Zu Verzögerungen kommt es beim Neubau des Solehallenbades Bad Rappenau, darüber informierte Oberbürgermeister Sebastian Frei den Gemeinderat am 19.09.2024 in nicht-öffentlicher Sitzung. Gründe dafür sind zum einen die Ausschreibungsergebnisse für den Neubau des Eingangsgebäudes, zum anderen die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024.

Bei der mittlerweile 3. Ausschreibung für den Neubau des Eingangsgebäudes lagen Mitte September nur zwei Angebote vor, die jeweils um mehr als 50% über der Kostenberechnung lagen und daher nicht zuschlagsfähig waren. Somit musste auch die 3. Ausschreibung aufgehoben werden. Bei der 1. Ausschreibung war gar kein Angebot eingegangen, bei der 2. Ausschreibung lag nur ein Angebot vor, das 54% über der Kostenberechnung lag.

Für Unsicherheiten sorgt aber auch eine geplante Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 durch den Bundestag. Eine Änderung des § 4 des Umsatzsteuergesetzes könnte möglicherweise dafür sorgen, dass beim Neubau des Solehallenbades teilweise keine Vorsteuer abgezogen werden darf, was die Maßnahme deutlich verteuern würde.

Die Änderung sieht die Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen oder Einrichtungen, „die in engem Zusammenhang mit Sport oder Körperertüchtigung stehen“ und kein Gewinnstreben haben vor. Davon werden vor allem Eintrittsgelder in Schwimmbädern betroffen sein. Mit der Steuerbefreiung geht aber die bisherige Vorsteuerabzugsberechtigung verloren.

Bisher war man davon ausgegangen, dass für den Abriss und Neubau des Solebades RappSoDie die Vorsteuer zu 100 % abgezogen werden darf. Je nach Auslegung der Gesetzesänderung könnte es im schlimmsten Falle zu Mehrkosten von rund 5,2 Mio. Euro durch den Wegfall des Vorsteuerabzuges kommen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wird der Abriss der Solehallenbades nicht vor Sommer 2025 stattfinden.