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Weihnachtsbeleuchtung 2018
Mit 20 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat beschlossen, die Weihnachtsbeleuchtung für 2018 wie folgt durchzuführen: Die 2017 gekauften Leuchtartikel sollen wie im Vorjahr montiert werden. Für die Montage einschließlich Nebenleistungen wie Service und Einlagerung für die Kaufartikel fallen Kosten in Höhe von rund 5.000 Euro brutto an. Darüber hinaus sollen die Gebäude „Bahnhof“ und „Kirche“ in warmen Farben illuminiert werden. Die Kosten für die Gerätemiete, Montage, Zubehör, Hilfsmittel und Transport für die Mietartikel betragen rund 7.300 Euro brutto.

OB Frei teilte mit, dass die Weihnachtsbeleuchtung, die 2017 für Bäume, Laternen und die Fußgängerbrücke gekauft wurde, wie im Vorjahr wieder angebracht werden soll. Die Weihnachtsbeleuchtung soll vom 01.12.2018 – 06.01.2019 in Betrieb sein. Wie im Vorjahr wird die Firma Reunion Events die Beleuchtung montieren, die Kosten dafür belaufen sich einschließlich der Nebenleistungen wie Service und Einlagerung auf 5.000 Euro brutto. Eine Montage und Kontrolle durch die Mitarbeiter des Bauhofs ist aus personellen Gründen nicht möglich.

Darüber hinaus wurden 2017 das Rathaus, die ev. Stadtkirche, das Modehaus Bauer, das Bahnhofsgebäude sowie das Stadtcarré mit einer angemieteten Anlage illuminiert. Die Kosten dafür liegen laut Angebot bei rund 17.700 Euro brutto. Nach einer kurzen Diskussion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, in diesem Jahr aus Kostengründen nur die Stadtkirche und den Bahnhof in warmen Farben zu illuminieren.

Weihnachtsbeleuchtung

Präsentation zum Thema „Elektromobilität in Bad Rappenau“
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von den Überlegungen zum Thema „Elektromobilität in Bad Rappenau“ In der Gemeinderatssitzung am 01.03.2018 hatte die SPD-Fraktion einen Antrag zur Unterstützung der E-Mobilität in Bad Rappenau gestellt. Dabei ging es um die Schaffung einer öffentlichen Lade-Infrastruktur, um die Förderung von privater Lade-Infrastruktur sowie um die Nutzung von E-Mobilität im städtischen Fuhrpark.

OB Sebastian Frei machte deutlich, dass sowohl er selbst wie auch die Mitarbeiter der Verwaltung von den E-Fahrzeugen im städtischen Fuhrpark angetan sind. Von der Verwaltung wird derzeit ein Audi etron-Hybrid genutzt. Außerdem wurden im Bauhof Piaggio-Fahrzeuge mit E-Motoren getestet, die allerdings in der Anschaffung teurer sind als diejenigen mit Moped-Motoren.

Die Anfrage der SPD zielte auch auf die Schaffung von Ladestationen in Privathäusern ab. Da hier die Nachrüstung von Drehstromanschlüssen zumindest in Mehrfamilienhäusern schwierig ist, wünschte sich die SPD eine Prüfung, ob beim Neubau von Mehrfamilienhäusern solche Drehstromanschlüsse baurechtlich vorgeschrieben werden können. Momentan ist dies rechtlich noch nicht möglich. Die Landesbauordnung soll aber aktualisiert werden, so dass entsprechende Vorgaben künftig möglich sein sollen.

Zum Ausbau einer öffentlichen Lade-Infrastruktur sowohl für Kfz als auch für Fahrräder möchte die Stadt Bad Rappenau auch als Tourismusstandort beitragen, betonte OB Frei. Während Autofahrer für das Laden ihrer Fahrzeuge zahlen müssen, sollen E-Bikes an den Ladestationen kostenfrei aufgeladen werden können:

Wie eine solche Lade-Infrastruktur in der Kurstadt aussehen könnte, darüber informierte Michael Meyle von der Süwag-Tochter Syna den Gemeinderat. Seit 2010 steigen die Zulassungszahlen für E-Autos in Deutschland deutlich, sind aber mit gut 25.000 Fahrzeugen im Jahr 2017 noch sehr niedrig. Seit 2012 wird auch die Lade-Infrastruktur in Deutschland verstärkt ausgebaut, so dass man aktuell rund 12.500 Ladestationen deutschlandweit findet, dabei kommen allerdings keine einheitlichen Ladestecker zum Einsatz. Am weitesten verbreitet ist der „Typ 2“- Stecker gefolgt vom Schuko-System. Diese machen zusammen rund 84 % der Lade-Infrastruktur aus. Die restlichen 26% verteilen sich auf verschiedene andere Arten von Ladesteckern. Auch was die Leistung der Ladestecker (und damit die Dauer des Ladevorgangs) angeht, unterscheiden sich die Systeme. So sind nur 11 % Schnell-Ladestationen, an immerhin 55 % ist ein beschleunigtes Laden möglich, während man an gut 1/3 der Lademöglichkeiten nur langsam laden kann.

Lange Ladezeiten ergeben sich beim Laden mit 230V, 16A Wechselstrom und einem 1-phasigen Stecker, so dass sich dies in erster Linie für das Laden zuhause oder z.B. am Arbeitsplatz anbietet. Deutlich schneller geht es mit 400V, 32 A Wechselstrom und einem 3-phasigen Stecker, was sich für Ladestationen z.B. in Parkhäusern anbietet. Schnellladestationen mit 400V, 120 A Gleichstrom und einem ebenfalls 3-phasigen Stecker sind für den öffentlichen Raum wie Tankstellen, Rastplätze oder (Kunden-)Parkplätze geeignet. Hier lässt sich eine 20kWh-Batterie innerhalb von ca. 30 Minuten aufladen. 

Für den Betrieb der Ladesäulen ist eine umfassende Infrastruktur erforderlich, die u.a. die Anbindung an ein IT-System, eine Hotline für die Nutzer, ein Freischaltungsmanagement für die öffentlichen Ladepunkte, sowie eine Information über die Lage der Ladepunkte (und ob dieser gerade frei sind). Dabei bietet die Syna sowohl das Laden für registrierte Nutzer (mit Anmeldung und monatlicher Grundgebühr), wie auch die „spontane Nutzung“ und Zahlung mit Karte an. 

Die Kosten zu denen die Syna die entsprechenden Ladestation anbietet, schwanken zwischen ca. 9.000 Euro für die Schnellladestationen mit Wechselstrom und ca. 40.000 Euro für die Schnellladestationen mit Gleichstrom. Die Betriebsführung kostet rund 910 Euro / Jahr. E-Bike-Lademöglichkeiten werden von der Syna ab 1.150 Euro (netto) angeboten.

Als geeignete Standorte für „Normalladesäulen“ schlug Michael Meyle den Parkplatz hinter dem Rathaus, den Parkplatz in der Bahnhofstraße, der Kurhausparkplatz sowie den Parkplatz Ecke Waldstraße / Salinenstraße vor. Die einzelnen Standorte für die Ladestationen sollen im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2019 festgelegt werden. Entsprechende Mittel sollen im Haushalt bereitgestellt werden.

Stadtwald Bad Rappenau: Zustimmung zum Betriebsplan 2019
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Betriebsplan für den Stadtwald Bad Rappenau für das Forstwirtschaftsjahr 2019 zugestimmt. Er geht von einem Überschuss in Höhe von 48.800 Euro aus.

Forstamtsleiter Martin Rüter erläuterte die Planungen für 2019 und gab einen kurzen Rückblick auf das Waldjahr 2018, das in Bad Rappenau bisher wieder erfolgreich verlaufen ist. Hohe und häufige Niederschläge im Winter 2017/18 waren von Vorteil für den Wald, aber von Nachteil für die Holzerntearbeiten, daher war die Holzerntesaison in diesem Jahr ungewöhnlich lang. Sorgen bereiteten den Forstleuten auch mehrere Winterstürme und vor allem der trockene und warme Sommer, der die Borkenkäfergefahr enorm erhöht hat. Auch Fichte und Buche leiden unter dem trockenen Klima. Das Eschentriebsterben schreitet weiter voran, und der Eichen-Prozessionsspinner vermehrt sich spürbar.

Aufgrund der guten Baukonjunktur sind Absatzmöglichkeiten für Nadelstammholz sehr gut. Auch Buche verkauft sich gut, v.a. ins Ausland, die Nachfrage nach Eiche ist weiterhin enorm, auch hier wird viel ins Ausland (Frankreich, Österreich und Asien) verkauft.

Der Betriebsplan für 2019 sieht einen Überschuss in Höhe rund 48.800 Euro vor. Die geplanten Gesamteinnahmen für das Jahr 2019 belaufen sich auf 207.000 Euro fast ausschließlich aus Holzerlösen. Die Gesamtausgaben sind mit 158.200 Euro kalkuliert. Ein Holzeinschlag von insgesamt 3.790 Festmetern ist geplant, der Großteil davon ist Laubholz. Außerdem sollen wieder rund 1.120 Festmeter Brennholz geerntet werden. 

Beim Forsteinrichtungswerk, dem 10-jährigen Bewirtschaftungsplan für den Wald, der von 2012 bis 2021 gilt, hat man inzwischen 67 % Gesamtnutzung erreicht, nur 5 % waren „zufällige Nutzung“ durch Sturm o.ä.

Nach Jahren der Unsicherheit ist der Rechtsstreit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt mittlerweile vom Bundesgerichtshof zugunsten des Landes entschieden. Dennoch wird es zum 01.01.2020 zu einer Forstneuorganisation im Land kommen. Das Landratsamt wird den kommunalen Waldeigentümern aber weiterhin „forstliche Betreuungsleistungen und den Holzverkauf“ uneingeschränkt anbieten, so Rüter – zu kostendeckenden Entgelten. Insgesamt könnte nach der Forstreform „weitgehend alles beim Alten bleiben“.

Auch Revierförster Claus Schall machte deutlich, dass man sich in Zukunft auf eine Klimaveränderung mit einem verregneten Winter und heißen Sommern einstellen muss. Dieses Jahr wurde im Stadtwald schon mit dem Holzeinschlag begonnen, die erste Flächenlos- und Polterholzversteigerung fand Ende Oktober in Bonfeld statt. Der regionale Holzverkauf ist aus Sicht von Revierförster Schall sehr wichtig. Ein Höhepunkt im abgelaufenen Waldjahr war aus seiner Sicht die gemeinsame Aktion mit dem Waldnetzwerk und Audi-Azubis, die die „Dachsbauhütte“ wieder aufgebaut haben.

Alle Fraktionen des Gemeinderates lobten die Arbeit der Forstleute und dankten ihnen für ihren Einsatz und ihr verantwortungsvolles Verhalten zugunsten des Bad Rappenauer Stadtwaldes. Der Rappenauer Wald weist nicht nur positive wirtschaftliche Zahlen auf, sondern ist und auch wichtig für Erholung und Freizeit, sein Wert gehe weit über den Holzwert hinaus.

Neubau Kindertagesstätte Kandel: Zustimmung zur Auftragsvergabe
Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, den Auftrag für die Erd-, Entwässerungs-, Beton- und Maurerarbeiten für die Kindertagesstätte Kandel an die Firma Gomer Bau aus Eppingen zu vergeben. Diese hatte mit 653.830 Euro das günstigste von insgesamt 7 Angeboten abgegeben. Die Kostenberechnung lag bei 583.235 Euro. Der Baustart soll am 26.11.2018 erfolgen.

 

Straßenbeleuchtung: Zustimmung zum Abschluss eines Betriebsführungsvertrags mit der Süwag AG
Mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat dem Abschluss eines Betriebsführungsvertrags für die Straßenbeleuchtung in Bad Rappenau mit der Süwag AG als „Rundum-Sorglos-Paket“ für die Zeit vom 01.10.2019 bis 31.12.2038 zugestimmt.

Insgesamt stehen im Stadtgebiet 102 Verteiler / Schaltstellen und 3.708 Straßenlampen, 2.348 im ehemaligen Süwag-Gebiet und 1.360 im ehemaligen EnBW-Gebiet. Für diese bestehen bisher eigenständige Straßenbeleuchtungsverträge mit der EnBW und der Süwag, die beide zum 31.12.2018 auslaufen. Die Straßenbeleuchtung im ehemaligen EnBW-Gebiet (Babstadt, Grombach, Heinsheim, Obergimpern, Treschklingen, Wollenberg und Zimmerhof) ist nach Auslaufen des Konzessionsvertrages 2012 komplett ins Eigentum der Stadt übergegangen. Im ehemaligen Süwag-Gebiet (Bad Rappenau, Bonfeld, Fürfeld) ist das Straßenbeleuchtungsnetz (Netz, Schaltstellen, Masten) nach wie vor im Eigentum der Süwag. Lediglich die Lampenköpfe gehören der Stadt.

Für den weiteren Betrieb der Straßenbeleuchtung in Bad Rappenau gibt es nach dem Auslaufen der Verträge drei Alternativen: 

Den Kauf des Straßenbeleuchtungsnetzes von der Süwag
Der Wert der Straßenbeleuchtung (ohne Lampenköpfe) im ehemaligen Süwag-Gebiet beläuft sich zum 31.12.2018 auf brutto 620.990 Euro, zzgl. 9.000 Euro für den Austausch der Schließzylinder an den Schaltstellen. Im Anschluss müsste der Betrieb der Straßenbeleuchtung öffentlich ausgeschrieben werden. Allerdings fehlt momentan noch eine Datengrundlage für eine Ausschreibung. 

Abschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages mit der Süwag in der Variante „Mindestpaket“ oder in der Variante „Rundum-Sorglos-Paket“. Bei beiden Varianten würde zum Ende der Laufzeit 2038 das Eigentum an der Straßenbeleuchtung an die Stadt übergehen. Beide Varianten sehen ein Sonderkündigungsrecht alle 4 Jahre vor. Die beiden Varianten stellte Michael Meyle von der Süwag-Tochter Syna dem Gemeinderat vor. Zum „Mindestpaket“ gehören demnach  die Wartung und Instandhaltung der Schaltstellen, das Störungsmanagement sowie die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung. Die Leuchtmittel müssten weiterhin durch die Stadt unterhalten werden. Am Ende der Vertragslaufzeit müsste die Stadt das Netz zum dann gültigen Restwert (ca. 166.000 Euro) erwerben. Die jährlichen Kosten für das „Mindestpaket“ liegen bei 49.100 Euro.

Bei der „Rundum-sorglos-Variante“ sind zusätzlich folgende Leistungen enthalten: die vorgeschriebene Prüfung der Leuchten sowie die Wartung der Leuchten (ohne LED), die Störungsbehebung innerhalb von 5 Tagen, die Instandsetzung des Netzes und der Austausch defekter Komponenten sowie eine Dokumentation der Leuchten. Die jährlichen Kosten betragen 112.200 Euro, am Ende der Vertragslaufzeit geht die Straßenbeleuchtung ebenfalls ins Eigentum der Stadt über, es ist aber kein Restkaufpreis zu zahlen.

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Variante „Rundum-Sorglos-Paket“ eine wirtschaftliche Lösung, die zusätzliche Vorteile bietet, wie hohe Qualität durch regelmäßige Wartung, kein Abstimmungsaufwand zwischen Leuchten- und Netzbetreiber, keine Kaufpreiszahlung am Ende der Vertragslaufzeit sowie die personelle Entlastung für das Tiefbauamt.

Zahlreiche Fragen des Gemeinderates zielten vor allem auf die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED ab. Da der Vertrag keine Wartung von LED-Leuchten vorsieht (die wartungsarm sind), würden die Kosten entsprechend günstiger, die Dokumentation der LED-Leuchten sowie ggfs. deren Reparatur ist aber von der „Rundum-sorglos-Variante“ abgedeckt. Auch das Thema Ausschreibung der Leistungen wurde diskutiert. Um die Betriebsführung für die Straßenbeleuchtung ausschreiben zu können, müsste die Stadt die Straßenbeleuchtung aber zunächst komplett erwerben und entflechten, was im Vorfeld mit hohen Kosten verbunden wäre. 

 
 
 
 
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