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Stadtwald Bad Rappenau: Zustimmung zum Betriebsplan 2018
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Betriebsplan für den Stadtwald Bad Rappenau für das Forstwirtschaftsjahr 2018 zugestimmt. Er geht von einem Überschuss in Höhe von 46.700 Euro aus.

Forstamtsleiter Martin Rüter erläuterte die Planungen für 2018 und gab einen kurzen Rückblick auf das Waldjahr 2017, das in Bad Rappenau bisher wieder erfolgreich verlaufen ist. Eine Besonderheit dieses Jahres war die großangelegte Waldkalkung, die gut die Hälfte der Bad Rappenauer Waldfläche betraf. Sie wurde teilweise mit dem Hubschrauber, teilweise vom Boden aus mit einem Unimog vorgenommen. Glück hatte der Rappenauer Stadtwald im ablaufenden Jahr mit Stürmen, vor denen er weitgehend verschont blieb. Nur 5% sogenannte „zufällige Nutzung“ fiel an. Die steigenden Durchschnittstemperaturen setzen dem Wald jedoch zu, ebenso die Trockenheit im vergangenen Winter. Gut für den Wald war dagegen der verregnete Sommer. Der Borkenkäfer, der vor allem der Fichte zusetzt, spielt in Bad Rappenau glücklicherweise nur eine untergeordnete Rolle. Mehr Sorgen macht den Forstleuten dagegen das Eschentriebsterben, hier ist teilweise auch für den Fachmann schwer zu erkennen, wie stark ein Baum schon geschädigt ist. Der Holzmarkt präsentierte sich im laufenden Jahr wieder erfreulich, es besteht eine gute Nachfrage nach Nadelstammholz. Auch als Baustoff ist Holz zunehmend beliebt. Bei der Eiche – eine verbreitete Baumart im Rappenauer Wald – sind alle Qualitäten gefragt. Bis Anfang Oktober 2017 wurden 143.000 Euro eingenommen und 97.000 Euro ausgegeben.

Auch Revierförster Claus Schall zeigte sich sehr zufrieden mit dem bisherigen Verlauf des Waldjahres und der durchgeführten Waldkalkung. In allen städtischen Wäldern soll in diesem Jahr Holz geerntet werden, teilweise kommen dabei Vollernter zum Einsatz. Der 1. Termin für die Brennholzversteigerung fand bereits Ende Oktober statt.

Der Betriebsplan für 2018 sieht einen Überschuss in Höhe rund 46.700 Euro vor. Die geplanten Gesamteinnahmen für das Jahr 2018 belaufen sich auf 203.000 Euro aus Holzerlösen. Die Gesamtausgaben sind mit 156.300 Euro kalkuliert. Ein Holzeinschlag von insgesamt 3.600 Festmetern ist für 2018 geplant, der Großteil davon ist Laubholz mit einem Anteil von 3.100 Festmetern. Außerdem sollen wieder rund 1.100 Festmeter Brennholz geerntet werden.

Ein Großteil der Vorbereitung für den Betriebsplan findet direkt vor Ort im Wald statt, machte Forstamtsleiter Rüter deutlich: „Revierförster Schall ist vor der Aufstellung des Betriebsplans durch 27 Bestände gelaufen, um Bäume für die Holzernte auszuwählen. Es erfordert viel Wissen, die richtigen Bäume zu fällen bzw. stehen zu lassen.“

Für Unsicherheit sorgt weiterhin der Rechtsstreit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt. Es ist aber davon auszugehen, dass bis Juli 2019 die kommunalen Wälder wie bisher vom Kreisforstamt Heilbronn betreut werden können. Für die Zukunft könnte die Gründung eines Zweckverbandes der Landkreiskommunen eine mögliche Lösung sein.

Forstamtsleiter Martin Rüter wies den Gemeinderat auch auf die Möglichkeit hin, durch die Ausweisung von sogenannten „Waldrefugien“ Ökopunkte zu generieren, die zum Ausgleich von Eingriffen bei der Ausweisung von Neubaugebieten benötigt werden. Es gibt verschiedene Kategorien dieser Refugien (z.B. Habitatgruppen oder Habitatbäume). Seltene Tierarten sind auf solche i.d.R. alten Bäume angewiesen. Die Kriterien für die Ausweisung sind aber relativ streng, außerdem führt die Ausweisung natürlich auch zu wirtschaftlichen Einbußen. Drei Flächen im Rappenauer Wald wären aus der Sicht von Rüter als Waldrefugium geeignet, und könnten näher geprüft werden.

Alle Fraktionen des Gemeinderates lobten die Arbeit der Forstleute und dankten ihnen für ihren Einsatz zugunsten des Bad Rappenauer Stadtwaldes. Bei einer Waldbegehung konnten sich die Gemeinderäte im Vorfeld vom guten Zustand des Waldes überzeugen. „Es ist eine gute Idee, wenn wir vor Ort Ökopunkte durch die Ausweisung von Waldrefugien bekommen können“, lobte der Sprecher der CDU. Die Sprecherin der SPD zeigte sich erfreut, dass die Forstmitarbeiter den Rappenauer Stadtwald nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachten. Die möglichen Auswirkungen des Kartellrechtsstreites machten ihr aber Sorgen. „Revierförster Schall und der Rappenauer Wald passen einfach zusammen“, befand der Sprecher der GAL, die naturnahe Bewirtschaftung kommt bei der Bevölkerung gut an. Auch der Sprecher der FW sah die anstehende Reform aufgrund des Kartellrechtsstreits kritisch: „Hoffentlich wird diese Reform nicht von oben durchgeführt, das hat bisher meist zu einer Verschlechterung geführt.“ Der Sprecher der ÖDP hob hervor, dass man am Wald schon deutlich den stattfindenden Klimawandel erkennen könne. Dabei zeigten wissenschaftliche Untersuchungen, dass der Aufenthalt im Wald der Gesundheit gut tut „Besuchen wir also öfter den Doktor Wald“, forderte er die Anwesenden auf.


Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes, Feuerwehrhaus Heinsheim: 67.000 Euro zusätzlich bereitgestellt
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, für die geplante Sanierung des Feuerwehrhauses Heinsheim zusätzlich 67.000 Euro im Haushaltsplan für 2018 bereit zu stellen. Damit stehen insgesamt 267.000 Euro für die Modernisierung des Gebäudes zur Verfügung.

Die Sanierung des Feuerwehrhauses Heinsheim ist bereits seit längerer Zeit geplant, mittlerweile liegt eine detaillierte Kostenschätzung vor, aus der hervorgeht, dass die Sanierung rund 267.000 Euro kosten wird. Im Haushaltsplan für 2018 waren bisher 200.000 Euro für die Maßnahme veranschlagt.

Die Planungen stellte Hochbauamtsleiter Alexander Speer dem Gemeinderat vor. Das Gebäude selbst sei zwar im guten Zustand, allerdings seien im Inneren umfangreiche Reparaturen nötig. Geplant ist unter anderem eine Sanierung des Sanitärbereichs, der elektrischen Anlagen und der Zentrale bzw. des Funkraums. Außerdem sollen neue Umkleidebereiche getrennt für Männer und Frauen geschaffen werden. Im Obergeschoss soll ein Raum für die Jugendfeuerwehr entstehen.

Die Sprecher von CDU und SPD lobten die geplanten Maßnahmen und hofften auf eine rasche Umsetzung.


Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hotel und Wohnanlage Salinencarré" in Bad Rappenau: Zustimmung zum 2. Nachtrag zum Durchführungsvertrag
Mit 24 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem 2. Nachtrag zum Durchführungsvertrag für den Bau des Hotels und der Wohnanlage Salinencarré im Kurgebiet zugestimmt.

Im September 2014 hatte der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hotel und Wohnanlage Salinencarré“ gefasst. Dieser ermöglicht den Bau eines Hotels, einer betreuten Seniorenwohnanlage und von fünf Mehrfamilienhäusern an der Salinenstraße. Mit dem Vorhabenträger hat die Stadt Bad Rappenau dazu einen Durchführungsvertrag geschlossen.

Das Bauvorhaben schreitet auch sichtbar voran. Mit den Bauarbeiten für das Hotel wurde bereits begonnen. Für den Bau der Mehrfamilienhäuser wurde im September das ehemalige Gebäude der Rosentrittklinik abgerissen.

Die Detailplanungen für die Mehrfamilienhäuser und die betreute Seniorenwohnanlage haben nun ergeben, dass geringfügige Abweichungen bzw. Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich sind. Damit diese im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erteilt werden können, ist jedoch zuvor ein Nachtrag zum Durchführungsvertrag erforderlich.

Die wichtigsten Änderungen stellte Hochbauamtsleiter Alexander Speer dem Gemeinderat vor:
•    Anpassung der Lage von vier Behindertenstellplätzen an der Salinenstraße
•    Verkleinerung des Atriums im Betreuten Wohnen um rund 46 m²
•    Überschreitung der maximal festgesetzten Gebäudehöhe im Bereich des Atriums des Betreuten Wohnens um 1,85 m
•    Festlegung der genauen Anzahl der Einheiten im Betreuten Wohnen auf 48 (ursprünglich war man von 40 Wohneinheiten ausgegangen); die Stellplatzanforderungen können erfüllt werden
•    Überschreitung der Baufenster bei 2 Gebäuden im Bereich des Penthauses
•    Überschreitung des Baufensters für die Lichtschächte der Tiefgarage
Insgesamt sind diese Änderungen aus Sicht der Verwaltung untergeordnet, und berühren die Grundzüge der Planung nicht. Sie sind somit städtebaulich vertretbar.

Grundsätzliche Zustimmung zu einer entsprechenden Änderung signalisierten die Fraktionen des Gemeinderates. Der Sprecher der GAL verwies aber darauf, dass der Investor durch diese Änderungen profitiere, v.a. durch die zusätzlichen Wohneinheiten im Betreuten Wohnen. Daher sollte der Investor auch der Stadt entgegen kommen. Wenn z.B. unvorhergesehe Mehrkosten bei Abbrucharbeiten entstehen, sollte er diese nicht der Stadt in Rechnung stellen. Außerdem solle die Kur- und Klinikverwaltung als Verkäuferin des Grundstückes über die Änderungen in Kenntnis gesetzt werden. Dieser Haltung schloss sich die Mehrheit des Gemeinderates an.

OB Blättgen sagte zu, einen entsprechenden Passus in den Nachtrag zum Durchführungsvertrag mit aufzunehmen.


Bebauungsplan "Boppengrund II" in Bad Rappenau-Bonfeld: Zustimmung zum Entwurf und Zustimmung zum Offenlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch
Mit 20 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung für den Bebauungsplan „Boppengrund II“ in Bonfeld zugestimmt. Darüber hinaus hat der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Offenlegungsverfahren nach §3 Abs.2 und §4 Baugesetzbuch durchzuführen.

Im Frühjahr dieses Jahres fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange statt. Anregungen von privater Seite gingen nicht ein, die Anregungen von öffentlichen Stellen wurden entsprechend eingearbeitet.

Rund 60 Bauplätze sollen in dem neuen Baugebiet Boppengrund entstehen, überwiegend für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften. Zwei Stellplätze pro Wohneinheit werden vorgeschrieben. Ob die Erschließung in Abschnitten erfolgen soll, kann noch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. Da die Grundstücke im Baugebiet verschiedenen Eigentümern gehören, muss auch noch eine Umlegung durchgeführt werden, bevor gebaut werden kann. „Insgesamt sind wir mit dem Baugebiet Boppengrund auf einem guten Weg“, zeigte sich OB Blättgen optimistisch.

Die Mehrheit der Fraktionen im Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens zu. Eine Erschließung in Bauabschnitten kann sich der Sprecher der FW vorstellen, denn es müsse auch eine entsprechende Infrastruktur im Ort geschaffen werden: „Die Waldäcker in Babstadt könnten hier Vorbild für Bonfeld sein.“ Eine forcierte Umsetzung des Baugebiets wünschte sich der Sprecher der CDU. Der Sprecher der SPD merkte an, dass die Bauplätze an dieser Stelle richtig seien, auch im Hinblick auf den Bau von Lidl in Bad Wimpfen. Kritisch äußerte sich die Sprecherin der GAL, die das Baugebiet lieber kleiner halten würde. Die landwirtschaftlichen Flächen würden immer weiter abnehmen. Außerdem sei im Gebiet zu wenig öffentliches Grün vorgesehen.


Bebauungsplan "Buchäcker IV" in Bad Rappenau-Bonfeld: Aufstellungsbeschluss gefasst
Mit 13 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen bei 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch für den Bebauungsplan „Buchäcker IV“ in Bonfeld gefasst. Das Gebiet befindet sich im Nordosten des bestehenden Gewerbegebiets.

OB Blättgen wies darauf hin, dass es derzeit keine freien Bauplätze mehr im Gewerbegebiet „Buchäcker“ gibt, dass diese aber wegen der Lage sehr stark nachgefragt werden. Auch eine bereits hier ansässige Firma benötigt eine Erweiterungsfläche. Auch in Zukunft ist von einer großen Nachfrage nach Grundstücken im Gewerbegebiet „Buchäcker“ auszugehen, daher soll der Bebauungsplan „Buchäcker IV“ aus Sicht der Verwaltung möglichst zeitnah entwickelt werden.

Die Erweiterungspläne fanden bei den Fraktionen des Gemeinderates nicht nur Zustimmung. „Es macht Sinn, Gewerbegrundstücke an der Autobahn auszuweisen, aber wir sollten auch auf die Qualität des Gewerbes achten, das sich bei uns ansiedelt“, so der Sprecher der CDU. Er sah es kritisch, dass hier eine Spedition erweitern will und dadurch vielleicht nicht genügend Restfläche „für einen attraktiven Investor“ bleibt.

Verständnis für den erhöhten Platzbedarf von Speditionen zeigte der Sprecher der SPD. Da diese häufig „Lagerlogistik“ für ihre Kunden betreiben, benötigen sie große Flächen. Andererseits ginge gerade in diesem Bereich guter Ackerboden verloren.

Auch die Sprecherin der GAL sah den Verlust von Ackerflächen kritisch. Sie wies zudem darauf hin, dass es schwierig sei, im Bebauungsplan „hochwertiges Gewerbe“ festzuschreiben. Damit habe man bereits bei der Ausweisung des  Gewerbegebiets „Buchäcker“ keine guten Erfahrungen gemacht.

Auch der Sprecher der FW sprach sich gegen den Aufstellungsbeschluss aus. Er wünschte sich stattdessen eine bedarfsgerechte Erweiterung des Gebiets und verwies auf die bereits jetzt schwierige Verkehrslage.


Bebauungsplan "Neckarblick" in Bad Rappenau-Heinsheim: Aufstellungsbeschluss gefasst
Mit 21 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Neckarblick“ in Heinsheim nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch gefasst.

OB Blättgen fasste den Sachverhalt kurz zusammen. Demnach sind in Heinsheim derzeit kaum mehr Bauplätze verfügbar, aber für die künftige Entwicklung von Heinsheim erforderlich. Der erhoffte Zuzug von Familien solle die Infrastruktur stärken und sichern. Das geplante Baugebiet befindet sich am südlichen Ortsrand östlich der Gundelsheimer Straße und soll zeitnah entwickelt werden.

Die Mehrheit des Gemeinderates befürwortete die Ausweisung des neuen Baugebiets. Der Sprecher der CDU dankte der Verwaltung für die Realisierung und erhoffte sich auch hier Nachfrage von Lidl-Mitarbeitern aus Bad Wimpfen. Auch der Sprecher der SPD erhoffte sich von dem neuen Baugebiet mit attraktiven Bauplätzen Impulse für den Ort: „Das Projekt macht Heinsheim zukunftsfähig.“ Kritisch äußerte sich dagegen der Sprecher der ÖDP. Er wies darauf hin, dass man in der Vergangenheit Baugebiete an dieser Stelle wegen der Hochwassergefahr stets verworfen hätte. Durch den Bau von Dämmen und Schutzmaßnahmen würden die Bauplätze zu teuer werden. Zudem befürchtete er Regressansprüche gegen die Stadt, falls es zu Hochwasserschäden in dem Gebiet käme. OB Blättgen verwies darauf, dass das Gebiet nun kleiner als ursprünglich angedacht realisiert werden solle und aus der Hochwasserlinie herausgehalten wurde. Auf der Gemarkung von Heinsheim gäbe es nur an dieser Stelle überhaupt die Möglichkeit, ein kleines Baugebiet zu realisieren.

 
 
 
 
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