• Ortsdurchfahrt Wollenberg

    Ortsdurchfahrt Wollenberg

  • Dorfplatz Fürfeld

    Dorfplatz Fürfeld

Schlussbericht 2017 des Rechnungsprüfungsamtes vorgestellt
Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfers Peter Kirchner für das Jahr 2017 hat der Gemeinderat zustimmend Kenntnis genommen.

Über die im Jahr 2017 durchgeführten Prüfungen sowie über das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2017 informierte Rechnungsprüfer Kirchner den Gemeinderat. Zu den einzelnen Prüfungen, die im diesjährigen Schlussbericht dargestellt werden, gehören unter anderem:
•    die jährliche Pflichtprüfung der Stadtkasse einschließlich der Zahlstellen
•    die Prüfung der Betätigung der Stadt Bad Rappenau hinsichtlich der städtischen Beteiligungsgesellschaften
•    das Vergabewesen (z.B. VOF, VOB und VOL)
•    Steuerveranlagung
•    Belegprüfung (z.B. Bewirtschaftungsbefugnis, Rechnungslegung, Verträge, Zuständigkeit)
•    Prüfung autonomer finanzwirtschaftlicher Programme
•    Prüfung von Verwendungsnachweisen

Ein Schwerpunkt liegt außerdem wie jedes Jahr bei der Prüfung der Jahresrechnung.

Zusammenfassend kam Rechnungsprüfer Kirchner zu dem Schluss, dass einige Prüfungsfeststellungen formelle Verstöße aufgreifen, die es in Zukunft zu beachten gilt. Andere Prüfungsfeststellungen sind dagegen als Anregung zu verstehen und zielen darauf ab, eine noch sparsamere, wirtschaftlichere und effektivere Haushaltsführung zu erreichen.

Das Gesamtergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2017 ergab, dass sie das Ergebnis der Haushaltswirtschaft sowie den Stand des Vermögens und der Schulden zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres richtig ausweist und dass die Aufgaben insgesamt ordnungsgemäß und sachgerecht erledigt werden. Allerdings mahnte Peter Kirchner an, dass die Haushaltsreste deutlich zurückgeführt werden sollten, andernfalls entspreche die Jahresrechnung mehr dem Haushaltsplan als der Realität. Die Jahresrechnung 2017 entspricht in Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Insgesamt gesehen liegen keine Prüfungsfeststellungen vor, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen. Daher konnte Rechnungsprüfer Peter Kirchner dem Gemeinderat empfehlen, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 festzustellen.


Feststellung der Jahresrechnung 2017
Einstimmig hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2017 der Stadt Bad Rappenau festgestellt:
Im Verwaltungshaushalt liegen die Soll-Einnahmen bei 54.497.649 Euro (Plan: 52.631.200 Euro) und die Soll-Ausgaben bei 49.340.748 Euro (Plan: 52.631.200 Euro). Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug 5.156.901 Euro (Plan: 861.500 Euro). Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Soll-Einnahmen auf 12.399.166 Euro (Plan: 16.466.500 Euro) und die Soll-Ausgaben auf 13.833.803 Euro (Plan: 16.466.500 Euro). 1.434.637 Euro wurden der Allgemeinen Rücklage entnommen (Plan: -900.000 Euro). Kredite mussten auch im Jahr 2017 nicht aufgenommen werden.

Die wichtigsten Zahlen der Jahresrechnung 2017 stellte Stadtkämmerin Tanja Schulz dem Gemeinderat vor. Insgesamt hat sich die Finanzlage der Stadt Bad Rappenau auch im Jahr 2017 besser entwickelt als geplant.

So hat sich im Verwaltungshaushalt das Ergebnis um insgesamt 4,3 Mio. Euro gegenüber dem Plan verbessert. Gründe dafür waren zum einen Mehreinnahmen z.B. beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+928.000 Euro), bei den Schlüsselzuweisungen (+850.000 Euro), bei den Zuschüssen vom Land (+345.000 Euro), bei der Vergnügungssteuer (+290.000 Euro) sowie bei den Baugenehmigungsgebühren (+227.000 Euro). Zum anderen wurde auch weniger ausgegeben als geplant, z.B. bei den Personalkosten (-783.000 Euro), beim Zuschuss an die Kur- und Klinikverwaltung (-604.000 Euro) und beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand (-343.000 Euro). Insgesamt hat die Stadtverwaltung aus Zuweisungen nach dem Finanzausgleich (Schlüsselzuweisung und Anteil an der Einkommensteuer) im Jahr 2017 23,6 Mio. Euro eingenommen, 1,8 Mio. Euro mehr als geplant.

Die verbesserte Einnahmesituation führte allerdings gleichzeitig zu höheren Umlagen. So betrugen die Umlage nach dem Finanzausgleichsgesetz und die Kreisumlage insgesamt 13,4 Mio. Euro. Die Personalausgaben lagen 2017 bei 10,8 Mio. Euro und damit um rund 7% über dem Wert des Vorjahres. Zusätzliches Personal wurde vor allem im Bereich der Kinderbetreuung angestellt. Auch die Sachkosten sind gestiegen und beliefen sich auf 9,9 Mio. Euro, 2,9% mehr als im Vorjahr.

Die Zuschüsse, die die Stadt Bad Rappenau an andere Institutionen leistet, vor allem an die Träger der konfessionellen Kindergärten im Stadtgebiet, an die Kur- und Klinikverwaltung sowie an die Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH sind mit 6,4 Mio. Euro um rund 5,7% gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Die Zuführungsrate, also der Überschuss, der im Verwaltungshaushalt für Investitionen erwirtschaftet wird, hat sich gegenüber dem Planansatz deutlich verbessert. So konnte ein Überschuss von 5,2 Mio. Euro im laufenden Betrieb erwirtschaftet werden, geplant war ein Überschuss in Höhe von 862.000 Euro. „Das Ergebnis des Verwaltungshaushalts kann sich sehen lassen“, fasste Stadtkämmerin Schulz zusammen.

Im Vermögenshaushalt konnte insgesamt eine Ergebnisverbesserung von knapp 4 Mio. Euro erzielt werden. Gründe dafür ist v.a. die o.g. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. Auf die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 4,5 Mio. Euro konnte verzichtet werden, dafür wurden der Rücklage 534.000 Euro mehr entnommen als geplant. Zu den größten Ausgabepositionen im Vermögenshaushalt zählen der Erwerb von Grundstücken v.a. für neue Baugebiete (2,4 Mio. Euro), der Neu- und Umbau der Mensa (1,3 Mio. Euro), die Erschließung des 1. Bauabschnittes im Baugebiet „Waldäcker“ in Babstadt (792.000 Euro) und der Neubau des Feuerwehrhaues für die Abteilung Süd (781.000 Euro). Die meisten Einnahmen wurden erzielt durch Grundstückserlöse (2 Mio. Euro), Erschließungsbeiträge für die Erweiterung des Gewerbegebiets „Buchäcker“ in Bonfeld (1,7 Mio. Euro) sowie die planmäßige Tilgung von Darlehen durch die KUK und den Eigenbetrieb „Stadtentwässerung“ (insgesamt 782.400 Euro). Insgesamt wurden 2017 11,2 Mio. Euro durch die Stadt investiert. Gleichzeitig wurden Ausgabereste in Höhe von 13 Mio. Euro gebildet, die Gelder stammen z.T. noch aus Vorjahren. „Wir nehmen uns im Vermögenshaushalt zu viel vor und können die Projekte nicht abarbeiten“, schloss Tanja Schulz.

Der Schuldenstand im Kämmereihaushalt lag am 31.12.2017 bei 4,7 Mio. Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 223 Euro pro Einwohner entspricht. Der Stand der Rücklage belief sich auf 7,4 Mio. Euro, die allerdings in den Haushalten der Folgejahre bereits verplant ist. So werden 2018 voraussichtlich 5,9 Mio. Euro der Rücklage entnommen, 2019 ist eine Entnahme in Höhe von 450.000 Euro geplant.

Über das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 zeigten sich die Fraktionen des Gemeinderates erfreut und dankten der Stadtkämmerin Tanja Schulz und den Mitarbeitern der Kämmerei sowie den Mitarbeitern im Rechnungsprüfungsamt für die akribische Prüfung und übersichtliche Darstellung der Ergebnisse. Kritisiert wurde einhellig die Höhe der Haushaltsreste, die aber durch die Einführung der Doppik ab dem Haushalt 2020 ohnehin der Vergangenheit angehören werden, da sie neu eingeplant werden müssen.

„Haben wir  zu viele Maßnahmen zu früh eingeplant? Haben wir zu viel Wünschenswertes eingestellt?“ fragte die Sprecherin der CDU-Fraktion. Eventuell sei eine effizientere Aufgabenverteilung möglich, um kleinere Maßnahmen schneller umzusetzen. Auch müsse darüber nachgedacht werden, im Einzelfall Leistungen von extern einzukaufen. Insgesamt mache die Jahresrechnung aber nochmals die Leistungen der Verwaltung sichtbar. „Wir können wir mit dem Ergebnis zufrieden sein“; so die Sprecherin der CDU.

„Mit der Jahresrechnung wird das Jahr 2017 endgültig abgeschlossen, aber uns ist es wichtiger, den Blick nach vorn zu richten“; befand die Sprecherin der SPD-Fraktion. Sie merkte kritisch an, dass in wirtschaftlich guten Zeiten die Reserven verbraucht wurden: „Eigentlich hätten wir für schlechte Zeiten sparen sollen.“ Erfreulich sei, dass 2017 keine Darlehensaufnahme erfolgt sei. Zu den hohen Haushaltsresten sagte die SPD-Sprecherin: “Hier werden im Haushalt Gelder gebunden, obwohl eigentlich klar ist, dass viele Maßnahmen nicht umgesetzt werden können.“

Mit einem Lob an Stadtkämmerin und Rechnungsprüfer begann der Sprecher der GAL-Fraktion seine Stellungnahme: „Wir stehen gut da und jemand hat ein Auge darauf, dass alles geordnet abläuft.“ Auch wenn Anträge seiner Fraktion oft auf Unverständnis bei den anderen Fraktionen stießen, sei die GAL der Meinung, dass es auch wichtig sei, zu investieren: „Man sollte sich nicht zu Tode sparen.“

„Das ist ein sagenhafter Haushaltsabschluss“, lobte auch der Sprecher der FW-Fraktion, „wir müssen froh sein, dass er so ausgefallen ist.“ Dennoch hänge der städtische Haushalt von den Zuweisungen des Landes ab, es gelte selbständiger zu werden und andere Einnahmequellen zu finden. Auch den Bürgern müsse man klar machen, dass bessere Leistungen auch mehr Geld kosten.

„Es würde sehr düster im Bad Rappenauer Haushalt aussehen, wenn die Planungen eingetroffen wären“, betonte der Sprecher der ÖDP-Fraktion. Zum Glück sei es anders gekommen: „Es ist sicher auch etwas Glück der Tüchtigen“, aber die gute Konjunktur habe wesentlich zum guten Ergebnis beigetragen. Die Höhe der Haushaltsausgabereste bezeichnete der ÖDP-Sprecher als „Negativrekord“ und wies darauf hin, dass notwendige Investitionen wie die Sanierung des RappSoDie noch gar nicht enthalten seien.


Ausschreibung des städtischen Strombedarfs für die Jahre 2020 – 2022ff
Ausschreibung von Ökostrom für die städtischen Abnahmestellen beschlossen
Mit 23 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Teilnahme an der 18. Bündelausschreibung Strom der GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH  sowie dem Dauerauftragsverhältnis mit der GT-service zugestimmt. Für alle städtischen Abnahmestellen soll Ökostrom ohne Neuanlagenquote, für das Rathaus soll Ökostrom mit Neuanlagenquote ausgeschrieben werden. Ein Antrag der SPD-Fraktion, für alle Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote auszuschreiben, war zuvor bei Stimmengleichheit (14 Ja, 14 Nein, eine Enthaltung) abgelehnt worden.

Aufgrund der benötigten Strommenge ist eine europaweite Ausschreibung zwingend vorgeschrieben, die rechtssichere Ausschreibung und Vergabe wird durch die GT-service sichergestellt. Anstelle der Einzelbeauftragung soll künftig ein Dauerauftrag mit der GT-service geschlossen werden. Da die Stadt Mitglied im Neckarelektrizitätsverband ist, übernimmt dieser die Kosten. Das Ergebnis der Ausschreibung ist für die Teilnehmer und damit auch für die Stadt Bad Rappenau bindend.

Insgesamt liegt der Stromverbrauch der Stadt Bad Rappenau bei rund 3,3 Mio. kWh/Jahr, mit Kosten von ca. 727.000 Euro. Der größte Einzelposten ist dabei die Straßenbeleuchtung mit rund 1,2 Mio. kWh und Kosten von 275.000 Euro, gefolgt von Kläranlagen und Pumpwerk Heinsheim mit 1,1 Mio. kWh und Kosten von 235.000 Euro.

„Wir unterstützen ausdrücklich die Ausschreibung von Ökostrom, aber ohne Neuanlagenquote“, so der Sprecher der CDU-Fraktion. Er verwies darauf, dass die meisten Städte so verfahren, oder sogar sogenannten „Graustrom“ ausschreiben. Mit der Verwendung von Ökostrom für die städtischen Abnahmestellen nehme die Stadt Bad Rappenau eine Vorbildfunktion ein, aber die Stadt habe auch andere Aufgaben, für die Haushaltsmittel benötigt würden.

„Die Strompreise wurden in den vergangenen Jahren immer günstiger“, befand dagegen der Sprecher der SPD, „Preise von Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote nähern sich an“. Die Mehrkosten sind aus Sicht der SPD verschwindend gering, die Verwaltung sollte hier Vorbild sein. Daher beantragte die SPD-Fraktion die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote für alle städtischen Abnahmestellen.

Dieser Antrag wurde auch von der GAL-Fraktion unterstützt. „Es geht auch darum, Klimaziele zu erreichen. Dem sollten wir uns nicht verschließen“, betonte die Sprecherin der GAL.

Gegen eine generelle Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote sprach sich der Sprecher der FW-Fraktion aus. „Wir sind auch unseren Steuerzahlern verpflichtet“, betonte der FW-Sprecher und verwies darauf, dass Graustrom noch günstiger wäre.

Auch die ÖDP-Fraktion sprach sich für die generelle Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote aus. „Gegenüber dem Verwaltungsvorschlag ergeben sich Mehrkosten von 3.815 Euro, das entsprich 0,5%“, so der ÖDP-Sprecher. Der zusätzliche positive Effekt für die Umwelt ergebe sich nur dann, wenn neue regenerative Anlagen gebaut würden.


Sanierung Ortskern Bonfeld: Zustimmung zur Neugestaltung von Teilabschnitten der Martin-Luther-Straße und der Herbststraße und zum Neubau eines Parkplatzes in der Herbststraße
Mit 28 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat den Maßnahmenbeschluss zum Parkplatzneubau in der Herbststraße gefasst und die dafür erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 67.000 Euro für den Haushaltsplan 2020 bereitgestellt. Darüber hinaus hat der Gemeinderat eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 980.000 Euro genehmigt. Ein Antrag der SPD-Fraktion, den Parkplatz kleiner zu bauen, damit ein Kirschbaum auf dem Grundstück erhalten werden kann, wurde zuvor mehrheitlich angenommen (17 Ja, 9 Nein, 4 Enthaltungen). Damit kann nun ein neuer Parkplatz mit 6 Stellplätzen am Ende der Herbststraße gebaut werden.

OB Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor. Die Neugestaltung von Teilen der Martin-Luther-Straße und Herbststraße im Rahmen der Ortskernsanierung in Bonfeld wurde unter anderem bei der Bürgerversammlung in Bonfeld Ende November 2018 vorgestellt und bei Anliegergesprächen im Dezember vertieft. Rückmeldungen von Seiten der Bürger ergaben, dass in diesem Bereich vor allem Parkplätze fehlen und regten an, auf einem städtischen Grundstück am Ende der Herbststraße einen Parkplatz zu schaffen. Eine Neuplanung des Ingenieurbüros sah hier 9 neue Stellplätze vor, zusätzlich soll südlich des Parkplatzes eine kleine Grünfläche mit Baum und Sitzbank geschaffen werden. Drei geplante neue Bäume entlang der Herbststraße sollen dagegen nicht gepflanzt werden, damit die Anlieger ihre Grundstücke problemlos aus allen Richtungen anfahren können. „Diese neue Planung ist ein unmittelbares Resultat aus der Bürgerbeteiligung in Bonfeld“, fasste OB Frei zusammen.

Kritisch über den Vorschlag äußerte sich der Sprecher der GAL: „Es ist bequem, keine Bäume vor dem Haus zu haben. Wenn der Planer sie für möglich hält, sollten wir sie auch pflanzen.“ OB Frei betonte, dass man mit der Neuplanung auf die Bedenken der Bürger eingegangen ist. Durch die ursprünglich geplanten Bäume wäre die Zufahrt zu einzelnen Grundstücke tatsächlich erschwert worden. Zudem bemühe sich die Stadtverwaltung stets, neue Bäume zu pflanzen, wenn im Stadtgebiet Bäume gefällt werden müssten.

„Wir unterstützen den Plan“, betonte der Sprecher der CDU. Es mache Sinn, rechtzeitig mit den Bürgern zu sprechen und dies sei hier vorbildlich gelungen.

„Das Stadtbild darf nicht zur Asphalt- und Betonwüste verkommen“, befand der Sprecher der SPD, auch seiner Fraktion hätte der ursprüngliche Plan mit mehreren neuen Bäumen besser gefallen. Damit ein Kirschbaum, der momentan auf dem Grundstück für den geplanten Parkplatz steht, nicht gefällt werden muss, beantragte die SPD, auf die drei Parkplätze im hinteren Bereich zu verzichten. Dieser Antrag wurde auch von der GAL-Fraktion unterstützt.

„Die Bedenken der Anwohner sind berechtigt“, betonte der Sprecher der FW. Durch parkende Fahrzeuge sei es momentan z.B. für Rettungsdienst und Feuerwehr schwierig, durch die Herbststraße zu kommen. Im Zuge der Neugestaltung solle auch nochmals das Gespräch mit dem Eigentümer des Fußwegs gesucht werden, um diesen wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Kommunalwahl am 26.05.2019: Wahl des Gemeindewahlausschusses
Mit 27 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat den Gemeindewahlausschuss für die Kommunal- und Europawahl am 26.05.2019 bestimmt. Die Mitglieder in diesem Ausschuss dürfen nicht Kandidat bei der Kreistags- oder Gemeinderatswahl sein. Da Oberbürgermeister Sebastian Frei für den Kreistag kandidieren wird, kann er den Vorsitz im Gemeindewahlausschuss nach dem Kommunalwahlgesetz nicht übernehmen, sondern gilt als befangen.

Gewählt wurden: als Vorsitzender Ordnungsamtsleiter Roland Deutschmann, als stellvertretender Vorsitzender Erwin Wagenbach und als Beisitzer Hannelore Mann, Willi Freymeyer und Dr. Horst Zerzawy. Als stellvertretende Beisitzer wurden Klaus Hocher und Simon Lakos gewählt.

Zu den Aufgaben des Gemeindewahlausschusses gehört die Leitung der Gemeindewahlen, hierzu zählen u.a. die Überwachung der ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Wahl, die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses.


Rücknahme der Klage gegen die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl durch das Statistische Landesamt nach dem Zensus 2011
Einstimmig hat der Gemeinderat der Rücknahme der Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl auf der Basis des Zensus vom Mai 2011 zugestimmt.

OB Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor. Gegen die Feststellung der Einwohnerzahl durch das Statistische Landesamt im Jahr 2013 auf der Grundlage der im Zensus 2011 ermittelten Zahlen hat die Stadt Bad Rappenau im Sommer 2014 Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben. Die vom Statistischen Landesamt festgestellten Zahlen lagen deutlich unter der Zahl, die sich aus den eigenen Meldedaten ergibt. Die amtliche Einwohnerzahl hat u.a. Bedeutung für Zuweisungen aus dem Finanzausgleich, für Zuschüsse, aber auch für die Zahl der Gemeinderäte.

Das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ruhte derzeit, um eine Entscheidung in verschiedenen Musterklagen abzuwarten. Im September 2018 hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass Gesetzgebung und Berechnungsmethoden zum Zensus 2011 verfassungskonform seien. Dadurch wird auch die Argumentation der Stadt Bad Rappenau hinfällig und die Klage soll zurückgenommen werden.


Kläranlage Mühlbachtal: Zustimmung zu Umbau- und Erhaltungsmaßnahmen, 2. Funktionsabschnitt
Einstimmig hat der Gemeinderat den Maßnahmenbeschluss für weitere Umbau- und Erhaltungsmaßnahmen an der Kläranlage Mühlbachtal gefasst. Zum 2. Funktionsabschnitt zählen u.a. die Erneuerung an der Überschussschlammleitung, die Sanierung von Zu-, Ablauf- und Schlammannahmeschacht sowie der Neubau eines Brauchwasserspeichers. Die Gesamtkosten für die Maßnahme liegen bei 740.000 Euro brutto.

Die Aufträge für die Arbeiten sollen im April vergeben werden, eine Fertigstellung soll noch in diesem Jahr erfolgen.

 
 
 
 
WIR VERWENDEN COOKIES

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.