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Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2018 sowie des Entwurfs des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Bad Rappenau" für das Wirtschaftsjahr 2018
Ein neuerliches Rekordvolumen von 73,1 Mio. Euro weist der Haushaltsplanentwurf der Stadt Bad Rappenau für das Jahr 2018 auf, der in der Gemeinderatssitzung am 26.10.2017 eingebracht wurde. Davon entfallen 54,4 Mio. auf den Verwaltungshaushalt und 18,7 Mio. auf den Vermögenshaushalt. Kreditaufnahmen in Höhe von 7 Mio. Euro sind vorgesehen. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer sollten unverändert bleiben

Die Reden von Oberbürgermeister Hans Heribert Blättgen und Stadtkämmerin Tanja Schulz zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs veröffentlichen wir im Wortlaut:

Download: Reden von OB Blättgen und Stadtkämmerin Schulz mit Diagrammen

Download: Haushaltsplanentwurf 2018


Rede von Oberbürgermeister Hans Heribert Blättgen
„Meine Damen und Herren,
die Wirtschaft brummt. Die Arbeitslosenzahlen sind auf niedrigem Niveau. Der Deutsche Industrie- und Handelstag geht für 2018 von einem weiteren Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,2% aus  – also allenthalben gute Rahmenbedingungen, die sich auch auf den städtischen Haushalt wieder positiv auswirken werden.
Getrübt wird dieses strahlende Bild von Terror, der auch in Deutschland angekommen ist, von dem Dieselskandal, der immer noch nicht ausgestanden ist, von der Türkeikrise, dem Brexit und anderen internationalen Krisen.
Auch das Thema Flüchtlinge ist längst nicht ausgestanden. Die Situation hat sich zwar mittlerweile entspannt, allerdings nicht deshalb, weil die Probleme in den Herkunftsländern dieser Menschen gelöst wurden, sondern weil die Flüchtlinge vor allem in Griechenland und der Türkei festgehalten werden. Öffnen diese Länder die Grenzen nach Europa wieder, werden wir einen weiteren Exodus erleben, der wahrscheinlich weit über das hinausgeht, was wir 2015 und 2016 erlebt haben.
Die Menschen, die damals bei uns Zuflucht gesucht haben, sind zu einem großen Teil inzwischen in der Folgeunterbringung oder werden es bald sein. Nachdem der Landkreis für die Erstunterbringung der Flüchtlinge verantwortlich ist, sind wir für die anschließende Folgeunterbringung zuständig. Dank der engagierten Arbeit aller, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind,
- an dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank dafür, insbesondere den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern –
konnten wir die Folgeunterbringung bisher relativ gut umsetzen. Wobei nach wie vor viele Flüchtlinge darauf warten, von einer städtischen Unterkunft in eine private Mietwohnung umziehen zu können. Diese Situation wird sich im nächsten Jahr nicht verbessern, weil weitere Folgeunterbringungen dazu kommen, so dass hier noch viel Arbeit zu erledigen ist.
Nach diesen wenigen Vorbemerkungen will ich auf den vorliegenden Haushaltsentwurf zu sprechen kommen.
Seit 2008 ist es uns gelungen, keine Schulden mehr aufzunehmen. Von 2012 bis 2016 konnten wir sogar der Rücklage Mittel zuführen.
Auch 2017 werden wir einen Jahresabschluss erwirtschaften, der wieder besser ist als die Planung. Wiederum können wir auf die geplante Schuldenaufnahme verzichten, müssen dafür allerdings erhebliche Mittel aus der Rücklage entnehmen.
Der Haushalt 2018 hat ein geplantes Volumen von 73,1 Mio. € und bewegt sich damit etwa 4 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres. Davon entfallen 54,4 Mio. € auf den Verwaltungshaushalt und 18,7 Mio. € auf den Vermögenshaushalt. Um die damit verbundenen Aufgaben und Projekte umsetzen zu können, ist eine Kreditaufnahme von rund 7 Mio. € geplant. Eine Steuererhöhung ist nicht geplant.
Wesentliche Vorhaben sind das Schulforum, die Feuerwache Süd, die Erschließung verschiedener Baugebiete oder der Bau des Kindergartens im Kandel. Die Ansätze für die Unterhaltung von Straßen und Gebäude haben wir weitestgehend auf dem hohen Niveau des Vorjahres belassen.
Die steigenden Kinderzahlen verbunden mit einer weiteren Ausweitung des Betreuungsangebots machen sich im Haushalt bemerkbar. So hat sich der Zuschussbedarf für unsere Kindergärten allein seit 2016 von 3,4 Mio. € über geplante 4,2 Mio. € im Jahr 2017 auf nunmehr 4,6 Mio. € erhöht, und das nur im Verwaltungshaushalt.
Die Gewerbesteuereinnahmen, die in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind, haben wir für 2018 nur noch mit 6 Mio. € geplant, weil wir im laufenden Jahr erstmals wieder unter der kalkulierten Größenordnung abschließen werden. Das schlechtere Ergebnis in 2017 ist zwar keine Trendwende, sondern lässt sich auf konkrete Einzelberichtigungen zurückführen. Allerdings wissen wir, dass auch 2018 solche Einzelberichtigungen durchgeführt werden, so dass wir dies bereits berücksichtigt haben. 
Die niedrigen Zinsen machen sich nach wie vor bemerkbar. Beim Wohnungsbau werden genau wie beim Gewerbe langsam die Grundstücke knapp. Deshalb erschließen wir ab dem nächsten Jahr mehrere Baugebiete.
Allerdings haben wir seit etwa 2 Jahren verstärkt Probleme bei dem Ankauf von Grundstücken, vor allem für die Ausweisung von Gewerbegebieten. Der Gesetzgeber hat es den Kommunen nahezu unmöglich gemacht, landwirtschaftliche Grundstücke größer als 1 ha zu erwerben, sofern sie außerhalb des geplanten Baugebiets liegen. Das führt nun regelmäßig zu dem Problem, dass wir beim beabsichtigten Kauf von Flächen für ein Baugebiet keine entsprechenden Tauschflächen mehr haben für die Landwirte, deren bewirtschaftete Grundstücke wir dafür ankaufen müssen. Dies macht uns bei neuen Gewerbegebieten nahezu handlungsunfähig.
Gerade Gewerbegebiete sind aber wichtig für uns, weil wir hier Arbeitsplätze und – ganz wichtig für den städtischen Haushalt - Gewerbesteuereinnahmen generieren können. Mit 6 – 6,5 Mio. € an Gewerbesteueraufkommen sind wir noch weit entfernt von dem Einnahmevolumen, das für Städte unserer Größenordnung normal ist. Wir haben uns zwar in den vergangenen Jahren stark verbessert, sind aber noch lange nicht dort, wo wir hin wollen oder besser, wo wir hin müssen.
Und das werden wir auch nicht schaffen, solange wir diese Schwierigkeiten beim Grundstückskauf haben. Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ändern, so dass auch die Kommunen – genau wie Bund, Land und Kirchen - wieder in die Lage versetzt werden, landwirtschaftliche Grundstücke zu kaufen. Denn neue  bzw. erweiterte Gewerbegebiete sind für uns – wie für alle Kommunen - enorm wichtig, um die gute Entwicklung unserer Stadt weiter vorantreiben und bezahlen zu können.
Aber auch in einem ganz anderen Zusammenhang brauchen wir landwirtschaftliche Flächen: Bei der Erschließung von Gewerbe- und Wohnbaugebieten fordert der Gesetzgeber in immer stärkerem Maße sogenannte Ausgleichsmaßnahmen, mit denen wir den Schaden, den wir der Natur durch die Besiedlung und Versiegelung des Bodens zufügen, an anderer Stelle ausgleichen müssen. Auch das bereitet uns wegen der fehlenden Flächen inzwischen größte Probleme. Das führt dazu, dass wir sogenannte Ökopunkte einkaufen, indem wir uns z.B. an den Kosten für den Bau eines Krötentunnels auf der Gemarkung von Haßmersheim beteiligen. Für unsere finanzielle Beteiligung an einem derartigen Projekt erhalten wir eine entsprechende Anzahl an Ökopunkten, die unserem Ökokonto gutgeschrieben werden. Das Ökokonto können wir dann für andere Maßnahmen belasten, indem die benötigten Ökopunkte zum Ausgleich der Baumaßnahme abgebucht werden.
Meines Erachtens treibt dieser ganze Bereich der Ausgleichsmaßnahmen inzwischen Blüten, die keinem Normalsterblichen mehr zu erklären sind. Außerdem erzeugt das Mehrkosten, die von den Bauherren oder den Kommunen und damit letztlich vom Steuerzahler zu erbringen sind.
Wo ich gerade bei den Mehrkosten bin, will ich auch noch die archäologischen Arbeiten erwähnen. Wenn wir einen Flächennutzungsplan oder einen Bebauungsplan erstellen, müssen wir vor dem Satzungsbeschluss im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange unter anderem auch das Landesdenkmalamt anhören. Wenn das Landesdenkmalamt in einem potentiellen Baugebiet historisch Relevantes im Boden vermutet, müssen vor dem Baubeginn Sondierungen und, wenn etwas gefunden wird, Ausgrabungen gemacht werden. Ob und was gemacht wird, bestimmt das Landesdenkmalamt. Soweit so gut. Bis vor ca. 2 Jahren wurden diese Maßnahmen vom Amt selbst durchgeführt. Die Privatisierung dieser Arbeiten scheint dazu geführt zu haben, dass es schmerzhaft teurer geworden ist. In Babstadt z.B. zahlen wir für die Arbeiten rund 1,1 Mio. €. – Auch das muss letztlich jemand bezahlen, also die Kommune, sprich der Steuerzahler, oder der Häuslebauer. Auf jeden Fall wird dadurch die Erschließung dringend benötigter Bauflächen teurer und dauert natürlich entsprechend länger.
Apropos Mehrkosten: Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass die öffentliche Hand bei Ausschreibungen nicht nachverhandeln darf, wie es jede Firma und jeder Privatmann tut. Das wissen die Firmen natürlich, die Angebote abgeben. Deshalb sind öffentliche Maßnahmen nach meiner Erfahrung in aller Regel teurer, zum Teil sogar deutlich teurer als vergleichbare Aufträge im privaten oder privatwirtschaftlichen Umfeld. Für diese Fesseln der öffentlichen Hand fehlt mir jegliches Verständnis.
Grenzwertig sind meines Erachtens auch die Vergaberegelungen insgesamt. Wir müssen in aller Regel ausschreiben: beschränkt, öffentlich oder gar europaweit. Wieso müssen wir dann immer den günstigsten Bieter nehmen? Wieso können wir nicht, wie jedes Privatunternehmen auch, selbst auswählen, welches der vorliegenden Angebote wir akzeptieren?
Es gibt noch viele Beispiele, die mir übel aufstoßen, weil sie unsere Arbeit beeinträchtigen, verkomplizieren und vor allem verteuern.
Warum sage ich Ihnen das? Zum einen weil es mich unglaublich ärgert, dass wir immer mehr Restriktionen und Aufgaben aufgedrückt bekommen, die bei uns zu großen Problemen für die Stadtentwicklung führen, zum anderen aber vor allem deshalb, weil dadurch unsere Kosten immer weiter nach oben getrieben werden.
Trotzdem werden wir uns natürlich wie jedes Jahr bemühen, den Haushaltsvollzug so zu gestalten, dass wir ein besseres Ergebnis erzielen werden als geplant. Aber es wird immer schwerer, das auch umzusetzen – wie das laufende Jahr zeigt.
Einzelheiten zum Haushaltsentwurf wird Ihnen nun Frau Schulz darstellen.“


Rede von Stadtkämmerin Tanja Schulz
„Meine sehr verehrten Damen und Herren,
so schnell ist ein Jahr rum. Obwohl, es war gar kein ganzes Jahr, den diesjährigen Haushaltsplan haben wir ja erst Mitte Februar beschlossen. Umso mehr bin ich froh wieder im „Bad Rappenauer Rhythmus“ zu sein und Ihnen heute den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2018 vorstellen zu können, den wir dann im Dezember diesen Jahres beschließen werden. Damit habe ich zumindest ein Einstellungskriterium erfüllt. Aber nun zu den Zahlen:

Haushaltsvolumen
Das Haushaltsvolumen übersteigt im Haushaltsjahr 2018 deutlich die 70 Millionen Euro-Marke und beträgt 73.114.200 €.
Der Verwaltungshaushalt steigt um 1,8 Mio. € auf 54.404.900 €. Ursächlich hierfür sind insbesondere höhere Umlagen an Land und Kreis. Aber auch in anderen Bereichen sind Steigerungen zu verzeichnen, wie bei den Personalausgaben und beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand.
Das Volumen im Vermögenshaushalt steigt um 2,2 Mio. € auf 18.709.300 €. Grund sind die geplanten Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken in Baulandumlegungsverfahren.

Entwicklung einzelner Ausgabearten im Verwaltungshaushalt
Die Personalkosten erhöhen sich um 220.000 € auf über 11,8 Mio. €. Neben der bereits beschlossenen Erhöhung bei der Beamtenbesoldung von 2,675 % und den angenommenen Tariferhöhungen für die Beschäftigten von 2,75 % tragen insbesondere Stellenmehrungen in der Verwaltung und im Bereich der Kinderbetreuung zu dieser Kostensteigerung bei.
Der Verwaltungs- und Betriebsaufwand steigt im Vergleich zum letztjährigen Ansatz zwar nur um 99.000 €, aber im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2016 um über 1,0 Mio. €. Um die vorhandenen Gebäude sach- und fachgerecht zu unterhalten wurde der Etat für die Gebäudeunterhaltung in 2017 von 800.000 € auf 1,2 Mio. € erhöht. Aufgrund nicht besetzter Technikerstellen wird dieser Etat in 2017 vermutlich nicht ganz abgearbeitet werden können. Aus diesem Grund wurde dieser in 2018 wieder auf ein absolutes Mindestmaß von 800.000 € zurückgefahren. In 2019 ist dann wieder ein einmalig erhöhter Gebäudeunterhaltungsetat von 1,2 Mio. € vorgesehen, um dem aufgelaufenen Sanierungsstau der letzten Jahre entgegenzuwirken. Die Mittel für die Unterhaltung im Tiefbaubereich wurden wie im Vorjahr mit 2,2 Mio. € eingeplant. Für die Anmietung und Bewirtschaftung der Gebäude für die Anschlussunterbringung sind 275.000 € erforderlich. Die Ansätze für die Bewirtschaftung der sonstigen Grundstücke und Gebäude liegen dagegen etwas unter dem Vorjahresniveau. Außerdem gibt es Kostensteigerungen im EDV-Bereich, bei den Fortbildungskosten und im Deckungskreis Feuerwehr.
Die Zuschüsse bewegen sich auf Vorjahresniveau. Mit 3,38 Mio. € bezuschussen wir die konfessionellen und freien Kindergartenträger, also 153.000 € mehr als im Vorjahr. Der Zuschuss an die KuK sinkt dagegen um 133.000 € auf 2,17 Mio. €. Dies ist bedingt durch sinkende Unterhaltungs- und Betriebskosten der RappSoDie.
Die Gewerbesteuerumlage sinkt aufgrund der niedrigeren Gewerbesteuereinnahmen. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich aufgrund der angestiegenen Steuerkraftsumme um 450.000 € auf 6,1 Mio. €. Die Kreisumlage liegt um 611.000 € höher als im Vorjahr. Insgesamt 8,3 Mio. € sind an den Landkreis Heilbronn abzuführen. Nach der Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes im vergangenen Jahr auf nunmehr 30 v. H. wird davon ausgegangen, dass dieser gleich bleibt. Insgesamt belasten die Umlagen mit fast 1,1 Mio. € mehr den städtischen Haushalt.
Die Zinsausgaben bewegen sich auf gleichbleibendem Niveau.

Entwicklung einzelner Einnahmearten im Verwaltungshaushalt
Nach wie vor ist der Einkommensteueranteil die wichtigste Einnahmeart in Bad Rappenau. Im nächsten Jahr wird mit einer Steigerung um fast 1,2 Mio. € auf 12,4 Mio. € gerechnet. Auch die Steigerung beim Umsatzsteueranteil kann sich sehen lassen, immerhin 288.000 € mehr. Die Schlüsselzuweisungen vom Land erhöhen sich gegenüber dem Planansatz des Vorjahres um 399.000 €. Der Kopfbetrag für die Bemessung der Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft steigt 1.242 €/Einw. auf 1.301 €/Einw.. Durch den Finanzausgleich werden somit insgesamt ca. 1,9 Mio. € mehr erwartet.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde zum 01.01.2017 auf 380 v. H. erhöht. Leider kann beim Ansatz für die Gewerbesteuer nur von 6,0 Mio. € (Vorjahr: 6,5 Mio. €) ausgegangen werden. Die Entwicklung in 2017 zeigt, wie sehr die Gewerbesteuer Schwankungen und Unsicherheiten unterliegt. Aktuell liegt das Veranlagungs-Soll nur bei 5,9 Mio. €. Mit einem Planansatz von 6,0 Mio. € waren wir hier mehr als optimistisch. Der Ansatz für die Grundsteuer A und B erhöht sich leicht aufgrund fortgeschriebener Einwohnerwerte. Die Hebesätze für die Grundsteuern sind seit 2004 bzw. 2010 konstant.
Der Ansatz für die Vergnügungssteuer wird aufgrund der aktuellen Ergebnisse mit 1,4 Mio. € auf einem sehr hohen Niveau geplant.
Die Einnahmen aus Gebühren und Zuschüsse steigen um 297.000 €. Aufgrund der guten Baukonjunktur werden 50.000 € mehr an Baugenehmigungsgebühren erwartet. Bei den Kindergartengebühren und den Gebühren für die Kleinkindbetreuung sind es 57.000 € mehr. Die Landeszuschüsse für die Kindergärten und die Kleinkindbetreuung sind in etwa gleich hoch wie im Vorjahr.
Der größte Teil der Zinseinnahmen kommt vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung, dem wir ein Darlehen in Höhe von rund 8,9 Mio. € gewährt haben.

Entwicklung Einkommenssteueranteil und der Schlüsselzuweisungen
Ein Blick auf die Mittelfristige Finanzplanung bis 2021 zeigt, dass wir bei den beiden wichtigsten Einnahmearten, dem Einkommensteueranteil und den Schlüsselzuweisungen mit weiter steigenden Beträgen gerechnet haben. Wir haben hier die vom Finanzministerium empfohlenen Werte übernommen. Allerdings ist festzustellen, dass sich die Steigerungsraten der vergangenen Jahre allmählich abflauen bzw. stagnieren.

Entwicklung der Zuführungsrate
Im kompletten Finanzplanungszeitraum können positive Zuführungsraten erwirtschaftet werden, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung wird immer erreicht. Nach wie vor ist die Ertragslage des Verwaltungshaushalts aber nicht stabil und hoch genug um die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen und die anstehenden notwendigen Investitionen ausreichend mitzufinanzieren. Dabei sind die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg gut. Die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sind so hoch wie nie. Trotzdem ist der Verwaltungshaushalt strukturell von einer Ertragsschwäche gekennzeichnet. Insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen entsprechen nicht den stetig steigenden Bedürfnissen einer Großen Kreisstadt.

Nun zum Vermögenshaushalt:
Ausgaben Vermögenshaushalt   
Die Ausgaben für Baumaßnahmen bleiben rekordverdächtig hoch und liegen bei 9,6 Mio. € (Vorjahr: 9,5 Mio. €), für den Vermögenserwerb sind fast 7,8 Mio. € eingeplant. Davon sind 6,25 Mio. € für den Erwerb von Grundstücken in Baulandumlegungsverfahren. Für Investitionszuschüsse- bzw. Darlehen an Dritte sind 931.000 € vorgesehen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

Für Fahrzeugbeschaffungen im Bereich Feuerwehr müssen 271.000 € aufgewendet werden. Die dritte Finanzierungsrate für den Neubau der „Feuerwache Süd“ für die Fusion der Abteilungswehren Bonfeld, Fürfeld und Treschklingen ist mit 1,3 Mio. € incl. der Erstausstattung mit EDV und Mobiliar die drittgrößte Baumaßnahme im Jahr 2018.
Für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in den Grundschulen sind insgesamt 246.000 € eingeplant. Für die Erweiterung/Generalsanierung der Grundschule Bonfeld ist eine weitere Finanzierungsrate von 300.000 € vorgesehen. Die Gesamtmaßnahme ist derzeit mit 1,75 Mio. € in der Mittelfristigen Investitionsplanung abgebildet. Die Fassadensanierung der Gemeinschaftsschule (E-Bau) ist mit 1,4 Mio. € die zweitgrößte Maßnahme 2018. Damit ist der 1. BA der insgesamt 6,5 Mio. € schweren Maßnahme gestemmt. Der Neu-/Umbau der Mensa stellt mit 1,8 Mio. € die größte Baumaßnahme in 2018 dar. Der Gesamtausgabebedarf liegt bei 4,2 Mio. €.
Für Investitionsmaßnahmen verschiedener konfessioneller Kindergärten ist ein Zuschuss von insgesamt 212.500 € eingestellt. Für den Neubau des Kindergarten „Kandel“ in Bad Rappenau 600.000 € vorgesehen, die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,8 Mio. €.
Für die Fortführung der Sanierung in Bonfeld, die Dorfentwicklung in Heinsheim und Obergimpern werden in 2018 insgesamt 330.000 € bereitgestellt. In Baugebiete wird in diesem Jahr kräftig investiert. 400.000 € sind für die Erschließung des Wohngebiets „Kandel“ in Bad Rappenau, insgesamt 1,3 Mio. € für die Resterschließung des Wohngebiets „Waldäcker“ in Babstadt, wovon allein 1,1 Mio. € für die archäologische Untersuchung anfallen – Herr Oberbürgermeister Blättgen hat Sie ja hier schon auf den Stand gebracht – 100.000 € für die Erschließung des Wohngebiets „Halmesäcker“ in Fürfeld und 390.000 € für die Erschließung des Wohngebiets „Geisberg 2.+3. BA“ in Obergimpern vorgesehen. Für das Gewerbegebiet „Buchäcker – Norderweiterung und das Wohngebiet „Neckarblick“ in Heinsheim sind jeweils Planungsraten eingestellt. Für die Planung der Landesmaßnahme „Anschluss K 2120 an die L 530“ stellt die Stadt Bad Rappenau 125.000 € zur Verfügung. Für die Sanierung der Salinenstraße ist eine Planungsrate von 100.000 € eingeplant. Die Maßnahme wird die künftigen Haushalte voraussichtlich mit 1,2 Mio. € belasten. Für die Gehwegerneuerung entlang der Bonfelder Straße (B39) in Fürfeld werden 150.000 € zur Verfügung gestellt. Zum Schutz von Hochwassereignissen soll für die Feldweganhebung am Dreschplatz in Obergimpern 230.000 € investiert werden.
Für Ersatz- und Neubeschaffungen des Fuhrparks und der Geräte im Bauhof stehen 280.000 € bereit. Für die Fortführung der Modernisierung und Sanierung des Freibades, 2. BA ist eine zweite Finanzierungsrate von 433.000 € eingestellt. Jeweils 100.000 € in 2019 und 2020 kommen dann noch dazu. 50.000 € sind als weiterer Investitionskostenzuschuss für die Einrichtung der Stadtbahn „Heilbronn Nord“ vorgesehen.
Für den Erwerb von Grundstücken stehen 6,25 Mio. € bereit.

Diese Ausgaben sollen wie folgt finanziert werden:
Einnahmen Vermögenshaushalt
Der Verkauf von Grundstücken aus den Gewerbegebieten „Buchäcker“, „Berg“ und „Kreuz-Obern-Tor“ und aus dem Neubaugebiet „Waldäcker“ wird uns – so hoffe ich – Einnahmen in Höhe von 4,5 Mio. € einbringen. Ob diese so kommen, insbesondere aus dem Gewerbegebiet „Buchäcker“ bleibt abzuwarten. Nicht zuletzt steht und fällt alles, ob es uns gelingt an die benötigten Flächen zu kommen und diese zu entwickeln. Herr Oberbürgermeister Blättgen hat Ihnen ja unsere Schwierigkeiten hierbei dargelegt. An Beiträge, Zuschüsse und Darlehensrückflüsse fließen knapp 4,4 Mio. € dem Vermögenshaushalt zu. Der Verwaltungshaushalt steuert zur Finanzierung der Investitionen insgesamt 1.127.700 € bei. Trotzdem ist zu deren weiteren Finanzierung eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 1,65 Mio. € und eine Kreditaufnahme von über 7,0 Mio. € erforderlich.

Entwicklung der Schulden
Davon ausgehend, dass die geplanten Kreditaufnahmen 2017 nicht benötigt werden, wird sich der Darlehensstand zum Ende des Jahres 2018 auf 11,4 Mio. € erhöhen.

Entwicklung der Rücklagen
Der Stand der Allgemeinen Rücklage wird Ende 2018 plangemäß 1,0 Mio. € betragen und somit gerade die gesetzlichen Mindestrücklage erfüllen.
In wirtschaftlich guten Zeiten wie diesen, sollte es uns eigentlich gelingen, ein Rücklagenpolster für schlechtere Zeiten aufzubauen, denn die schlechteren Zeiten kommen gewiss. Wenn wir dann keine Rücklagen gesammelt haben, wird es  Einschnitte geben müssen: im laufenden Betrieb und bei notwendigen Investitionen.


Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Bad Rappenau“
Gleichzeitig mit dem Haushaltsplan wird auch der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Bad Rappenau“ eingebracht.

Entwicklung des Planvolumens
Das Volumen des Erfolgsplans beträgt 5,3 Mio. €. Dabei wird von einem Jahresverlust von 587.900 € ausgegangen. Dieser Verlust ist notwendig, um die Gewinnvorträge aus den Vorjahren auszugleichen.
Das Volumen im Vermögensplan steigt erstmals auf über 8 Mio. € (8.151.100 €).

Größte Maßnahmen Vermögensplan 2018
Die größte Maßnahme ist die Erschließung des Baugebietes „Kandel“ im Kernort (Kanäle 850 TEuro, RRB 370 TEuro). Für die Erweiterung und Erneuerung der Gebläsestation der Kläranlage Mühlbachtal wurden 1,1 Mio. € eingeplant, für die Sanierung des alten Klärbeckens in Bonfeld 700.000 € (Gesamtkosten 1,7 Mio. €). Für die Teilsanierungen der Kanäle in den Ortsdurchfahrten Obergimpern und Fürfeld sind 700 TEuro bzw. 450 TEuro vorgesehen. Die Kosten für die Erschließung „Geisberg“ in Obergimpern sind mit 270 TEuro und die Erschließung „Waldäcker“ 2. BA in Babstadt mit 230 TEuro veranschlagt. „Im Schafgarten“ in Bad Rappenau und im Gewerbegebiet „Berg“ in Bonfeld sind die Resterschließungen mit 150 TEuro bzw. 100 TEuro finanziert. Für weitere Erschließungen sind Planungsraten eingestellt: „Halmesäcker in Fürfeld 150 TEuro, „Kobach III“ in Grombach 30 TEuro und „Neckarblick“ in Heinsheim 60 TEuro. Einen großen Schwerpunkt bilden 2018 auch wieder Kanalerneuerungen bzw. Aufdimensionierungen vorhandener Kanäle. Neben den Ortsdurchfahrten in Fürfeld und Obergimpern werden im Wohngebiet „Rohräcker“, im Ortskern Bonfeld und in der Salinenstraße in Bad Rappenau Kanalhaltungen ausgetauscht.

Die Investitionen sollen wie folgt finanziert werden:
Einnahmen Vermögensplan
Die ordentlichen Abschreibungen in Höhe von 1,8 Mio. € und die Abwasserbeiträge und Zuschüsse reichen nicht aus, um das Investitionsprogramm zu finanzieren. Gut zwei Drittel, nämlich 5,4 Mio. €, müssen über Darlehen finanziert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

mit der Rücklagenentnahme 2017 und 2018 von über 7,8 Mio. € haben wir Ende 2018 absolut nichts mehr auf der hohen Kante, nur noch das gesetzliche Minimum. Unsere Handlungsfähigkeit für die nächsten Haushaltsjahre ist extrem eingeschränkt. Aber damit nicht genug, um die vielen bereits in Vorjahren begonnen Investitionen zu Ende zu führen, müssen wir Kredite von 7,0 Mio. € aufnehmen. So hoch war der Kreditbedarf eines Jahres in Bad Rappenau noch nie. Die Verschuldung der Stadt steigt überproportional um 140 %, von 218 €/Einw. auf 524 €/Einw.. Wie wollen wir die damit verbunden Folgelasten für die künftigen Haushalte stemmen? Was tun wir, wenn wieder schlechte Zeiten auf uns zukommen, die gute wirtschaftliche Lage eintrübt und damit auch die Steuereinnahmen zurückgehen? Mein Appell an Sie liebe Gemeinderäteinnen und Gemeinderäte: Trennen Sie Machbares von Wünschenswertem, damit der Bad Rappenauer Haushalt auch künftig ausgeglichen werden kann.

Ich bedanke mich bei meinem Team im Rechnungsamt für die tatkräftige Unterstützung bei der Aufstellung des Haushaltsplans und natürlich auch bei meinen Amtsleiterkollegen, die ich in diesem Jahr besonders geplagt habe.
Herr Oberbürgermeister Blättgen, da es heute Ihr letzter und mein erst zweiter Haushalt ist, der eingebracht wird, möchte ich mich besonders bei Ihnen für das mir entgegengebrachte Vertrauen und die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Für alles was ab Februar 2018 auf Sie zukommt, wünsche ich Ihnen gutes Gelingen, immer gepaart mit dem Ihnen eigenen erfrischenden Humor.
Zum Schluss möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und wünsche uns eine gute und konstruktive Beratung.“

 
 
 
 
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