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Einführung des digitalen Sitzungsdienstes zur neuen Legislaturperiode des Gemeinderates beschlossen
Mit 16 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat die Einführung des digitalen Sitzungsdienstes für Mandatsträger beschlossen. Die Umsetzung soll zur neuen Legislaturperiode nach der Kommunalwahl im Mai 2019 erfolgen.

Geplant ist, im Frühjahr 2019 für alle Gemeinderäte und Amtsleiter iPads anzuschaffen und die neugewählten Gemeinderäte noch vor der Sommerpause 2019 in der Anwendung zu schulen. Die erste „digitale Sitzung“ soll dann im September 2019 stattfinden. Bis Ende 2019 ist eine Übergangszeit vorgesehen, in der die Sitzungsunterlagen auch noch in Papierform verschickt werden. Ab 2020 sollen die Sitzungen dann papierlos stattfinden. Zum Einsatz kommt dabei neben dem digitalen Ratsinformationssystem „Session“ und „SessionNet“  die App „Mandatos“.

Die iPads werden den Gemeinderäten während ihrer Amtszeit zur Nutzung überlassen und erhalten auch eine UMTS/LTE-Anbindung, um mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Verwaltung und Support erfolgen über die EDV-Abteilung der Stadt Bad Rappenau. Das Installieren privater Programme soll zunächst ausgeschlossen werden, auch um Datensicherheit und –schutz gewährleisten zu können.

Bei der Gegenüberstellung der Kosten ergibt sich folgendes Bild: Während der Papierversand der Sitzungsunterlagen in 5 Jahren insgesamt ca. 73.000 Euro kostet, wird der digitale Sitzungsdienst in diesem Zeitraum ca. 135.000 Euro kosten. Der Betreuungsaufwand, der bei der EDV-Abteilung entsteht, lässt sich derzeit noch nicht beziffern. Andererseits wird durch die Einstellung des Papierversandes die Geschäftsstelle des Gemeinderates entlastet.

„Sollen wir den Schritt hin zur Digitalisierung tun“, fasste Oberbürgermeister Sebastian Frei den Sachverhalt zusammen. „Angesichts des technischen Fortschritts scheint nun der richtige Zeitpunkt dafür zu sein, dabei sind die Kosten nicht das maßgebliche Kriterium.“ Die Erfahrung aus anderen Städten zeige, dass die Umstellung nach einer kurzen Anlaufzeit problemlos funktioniert hat.

„Es ist schwer, neue Kandidaten für die Gemeinderatswahl zu finden. Schließen wir mit diesem Schritt nicht von vornherein Kandidaten aus“, sorgte sich der Sprecher der FW-Fraktion. Die Sprecherin der SPD sah dies anders: Das digitale Angebot könne auch attraktiv auf potentielle Kandidaten wirken.

Zustimmung zur Einführung des digitalen Sitzungsdienstes signalisierte der Sprecher der CDU „Wir müssen mit der Zeit gehen, gerade als Große Kreisstadt.“

Auch der Sprecher der SPD, die die Einführung eines digitalen Sitzungsdienstes beantragt hatte, äußerte sich positiv. Er zeigte sich überzeugt, dass das digitale Angebot die Ratsarbeit wesentlich vereinfache und zudem große Mengen an Papier eingespart werden können. Durch den Verzicht auf einen Mobilfunkvertrag für die iPads ließen sich die Gesamtkosten auch deutlich reduzieren.

Uneinheitlich war die Haltung der GAL-Fraktion zu diesem Thema. Kritisch sah die Fraktion vor allem die Neuanschaffung der iPads im Zusammenhang mit der Einführung des digitalen Sitzungsdienstes. „Wir wollen die digitale Ratsarbeit, aber das wäre für uns auch denkbar mit dem eigenen Gerät, das jeder schon zuhause hat.“

Kritisch äußerte sich der Sprecher der ÖDP. Schon heute könne jeder, der dies wolle, das Ratsinformationssystem nutzen und auf Papier verzichten. Alle digitalen Möglichkeiten seien schon beim aktuellen Programm geboten, daher sah die ÖDP im neuen Programm keinen zusätzlichen Nutzen. Gleichzeitig verwies der ÖDP-Sprecher auf die „verheerende Öko-Bilanz von Tablets und Notebooks“.

Auch der Sprecher der FW-Fraktion zeigte sich zurückhaltend gegenüber der Einführung des digitalen Sitzungsdienstes, wenn auch aus anderem Grund. „Acht Sitzungen vor Beginn der neuen Legislaturperiode müssten wir diese Entscheidung nicht treffen. Das sollte der neue Gemeinderat tun.“


Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Bad Rappenau; Sitzverteilung auf die einzelnen Wohnbezirke angepasst
Einstimmig hat der Gemeinderat die Änderung der Hauptsatzung der großen Kreisstadt Bad Rappenau beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf die §§ 3 und 15 der Hauptsatzung, die die Zahl der Gemeinderäte sowie die Sitzverteilung auf die einzelnen Wohnbezirke regelt. Die Änderungssatzung wurde im Mitteilungsblatt Bad Rappenau Nr. 31 vom 02.08.2018 veröffentlicht und kann auch online unter www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen abgerufen werden.

Ab der neuen Legislaturperiode des Gemeinderates 2019 erhält der Kernort Bad Rappenau 11 garantierte Sitze im Gemeinderat, momentan sind es 10. In den Stadtteilen und Zimmerhof bleibt es bei der bisherigen Anzahl der garantierten Sitze. Damit steigt die Gesamtzahl der Gemeinderäte auf 32. Die unechte Teilortswahl, durch die jedem Stadtteil eine bestimmte Zahl an Sitzen im Gemeinderat garantiert wird, soll auch weiterhin beibehalten werden. Grundsätzlich wäre auch eine Beibehaltung der bisherigen Sitzzahlen (insgesamt 31 Gemeinderäte, 10 Sitze für die Kernstadt) möglich gewesen, daher hatte die Verwaltung dem Gemeinderat beide Varianten zur Abstimmung vorgeschlagen.

Einigkeit herrschte im Gemeinderat darüber, dass die Zahl der Gemeinderatssitze nach der Wahl im Mai 2019 auf 32 erhöht werden und die Kernstadt Bad Rappenau einen weiteren garantierten Sitz erhalten soll, da diese bisher im Verhältnis zu den Stadtteilen im Gremium unterrepräsentiert ist.

„Bad Rappenau ist eine Flächenstadt, da braucht es ein großes Gremium, damit alle Bürger vertreten sind“, befand der Sprecher der CDU. Auch die Beibehaltung der unechten Teilortswahl sei gut. Langfristig könne man sich aber auch eine Reduzierung auf nur 26 Gemeinderäte vorstellen, die die Gemeindeordnung als Untergrenze für eine Stadt mit 20.000 – 30.000 Einwohnern vorsieht.

Ähnlich sah dies auch die Sprecherin der SPD. Auch die SPD-Fraktion sprach sich für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl aus. „Auch in Zukunft sollte jeder Stadtteil mindestens einen garantierten Sitz haben.“

Auch der Sprecher der GAL befürwortete die 32 Sitze, um ein „Gleichgewicht zwischen den Stadtteilen zu erhalten“. Bei nur 26 Sitzen sah er die Gefahr, dass einzelne Stadtteile im Gremium über- oder unterrepräsentiert sind. Grundsätzlich könne sich die GAL in Zukunft aber eine Abschaffung der unechten Teilortswahl vorstellen, dies sollte zumindest geprüft werden.

„Der Kernort ist seit längerem im Gemeinderat deutlich unterrepräsentiert, deshalb halten wir es für angebracht, die Sitze auf 11 zu erhöhen“, so der Sprecher der ÖDP, der auch die unechte Teilortswahl lobte: Die Räte aus den Ortschaften hätten oft fundierte Kenntnisse über die Angelegenheiten in den Stadtteilen.

Auch die FW-Fraktion sprach sich für die Erhöhung der Sitzzahl aus, wies aber darauf hin, dass Bad Rappenau durch Ausgleichs- und Überhangmandate schon heute mit 13 Sitzen im Gemeinderat vertreten sei. Er sprach sich dafür aus, auch künftig die Sitze der Stadtteile nicht zu reduzieren, schließlich habe man diese in den Eingemeindungsverträgen zugesichert.


Lärmaktionsplan Bad Rappenau;  Beschluss zur Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans
Mit 28 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den Lärmaktionsplan für die Stadt Bad Rappenau beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die genannten Maßnahmen umzusetzen.

Folgende Maßnahmen zur Lärmreduzierung sind im Lärmaktionsplan vorgesehen:
-    Kurzfristig: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h
-    Mittelfristig: Sanierung von bestehenden, schadhaften Fahrbahndecken und wo möglich und sinnvoll Einbau von lärmarmen bzw. lärmmindernden Belägen

Diese Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre umgesetzt werden, anschließend ist zu prüfen, ob weitere Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich sind. Langfristig sind dann auch Zuschüsse für den Einbau von Lärmschutzfenstern zu prüfen, sofern die kurz- bzw. mittelfristigen Maßnahmen nicht greifen.

Für folgende Straßenzüge wurden Maßnahmen vorgeschlagen:

Kernstadt Bad Rappenau:
Im Falle von Belagsarbeiten Einbau von lärmarmen bzw. lärmmindernden Fahrbahnbelägen in Abschnitten der:
-    Babstadter Straße
-    Heinsheimer Straße
-    Siegelsbacher Straße
-    Kirchenstraße
-    Schwaigerner Straße
-    Wimpfener Straße
-    Ehrenbergstraße (Wohnbezirk Zimmerhof)
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h in Abschnitten der:
-    Babstadter Straße
-    Heinsheimer Straße
-    Siegelsbacher Straße
-    Kirchenstraße

Stadtteil Fürfeld:
Im Falle von Belagsarbeiten Einbau von lärmarmen bzw. lärmmindernden Fahrbahnbelägen in Abschnitten der:
-    B 39: Sinsheimer Straße, Bonfelder Straße
-    Heilbronner Straße
-    Treschklinger Straße
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h in Abschnitten der:
-    B 39: Sinsheimer Straße, Bonfelder Straße
-    Treschklinger Straße

Stadtteil Grombach:
Im Falle von Belagsarbeiten Einbau von lärmarmen bzw. lärmmindernden Fahrbahnbelägen in Abschnitten der:
-    Eisenbahnstraße
-    Ortsstraße

Stadtteil Obergimpern:
Im Falle von Belagsarbeiten Einbau von lärmarmen bzw. lärmmindernden Fahrbahnbelägen in Abschnitten der:
-    Hauptstraße
-    Prof.-Kühne-Straße

Den kompletten Lärmaktionsplan einschließlich Karten kann man auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter dem folgenden Link herunterladen:
www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen

Er kann zusätzlich auch beim Bauverwaltungsamt der Stadt Bad Rappenau im Rathaus Kirchplatz 4,  Zimmer 207 zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Vor dem Beschluss machte OB Sebastian Frei deutlich, dass nicht alle wünschenswerten verkehrlichen Maßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplanes beschlossen und umgesetzt werden können, wie z.B. Tempo 30 in längeren Streckenabschnitten. Welche Maßnahmen zulässig sind, steht nicht im Belieben von Gemeinderat oder Verwaltung, sondern wird in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Ein Grund, Tempolimits anzuordnen kann auch bestehen, wenn besondere Gefahrenstellen vorhanden sind, z.B. vor Schulen und Kindergärten.

Gesetzlich festgelegt ist auch, dass ab bestimmten Lärmwerten, die vom Verkehr ausgehen, Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden müssen. Wenn der Lärmaktionsplan vom Gemeinderat beschlossen wird, erfolgt die Umsetzung durch die Untere Verkehrsbehörde, in diesem Fall in der Regel durch die Stadtverwaltung Bad Rappenau selbst. Ausnahme ist die B39 in Fürfeld, wo auch das Regierungspräsidium Stuttgart mitwirkt. Neben der Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung muss auch die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit überwacht werden.

„Die Wünsche nach Tempo 30 sind legitim und ich habe großes Verständnis dafür, aber wir müssen uns an Recht und Gesetz halten“, fasste OB Frei zusammen.

Intensiv diskutiert wurden die Maßnahmen vom Gemeinderat, der die Verwaltung beauftragte – über die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes hinaus – folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen zu prüfen und wenn möglich umzusetzen:
-    Tempo 30 in der Heinsheimer Straße verlängern bis hinter den Zebrastreifen bei der Wagnerstraße
-    Halteverbot an der Nordseite der Heinsheimer Straße einführen
-    Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Obergimpern (L 549) einführen
-    Tempo 30 in der Heilbronner Straße in Fürfeld einführen

Keine Mehrheit fand der Antrag, einen Fahrradschutzstreifen (wie in der Schwaigerner Straße) in der Heinsheimer Straße einzurichten.

Der Fürfelder Ortsvorsteher verwies darauf, dass beim Umbau der B 39 in Fürfeld, der voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019 umgesetzt wird, unbedingt die Lärmschutzmaßnahmen mit umgesetzt werden müssen. Er wies darauf hin, dass die Lärmwerte in der Heilbronner Straße nur ganz knapp unter dem Grenzwert liegen, und verwies darauf, dass diese Straße erst neu gemacht wurde. Insofern sei hier in absehbarer Zeit nicht mit dem Einbau eines lärmarmen Belages zu rechnen.

„Der Lärmaktionsplan ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn wir eventuell nicht alle Ziele erreichen, die wir wollen“, fasste der Sprecher der CDU-Fraktion zusammen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien richtig, aber auch weitergehende Maßnahmen seien wichtig. Die Maßnahmen sollten nun rasch im Rahmen der nächsten Verkehrsschauen abgearbeitet werden.

„Für viele von uns ist der vorliegende Lärmaktionsplan nicht weitreichend genug“, befand auch die Sprecherin der SPD. Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Zustand sollten bereits in naher Zukunft erreicht werden, und auch Anregungen aus der Bürgerschaft sollten ernst genommen werden. Wo eine Umsetzung nicht möglich sei, sollten Alternativen gesucht werden.

Ähnlich sah dies auch die Sprecherin der GAL: „Endlich beschließen wir den Lärmaktionsplan, politisch wollen wir aber mehr.“ Es gelte, weitere Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um z.B. eine Reduzierung der Abgase und eine Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern zu erreichen.

„20 Mal hatten wir das Thema auf der Tagesordnung im Gemeinderat oder im Ausschuss, und auch heute bekommen wir keinen endgültigen Knopf dran“, bedauerte der Sprecher der ÖDP, der sich auch für weitere Verbesserungen in der Heinsheimer Straße aussprach (s.o.).

Einen abweichenden Vorschlag hatte der Sprecher der FW: „Wir schlagen Tempo 40 flächendeckend vor.“ Er betonte, dass man nicht alle Wünsche mit dem Lärmaktionsplan umsetzen könne.


Bebauungsplan „Buchäcker IV“ in Bad Rappenau Bonfeld; Zustimmung zum Vorentwurf und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen
Mit 17 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat dem Vorentwurf für den Bebauungsplan „Buchäcker IV“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § § 3 und 4 Baugesetzbuch durchzuführen. Ein Gemeinderat war bei der Abstimmung befangen.

Derzeit gibt es im Gewerbegebiet „Buchäcker“ keine freien Gewerbegrundstücke mehr, diese werden aber stark nachgefragt. Daher soll das Gebiet im Norden um eine Fläche von ca. 7,2 Hektar erweitert werden. Mit einer ebenfalls geplanten Erweiterung in westlicher Richtung (Bebauungsplan „Buchäcker III“, für die ebenfalls gerade ein Bebauungsplanverfahren läuft) würde das Gewerbegebiet um insgesamt 18 Hektar erweitert werden.

Gegen die Erweiterung sprach sich die FW-Fraktion aus: „Mit den beiden Erweiterungen verdoppeln wir das Gewerbegebiet fast, aber verkehrlich unternehmen wir nichts. Das kann nicht funktionieren.“

Auch die GAL-Fraktion war gegen eine Erweiterung in dieser Größenordnung, v.a. weil landwirtschaftliche Flächen entfallen und große Flächen versiegelt werden, ebenso verschlechtere sich die Verkehrssituation und der Lärm nehme zu. Dies rechtfertigen die Gewerbesteuereinnahmen nicht, die nur teilweise der Stadt zugute kämen.

Erweiterung der Kindertagesstätte Zimmerhof um eine altersgemischte Gruppe und eine Krippengruppe; Auftrag zur Erweiterung des Kindergartens in Modulbauweise vergeben
Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, den Auftrag für die Modulanlage zur Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte Zimmerhof an die Firma Losberger aus Bad Rappenau zu vergeben. Diese hatte mit 536.078,34 Euro das günstigste von insgesamt vier Angeboten abgegeben.

Die Kindertagesstätte Zimmerhof soll – ähnlich wie die städtische Kindertagesstätte Fürfeld – in Modulbauweise um zwei zusätzliche Gruppenräume erweitert werden. Die Maßnahme soll im 2. Halbjahr 2018 umgesetzt werden.


Bebauungsplan „Buchäcker 6. Änderung“ in Bad Rappenau Bonfeld; Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf sowie zur Offenlage
Mit 24 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss sowie dem Entwurf für den Bebauungsplan „Buchäcker, 6. Änderung“ in Bad Rappenau-Bonfeld zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Bei der Änderung geht es lediglich um eine Ergänzung im Textteil, die die Zulässigkeit von Werbeanlagen regelt. Durch die Änderung sollen „im Bereich des Museums Kunstobjekte auf der Dachlandschaft als Erkennungszeichen des Museums zugelassen werden“.

 
 
 
 
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