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Kurbetriebe Bad Rappenau:  Zustimmung zum Geschäftsbericht und zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Kurklinik Bad Rappenau GmbH
Einstimmig hat der Gemeinderat dem städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Kurklinik Bad Rappenau GmbH die Weisung erteilt, wie folgt abzustimmen:
1.    Zustimmung zum Geschäftsbericht und zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017.
2.    Das Jahresergebnis in Höhe von 197.192,99 € wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der Schwärzberg Klink GmbH vollumfänglich an diese abgeführt.
3.    Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2017.
4.    Zustimmung zur Entlastung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2017.

Im Geschäftsjahr 2018 soll die Struktur des Kurkonzerns Bad Rappenau weiter verschlankt werden durch die Verschmelzung der Kurklinik Bad Rappenau GmbH auf die Muttergesellschaft Schwärzberg Klinik GmbH rückwirkend zum 01.01.2018. Der Gemeinderat hatte der Verschmelzung in seiner Sitzung am 17.05.2018 zugestimmt. Für den notariellen Verschmelzungsvertrag muss allerdings der Jahresabschluss der Kurklinik Bad Rappenau GmbH zum 31.12.2017 von der Gesellschafterversammlung festgestellt und genehmigt sein. Aus diesem Grund wurde die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Kurklinik Bad Rappenau GmbH vorgezogen.

Einzelheiten zum Jahresabschluss 2017 der Kurklinik Bad Rappenau GmbH stellte Wirtschaftsprüfer Holger Wettig von der OT-audit GmbH dem Gemeinderat vor: Die Umsatzerlöse erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 304.000 Euro auf rund 10,5 Mio. Euro, gleichzeitig sank der Aufwand für Material und Fremdleistungen um 72.000 Euro auf 1,16 Mio. Euro, was zu einem verbesserten Rohertag von 9,37 Mio. Euro führte (+ 376.000 Euro im Vergleich zu 2016).

Durch den Verkauf des ehemaligen Grundstücks der Sophie-Luisen-Klinik fielen auch die sonstigen betrieblichen Erträge mit 544.000 Euro außergewöhnlich hoch aus. Zu Mehrkosten kam es beim Personal, hier stiegen die Ausgaben um 188.000 Euro auf 5,16 Mio. Euro aufgrund von tariflichen Lohnsteigerungen und zusätzlichen Stellen. Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 664.000 Euro auf 4,32 Mio. Euro begründet durch gestiegene Raumkosten im neuen Klinikgebäude und eine höhere Konzernumlage. Das Gesamtergebnis lag bei einem Gewinn von 197.000 Euro.

Insgesamt begrüßte der Gemeinderat die weitere Verschlankung des Klinikkonzerns. Gelobt wurde auch die weitere positive Entwicklung der Kurklinik, die hohe Qualität in dem schwierigen Umfeld eines Umbaus liefere.


Lärmaktionsplan Bad Rappenau: Vorstellung des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Lärmaktionsplan Bad Rappenau.

Im Juni 2107 wurde der Ergebnisbericht zum Lärmaktionsplan im Gemeinderat vorgestellt. Von Mitte Dezember 2017 bis Ende Januar 2018 lag der Entwurf des Lärmaktionsplanes öffentlich aus. Die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung stellte Claus Kiener vom beauftragten Büro Modus Consult in Ulm nun im Gemeinderat vor.

Momentan sieht der Entwurf des Lärmaktionsplanes Maßnahmen zur Lärmminderung in der Kernstadt (Babstadter Straße, Heinsheimer Straße, Siegelsbacher Straße, Kirchenstraße, Wimpfener Straße, Schwaigerner Straße sowie in der Ortsdurchfahrt Zimmerhof) vor. In den Stadtteilen Fürfeld (B39, Heilbronner Straße, Bonfelder Str., Wilhelm-Hauff-Str.), Grombach (Ortsstraße) und Obergimpern (Hauptstraße, Prof.-Kühne-Straße) sind ebenfalls Maßnahmen vorgesehen. Vorgeschlagene Maßnahmen sind eine Fahrbahnsanierung bzw. der Wechsel zu einem lärmmindernden Belag, Geschwindigkeitsreduzierungen von 50 auf 30 km/h oder der Einbau von Lärmschutzfenstern

Aus der Bürgerschaft wurden für die Kernstadt zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmminderung weitere Maßnahmen in der Wimpfener Straße, der Schwaigerner Straße, der Kirchenstraße, der Babstadter Straße und der Heinsheimer Straße vorgeschlagen. In den Stadtteilen wurden für die Adersbacher Straße in Babstadt, die Heilbronner und Massenbachhausener Straße in Fürfeld und vor allem für die Ortsdurchfahrt in Obergimpern konkrete Maßnahmen gefordert bzw. Vorschläge unterbreitet.

Claus Kiener machte deutlich, dass verschiedene von der Öffentlichkeit vorgeschlagene Maßnahmen vom Gemeinderat diskutiert werden sollten. Allerdings ergaben sich aus den Hinweisen keine zusätzlichen Maßnahmen zur Lärmminderung, die in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden müssen, weil i.d.R. der sogenannte „Auslösewert“ nicht erreicht wird. Dieser liegt bei einer Lärmbelastung von mehr als 65 dB(A) bezogen auf 24 Stunden, bzw. 55 dB(A) während der Nachtzeit von 22 – 6 Uhr. Bei Werten von mehr als 70 dB(A) bezogen auf 24 Stunden, bzw. 60 dB(A) während der Nachtzeit von 22 – 6 Uhr müssen zwingend Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden. Diese Werte werden allerdings nur in der Kernstadt sowie in der Ortsdurchfahrt Fürfeld erreicht.

Kiener betonte gleichzeitig, das „kleine Reparaturmaßnahmen“, wie die Beseitigung eines klappernden Schachtdeckels den Anwohnern oft mehr Ruhe verschaffen als „große Maßnahmen“ wie die Einrichtung einer Tempo 30-Zone. Grundsätzlich sei es aber so, „dass man mit Lärmschutz nicht alle wünschenswerten Maßnahmen begründen kann“.

Die im Lärmaktionsplan jeweils konkret  vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung müssen im Lauf des weiteren Verfahrens vom Gemeinderat beschlossen werden. Dieser Beschluss soll in der Sitzung vom 26.07.2018 erfolgen.

Grundsätzliche Zustimmung äußerten die Fraktionen des Gemeinderates. „Der Lärmaktionsplan sollte aber nicht nur auf dem Papier stehen, hier müssen schnell Taten folgen“, so der Sprecher der CDU. Er regte an, dass die Ergebnisse des Lärmaktionsplanes auch bei der Erstellung des Verkehrsgutachtens berücksichtigt werden sollten. Kritischer sah die vorgeschlagenen Maßnahmen der Sprecher der SPD, der darauf verwies, dass z.B. E-Autos deutlich leiser seien als Motorräder – auch wenn beide Tempo 30 fahren. Er hielt regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen für wünschenswert. „Seit 3 Jahren beschäftigen wir uns schon mit dem Thema und haben noch keine konkreten Maßnahmen beschlossen“, so der Sprecher der ÖDP, das sei schwer verständlich für die Bürger. „Tempo 30 ist kein Wundermittel“, fand der Sprecher der FW, „wir sollten unbedingt einen Flickenteppich aus Tempo 50 und Tempo 30 vermeiden.“


Kindergartenangelegenheiten: Anpassung der Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen für das Kindergarten- und Schuljahr 2018/2019
Mit 27 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder beschlossen. Damit gelten ab 01.09.2018 höhere Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen im Stadtgebiet. Gleichzeitig wurde die Änderung der Richtlinien über die Ermäßigung der Benutzungsgebühren für einkommensschwache Familien beschlossen. Vorgesehen ist nun eine Beitragsermäßigung von 35% (bisher 25%) für Wohngeldempfänger. Neu eingeführt wurde eine Beitragsermäßigung von 35% für den Besuch von Kernzeiteinrichtungen für Bezieher von Sozialleistungen. Auch diese Regelung tritt zum 01.09.2018 in Kraft.

Die Satzung mit den ab September geltenden Gebühren und die neue Ermäßigungsrichtlinie wurden im Mitteilungsblatt Nr. 27 vom 05.07.2018 veröffentlicht. Man kann sie auch auf dieser Homepage abrufen: www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen

Oberbürgermeister Sebastian Frei stellte den Sachverhalt dem Gemeinderat vor: Gemäß der Empfehlung der Kommission aus Vertretern von Kirchen und kommunalen Landesverbänden (als Kindergartenträger) sollen die Elternbeiträge zum Kindergartenjahr 2018/19 um 3% erhöht werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass durch die Elternbeiträge 20% der Betriebsausgaben der Kinderbetreuung gedeckt werden. Dieser Wert wird landesweit angestrebt. Bei den städtischen Kindergärten Bad Rappenau werden im Moment durchschnittlich 16,07% der Betriebsausgaben tatsächlich durch Elternbeiträge gedeckt.

Insgesamt fließen 2018 6,9 Mio. Euro in die laufenden Kosten der Kinderbetreuung, die Einnahmen aus staatlichen Zuschüssen und Elternbeiträgen belaufen sich auf 2,5 Mio. Euro, 4,4 Mio. Euro werden aus dem „allgemeinen Haushalt“ der Stadt Bad Rappenau gezahlt. Hinzu kommen 400.000 Euro städtischer Zuschussbedarf für die Betreuung von Schulkindern im Hort oder einer Kernzeiteinrichtung.

Bei den meisten Betreuungsformen und –angeboten schlug die Verwaltung zum Beginn des neuen Schuljahres eine Erhöhung von 3% vor, was den Empfehlungen der Kommission entspricht. In vielen Fällen liegen die Erhöhungsbeträge zwischen 1 und 5 Euro / Monat. Teilweise liegen die Betreuungsgebühren in Bad Rappenau bisher noch deutlich unter den Empfehlungen, vor allem im Bereich der Unter-3-Jährigen (U3). Auch bei der Ganztagsbetreuung (in diesem Bereich gibt es keine Gebührenempfehlungen) wurden höhere Anpassungen vorgeschlagen. Im Bereich U3 und Ganztagsbetreuung liegen die vorgeschlagenen Erhöhungen zwischen 3 und 53 Euro / Monat. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung in diesem Bereich 21 Euro / Monat. Die Gebühren für die Ganztagsbetreuung wurden anhand der Betreuungszeit aus den von der Kommission empfohlenen Gebühren hochgerechnet. Ziel war es, ein insgesamt schlüssiges Gebührenmodell zu erhalten. Außerdem soll durch die teilweise stärkere Anhebung der Gebühren die Differenz zwischen der angestrebten (20%) und der tatsächlichen Kostenbeteiligung (16%) durch die Eltern verringert werden. Bei der Schulkindbetreuung beträgt die monatliche Erhöhung maximal 7 Euro, einige Gebühren in diesem Bereich wurden nicht erhöht.

„Das Thema macht auch uns keinen Spaß“, unterstrich OB Frei, „wir wissen, dass die Betreuungsgebühren für einige Familien eine Herausforderung darstellen und haben daher versucht, Mittelwege zu finden. Dabei haben wir es uns nicht leicht gemacht.“ So wird es für einkommensschwache Familien künftig einen höheren Nachlass auf die Betreuungsgebühren geben. Darüber hinaus haben Bezieher von Sozialleistungen künftig die Möglichkeit, eine Ermäßigung bei den Gebühren für die Kernzeitbetreuung zu beantragen.

Neben dem aktuellen städtischen „Zuschuss“ in Höhe von 4,4 Mio. Euro zu den laufenden Betreuungskosten  wird in Bad Rappenau auch kräftig in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert: So wurden zwei neue Betreuungsgruppen in der städtischen Kita Fürfeld geschaffen, ein ähnlicher Ausbau der städtischen Kita Zimmerhof steht an. Eine neue Kernzeitbetreuung für Erstklässler nimmt im September in Bad Rappenau die Arbeit auf. In Bonfeld ist im Zuge des Umbaus der Grundschule ein neuer, großer Raum für das Kernzeitangebot geplant. Im Oktober 2018 soll darüber hinaus mit dem Neubau des 5-gruppigen Kindergartens Kandel in der Kernstadt begonnen werden.

„Das ist wirklich eine undankbare Aufgabe für den Gemeinderat“, befand die Sprecherin der CDU. Sie hob die „fast zu gute Auslastung“ und das breite Angebot an Betreuungsmöglichkeiten in Bad Rappenau hervor. „Viel Personal und gute Qualifizierung ist hier erforderlich, das führt auch zu höheren Kosten und schließlich zu höheren Gebühren“. Zudem sei es besser, die Beiträge regelmäßig in kleinen Schritten anzupassen als seltener in großen Schritten.

„Die Lohnerhöhungen für die Erzieherinnen müssen positiv bewertet werden, auch wenn das nun zu Gebührenerhöhungen führt“, stimmte auch der Sprecher der SPD zu. Er lobte auch die Anhebung des Ermäßigungsbetrages und Ausweitung auf die Kernzeitbetreuung. Auch die bestehende Härtefallregelung sollte bekannter gemacht werden.

Die GAL-Fraktion wollte den vorgeschlagenen Erhöhungen nicht zustimmen. „Da sind viele harte Punkte, die den Eltern wirklich weh tun“, befand der Sprecher der GAL, hier müsse man die Belange der Eltern gegen die Belange der Gemeinde abwägen. Die GAL regte daher an, alle vorgeschlagenen Erhöhungen für das Jahr 2018/19 auszusetzen. Gleichzeitig schlug die Fraktion vor, dass die Verwaltung für das Kindergartenjahr 2018/19 die Einführung einer kostenfreien Betreuung von Kindern über 3 Jahren in der Regelöffnungszeit prüft und wenn möglich einführt.

Der Sprecher der FW machte deutlich, dass aus dem städtischen Haushalt auch der Gebührenausfall in den kirchlichen Kindergärten übernommen wird, wenn die Gebühren niedriger als die Kommissionsvorschläge angesetzt werden. Insofern „sind dem Gemeinderat bei diesem Thema die Hände gebunden“.

„Es ist wie beim Wettlauf Hase und Igel – wir erhöhen die Gebühren, um 20% Kostendeckung zu erreichen und trotzdem ist 2 Jahre später der Anteil, den die Eltern zahlen bei 16%“, fasste der Sprecher der ÖDP zusammen. Gründe für die Gebührenerhöhungen, wie Tarifsteigerungen beim Betreuungspersonal könne der Gemeinderat nicht beeinflussen. Gleichzeitig regte die ÖDP an, die neu eingeführte Ermäßigung für einkommensschwache Familien im Kernzeitbereich von 35% auf 50% zu erhöhen.


Verkehrsplanung: Zustimmung zur Umwidmung einer Gemeindeverbindungsstraße auf Gemarkung Siegelsbach
Mit 28 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat der Umwidmung der Gemeindeverbindungsstraße „Staugasse“ in Siegelsbach zu einem Feldweg zugestimmt, da keine verkehrlichen Interessen der Stadt Bad Rappenau durch die Umwidmung berührt sind.

Um weiterhin als Gemeindeverkehrsverbindungsstraße genutzt werden zu können, müsste die Straße grundlegend saniert werden, was mit hohen Kosten verbunden ist. Daher hat der Siegelsbacher Gemeinderat die Umwidmung  Ende 2017 beschlossen.


Bebauungsplan „Kandel II“ in Bad Rappenau: Aufstellungsbeschluss gefasst, Planungsleistungen beauftragt, Umlegung angeordnet
Einstimmig hat der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kandel II“ in Bad Rappenau nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Mit der Planung soll das Büro Braun + Nagel beauftragt werden. Ebenso hat der Gemeinderat eine Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet und die Aufgaben der Umlegungsstelle an das Vermessungsamt des  Landratsamtes Heilbronn übertragen.

„Mit diesem Beschluss fällt der Startschuss für die Schaffung des Baurechts in diesem Bereich. Bis das Gebiet erschlossen werden kann, dauert es aber noch eine ganze Weile“, machte Oberbürgermeister Sebastian Frei klar.

Das geplante Baugebiet „Kandel II“ schließt im Süden an das Gebiet „Kandel“ an und reicht bis an die Verlängerung der Babstadter Straße. Da weiterhin ein großer Bedarf an Bauplätzen in Bad Rappenau besteht, soll nun das Bebauungsplanverfahren für das neue Baugebiet eingeleitet werden. Die Inhalte des Bebauungsplanes sollen sich an den Festsetzungen für das Baugebiet „Kandel“ orientieren. Auch in „Kandel II“ soll es eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren geben.

Aufgrund der großen Anzahl der Grundstücke und Eigentümer im Plangebiet ist eine Umlegung erforderlich, diese soll wieder an das Vermessungsamt des Landratsamtes Heilbronn übertragen werden

Im Baugebiet „Kandel“ haben Ende Juni die Erschließungsarbeiten begonnen (Bericht im vorderen Teil dieses Mitteilungsblattes).

Zustimmung kam von den Fraktionen des Gemeinderates. „Es ist richtig, hier zügig einzusteigen“,  so der Sprecher der CDU. Dass man kirchliche Grundstücke in diesem Gebiet kaufen und nicht in Erbpacht übernehmen kann, wünschte sich der Sprecher der FW „Vielleicht schaffen Sie hier das Unmögliche.“ Ein Verbot von Steingärten regte dagegen der Sprecher der ÖDP als Inhalt für den Bebauungsplan an.


Kläranlage Mühlbachtal: Umbau- und Erhaltungsmaßnahme an den Belebungsbecken und der Gebläsestation, Auftragsvergabe und Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
Einstimmig hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe des Gewerks „Roh-, Tief-, Straßen- und Ausbauarbeiten, Funktionsabschnitt 1“ an die Firma Rapp Hoch & Tiefbau GmbH aus Mosbach zum Angebotspreis von 772.154 Euro sowie des Gewerks „Belüftung und Gebläse, sonstige klärtechnische Ausrüstung“ an die Firma Kuhn GmbH aus Höpfingen zum Angebotspreis von 630.768 Euro zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 400.000 Euro für die Auftragsvergabe genehmigt.

Beim Gewerk „Roh-, Tief-, Straßen- und Ausbauarbeiten“ wurde nur ein Angebot abgegeben, dieses lag deutlich über der Kostenberechnung vom Dezember 2017. Beim Gewerk „Belüftung und Gebläse“ wurden drei Angebote abgegeben, die teilweise unter der Kostenberechnung lagen.

Um eine Zeitverzögerung bei den Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden, hat sich der Gemeinderat gegen die Aufhebung der Ausschreibung und eine erneute Ausschreibung entschieden. Dieses Vorgehen hätte eine Verzögerung von 3-4 Monaten zur Folge gehabt und würde vermutlich kein günstigeres Ergebnis bringen, eher muss mit weiteren Preissteigerungen gerechnet werden. Stattdessen sollen die Arbeiten wie geplant durchgeführt werden, dafür wurden überplanmäßige Mittel in Höhe von 400.000 Euro bewilligt.

Weitere Gewerke sollen zeitnah ausgeschrieben werden.



 
 
 
 
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