Der Flyer, den man hier herunterladen kann, dient zur Information aller privaten Waffenbesitzer im Zusammenhang mit privaten Waffenankäufen und -verkäufen.
Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01.09.2020 sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, insbesondere Erwerb und Überlassung, aber auch den Umbau von erlaubnispflichtigen fertiggestellten Schusswaffen elektronisch anzuzeigen (vgl. § 37 WaffG). Das hat auch Auswirkungen auf die An- und Verkäufe von privaten Waffenbesitzern bei Händlern. Insbesondere ist hierbei die Kenntnis und Mitteilung der sog. NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) durch private Waffenbesitzer von Bedeutung. Hierzu enthält der Flyer (s.u.) alle wesentlichen Informationen.
Die Große Kreisstadt Bad Rappenau hat im September 2020 sämtlichen Waffenbesitzers ein Stammdatenblatt mit den erforderlichen ID-Nummern zukommen lassen.
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