eine Wahlanfechtung zu entscheiden habe und als Rechtsaufsicht die 8-Wochen-Frist als Untergrenze empfohlen hatte. Im Falle einer erfolgreichen Wahlanfechtung muss die Wahl wiederholt werden.


Freibad Bad Rappenau: Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für den 2. Bauabschnitt beschlossen
Mehrheitlich hat der Gemeinderat die einzelnen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des 2. Bauabschnittes für das Freibad Bad Rappenau beschlossen.

Vor dem Beschluss über die Einzelmaßnahmen wurde über mehrere Anträge aus dem Gemeinderat abgestimmt. Mehrheitlich abgelehnt wurde ein Antrag der GAL-Fraktion, das Umkleide- und Sanitätsgebäude an einem neuen Standort, südlich des jetzigen Spielplatzes, zu realisieren. OB Blättgen wies darauf hin, dass es sich in diesem Fall um eine völlig neue Maßnahme handeln würde, für die auch ein neuer Förderantrag gestellt werden müsste. Die CDU-Fraktion stellte den Antrag, durch die Schaffung einer zusätzlichen Heizmöglichkeit eine Wassertemperatur von 24°C während der gesamten Badesaison zu gewährleisten. OB Blättgen sagte zu, dieses Thema aufzuarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu beraten. Von Seiten der ÖDP-Fraktion wurden verschiedene Verbesserungsvorschläge vorgebracht, die weitgehend aus dem laufenden Etat finanziert werden können, bzw. schon im Förderantrag enthalten sind. Der ÖDP-Antrag, ein weiteres Beach-Volleyballfeld anzulegen, wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

Mehrheitlich beschlossen wurden vom Gemeinderat die folgenden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für das Freibad mit einem Gesamtvolumen von 1,04 Mio. Euro (netto):
•    Sanierung des Gastrobereichs (geplante Kosten: 46.800 Euro)
•    Neubau des Umkleidegebäudes an der bisherigen Stelle inkl. Abbruch des Bestandsgebäudes (688.200 Euro)
•    Neubau einer Toilettenanlage in Massivbauweise (74.420 Euro)
•    Sanierung und Aufrüstung der Solarabsorberanlage (29.300 Euro)
•    Beschattung des Kleinkindbeckens (41.724 Euro)
•    Wasserspielplatz im Kleinkindbereich (74.970 Euro)
•    Umkleidehäuschen (Fertigbauteile) (17.700 Euro)
•    Umsetzung der Auflagen des Gesundheitsamtes (6.000 Euro)
•    Sanierungsarbeiten am Eingangsbereich (56.900 Euro)

Mehrheitlich abgelehnt wurden die folgenden vom Planer vorgeschlagenen Maßnahmen:
•    Aquadrolics fürs Kinderbecken
•    Strandbar
•    Erweiterung Strandbereich
•    Erweiterung Wegeführung
•    Verlegung des Jugendbereichs
•    Bau von massiven Umkleidehäuschen

Ein entsprechender Förderantrag auf Mittel aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm 2017  des Landes wurde gestellt. Die Arbeiten sollen im Anschluss an die diesjährige Badesaison aufgenommen werden.


Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung zur Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Abteilung Wollenberg
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag für die Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Abteilung Wollenberg an die Firma Magirus GmbH in Ulm zu vergeben. Diese hatte mit insgesamt 237.370 Euro für die Lose 1 (Fahrgestell und Aufbau) und 2 (Beladung) das wirtschaftlichste von 3 Angeboten abgegeben. Die Lieferzeit beträgt rund 14 Monate.

Zusätzlich soll die FFW Wollenberg den bisherigen Mannschaftstransportwagen der Abteilung Bad Rappenau erhalten, diese Abteilung erhält ein neues Fahrzeug. Die Beschaffungen folgen dem Feuerwehrbedarfsplan.


Sanierungsgebiet in Bonfeld: Auftrag für Kanalsanierung und Wasserleitungsumbau vergeben
Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, den Auftrag für die Kanalsanierung und den Wasserleitungsumbau im Sanierungsgebiet in Bonfeld (Kirchhausener Str., Martin-Luther-Str., Herbststr.) an die Firma Naumann aus Ittlingen zu vergeben. Diese hatte mit 206.403 Euro das günstigste von insgesamt 10 Angeboten für die Kanalsanierung abgegeben. Zuständig für den Wasserleitungsumbau ist der Wasserzweckverband Mühlbachgruppe, die Kosten dafür belaufen sich auf 78.087 Euro. Die Arbeiten sollen von Mai bis Oktober 2017 ausgeführt werden.


Kläranlage Bonfeld: Auftrag für die Umbau- und Erhaltungsmaßnahmen am  Kombibecken 1 vergeben
Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, den Auftrag für die Betoninstandsetzungsarbeiten am Kombibecken 1 in der Kläranlage Bonfeld an die Firma Penzel GmbH aus Kehl zu vergeben. Diese hatte mit 484.533 Euro das günstigste von insgesamt 4 Angeboten abgegeben. Die Sanierungsarbeiten sollen von Mai bis November 2017 ausgeführt werden.


Eigenbetrieb SER: Kanalsanierung / -erweiterung Frankenstraße in Fürfeld, Zustimmung zu außerplanmäßigen Ausgaben
Kenntnis genommen der Gemeinderat von der Kostenfeststellung für die Kanalsanierung und -erweiterung in der Frankenstraße in Fürfeld. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 126.851 Euro. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Erhöhung der außerplanmäßigen Ausgaben auf diese Summe zugestimmt. Im Sommer 2016 waren zunächst 100.000 Euro außerplanmäßig bewilligt worden.

Die Sanierung war im Sommer 2016 kurzfristig erforderlich geworden, nachdem es bei mehreren Starkregen zu einem Rückstau bis in die Hausanschlüsse gekommen war.


Einbeziehungssatzungen Treschklingen, Dorfstraße, Flst-Nr. 168 und Kirchstraße, Flst-Nr. 127/1 und 127/2: Satzungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für die beiden Einbeziehungssatzungen in Treschklingen gefasst.
Durch die Satzungen soll die Bebauung der genannten Grundstücke als Ortsabrundung ermöglicht werden.

 
 
 
 
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