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Ehrung für Gabriela Gabel

Für 10-jährige Mitgliedschaft im Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau wurde die Ehrennadel des Gemeindetages Baden-Württemberg an Stadträtin Gabriela Gabel aus Obergimpern verliehen. Im Jahr 2006 rückte sie für den ausscheidenden Lutz Rockstuhl in die SPD-Fraktion des Gemeinderates nach. Sie ist Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt sowie im Verwaltungsrat der Kur- und Klinikverwaltung.

„Gabriela Gabel setzt sich charmant und zielstrebig durch“, lobte OB Hans Heribert Blättgen bei der Verleihung der Ehrenzeichen, „und sie ist viel in Obergimpern unterwegs und hier ehrenamtlich aktiv“. Denn die meiste ehrenamtliche Arbeit als Gemeinderat wird nicht in den Sitzungen geleistet, sondern außerhalb bei Terminen vor Ort: „Hier wird man angesprochen und um Hilfe gebeten“, so Blättgen.

„Ich engagiere mich gern in meiner Gemeinde und ich finde immer ein offenes Ohr bei der Verwaltung“, hob Gabriela Gabel hervor. Auch die Zusammenarbeit im Gemeinderat lobte sie als angenehm.


 Ehrung Gabriela Gabel INT
Gabriela Gabel erhielt von OB Blättgen die Ehrennadel des Gemeindetages Baden-Württemberg

 

Einbeziehungssatzung Treschklingen, Dorfstraße, Flst-Nr. 168: Zustimmung zum Entwurf und Offenlegungsbeschluss erteilt
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Entwurf für die Einbeziehungssatzung „Dorfstraße Treschklingen, Flst-Nr. 168“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Offenlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Durch das Verfahren soll die Bebauung einer Teilfläche des Gartens der Dorfstraße 33 als Ortsabrundung ermöglicht werden. Geplant ist hier der Bau eines Einfamilienhauses.


Einbeziehungssatzung Treschklingen, Kirchstraße, Flst-Nr. 127/1 und 127/2: Zustimmung zum Entwurf und Offenlegungsbeschluss erteilt
Einstimmig hat der Gemeinderat auch dem Entwurf für die Einbeziehungssatzung „Kirchstraße Treschklingen, Flst-Nr. 127/1 und 127/2“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Offenlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Wie in der Dorfstraße soll auch auf den Grundstücken der Kirchstraße auf einem bisherigen Gartengrundstück eine Bebauung als Ortsabrundung ermöglicht werden. Als Kopfbau der vorhandenen Reihenhausbebauung am Ende der Straße „Im Gutshof“ soll hier ein Doppelhaus errichtet werden. Zusammen mit den bereits bestehenden Gebäuden entsteht so wieder eine Art Hof, ähnlich dem ehemals hier vorhandenen Gutshof.

Der Sprecher der CDU lobte die beiden Einbeziehungssatzungen als gute Sache. Derzeit gäbe es in Treschklingen kein Angebot an Bauplätzen, daher sei es gut, wenn auf geeigneten privaten Grundstücken Bauplätze entstehen können.


Bebauungsplan „Buchäcker - 5. Änderung“ in Bonfeld: Aufstellungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Buchäcker – 5. Änderung“ in Bonfeld gefasst. Die Änderung soll im verkürzten Verfahren zur Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden.

Der Betreiber des Hotels im Gewerbegebiet „Buchäcker“ plant eine Erweiterung „Derzeit hat das Hotel 47 Zimmer und ist gut ausgelastet. In der Erweiterung sollen 47 Zimmer neu geschaffen werden“, so OB Blättgen. Zusätzlich soll in dem neuen Gebäude ein „Bikini-Art-Museum“ zur Geschichte der Bademoden von den Anfängen bis heute entstehen. Die Erweiterung des Hotels ist nach dem geltenden Bebauungsplan möglich, allerdings nicht die Einrichtung eines Museums. Daher ist eine Änderung des Textteils der Bebauungsplans erforderlich. In Bonfeld soll der „Prototyp“ für das Bikini-Art-Museum entstehen, das danach weltweit vermarktet werden soll.

„Wir freuen uns, dass der Hotelbetrieb gut läuft und das Hotel erweitert wird“, so der Sprecher der ÖDP. Im Museum sah er eine weitere Attraktion für Bad Rappenau.

Dem schloss sich der Sprecher der FW an, das Konzept passe zu Bad Rappenau: „Früher hat Benger-Ribana hier Bademode hergestellt, und mit dem Slogan `das Seebad fern vom Meer´ haben wir früher geworben.“


Feuerwehrangelegenheiten
Zustimmung erteilt
- zur Neufassung der Feuerwehrsatzung
- zur Kalkulation des Kostenersatzes für Einsätze der FFW und zum Erlass einer Kostensatzung für die Inanspruchnahme der FFW
- zur Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung
- sowie zu neuen Regelungen über die Zuschüsse zur Kameradschaftspflege
Einstimmig hat der Gemeinderat alle vier Feuerwehrthemen, die auf der Tagesordnung der Sitzung standen, beschlossen. Die Neufassung der Feuerwehrsatzung, die Kostensatzung für die Inanspruchnahme der Feuerwehr samt Kalkulation sowie die Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung wurden im Wortlaut im Mitteilungsblatt Bad Rappenau Nr. 48 vom 01.12.2016 veröffentlicht und können im Internet unter http://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen abgerufen werden

Die bisherige Feuerwehrsatzung stammte aus dem Jahr 1991 und wurde zuletzt 2007 geändert. Durch eine umfassende Änderung des Feuerwehrgesetzes im Jahr 2010 sowie durch Änderungen in den Strukturen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau war eine komplette Überarbeitung der Feuerwehrsatzung erforderlich geworden. Die nun vorliegende Satzung basiert auf dem Muster der Landesverbände und beinhaltet die örtlichen spezifischen Strukturen der derzeitigen Abteilungen. „Eine wichtige Änderung sind die Regelungen zur geplanten Fusion der Abteilungen Bonfeld, Fürfeld und Treschklingen zur neuen Abteilung Süd“, erläuterte der Leiter der Feuerwehr, Felix Mann, „die Bildung der Abteilung Süd kann dann ab 2017 angegangen werden.“

Weitere inhaltliche Änderungen sind der Wegfall der Stadtkapelle als Musikabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Als einzige Musikabteilung bleibt die Feuerwehrkapelle Heinsheim erhalten, für die Regelungen in die Feuerwehrsatzung aufgenommen wurden. Darüber hinaus ist die Sollstärke der einzelnen Einsatzabteilungen weggefallen. Die Mindestbeteiligung zur Beschlussfassung an der Hauptversammlung der Gesamtwehr wurde von der Hälfte auf ein Drittel der Mitglieder aller Abteilungen gesenkt. Auch die Bildung verschiedener Ausschüsse wurde neu geregelt.

In der Kostensatzung für die Inanspruchnahme der Feuerwehr wurden die Stundensätze neu berechnet und festgelegt, die z.B. bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen, Tieren oder Schiffen im Einzelfall vom Verursacher zu tragen sind. Auch für Brandsicherheitswachen wird ein Kostenersatz geltend gemacht.

Die Feuerwehrentschädigungssatzung regelt die Höhe der Entschädigung, die Feuerwehrangehörige z.B. für Einsätze, die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen oder den Sicherheitswachdienst erhalten.

Bei der Änderung der Regelung über die Zuschüsse zur Kameradschaftspflege geht es um einen pauschalen Zuschuss für die Jugendarbeit aller Abteilungen, der auf 1.000 Euro / Jahr festgelegt wurde.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat, warum beim Hochwasser im Juni das Auspumpen der Keller in den einzelnen Stadtteilen unterschiedlich gehandhabt wurde, verwies Felix Mann darauf, dass das Auspumpen von Kellern keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr sei, sondern eine freiwillige und kostenpflichtige Hilfeleistung. Eine solche Hilfeleistung könne aber nur dann erbracht werden, wenn man allen Pflichtaufgaben nachkommen kann. Beim Hochwasser im Juni wurde durch die Verwaltung nachträglich auf eine Kostenerstattung durch die Betroffenen verzichtet, diese Entscheidung könne aber die Feuerwehr vor Ort nicht treffen.

Für die geleistete Arbeit dankten alle Fraktionen den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

„Nach 25 Jahren waren die Änderungen notwendig“, fand der Sprecher der CDU. Mit den neuen Satzungen seien nun alle Vorgaben, auch für die Kalkulation der Stundensätze, auf einem aktuellen Stand erfüllt. Die zusätzlichen 1.000 Euro für die Jugendarbeit nannte er „richtig und wichtig“. Bei Hilfeleistungen durch die Feuerwehr wünschte er sich generell eine großzügige und einheitliche Regelung für alle Stadtteile.

„Wir stimmen ohne Einschränkungen zu“, betonte auch der Sprecher der FW. Die Anpassungen an viele neue Gegebenheiten bezeichnete er als notwendig. Gerade beim Hochwasser im Juni habe aber der Kostenersatz einigen Bürgern „etwas weh getan“, daher war es gut, in diesem Fall generell auf den Ersatz zu verzichten.

„Unser System der Freiwilligen Feuerwehr gilt ja weltweit in vielen Staaten als Vorbild“, so der Sprecher der ÖDP. Durch die Satzungen haben sich aus seiner Sicht keine wesentlichen Änderungen ergeben, es handele sich „quasi um einen neuen Anstrich“.


Krebsbachtalbahn Neckarbischofsheim–Hüffenhardt: Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung vom 05.11.2013, Zustimmung zur Bereitstellung von Planungskosten für 2017
Mit 20 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat beschlossen, den Anteil der Stadt Bad Rappenau an den Planungskosten für die beiden ersten Bahnübergangs-Maßnahmen in Höhe von rund 6.500 Euro im Haushalt 2017 bereit zu stellen, unter der Bedingung, dass der Landkreis Heilbronn ein Gutachten zum Fahrgastpotential für die Krebsbachtalbahn in Auftrag gibt. Der Verwaltungsausschuss des Landkreises Heilbronn hat dem Auftrag für ein Gutachten in seiner Sitzung am 28.11.2016 zugestimmt.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, von der Kündigungsoption in der Finanzierungsvereinbarung zunächst keinen Gebrauch zu machen. Die Kündigungsoption verlängert sich um 12 Monate bis zum 30.11.2017. Eine Kündigung kann frühestens mit Wirkung zum 31.12.2018 ausgesprochen werden.

OB Blättgen fasste den Sachverhalt kurz zusammen: 2013 wurde von den Kommunen an der Krebsbachtalbahn sowie dem Rhein-Neckar-Kreis, dem Landkreis Heilbronn und dem Neckar-Odenwald-Kreis mit der Erms-Neckar Bahn eine Finanzierungsvereinbarung über die Bezuschussung der Krebsbachtalbahn geschlossen. Der Anteil der Stadt Bad Rappenau für den Betrieb der Krebsbachtalbahn liegt bei 9.180 Euro jährlich.

Bereits bei Abschluss der Finanzierungsvereinbarung war klar, dass in Zukunft auch in die Sanierung von Bahnübergängen entlang der 17 Kilometer langen Strecke größere Beträge investiert werden müssen. Insgesamt 38 Bahnübergänge gibt es entlang der Strecke, für 14 von ihnen gibt es eine Maßnahmenliste zur Sanierung. Der Anteil der Stadt Bad Rappenau an den Sanierungskosten liegt nach aktualisierten Berechnungen bei 261.000 Euro. 2013 war man noch von einem Anteil von 140.000 Euro ausgegangen. Die ersten Planungskosten für die Sanierung in Höhe von 6.500 Euro fallen für die Stadt Bad Rappenau bereits 2017 an.

Unklar ist bislang, mit welchem Anteil sich das Land an den Sanierungskosten beteiligt, evtl. wird die Beteiligung des Landes von derzeit 50 % im kommenden Jahr auf 75 % der Gesamtkosten angehoben. In diesem Fall würde sich die Stadt Bad Rappenau mit ca. 200.000 Euro an der Sanierung der Bahnübergänge beteiligen müssen.

In der Finanzierungsvereinbarung war den Kommunen das Recht eingeräumt worden, eine Kündigung der Vereinbarung bis 30.11.2016 mit Wirkung zum 31.12.2018 zu erklären. In diesem Fall wären die Bahnübergänge nicht saniert und die Strecke stillgelegt worden.

„200.000 Euro, das ist sehr viel Geld für eine Bahn, die nur den Tourismus bedient“, befand OB Blättgen. Allerdings besteht aus Sicht der Landkreise die Möglichkeit, den Betrieb auch über das touristische Angebot hinaus auszuweiten. Für die Einführung eines Regelbetriebes für Schüler und Pendler verlangt das Land Baden-Württemberg allerdings ein Gutachten, das Aussagen zum möglichen Fahrgastpotenzial enthält. Die Kosten für dieses Gutachten belaufen sich auf ca. 100.000 Euro. Die drei beteiligten Landkreise haben mittlerweile beschlossen, die Kosten dafür zu übernehmen. „Ein solches Gutachten wäre eine gute Basis für eine Entscheidung. Über die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg ist hier auch das Land eingebunden“, so OB Blättgen weiter. Das Gutachten soll in einem Jahr vorliegen. Die Planungen für die Sanierung der Bahnübergänge muss allerdings aktuell vorangetrieben werden, was für die Stadt Bad Rappenau im Jahr 2017 Ausgaben in Höhe von 6.500 Euro bedeutet.

Einige Gemeinderäte zeigten sich skeptisch in Bezug auf den Nutzen eines Gutachtens. OB Blättgen macht deutlich, dass die Kommunen auch dann aussteigen können, wenn das Gutachten zu einem positiven Ergebnis kommt, und dass der Bahnbetrieb nur aufrechterhalten wird, wenn alle beteiligten Kommunen weiterhin dabei bleiben.

Kritisch sah der Sprecher der CDU sowohl die hohen Ausgaben für die Sanierung der Bahnübergänge als auch die Kosten für das Gutachten: „Auch dieses Geld stammt letztlich vom Steuerzahler, mit dem Gutachten schiebt man die Entscheidung nur um ein Jahr hinaus.“ Er zeigte sich überzeugt davon, dass das Gutachten nicht zu einem positiven Ergebnis kommen könne. Den hohen Kosten für den Betrieb und die Sanierung der Strecke stünden nicht genügend Nutzer entgegen. Die Ziele der Anwohner lägen auch eher in Heilbronn oder Mosbach. Darüber hinaus gebe es keine auch großen Gewerbebetriebe, die von einem Schienenanschluss profitieren würden. „Das Geld wäre besser ausgegeben für eine Busanbindung nach Bad Rappenau oder Babstadt.“ Er könne sich gut vorstellen, die Strecke ab 2019 stillzulegen, aber die Bahn nicht zu entwidmen.

Der Sprecher der SPD konnte diesen Bedenken zwar grundsätzlich zustimmen, dennoch sprach sich die SPD-Fraktion dafür aus, zunächst die Ergebnisse des Gutachtens abzuwarten und die im Jahr 2017 für die Sanierung der Bahnübergänge erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Dieser Haltung schloss sich auch der Sprecher der FW an.

„Wenn die Landkreise das Geld setzen wollen, sollten wir uns dem nicht entgegen stellen“, befand auch der Sprecher der GAL. Er könne sich für die Strecke durchaus eine Nachfrage vorstellen, zum Beispiel auch Schülerverkehr. Sobald eine Strecke stillgelegt sei, werde sie in der Regel auch entwidmet, warnte er.

Für die Fortsetzung des Vertrags sprach sich auch der Sprecher der ÖDP aus. Schließlich habe man der Finanzierungsvereinbarung vor 3 Jahren zugestimmt, auch das Land und die Landkreise seien am Erhalt der Strecke interessiert. Zudem steige die Zahl der Schüler, die nach Neckarbischofsheim fahren, diese würden ebenfalls von einem Regelbetrieb auf der Strecke profitieren. Gleichzeitig sah er auch bei einer Stilllegung der Strecke Kosten für den Rückbau auf die Kommunen zukommen.


Neuregelung der Umsatzbesteuerung durch § 2 b UStG: Zustimmung zur Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) für die Stadt Bad Rappenau sowie für die Jagdgenossenschaft Bad Rappenau abzugeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, alle Zahlungsvorgänge hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht zu prüfen.

OB Blättgen machte deutlich, dass sich durch die Einführung des § 2 b UStG, der zum 01.01.2017 in Kraft tritt, die Regelungen zur Umsatzsteuer u.a. für Kommunen grundlegend ändern. Durch die neue Gesetzeslage wird die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen erheblich ausgeweitet, so dass alle Einnahmen daraufhin überprüft werden müssen. In § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG wurde eine Übergangsregelung geschaffen, nach der Kommunen die bisherige Rechtslage bis längstens 31.12.2020 anwenden dürfen. Dies bedarf einer ausdrücklichen Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt bis spätestens 31.12.2016.

Der Sprecher der ÖDP zeigte sich unzufrieden mit der Gesetzesänderung, die für die Bürger zu Mehrkosten führt, wenn die Kommunen nun auf bestimmte Leistungen eine Umsatzsteuer erheben müssen. Andererseits könne man nach dem neuen System bei Großinvestitionen wie dem Mensabau auch Vorsteuerabzug geltend machen.


Waldwirtschaft: Zustimmung zum Wechsel von der Durchschnittsbesteuerung zur Regelbesteuerung
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Wechsel von der Durchschnittsbesteuerung zur Regelbesteuerung beim städtischen Forstbetrieb gemäß § 24 Abs. 4 UStG zum 01.01.2017 zugestimmt.

Stadtkämmerin Tanja Schulz stellte den Sachverhalt kurz vor. Derzeit unterliegt der Forstbetrieb der Stadt Bad Rappenau der Durchschnittsbesteuerung mit einem pauschalen Steuersatz von 5,5 %. Bis jetzt war diese Besteuerung für Bad Rappenau deutlich günstiger als ein Umstieg auf den Regelsteuersatz in Höhe von 19 %. Allerdings wurde 2016 erstmals der Forstverwaltungskostenbeitrag mit Mehrwertsteuer belegt, dadurch fielen für die Stadt Bad Rappenau Mehrausgaben in Höhe von 4.200 Euro an. Daraufhin wurde von der Kämmerei nochmals geprüft, ob ein Wechsel zur Regelbesteuerung sinnvoll ist. Es wurde festgestellt, dass ein Umstieg nun einen Kostenvorteil bringt. Der Mehraufwand durch den Wechsel zur Regelbesteuerung ist überschaubar. Daher soll der Wechsel zum 01.01.2017 vorgenommen werden. Die Option ist für fünf Jahre bindend, anschließend wäre eine Rückkehr zur Durchschnittsbesteuerung möglich.


Beteiligungsbericht für das Jahr 2015 vorgestellt
Vom Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau hat der Gemeinderat Kenntnis genommen. Zur Erstellung des Beteiligungsberichts sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet. Er enthält Informationen über alle Unternehmen in Privatrechtsform, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt ist. Hierzu gehören die Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH, die Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH, die Schwärzbergklinik GmbH, die Salinenklinik AG und die Kurklinik Bad Rappenau GmbH.

Darüber hinaus enthält der Bericht u.a. Informationen über die Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an Zweckverbänden. Neben dem Zweckverband „Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“ ist Bad Rappenau an verschiedenen Abwasser- bzw. Hochwasserschutz-Zweckverbänden und der vhs Unterland beteiligt.

Der Beteiligungsbericht 2015 liegt in der Zeit vom 05.12. bis 13.12.2016 im Rathaus, Kirchplatz 4, I. OG, Zimmer 127, öffentlich aus und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. Der komplette Beteiligungsbericht 2015 kann auch unter folgenden Link heruntergeladen werden: http://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/finanzen

 

 
 
 
 
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