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Vorhabenbezogene Bebauungspläne „Hotel und Wohnanlage Salinencarré“ und „Wohnen am Park“ im Kurgebiet – Zustimmung zu den jeweiligen Durchführungsverträgen und städtebaulichen Verträgen – Satzungsbeschlüsse gefasst

Für die beiden großen Bauprojekte in der Salinenstraße wurden in dieser Sitzung die grundlegenden Beschlüsse gefasst.

Dem Durchführungsvertrag und dem städtebaulichen Vertrag für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hotel und Wohnanlage Salinencarré“ stimmten 26 Gemeinderäte zu, 3 stimmten dagegen. Beim Satzungsbeschluss gab es 26 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen.

Dem Durchführungsvertrag und dem städtebaulichen Vertrag für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen am Park“ stimmten 25 Gemeinderäte zu, 4 enthielten sich. Beim Satzungsbeschluss gab es 25 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme und 3 Enthaltungen.

Über die zu schließenden Verträge informierte Oberbürgermeister Hans Heribert Blättgen den Gemeinderat. Für die einzelnen Bauprojekte gibt es verschiedene Gesellschaften der Firmengruppe Kruck aus Heilbronn als Vorhabenträger und damit als Vertragspartner. Diese verpflichten sich unter anderem zur Errichtung eines Hotels mit mindestens 85 Zimmern (geplant sind derzeit 114 Zimmer) und zur Einbeziehung der historischen Villa Botsch in das zu errichtende Gebäude. Ebenso verpflichten sie sich zur Errichtung eines Wohngebäudes für betreutes Wohnen mit mindestens 40 Wohneinheiten sowie zur Errichtung von fünf Wohngebäuden mit 60 Wohneinheiten im „Salinencarré“ sowie von drei Wohngebäuden mit 24 Wohneinheiten im „Wohnen am Park“ gemäß den vorliegenden Planungen.

Mit dem Bau der Wohngebäude und der betreuten Wohnanlage „Salinencarré“ darf nicht vor dem Baubeginn der Hotelanlage begonnen werden. Ein Betreibervertrag für das Hotel muss ebenfalls vor dem Baubeginn vorgelegt werden, eine Umwandlung in ein Wohngebäude innerhalb der ersten 15 Jahren nach der Eröffnung ist nur dann zulässig, wenn trotz intensiven Bemühens kein Betreiber gefunden werden könnte. Das Hotel soll bis spätestens Ende 2018 eröffnungsfertig hergestellt sein. Mehrere große Hotelbetreiber hätten schon Interesse am neuen Bad Rappenauer Hotel gezeigt, so OB Blättgen.

Über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung informierte der Planer Prof. Dr. Ing. Michael Koch den Gemeinderat. Von privater Seite waren während der Offenlegungszeit keine Anregungen oder Bedenken zu den beiden Bebauungsplanentwürfen eingegangen. Die Anregungen von Trägern öffentlicher Belange konnten im Wesentlichen eingearbeitet werden. Sie haben keine Änderungen der Pläne zur Folge und betreffen in erster Linie den Arten- und Denkmalschutz. Zur Durchführung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Landratsamt Heilbronn geschlossen.

„Das ist ein zukunftsweisendes Projekt für Bad Rappenau“, so der Sprecher der CDU. Ein Teil der Gebäude sei schon seit Jahren leer gestanden. Ohne dieses Projekt könne sich auch die Kur nicht weiter entwickeln. Er zeigte sich erfreut, dass in der Diskussion auch Wünsche bezüglich der Verkehrsführung berücksichtigt werden konnten. Weniger zufrieden sei die Fraktion allerdings mit der Klausel, die eine Umwandlung des Hotels in Wohnungen in den ersten 15 Jahren nach der Fertigstellung ermöglicht, sofern kein Betreiber gefunden werden kann.

„Nun biegen wir auf die Zielgerade für dieses Projekt ein“, freute sich der Sprecher der SPD. Gemeinsam mit dem Projektentwickler habe man nun eine Version gefunden, die allen Seiten gerecht werde. Die Verträge seien ein fairer Ausgleich der Interessen. Zugleich sei der Projektstart ein Signal für den weiteren Umbau der Kur. „Hoffen wir auf einen Schub für die weitere Entwicklung.“

Zum Hotelprojekt kam von der GAL mehrheitliche Zustimmung, betonte ihr Sprecher. Man fürchte allerdings, dass sich das Hotel nicht rechnen könne und die Stadt in diesem Fall einen „zu hohen Preis“ für das Projekt zahle. Allerdings sprach sich die GAL gegen das Projekt „Wohnen am Park“ aus, das nach Meinung einer GAL-Sprecherin „über das Ziel hinausschießt und für das zu viel Grün geopfert wird“.

„Diese Lösung ist gut“, befand dagegen der Sprecher der FW. Den Einwänden der GAL hielt er entgegen, dass die Flächen, an denen nun eine Bebauung vorgesehen sei, früher auch bebaut waren. Zur möglichen Umwandlung des Hotels in den ersten 15 Jahren merkte er an, dass niemand sie aufhalten könne, wenn sich das Hotel nicht rechnen würde.

Der Sprecher der ÖDP erinnerte daran, dass das Hotelgutachten vor vier Jahren in Auftrag gegeben wurde und in dieser Zeit viele Diskussionen und Gespräche geführt wurden. Nun sei aus dem Hotel „ein Projekt mit Investitionen von rund 50 Mio. Euro geworden“. Vor zwei Jahren habe die Firma Kruck und Partner das Projekt übernommen, Vieles wurde optimiert und viele Anregungen aufgenommen. „Wir sehen dem Baubeginn positiv entgegen“, so der Sprecher der ÖDP.

„Hier und heute fällt der Startschuss für ein Wunschprojekt, das wir seit Jahren verfolgen und in das wir viel Arbeit gesteckt haben. Nun haben wir in kürzester Zeit mehrere Schritte gemacht“, fasste OB Blättgen die Beschlüsse des Abends zusammen.


Bebauungsplan „Nahverkehrszentrum Stadtmitte – 1. Änderung“ Bad Rappenau – erneuter Offenlegungsbeschluss gefasst

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Nahverkehrszentrum Stadtmitte – 1. Änderung“ Bad Rappenau nochmals öffentlich auszulegen. Es wurden geringfügige Ergänzungen vorgenommen.


Neugestaltung der Treschklinger Straße in Bonfeld – Auftrag vergeben

Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, der Firma Demirbas aus Haßmersheim den Auftrag für die Neugestaltung und den Kanalumbau der Treschklinger Straße zu erteilen. Diese hatte mit 737.672 Euro das günstigste von insgesamt 5 verwertbaren Angeboten abgegeben.
Damit v.a. die Zufahrt zum Friedhof immer gewährleistet ist, erfolgen die Bauarbeiten in Abschnitten. Der Baubeginn ist für Mitte November vorgesehen.


Wirtschaftsweg „Krappenbuckel“ und Geh- und Radweg in Grombach – Auftrag vergeben

Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, die Arbeiten für den Bau des Geh- und Radweges sowie des Wirtschaftsweges „Krappenbuckel“ an die Firma Klaus Reimold aus Gemmingen zu vergeben. Diese hatte mit 288.748 Euro das günstigste von fünf Angeboten abgegeben. Die Bahn übernimmt die Kosten für den Wegeumbau als Ausgleich für die Schließung eines Bahnüberganges vor einigen Jahren, wo ein Feldweg die Schienen gekreuzt hatte.


Prüfung der Bauausgaben in den Jahren 2009 – 2013 durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) – Kenntnisnahme

Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Ergebnis der GPA Prüfung der Bauausgaben in den Jahren 2009 - 2013. Zu den Feststellungen der GPA muss die Verwaltung innerhalb von 6 Monaten Stellung nehmen.


Energiebeschaffungen für die städtischen Abnahmestellen in den Jahren 2015 – 2016 – Ergebnisse der Bündelausschreibung mitgeteilt

Im Januar hatte der Gemeinderat beschlossen, sich an der Bündelausschreibung Strom der GT service GmbH zu beteiligen. Für die Abnahmestelle Rathaus beteiligte man sich an der Ausschreibung für Ökostrom mit Neuanlagenquote. Die Ergebnisse der Ausschreibung sind bindend und wurden nun dem Gemeinderat mitgeteilt.

Die jährlichen Stromkosten für alle städtischen Abnahmestellen belaufen sich auf insgesamt 707.000 Euro brutto. Der höchste Stromverbrauch (42%) entfällt dabei auf die Straßenbeleuchtung, knapp 30 % fallen für die Abwasserbeseitigung an. Der Rest verteilt sich auf die sonstigen Abnahmestellen. Die Mehrkosten für die Abnahme von Ökostrom für das Rathaus belaufen sich auf rund 2.600 Euro im Jahr, bei Gesamtkosten von 28.700 Euro für den Stromverbrauch im Rathaus.


Kostenrechnende Einrichtungen – Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes

Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, den kalkulatorischen Zinssatz für Vermögenswerte der Stadt Bad Rappenau von 6% auf 5 % rückwirkend zum 1.1.2013 zu senken. Der kalkulatorische Zinssatz fließt unter anderem in die Berechnung von Gebühren für öffentliche Einrichtungen ein.
 

 
 
 
 
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