Navigationspfad
Bebauungspläne und Flächennutzungsplan
An dieser Stelle finden Sie die rechtswirksamen Bauleitpläne der Stadt Bad Rappenau. Sie stehen zur Einsicht und zum Download bereit. Neben den Planunterlagen finden Sie auch die Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes.
Bei Erläuterungsbedarf zu den Bauleitplänen steht Ihnen das Bauverwaltungsamt zur Verfügung. Sofern Sie ein konkretes Bauvorhaben planen, wenden Sie sich bitte direkt an das Baurechtsamt.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan liegen in beiden Ämtern auch in Papierform zur Einsicht aus.
Bitte beachten Sie die Größe der Downloaddateien.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Bebauungsplan "Engeloch - 2. Änderung", Rappenau gemäß § 10 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 15.06.2023 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Bebauungsplan "Lerchenberg - 1. Änderung", Rappenau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 15.06.2023 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 den Bebauungsplan "Kandel - 1. Änderung", Bad Rappenau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 08.10.2020 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.2018 den Bebauungsplan "Kurgebiet - 3. Änderung" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 17.01.2019 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.05.2022 den Bebauungsplan "Kurgebiet - 4. Änderung" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.06.2022 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 den Bebauungsplan "Rampe L 530 / K 2120", Bad Rappenau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.06.2020 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reiterhof Bad Rappenau"gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.12.2019 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 den Bebauungsplan "Waldäcker", Babstadt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.02.2016 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 den Bebauungsplan "Berg Erweiterung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 18.01.2024 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 den Bebauungsplan "Boppengrund II - 1. Änderung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 09.03.2023 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 den Bebauungsplan "Brechloch - 2. Änderung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.10.2023 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker - 5. Änderung" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 26.10.2017 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.2018 den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker - 6. Änderung" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 17.01.2019 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Buchäcker IIIa", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit Erlass vom 04.09.2019 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Bebauungsplan genehmigt. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.09.2019 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.01.2022 den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker IV", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 24.03.2022 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 den Bebauungsplan "Kobach II - Teil 2", Grombach und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 25.01.2018 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 den Bebauungsplan"Biomasse Heinsheimer Höfe", Heinsheim gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 21.01.2021 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 den Bebauungsplan "Neckarblick", Heinsheim gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 30.11.2023 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 den Bebauungsplan "Geisberg II", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 21.12.2017 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 den Bebauungsplan "Hausflur - 2. Änderung", Zimmerhof gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.06.2020 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau - Kirchardt - Siegelsbach am 20.12.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Erlass vom 07.05.2018 aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Nachgenehmigung vom 08.04.2024 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB betrifft die Teilfläche „Buchäcker III“ auf den Gemarkungen Bonfeld und Fürfeld. Die Nachgenehmigung der Gesamtfortschreibung des FNP trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 18.04.2024 in Kraft.
Der rechskräftige Flächennutzungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Teilen Sie diesen Artikel:
Verlinken Sie auf diesen Artikel: