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Stadtbahn Heilbronn-Nord
Zustimmung zur Beteiligung an den jährlichen Betriebskosten nur unter Vorbehalt erteilt; Betriebskostenvereinbarung soll vorerst nicht unterschrieben werden

Mehrheitlich hat der Gemeinderat Bad Rappenau es abgelehnt, Oberbürgermeister Blättgen zu ermächtigen, die Vereinbarung mit dem Landkreis Heilbronn über die jährlichen Betriebskosten für die Stadtbahn Heilbronn Nord zu unterzeichnen. Stattdessen hat der Gemeinderat mit 25 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, die Betriebskosten zunächst unter dem Vorbehalt zu zahlen, dass es Verbesserungen im Fahrplan für die Stadtteile Babstadt und Grombach gibt. Zu einer Unterschrift unter die Vereinbarung soll OB Blättgen ebenfalls erst dann ermächtigt werden, wenn es Verbesserungen im Fahrplan für Bad Rappenau und die Stadtteile gibt.

Mit 29 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und bei 5 Enthaltungen hat der Gemeinderat allerdings beschlossen, für die voraussichtlichen jährlichen Betriebskosten einen Betrag in Höhe von rund 210.000 Euro (zzgl. einer jährlichen Steigerung von 2,8%) ab dem Jahr 2016 im Haushalt der Stadt Bad Rappenau bereit zu stellen.

Den Sachverhalt stellte OB Blättgen dem Gemeinderat vor. Seit der Einführung der Stadtbahn-Nord werden auf der gesamten Strecke insgesamt rund 960.000 Zugkilometer gefahren, im Vergleich zu 540.000 Zugkilometern vor der Stadtbahneinführung. Die Betriebskosten dafür wurden im Vorfeld auf rund 2,4 Mio. Euro / Jahr berechnet, der Anteil der Stadt Bad Rappenau sollte 193.000 Euro betragen. Die damals genannten Zahlen galten als vorläufige Richtwerte für die Kosten.

Nach der Aufnahme des Stadtbahnbetriebs lassen sich die jährlichen Kosten nun genauer berechnen. Für das Betriebsjahr 2016 liegen die voraussichtlichen Gesamtbetriebskosten bei 2,635 Mio. Euro, der Anteil der Stadt Bad Rappenau soll rund 210.000 Euro betragen. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Anteil im Laufe der kommenden Jahre kontinuierlich nach oben bewegen wird, angenommen wird eine Steigerungsrate von 2,8% pro Jahr. Die tatsächlich anfallenden Kosten werden jährlich neu berechnet.

Für Bad Rappenau hat die Stadtbahn Verbesserungen gebracht. So halten hier heute insgesamt 84 Züge pro Tag, vorher waren es 50 Züge. Verschlechtert hat sich dagegen die Anbindung der Stadtteile Babstadt und Grombach. In Grombach sollten gemäß der ursprünglichen Planung eigentlich  70 Züge täglich halten. Heute sind es (wenn man die durchfahrenden RE-Züge mitzählt) aber lediglich 50 Züge, die den Bahnhof Grombach passieren. Deshalb fehlt aus den Stadtteilen Babstadt und Grombach auch eine stündliche Verbindung ohne Umstieg nach Sinsheim.

Im Gespräch mit dem Betreiber, der Albtalverkehrsgesellschaft AVG, konnten zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 Verbesserungen im Fahrplan erreicht werden. So sollen einige Züge dann von Heilbronn bis nach Sinsheim durchfahren, dafür entfallen  zu anderen Zeiten Züge, die heute in Grombach enden (diese enden stattdessen bereits in Bad Rappenau). Durch diese Umstellungen gelingt es, an Werktagen tagsüber weitgehend einen Stundentakt für Bad Rappenau und die Stadtteile auch in Richtung Sinsheim zu schaffen. Dabei ist zu beachten, dass die Anzahl der gefahrenen Zugkilometer pro Jahr nicht ansteigt, denn zusätzliche Kilometer müssten durch die „bestellende“ Kommune voll bezahlt werden. Die Fahrplanänderung wird voraussichtlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 in Kraft treten. Derzeit werden in den Stadtbahnen Fahrgastzahlen erhoben, so dass man zum Sommer 2016 eventuell weitere Anpassungen im Fahrplan vornehmen kann.

„Wir sind zufrieden mit der Stadtbahn, insgesamt ist das ein positives Thema“, lobte der Sprecher der CDU. Da sich die Stadt Bad Rappenau an den Kosten beteilige, wolle man aber auch mitreden. Er verwies darauf, dass der bisherige Fahrplan für Babstadt und Grombach nur einen 2-Stundentakt in Richtung Sinsheim vorsieht „Wir halten das für zu wenig. Wenn wir den Vertrag nun unterschreiben, ist der Zug erstmal abgefahren“. Auch sei der derzeitige Umstieg im Bahnhof Grombach in Richtung Sinsheim gerade für ältere Leute schwierig. Die CDU-Fraktion stimmte einer Zahlung des Betriebskostenanteils daher nur unter Vorbehalt zu. Eine Unterschrift unter die Betriebskostenvereinbarung solle OB Blättgen erst leisten, wenn der Fahrplan optimiert worden sei.

Der Sprecher der SPD-Fraktion betrachtete den Sachverhalt vor allem aus der Sicht der Stadtteile Babstadt und Grombach. Die im neuen Fahrplanvorschlag genannten vier zusätzlichen Zugfahrten „ergeben einen Sinn, denn so halten die S-Bahnen in der Regel im 1-Stunden-Takt.“ Allerdings würden im Gegenzug insgesamt 16 Zughalten vor allem am Wochenende in beiden Stadtteilen entfallen. Insgesamt betrachtet würden pro Woche 26 Zugkilometer weniger gefahren. „Wir sehen hier noch Verbesserungspotential für die Zukunft“, resümierte er. Eine Unterschrift unter die Finanzierungsvereinbarung lehnte auch die SPD ab. Wenn der neue, verbesserte Fahrplan tatsächlich in Kraft tritt, könne man nochmals über das Thema beraten.

„Die Stadtbahn sollte eigentlich eine Erfolgsgeschichte werden, aber das trifft nicht für alle Stadtteile zu“, befand auch der Sprecher der FW-Fraktion. In Richtung Heilbronn sei die Anbindung gut, aber in Richtung Sinsheim sei die Anbindung schlechter, selbst aus Bad Rappenau. Außerdem vertrat er die Ansicht, dass im Jahr 2015 nicht von 416.000 zusätzlichen Zugkilometern die Rede sein könne, da die Stadtbahn ja nur 8 statt 12 Monate gefahren sei. Entsprechend müssten auch die Betriebskosten für 2015 anteilig sinken.

„Pleiten, Pech und Pannen – so muss man leider den Start der Stadtbahn Heilbronn Nord bezeichnen“, fasste der Sprecher der ÖPD-Fraktion zusammen. Da die Erwartungen im Vorfeld hoch waren, sei die Enttäuschung nun umso größer. Vor allem für Schüler aus Siegelsbach bringe die Umstellung auf die Stadtbahn teilweise erheblich längere Fahrzeiten mit sich. Die Pendler in Richtung Sinsheim seien noch stärker betroffen – in diese Richtung fahren gleich viele Züge wie früher, aber die Anbindung sei dennoch deutlich schlechter geworden, da man nun häufig in Grombach umsteigen müsse. Die ÖDP-Fraktion schlug daher vor, gar keine Zahlungen an den Landkreis vorzunehmen, so lange es keine Verbesserungen im Fahrplan gibt.


Kraichgauhalle Bad Rappenau
Zustimmung zur Sanierung des Flachdachs über Umkleideräumen, Nebenräumen und Kraftraum

Mit 24 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat beschlossen, das Dach über Umkleideräumen, Nebenräumen und Kraftraum der Kraichgauhalle als Flachdach in Edelstahlausführung zu sanieren und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Ausschreibung durchzuführen.

OB Blättgen stellte kurz den Sachverhalt vor. Für die Sanierung des undichten Flachdachs über den Nebenräumen der Kraichgauhalle Bad Rappenau gibt es drei Alternativen:
1.    Die Sanierung des Flachdachs in der bisherigen Ausführung mittels Bitumenbahnen zu Gesamtkosten in Höhe von 393.499,60 Euro brutto.
2.    Der Bau eines aufgeständerten Pultdachs statt der Sanierung des Flachdachs zu Gesamtkosten in Höhe von 484.573,75 Euro brutto.
3.    Die Sanierung des Flachdachs als Edelstahldach zu Gesamtkosten in Höhe von 383.138,60 Euro brutto.

Zur 2. Variante wurde das Architekturbüro bechler krummlauf teske befragt, das seinerzeit die Kraichgauhalle entworfen hat und Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte für das Gebäude hat. Das Büro stand dem Bau eines Pultdachs nicht positiv gegenüber.
Da Edelstahl eine längere Lebensdauer als Bitumen hat und zudem noch günstiger ist, schlug die Verwaltung die Sanierung des Daches mit Edelstahl vor.

Der Sprecher der CDU merkte an, dass die Langzeiterfahrung mit Edelstahl-Flachdächern fehlt und die CDU-Fraktion daher mehrheitlich die Pultdach-Lösung befürworte.
Die Verwaltung verwies auf die großen Schwachpunkte eines Pultdachs bei der Kraichgauhalle. Die Nachteile liegen vor allem in der Ableitung des Regenwassers, die dann völlig neu geregelt werden müsse. Das ist auch einer der Gründe, warum diese Variante am teuersten ist.

Der Sprecher der SPD unterstützte dagegen den Verwaltungsvorschlag. Bisher gebe es in Bad Rappenau noch kein öffentliches Gebäude mit Edelstahldach, weil dies früher viel zu teuer war.

Dem stimmte auch der Sprecher der FW-Fraktion zu. Edelstahl habe sich in anderen Bereichen in der Praxis sehr gut bewährt. Auch preislich seien die beiden Varianten keine Alternative zum Edelstahldach.

Insgesamt relativ teuer fand der Sprecher der GAL die Reparatur. Aus seiner Sicht spricht der Preis für das Edelstahl, auch wenn die GAL-Fraktion die Pultdach-Lösung präferiert hätte.


Areal Seewiesenweg 5 in Bad Rappenau-Grombach
Zustimmung zur Auftragsvergabe der Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Haupthalle

Mit 32 Ja-Stimmen und bei 2 Enthaltungen stimmte der Gemeinderat der Vergabe der Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Haupthalle auf dem Areal Seewiesenweg 5 in Grombach an die Firma SER GmbH in Heilbronn zu. Diese hatte mit einem Angebotspreis von 173.639,83 Euro (brutto) das günstigste von insgesamt zwei Angeboten abgegeben. Ein Stadtrat war bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und durfte daher nicht mit beraten und abstimmen.

In einer beschränkten Ausschreibung wurden sechs Abbruchunternehmen angeschrieben, von denen zwei ein Angebot abgegeben haben:

Angesichts der hohen Angebotspreise hatte die Verwaltung im Vorfeld der Sitzung geprüft, ob es Sinn macht, die Ausschreibung aufzuheben und zu einem späteren Zeitpunkt erneut auszuschreiben. Allerdings hat die Stadt als Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht für das Gelände.

Ein wesentlicher Grund für die hohen Angebotspreise sind die Entsorgungskosten. Es ist damit zu rechnen, dass die Entsorgungskosten künftig weiter stark steigen werden. Daher schlug die Verwaltung vor, die Ausschreibung nicht aufzuheben, sondern die Abbrucharbeiten an die Firma SER zu vergeben, da nach einer Aufhebung kein günstigeres Angebot zu erwarten ist.


Bebauungsplan „Gewerbepark Am Schafbaum - 2. Änderung“
Aufstellungsbeschluss gefasst; Zustimmung zum Planungsauftrag erteilt

Mit 34 Ja-Stimmen und bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbepark am Schafbaum – 2. Änderung“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Ingenieurbüro Braun und Nagel GmbH, Eberstadt mit der weiteren Planung zu beauftragen.

„Hinter der Änderung des Bebauungsplanes verbirgt sich das Thema Flüchtlinge, denn ihre Unterbringung soll mit der Bebauungsplanänderung an dieser Stelle ermöglicht werden“, machte OB Blättgen deutlich. Zuständig für die Unterbringung von Flüchtlingen ist das Landratsamt Heilbronn, das momentan versucht, im Einvernehmen mit den Gemeinden geeignete Unterkünfte zur Verfügung zu stellen.

In Bad Rappenau leben derzeit schon 53 Flüchtlinge, die dezentral untergebracht sind. Nach Berechnungen des Landratsamtes müssen 130 weitere Flüchtlinge in Bad Rappenau aufgenommen werden. Das Landratsamt möchte für die Unterbringung gern größere Einheiten bilden, da diese leichter zu verwalten sind. Die Stadtverwaltung bevorzugt dagegen die Verteilung auf kleinere Einheiten.

Mitarbeiter des Landratsamtes haben sich verschiedene Gebäude und Grundstücke in Bad Rappenau angesehen und auf ihre Eignung geprüft. Das städtische Grundstück in der Raiffeisenstraße hinter dem Gelände des Kraichgau-Raiffeisenzentrums ist aus Sicht des Landratsamtes für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet. Das Landratsamt möchte hier Container für bis zu 70 Personen aufstellen. Dafür ist jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Verwaltung hätte gerne kleinere Standorte und schlägt vor, in der Raiffeisenstraße nur 35 Flüchtlinge unterzubringen. Container sollen nur ebenerdig aufgestellt und auf das geplante 1. OG verzichtet werden. Allerdings müsste in diesem Fall eine Unterbringung für 35 weitere Flüchtlinge gefunden werden. Zusätzliche 60 Personen sind vom Landratsamt noch angekündigt, auch deren Unterbringung ist völlig offen.

OB Blättgen machte deutlich, dass die Verwaltung weiterhin auf der Suche nach Grundstücken und Gebäuden für die Unterbringung von Flüchtlingen ist, zu diesem Zweck werden auch die städtischen Grundstücke nochmals auf ihre Eignung geprüft.

„Heute bestimmen Flüchtlingszahlen die Nachrichten. Rund 13 % von allen, das heißt 50.000 – 60.000 Menschen kommen pro Jahr nach Baden-Württemberg. Im Aufnahmelager in Ellwangen sind 12 Personen in einem Zimmer, das für 4 Personen vorgesehen ist, untergebracht“, mit diesen Worten machte der Sprecher der CDU-Fraktion die Dringlichkeit des Problems deutlich. Seine Fraktion zeigte sich bereit, den Verwaltungsvorschlag mitzutragen. „Das „ob“ ist nicht umstritten, es geht um das „wie“.“ Momentan gebe es keine bessere Alternative zum vorgeschlagenen Grundstück. Allerdings wünschte sich die Fraktion, dass die Objektgröße am Standort festgeschrieben wird. Außerdem solle ein Ansprechpartner in der Verwaltung geschaffen werden, der sich um die Suche nach Unterkünften kümmere. Auch ein Arbeitskreis zum Thema Flüchtlinge solle sich bilden, der z.B. auch ehrenamtliche Helfer sucht. Eine öffentliche Veranstaltung solle organisiert werden. Für die Menschen sei es wichtig, dass sie einen Ansprechpartner vor Ort haben.

OB Blättgen wies darauf hin, dass das Thema „Arbeitskreis“ bereits auf der Tagesordnung sei und Fördermittel für eine Lotsenstelle beantragt wurden – die inzwischen bewilligt sind. Eine öffentliche Infoveranstaltung ist bereits für den 07.10.2015 um 19 Uhr im Kurhaus terminiert.

Die Sprecherin der SPD hob hervor, dass aktuell schon 50 Flüchtlinge im ganzen Stadtgebiet untergebracht sind. „Dezentral, völlig unspektakulär, nicht auffallend und ohne dass bisher Probleme bekannt wurden. So sollte es sein, wir erfüllen unsere Aufgabe und stellen den Flüchtlingen Wohnraum zur Verfügung.“ Nur in kleineren Einheiten sei es möglich, dass die Flüchtlinge schneller und besser integriert werden können, auch wenn der Wunsch des Landratsamtes zur zentralen Unterbringung verständlich sei.  Auch die SPD wünschte sich, die Anzahl der Flüchtlinge an dieser Stelle auf maximal 70 Personen zu begrenzen. Auch unterstützte die SPD den Vorschlag, eine Anlaufstelle vor Ort zu schaffen und regte an, einen Aufruf im Mitteilungsblatt zu starten.

„Wir hätten dieses Thema viel früher und viel offensiver angehen sollen“, befand der Sprecher der GAL. Das St. Floriansprinzip könne man hier nicht anwenden, man müsse für die Unterbringung den Platz wählen, der am besten geeignet ist. Das vorgeschlagene Grundstück hielt die GAL allerdings für ungeeignet, da die Flüchtlinge hier auf dem „Präsentierteller“ säßen. Dennoch zeigte sich die Fraktion bereit, den Verwaltungsvorschlag mitzutragen. Allerdings müsse man nun schnell und offensiv handeln und schauen, wo die Flüchtlinge am besten aufgehoben sind. Kleinere Einheiten böten auch Chancen, dass die Flüchtlinge entsprechend ihrer jeweiligen Situation untergebracht werden könnten.

„Alle sind bei diesem Thema vorsichtig und niemand hat einen anderen Vorschlag für die Unterbringung der Flüchtlinge gemacht. Wir tun uns hier auch schwer“, so der Sprecher der FW. Dennoch signalisierte er Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung. Er selbst habe gute Erfahrungen mit der Überlassung einer kleinen Mietwohnung an Flüchtlinge gemacht, die über die katholische Kirche sehr gut betreut werde.

 
 
 
 
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