Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024
Am Sonntag, dem 09.06.2024 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt.
In der Stadt Bad Rappenau sind dabei insgesamt 29 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Weil unechte Teilortswahl statt-findet, sind die Gemeinderäte als Vertreter für die Wohnbezirke zu wählen und zwar
für den Wohnbezirk | Anzahl der zu wählenden Gemeinderäte | Zahl der höchstens zulässigen Bewerber eines Wahlvorschlags |
Bad Rappenau | 11 | 11 |
Babstadt | 2 | 3 |
Bonfeld | 3 | 4 |
Fürfeld | 2 | 3 |
Grombach | 2 | 3 |
Heinsheim | 2 | 3 |
Obergimpern | 2 | 3 |
Treschklingen | 1 | 2 |
Wollenberg | 1 | 2 |
Zimmerhof | 3 | 4 |
In der Ortschaft Fürfeld sind dabei 8 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 16.
Den vollständigen Text der Bekanntmachung können Sie hier herunterladen.
Teilen Sie diesen Artikel:
Verlinken Sie auf diesen Artikel: