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Campingtourismus in Bad Rappenau: Grundsatzbeschluss für das Projekt gefasst
Mit 26 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat zugestimmt, das Projekt eines Campingplatzes östlich des Salinenparks weiter voranzutreiben. Folgende Bedingungen sollen dafür gelten: Das vorgestellte Konzept eines 4-Sterne-Campingplatzes soll weiter verfolgt werden, das Grundstück soll einem möglichen Investor in Erbpacht überlassen werden, und der Investor soll verpflichtet werden, alle Erschließungskosten zu tragen.

Im Juli 2015 hatte die Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH (BTB) eine Machbarkeitsstudie zu einem Campingangebot in Bad Rappenau in Auftrag gegeben, die zu einem positiven Ergebnis gekommen war. Erste Ergebnisse wurden 2016 im Finanz- und Verwaltungsausschuss vorgestellt. Ausgangspunkt der Überlegungen war, dass in den vergangenen Jahren bei der Gäste-Information sehr viele Nachfragen nach (längerfristigen) Stellplätzen für Wohnwagen und Wohnmobile sowie für die Anmietung von Appartements eingegangen sind.

BTB-Geschäftsführer Dieter Wohlschlegel stellte die wichtigsten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie kurz vor. Generell nimmt der Campingtourismus immer weiter zu. Dies lässt sich auch am Wohnmobilstellplatz Bad Rappenau ablesen. Wurde dieser im Jahr 2007 noch von 380 Gästen angefahren (mit insgesamt 665 Übernachtungen), konnten 2016 schon 3.473 Gäste und 5.199 Übernachtungen verzeichnet werden. Bei den Campingplätzen steigen die Qualität und die Nachfrage nach längerfristigen Mietunterkünften, z.B. von Monteuren, Trainern und Geschäftsreisenden. Auch für die ambulante Kur oder für Besucher von Kurgästen spielen Campingunterkünfte eine wichtige Rolle.

Für Bad Rappenau schlagen die Experten einen 4-Sterne-Campingplatz im Hochpreissegment vor, der ganzjährig betrieben werden soll. Vergleichbare Plätze gibt es in der näheren Umgebung z.B. in Bruchsal oder am Breitenauer See. Als Standort ist ein 6 Hektar großes städtisches Grundstück bei den Tennisanlagen östlich des Salinenparks vorgesehen. Dieses ist im Flächennutzungsplan bereits als „Sondergebiet Erholung“ ausgewiesen. Hier sollen im Endausbau 300 Standplätze für Wohnwägen und Wohnmobile, ein Platz für maximal 40 Zelte, ein „Transitbereich“ mit 18 Plätzen sowie 18 Mietwohneinheiten, kleine sogenannte „Chalets“, entstehen. Vorgesehen sind weiterhin ein zentrales Gebäude mit Rezeption und Sanitär- und Kinderbereich sowie zwei weitere Sanitärgebäude auf dem Gelände. Nicht vorgesehen sind Kinderspielplätze oder gastronomische Einrichtungen, da sich ausreichend Angebote in unmittelbarer Nähe befinden. Rund 82.000 Übernachtungen jährlich könnten bei diesem Ausbau erreicht werden.

Beraten wird die BTB bei diesem Thema von Campingfachwirt Thomas Krieg, der bereits Kontakte mit möglichen Investoren geknüpft hat. Zwei Investoren zeigen Interesse an dem Projekt. Aktuell geht man – zusätzlich von den Investitionen für den  Bau des Campingplatzes - von einem Erbpachtzins in Höhe von 25.000 Euro / Jahr aus, der an die Stadt zu entrichten ist, darüber hinaus wird mit Erschließungskosten in Höhe von ca. 500.000 Euro gerechnet.

Von den Experten wird ein möglicher Campingplatz im Bereich der Tennisanlage als gute Ergänzung des örtlichen Fremdenverkehrsangebots angesehen. Die Zielgruppen können dadurch erweitert und die Übernachtungszahlen gesteigert werden. Darüber hinaus soll sich das Angebot auch positiv auf die Einnahmen aus der Kurtaxe sowie auf die Umsätze der örtlichen Gastronomen und Gewerbetreibenden auswirken. Bei 75.000 Übernachtungen geht Thomas Krieg von einer Wertschöpfung von insgesamt rund 3 Mio. Euro / Jahr durch den Campingplatz aus.

Sowohl Dieter Wohlschlegel als auch Thomas Krieg zeigten sich überzeugt, dass ein Campingplatz an dieser Stelle gute Chancen hat, realisiert zu werden und auch betriebswirtschaftlich erfolgreich zu sein. Der bisherige Wohnmobilstellplatz solle aber beibehalten und möglicherweise vom Betreiber des Campingplatzes mit bewirtschaftet werden.

Viele Gemeinderäte schlossen sich der Begeisterung der Tourismusexperten an. Es gab aber auch kritische Stimmen. So wurde vor allem die Zufahrt über die Weinbrennerstraße und an der Solebohrung vorbei kritisch gesehen, da der Verkehr auf einer beliebten Spazierstrecke verlaufen würde. Auch die Vermietung von Chalets an Dauermieter wurde nicht einhellig begrüßt, man fürchtete, dass diese verkauft werden könnten und somit der Kontrolle durch den Betreiber entzogen. Umstritten unter den Gemeinderäten war auch die Verlagerung der Grillhütte an der Solebohrung. Viele Gemeinderäte wünschten sich, einen Referenzplatz anschauen zu können, bevor sie eine Entscheidung treffen.

„Wir haben in der Fraktion viel diskutiert und bei 80.000 Übernachtungen schlägt jedem Gemeinderat das Herz höher, allein – mir fehlt der Glaube“, machte der Sprecher der CDU-Fraktion seine Zweifel deutlich. Für einen erfolgreichen Betrieb fehlt aus seiner Sicht eine große Attraktion in der Nähe, wie ein See, eine bekannte Sehenswürdigkeit oder die Berge. „Bad Rappenau ist für Wohnmobilisten nicht attraktiv genug für einen längeren Aufenthalt.“ Zudem sei die Erschließung aufwendig und teuer, der Verkehr beeinträchtige den Salinenpark.

Weit optimistischer zeigte sich die Sprecherin der SPD. „Die Experten haben uns aufgezeigt, dass ein Camping- und Ferienressort in Bad Rappenau möglich ist und für einen Investor auch lohnend sein wird.“ Die Vorteile, wie zusätzliche Einnahmen durch zusätzliche Gäste und höhere Fremdenverkehrseinnahmen überwiegen aus ihrer Sicht die Nachteile, wie die Zunahme des Verkehrs, dieser müsse bei der weiteren Planung genau betrachtet werden. Andererseits trage die Stadt Bad Rappenau bei diesem Projekt keinerlei finanzielles Risiko.

„Der Vortrag war etwas einseitig, es gibt auch Nachteile“, so der Sprecher der GAL. Er sah ebenfalls vor allem Probleme mit der Zufahrt, die auf einem „hochfrequentierten Fußgänger- und Spazierweg“ geplant ist. „Das ist eine Einschränkung für die Bad Rappenauer Bürger.“ Auch sprach sich die GAL dagegen aus, die Grillhütte an der Solebohrung aufzugeben.

„Mir fehlt heute der unternehmerische Geist hier im Gemeinderat“, betonte dagegen der Sprecher der FW, der sich am liebsten gleich einen Stellplatz für Weihnachten reservieren würde. Seine Fraktion sah keinen triftigen Grund, der gegen einen Campingplatz an dieser Stelle sprechen würde. Vielmehr stelle der Campingplatz an dieser Stelle eine Bereicherung dar. Auch aus der Bevölkerung habe er positive Rückmeldungen dazu erhalten.

Auch der Sprecher der ÖDP sah die Lage als ideal an „es sind viele Freizeiteinrichtungen von hier aus fußläufig erreichbar“. Er verwies darauf, dass das Thema „Campingplatz bei der Solebohrung“ schon vor Jahrzehnten diskutiert wurde. Bei einer Spitzenbelegung sei hier mit 700-800 Besuchern zu rechnen, daher sei die passende Verkehrslenkung am Kernort vorbei ein wichtiges Thema. Wichtig waren dem Sprecher der ÖDP klare vertragliche Vorgaben an den Investor, um zu verhindern, dass hier Gastronomie entsteht oder ein Pool angelegt wird, bzw. damit die Ferienhäuser nicht weiter verkauft werden dürfen.


Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften: Neufassung der Hauptsatzung beschlossen
Mit 30 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen hat der Gemeinderat die Neufassung der Hauptsatzung der großen Kreisstadt Bad Rappenau beschlossen. Die Satzung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 49 vom 07.12.2017 veröffentlicht und kann auch unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen

Die Hauptsatzung ist die wichtigste Satzung der Gemeinde, die unter anderem die Beziehungen und Zuständigkeiten von Gemeinderat, Oberbürgermeister und Verwaltung regelt. Außerdem enthält sie auch Regelungen zu den Stadtteilen, zur Unechten Teilortswahl sowie zur Ortschaftsverfassung, die es momentan noch in Fürfeld gibt.

Die Neufassung ersetzt die Hauptsatzung aus dem Jahr 2003 und setzt im Wesentlichen Änderungen um, die sich durch die Änderung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ergeben haben. Hierher gehören unter anderem Rechte von Fraktionen im Gemeinderat, Erhöhung der Transparenz  sowie bessere Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung auf kommunaler Ebene und die Beteiligung von Jugendlichen. Im Übrigen wurden einige redaktionelle Änderungen sowie Klarstellungen von Zuständigkeiten eingearbeitet.

Die Zahl der garantierten Sitze für die einzelnen Stadtteile, die in den Regelungen zur Unechten Teilortswahl festgelegt sind, sollte aus Sicht der Verwaltung zunächst unverändert übernommen und zu einem späteren Zeitpunkt separat beraten und beschlossen werden, da dieses Thema sehr komplex ist, und es bereits unterschiedliche Gerichtsurteile dazu gibt.


Hochwasserrückhaltebecken "Zehn Morgen" in Bad Rappenau-Babstadt: Entscheidung wurde vertagt
Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Gemeinderat die Entscheidung, ob für das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) „Zehn Morgen“ westlich von Babstadt ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden soll, auf Januar vertagt.

Nach den schlimmen Überschwemmungen u.a. im Stadtteil Babstadt nach dem Starkregen Anfang Juni 2016 hatte die Stadtverwaltung ein verbessertes Hochwasserschutzkonzept erarbeitet. Ein Bestandteil davon ist der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens „Zehn Morgen“ westlich des Stadtteils Babstadt.

Um das Becken wie geplant bauen zu können, werden insgesamt sieben Grundstücke benötigt, eins davon befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Bad Rappenau, zwei private Eigentümer haben einem Verkauf zugestimmt. Die restlichen Eigentümer möchten ihre Grundstücke aber nur dann zur Verfügung stellen, wenn im Gegenzug die Fläche nördlich des HRB in Richtung Weisäckerstraße als Bauland ausgewiesen und kurzfristig überplant wird. Eine entsprechende Ausweisung ist allerdings nicht möglich, da die Fläche im Flächennutzungsplan nicht mehr als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Auch aus Gründen der Gleichbehandlung kann die Stadt dem Vorschlag nicht zustimmen. Mit den Eigentümern wurden mehrere Gespräche geführt, aber keine Einigung erzielt.

Da das HRB nur an dieser Stelle sinnvoll gebaut werden kann, hat die Verwaltung nun vorgeschlagen, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, damit der Bau an dieser Stelle realisiert werden kann. Das Verfahren wird vom Regierungspräsidium durchgeführt und dauert ca. 1,5 – 2 Jahre.

Der Gemeinderat bat die Verwaltung, nochmals mit den Eigentümern zu sprechen und vertagte daher den Tagesordnungspunkt auf die Sitzung im Januar. Gleichzeitig machte der Gemeinderat deutlich, dass man für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens stimmen werde, wenn es zu keiner Einigung mit den Grundstückeigentümern kommt.


Umstellung der Stadt Bad Rappenau auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020
Einstimmig hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020 einzuführen.

Grundlage ist eine Gesetzesänderung, die die Kommunen verpflichtet, das NKHR, auch kommunale Doppik genannt, zum 01.01.2016 einzuführen. Die Frist wurde mittlerweile bis 01.01.2020 verlängert. Im Unterschied zur bisher verwendeten Kameralistik, einem zahlungsorientierten Rechnungswesen, bildet die Kommunale Doppik auch den Ressourcenverbrauch ab und soll damit für mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen sorgen.

Der Umstellungsprozess wurde innerhalb der Verwaltung schon vor längerer Zeit begonnen, musste aber aufgrund von Personalengpässen und –wechseln verschoben werden. Mittlerweile wurde eine entsprechende Stelle bei der Kämmerei geschaffen, so dass die Arbeiten zügig umgesetzt werden können. Mit der Bewertung des Vermögens wurde bereits 2009 begonnen, diese ist inzwischen fast abgeschlossen.

Der Sprecher der ÖDP lobte die Umsetzung, da seine Fraktion die Doppik positiv sieht. Sie ermögliche höhere Transparenz und ziele mehr auf ein nachhaltiges Wirtschaften. „Besonders spannend wird: In Zukunft müssen die Abschreibungen erwirtschaftet werden. Schaffen wir das?“

Baugebiet Geisberg II und Kandel: Straßennamen vergeben
Einstimmig hat der Gemeinderat den Straßennamen für den 2. Bauabschnitt des Baugebiets Geisberg in Obergimpern vergeben: Da die Erschließung des Gebiets durch die Schließung des Rings der Straßen „Höhenweg“ / „Am Wall“ erfolgt, wird die Fortsetzung der Straße ebenfalls den Namen „Höhenweg“ tragen.

Mit 23 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen wurden die Straßennamen im Neubaugebiet „Kandel“ in Bad Rappenau vergeben: Diese sollen „Kastanienring“ und „Kiefernweg“ heißen. Keine Mehrheit fand ein Vorschlag der GAL-Fraktion, die Straßen nach den kürzlich verstorbenen Kinderbuchautoren Michael Ende und Otfried Preußler zu benennen.

Die Festlegung der Straßennamen ist erforderlich, damit die Bauland-Umlegungsverfahren in beiden Baugebieten vom Vermessungsamt weiter vorangetrieben werden kann.


Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau für das Jahr 2016 vorgestellt
Vom Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau hat der Gemeinderat Kenntnis genommen. Zur Erstellung des Beteiligungsberichts sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet. Er enthält Informationen über alle Unternehmen in Privatrechtsform, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt ist. Hierzu gehören die Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH, die Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH, die Schwärzbergklinik GmbH, die Salinenklinik AG und die Kurklinik Bad Rappenau GmbH.

Darüber hinaus enthält der Bericht u.a. Informationen über die Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an Zweckverbänden. Neben dem Zweckverband „Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“ ist Bad Rappenau an verschiedenen Abwasser- bzw. Hochwasserschutz-Zweckverbänden und der vhs Unterland beteiligt.

Der Beteiligungsbericht 2016 liegt in der Zeit vom 04.12.2017 bis zum 12.12.2017 im Rathaus, Kirchplatz 4, I. OG, Zimmer 127, öffentlich aus und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. Der komplette Beteiligungsbericht 2016 kann ab dem 04.12.2017 auch unter folgenden Link heruntergeladen werden: http://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/finanzen

Wohngebiet „Geisberg" 2. Bauabschnitt in Obergimpern: Zustimmung zur Baumaßnahme, zu außerplanmäßigen Mitteln und zur Vergabe des Planungsauftrages
Einstimmig hat der Gemeinderat der Durchführung der Erschließungsmaßnahme Wohngebiet „Geisberg“, 2 Bauabschnitt mit einem geschätzten Kostenumfang von 390.000 Euro für die Erschließung aus dem städtischen Haushalt sowie 270.000 Euro vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung zugestimmt. Außerdem hat der Gemeinderat eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 390.000 Euro beschlossen, damit die Maßnahme schon 2017 starten kann. Eigentlich waren Mittel für die Maßnahme erst im Haushalt 2018 eingestellt. Darüber hinaus hat der Gemeinderat beschlossen, den Planungs- und Bauleitungsauftrag an das Büro IFK Ingenieure in Mosbach zum geschätzten Kostenumfang von 45.000 Euro (im städtischen Haushalt) und 38.000 Euro (Eigenbetrieb Stadtentwässerung) zu vergeben.

Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder erläuterte kurz die Maßnahme und betonte, dass mit den Planungen und Vorarbeiten für die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten so früh wir möglich begonnen werden soll. Die Ausschreibung soll dann im Frühjahr 2018 erfolgen in der Hoffnung, dadurch noch relativ günstige Preise zu erzielen. Wenn alles gut läuft, sollen die Arbeiten noch vor dem Winter 2018 abgeschlossen sein.

Das Gebiet „Geisberg II“ schließt im Osten an das Neubaugebiet „Geisberg“ an. In der Erweiterungsfläche sollen nach der Entwurfsplanung 23 Grundstücke für Einfamilienhäuser entstehen, die durchschnittliche Bauplatzgröße liegt bei 450 Quadratmetern.

 
 
 
 
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