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Kindergartenangelegenheiten: Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2015/2016 ff vorgestellt
Die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in den kommenden Jahren wurde vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Bei den Kindergartenplätzen besteht wegen steigender Geburtenzahlen in den kommenden Jahren Handlungsbedarf, vor allem im Kernort muss das Angebot ausgebaut werden.

OB Hans Heribert Blättgen stellte die wichtigsten Zahlen aus der umfangreichen Vorlage vor. Im Kindergartenbereich liegt der Versorgungsgrad im gesamten Stadtgebiet derzeit bei 109%. Bei den unter 3-Jährigen liegt der Versorgungsgrad bei 44,5 %. Von den Kindern im Grundschulalter besuchen im Moment 42 % eines der zahlreichen örtlichen Betreuungsangebote.

Die Zahl der Kinder im Stadtgebiet nimmt auch weiterhin zu. Für die Bedarfsplanung bedeutet dies, dass die Zahl der unbelegten Kindergartenplätze in den kommenden Jahren abnimmt und Engpässe im Kernort auch nicht mehr durch freie Plätze in den Stadtteilen kompensiert werden können. Derzeit geht die Verwaltung von 17 fehlenden Kindergartenplätzen im Jahr 2018/19 aus, momentan gibt es rechnerisch noch 61 Plätze freie Plätze. Eine Planung zum Ausbau der Kinderbetreuung will die Stadtverwaltung dem Gemeinderat im Laufe dieses Jahres vorlegen.

Für die Kleinkindbetreuung, d.h. für Kinder vom 1. – 3. Lebensjahr, stehen in Bad Rappenau insgesamt 167 Plätze zur Verfügung. Betreuungsplätze für Kinder ab einem Jahr gibt es in der Kernstadt und in allen Stadtteilen. Das Angebot wird bedarfsgerecht weiter entwickelt.

Bei den Kindergartenkindern stellt sich die Situation wie folgt dar: Für Kinder ab 3 Jahren liegt der Versorgungsgrad derzeit bei über 109 %. In insgesamt 12 Einrichtungen (3 städtische, 3 katholische und 6 evangelische) gibt es derzeit 33 Gruppen mit 727 Betreuungsplätzen. Von den Regelöffnungszeiten bis hin zur Ganztagesbetreuung gibt es die verschiedensten Angebote. Die Kindergärten im Stadtgebiet sind unterschiedlich ausgelastet, aber in der Regel stehen genügend Plätze für alle 3-jährigen zur Verfügung, spätestens im September wenn die Schulanfänger die Einrichtung verlassen.

Bei den Schulkindern setzen sich das breite Betreuungsangebot und die steigende Nachfrage fort. 298 Grundschüler besuchen derzeit eine der 8 Betreuungseinrichtungen für Schulkinder. Auch die Betreuungszeiten im Rahmen der verlässlichen Grundschule werden bedarfsgerecht weiter ausgebaut und wurden in verschiedenen Einrichtungen in diesem Schuljahr erweitert. Ganztagsangebote für Schulkinder gibt es in Bad Rappenau, Babstadt, Fürfeld, Heinsheim, Obergimpern und Zimmerhof.

Die Verwaltung möchte das Angebot im Bereich der Kinderbetreuung wie bisher bedarfsgerecht weiter entwickeln. „Das kommt bei den Eltern gut an, kostet aber auch viel Geld“, so OB Blättgen. Bisher ist es immer gelungen, den Bedarf zu decken. Bei mindestens fünf verbindlichen Anmeldungen wurden neue Angebote eingerichtet. Dieses System hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, in denen die Kinderzahlen nicht angestiegen sind. Bei den derzeit steigenden Geburtenzahlen muss allerdings ein weiterer Ausbau der Infrastruktur für die Kindergarten- und Hortbetreuung geplant werden.

„Wir haben ein vielfältiges und gutes Betreuungsangebot, das von den Eltern gut angenommen wird“, so die Sprecherin der CDU, „aber die Vorlage zeigt, dass wir uns für die Zukunft Gedanken machen müssen.“ Die CDU-Fraktion befürwortet, dass ein Gesamtkonzept für die Kinderbetreuung im Stadtgebiet erstellt wird.

„Ein Engpass zeichnet sich vor allem für den Kernort ab, die Situation in den Stadtteilen ist noch relativ gut“, befand die Sprecherin der SPD. Sie dankte allen beteiligten Mitarbeitern in der Verwaltung und in den Kindergärten.

„Den Engpass im Kernort gibt es schon länger, und die Eltern weichen schon seit einiger Zeit in die Ortsteile aus“, so der Sprecher der GAL. Das Kinderbetreuungsangebot sei momentan noch gut, aber für die Zukunft und bei einem weiteren Ausbau müsse man jetzt schon darüber nachdenken, wie man Mitarbeiter gewinnen könne.

„Bisher handeln wir bedarfsgerecht beim Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten und mit den aktuellen Zahlen können wir zufrieden sein“, sagte der Sprecher der FW. Da die meisten Kinder schon heute mit dem Auto in den Kindergarten gebracht würden, sei der Aufwand, das Kind in einen Nachbarstadtteil zu bringen, zumutbar.

„Vor wenigen Jahren befürchteten wir leer stehende Kindergärten und waren froh, dass durch eine Ausweitung des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige die Räume genutzt werden konnten“, blickte der Sprecher der ÖDP zurück. Er verwies darauf, dass auch die Kinder von Flüchtlingen in der Planung berücksichtigt werden müssen. Auch eine stärkere Unterstützung von Tagesmüttern solle geprüft werden.


Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau – Zustimmung zur Globalberechnung und zur Änderung der Abwasserbeiträge erteilt
Einstimmig hat der Gemeinderat der Globalberechnung der Firma Allevo für die Abwasserbeiträge der Jahre 2016 – 2029 zugestimmt und eine entsprechende Änderung der Abwasserbeiträge beschlossen. Der Abwasserbeitrag für Grundstücke, die neu an die Abwasserbeseitigung angeschlossen werden, beläuft sich auf 7,22 Euro/m² Nutzungsfläche. Die Abwassersatzung wurde geändert und im Mitteilungsblatt Nr. 6 vom 11.2.2016 veröffentlicht.

Die letzte Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung wurde im Jahr 1997 durchgeführt. Die aktuelle Globalberechnung stammt von der Firma Allevo-Kommunalberatung, die nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 21.05.2015 beauftragt wurde. Die wichtigsten Ergebnisse und Zahlen stellte der stellvertretende Stadtkämmerer Markus Fleck dem Gemeinderat vor.

Der Zweck der Globalberechnung besteht darin, den höchstzulässigen Beitragssatz für den Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Abwasserbeseitigung zu ermitteln. Dazu werden die bisherigen und künftigen Gesamtinvestitionen im Abwasserbereich durch die Fläche der vorhandenen und künftigen beitragspflichtigen Grundstücke geteilt. Von den Investitionen müssen die Zuweisungen und Zuschüsse abgezogen werden. Diese sogenannten „Nettoinvestitionskosten“ werden auf die angeschlossenen bzw. anschließbaren Flächen verteilt. Dadurch ergibt sich ein zulässiger Höchstbeitrag pro m². Dabei zählt allerdings nicht die Größe des Bauplatzes, sondern dessen Nutzbarkeit. So wird z.B. ein höherer Beitrag fällig, wenn eine mehrgeschossige Bauweise erlaubt ist. Berechnet wurden die neuen Beiträge bis zum Jahr 2029.

Als zulässige Höchstgrenze der Abwasserbeiträge hat die Firma Allevo folgende Sätze berechnet:
-    Kanalbeitrag    3,89 Euro/m² Nutzungsfläche (bisher 3,53 Euro/m²)
-    Klärbeitrag    3,33 Euro/m² Nutzungsfläche (bisher 3,53 Euro/m²)
-    Gesamt:    7,22 Euro/m² Nutzungsfläche (bisher 7,06 Euro/m²)

Die Anhebung der Beitragssätze um 2,3 % liegt u.a. daran, dass die Abwasserbeseitigung heute erheblich aufwändiger ist als früher. Standard ist heute die Entwässerung im Trennsystem, das bedeutet zwei Kanalsysteme: eines für verschmutztes Mischwasser und eines für unverschmutztes Regenwasser.

Zustimmung kam von allen Fraktionen des Gemeinderates. „Angesichts des gestiegenen Niveaus bei der Abwasserbeseitigung ist die Erhöhung moderat“, so der Sprecher der CDU-Fraktion. „Mit der Globalberechnung erhalten wir eine transparente und gleiche Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze der Abwasserbeiträge im gesamten Stadtgebiet“, sagte der Sprecher der SPD. Dies sei auch im Hinblick auf die neuen Baugebiete, die derzeit geplant werden, wichtig. „Die moderate Erhöhung ist zu verantworten und wir können zustimmen“, befand auch der Sprecher der FW.


Ausschreibung des städtischen Strombedarfs für die Jahre 2017-2018
Ausschreibung von Ökostrom für die städtischen Abnahmestellen beschlossen
Mit 14 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote für alle städtischen Abnahmestellen in Bad Rappenau außer dem Rathaus beschlossen. Für das Rathaus soll Ökostrom mit Neuanlagenquote ausgeschrieben werden. Damit folgte der Gemeinderat mehrheitlich dem Vorschlag der SPD-Fraktion. Ein Vorschlag der ÖDP-Fraktion, für alle Abnahmestellen (außer der Straßenbeleuchtung) Ökostrom mit Neuanlagenquote auszuschreiben, war zuvor mehrheitlich abgelehnt worden. Zur Ausschreibung des Strombedarfs nimmt die Stadt Bad Rappenau an der 15. Bündelausschreibung Strom der GT-service-Dienstleistungsgesellschaft teil. Da die Stadt Mitglied im Neckarelektrizitätsverband ist, übernimmt dieser die Kosten. Das Ergebnis der Ausschreibung ist für die Stadt bindend.

„Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob wir für den städtischen Strombedarf Graustrom oder Ökostrom ausschreiben sollen und wenn ja, in welchem Umfang“, fasste OB Blättgen den Sachverhalt zusammen. Insgesamt lag der Stromverbrauch der Stadt Bad Rappenau im Jahr 2014 bei 3,5 Mio. kWh/Jahr, die Kosten beliefen sich auf 651.100 Euro. Der größte Einzelposten ist dabei die Straßenbeleuchtung mit rund 1,5 Mio. kWh und Kosten von 223.000 Euro. Wie in den Vorjahren  hatte die Verwaltung vorgeschlagen, auch in diesem Jahr für alle Abnahmestellen sogenannten Graustrom auszuschreiben, mit Ausnahme des Rathauses, für das auch derzeit schon Ökostrom mit Neuanlagenquote bezogen wird.

Auf Wunsch des Finanz- und Verwaltungsausschusses hatte der stellvertretende Stadtkämmerer Fleck die Ergebnisse der letzten Bündelausschreibungen zusammengestellt, damit man die Kosten für Graustrom sowie für Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote leichter vergleichen konnte. Aufgrund der Ausschreibungsergebnisse der letzten Jahre muss beim Bezug von Ökostrom mit Neuanlagenquote für alle Abnahmestellen (außer Straßenbeleuchtung)  mit Mehrkosten von etwa 10.000 Euro / Jahr gerechnet werden. Für die Straßenbeleuchtung war in den vergangenen Jahren kein Ökostrom mit Neuanlagenquote mehr ausgeschrieben worden, da in diesem Bereich die Mehrkosten in der Vergangenheit vergleichsweise hoch waren. Für die Straßenbeleuchtung in Bad Rappenau müsste hier mit jährlichen Mehrkosten von 20.000 Euro gerechnet werden. Der Bezug von Ökostrom ohne Neuanlagenquote war in der Vergangenheit zum Teil schon günstiger als der Bezug von Graustrom, teilweise auch etwas teurer.

Der Sprecher der CDU sprach sich dafür aus, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen und wie bisher nur für das Rathaus Ökostrom mit Neuanlagenquote auszuschreiben. Dadurch könne man 10.000 Euro sparen.

Die SPD war dagegen bereit, „Mehrkosten für ein gutes Ökogewissen in Kauf zu nehmen“. Die SPD-Fraktion schlug daher vor, für alle Abnahmestellen einschließlich Straßenbeleuchtung Ökostrom ohne Neuanlagenquote und fürs Rathaus wie bisher Ökostrom mit Neuanlagenquote auszuschreiben. Im Jahr 2013 wäre dies sogar günstiger gewesen als der Bezug von Graustrom, wie die Ausschreibungsergebnisse zeigten.

Die FW-Fraktion sprach sich für die Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagequote für alle städtischen Abnahmestellen aus.

Dagegen schlug die ÖDP vor, für alle Abnahmestellen außer der Straßenbeleuchtung Ökostrom mit Neuanlagequote auszuschreiben. Zudem plädierte der Fraktionssprecher für eine Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung, um Strom erst gar nicht zu verbrauchen.

Der Sprecher der GAL wies darauf hin, dass es beim Strombezug nicht um ein ökologisches Gewissen, sondern um zwingende Notwendigkeiten gehe. Denn viele Menschen würden an den Folgen des Kohleverbrauchs sterben, auch die Umweltverschmutzung steige. Beim Atomstrom sei immer noch die Frage ungeklärt, wie der Atommüll entsorgt werden könne.


Neubestellung des Gutachterausschusses der Stadt Bad Rappenau und der Gemeinde Siegelsbach
Einstimmig hat der Gemeinderat die Mitglieder des Gutachterausschusses der Stadt Bad Rappenau und der Gemeinde Siegelsbach bestellt.

Folgende Personen wurden als Gutachter bestellt:
1. Julius Herrmann (Vorsitzender)
2. Wolfgang Rath (stellvertretender Vorsitzender aus der Mitte des Gemeinderates)
3. Heinz-Jürgen Schleidt (Gutachter)
4. Peter Thomas (Architekt und freier Gutachter)
5. Reinhard Künzel (Gutachter aus der Mitte des Gemeinderates)

Außerdem werden ein von der Gemeinde Siegelsbach vorgeschlagener Gutachter sowie dessen Stellvertreter bestellt. Als Vertreter der örtlich zuständigen Finanzbehörde Heilbronn werden die von der Oberfinanzdirektion Stuttgart vorgeschlagenen Bediensteten bestellt.

Die Amtszeit des bisherigen Gutachterausschusses endete zum 31.01.2016. Die Bestellung der neuen Gutachter erfolgt auf 4 Jahre bis zum 31.01.2020.


Bebauungsplan „Am Schafbaum – 2. Änderung“ Bad Rappenau – Satzungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Schafbaum – 2. Änderung“ in Bad Rappenau gefasst. Der Bebauungsplan tritt nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Bei der Änderung ging es darum, die Unterbringung von Flüchtlingen in einem ehemaligen Fitnessstudio sowie auf dem benachbarten Grundstück in der Raiffeisenstraße zu ermöglichen.


Finanzbericht für das Jahr 2015 vorgestellt
Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Finanzbericht für das Jahr 2015.

Durch Mehreinnahmen und geringere Ausgaben als in der Planung vorgesehen, kommt es 2015 sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt zu einem deutlich besseren Ergebnis, als im Haushaltsplan vorgesehen. Kredite mussten im Haushaltsjahr 2015 nicht aufgenommen werden.

Im Verwaltungshaushalt war ursprünglich eine negative Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von -98.000 Euro vorgesehen. Tatsächlich kann eine positive Zuführung in Höhe von 3.596.000 Euro erwirtschaftet werden, was einer Verbesserung von 3.694.0000 Euro entspricht. Grund dafür waren Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 2,3 Mio. Euro (bei der Gewerbesteuer, den Schlüsselzuweisungen vom Land, der Vergnügungssteuer, den Landeszuschüssen für Kindergärten und Schulen sowie bei Gebühren für Baugenehmigungen) sowie Minderausgaben von insgesamt 1,3 Mio. Euro (für den Ertragszuschuss an die KuK, bei den Personalausgaben und bei den Bewirtschaftungskosten).

Im Vermögenshaushalt hat sich das Ergebnis um insgesamt 5,4 Mio. verbessert. Dadurch waren keine Rücklagenentnahme und keine Darlehensaufnahme erforderlich. Gründe für die Verbesserung liegen in der positiven Zuführung vom Verwaltungshaushalt und in den Mehreinnahmen bei den Grundstücksverkäufen in Höhe von 1,75 Mio. Euro. Der Verkauf von Grundstücken läuft derzeit sehr gut.

OB Blättgen betonte, dass das Ergebnis deutlich besser war als erwartet, unter anderem bei den Schlüsselzuweisungen vom Land. Bei der Planung hat man sich hier an die Zahlen des Ministeriums gehalten und man war überrascht, dass diese positive Prognose noch übertroffen wurde. Allerdings hat das Regierungspräsidium Stuttgart bei der Genehmigung des Haushalts 2016 die Stadt darauf hingewiesen, dass sie ihre Ausgaben im Blick behalten muss. Denn mit einem Rückgang der Einnahmen muss gerechnet werden, wenn die Konjunktur wieder schlechter wird.



 
 
 
 
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