Ab Januar 2023 können die örtlichen Vereine für das neue Jahr Anträge auf Jugendförderung stellen. Für jedes aktive Vereinsmitglied vom 3. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird pro Jahr ein Zuschuss von 10,00 Euro gewährt. Maßgebend ist das Alter zum Stichtag 01.01. des Antragsjahres.
Antragsablauf:
Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail bis zum 30.06.2023 bei der Stadtverwaltung Bad Rappenau gestellt werden. Bitte teilen Sie für die Jugendförderung 2022 die Anzahl der jugendlichen Mitglieder (Liste) zum Stichtag 01.01.2023 mit. Haben Sie bereits im Jahr 2022 die Jugendförderung erhalten, legen Sie diesem Schreiben bitte den Verwendungsnachweis für das vorangegangene Jahr bei. Aus diesem Nachweis sollte hervorgehen, wie die im Jahr 2022 gewährten Mittel verwendet wurden.
Damit die Auszahlung zügig erfolgen kann, geben Sie bitte die Bankverbindung in Form von IBAN und BIC an. Das Antragsformular kann unter https://www.badrappenau.de/images/formulare/2021-Jugendfrderung-NKHR.pdf heruntergeladen werden.
Falls Sie noch Fragen zur Jugendförderung haben, können Sie sich gerne an die Abteilung für Vereinsförderung, Frau Braun, Tel. 07264/922-155, olivia.braun@badrappenau.de wenden.
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