Stadt Bad Rappenau – Stadtkämmerei
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
1. FESTSETZUNG
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in der Fassung vom 7. August 1973 (BGBL I. Seite 965) zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2023 an die Stadt Bad Rappenau zu entrichten haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Deshalb erhalten Steuerpflichtige, deren Grundsteuer gleich bleibt wie in den Vorjahren, keinen Steuerbescheid für 2024.
2. RECHTSFOLGEN
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2024 zugegangen wäre.
3. ZAHLUNGSAUFFORDERUNG
Die Grundsteuer 2024 ist zu den in dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid oder Grundsteueränderungsbescheid in dem Feld „Fälligkeiten Folgejahre“ angegebenen Fälligkeitszeitpunkten oder, wenn ein Antrag auf jährliche Zahlung gestellt wurde, zum 1. Juli 2024 zu entrichten.
Falls Einzugsermächtigungen erteilt sind, wird die Stadtkasse die Beträge zur Fälligkeit abbuchen.
4. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Grundsteuer kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau, bei der Stadt Bad Rappenau, Kirchplatz 4, einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.
5. WEITERE HINWEISE
Die Grundsteuer kann auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag kann für das Jahr 2025 bis zum 30. September 2024 gestellt werden. Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerpflichtigen oder deren Vertretern jeweils durch Grundsteueränderungsbescheid mitgeteilt.
Stadt Bad Rappenau
Stadtkämmerei
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