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Zur letzten regulären Sitzung des bisherigen Gemeinderates kam das Gremium Mitte Juli zusammen. Das Thema „Kinderbetreuung“ und verschiedene Bau- und Erschließungsmaßnahmen bildeten den Schwerpunkt der Sitzung. Es wurde aber auch ein Grundsatzbeschluss zur Neueinführung eines sogenannten „Tax Compliance Management Systems“ für die Stadt als Steuerschuldner gefasst. Mit dem Feststellungsbeschluss, dass keine Hinderungsgründe vorliegen, kann der neu gewählte Gemeinderat am 24.07.2019 seine Arbeit aufnehmen.


Gemeinderatswahl 2019 – keine Hinderungsgründe festgestellt
Einstimmig hat der Gemeinderat festgestellt, dass für die am 26.05.2019 neu- und wiedergewählten Bürgerinnen und Bürger keine Hinderungsgründe nach § 29 der Gemeindeordnung für den Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau bestehen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat nach der Prüfung der Gemeinderatswahl bestätigt, dass die Wahl in Bad Rappenau gültig ist. Ebenso haben alle neu und wieder gewählten Gemeinderäte mittlerweile schriftlich die Annahme der Wahl erklärt und versichert, dass ihnen Hinderungsgründe für ihren Einritt in den Gemeinderat nicht bekannt sind.

Somit steht der Verpflichtung der 35 neu bzw. wieder gewählten Räte in der Sitzung am Mittwoch, dem 24.07.2019, nichts entgegen.


Stadt als Steuerschuldner: Zustimmung zur Einführung eines Tax Compliance Management Systems
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Aufbau eines sog. „Tax Compliance Management Systems“ (= Internes Kontrollsystem für Steuern) für die Stadtverwaltung und ihre steuerpflichtigen Betriebe zugestimmt, um die steuergesetzlichen Vorschriften in vollem Umfang einzuhalten.

Die Stadt Bad Rappenau ist in bestimmten Bereichen verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben, u.a. auch für die sogenannten „Betriebe gewerblicher Art“, die in den letzten Jahren vermehrt eingerichtet wurden. Dadurch hat sich der Aufwand zur Abwicklung bzw. Einhaltung der steuerlichen Vorschriften deutlich erhöht. Durch die geplante Übernahme der Bäder von der Kur- und Klinikverwaltung wird dieser Aufwand nochmals deutlich steigen. Ab 2021 muss auch der 2017 neu eingeführte § 2b Umsatzsteuergesetz angewandt werden, der eine deutlich erweiterte Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit sich bringt.

Um sich in allen Bereichen auch künftig rechtskonform zu verhalten, beteiligt sich die Stadt Bad Rappenau daher an einem Gemeinschaftsprojekt zum Aufbau eines „Tax Compliance Management Systems“ und hat ebenso eine Softwarelizenz erworben, um eine digitale Vertragsverwaltung mit dokumentierter §2b Prüfung aufzubauen. Das interne Kontrollsystem für Steuern soll künftig noch weiter ausgebaut werden, um strafrechtliche und monetäre Risiken für die Stadt und ihre Vertreter und Mitarbeiter zu minimieren. „Das neue System soll sicherstellen, dass wir uns stets gesetzeskonform verhalten“, so Oberbürgermeister Sebastian Frei.


Kindergartenangelegenheiten: Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen für das Kindergarten- und Schuljahr 2019/2020 angepasst
Mit 27 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder beschlossen. Er war dabei einem Antrag der CDU-Fraktion gefolgt, die sich für eine Anhebung der Gebühren um maximal 5% ausgesprochen hatte. Abgelehnt wurden Anträge der GAL-Fraktion, die den Verzicht auf Erhöhungen vorgeschlagen hatte, sowie der ÖDP-Fraktion, die zumindest für die Regelöffnungszeiten auf eine Gebührenerhöhung verzichten wollte.

Damit gelten ab 01.09.2019 um bis zu 5 % höhere Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen im Stadtgebiet. Der Wortlaut der Änderungssatzung mit den einzelnen Gebühren war im Mitteilungsblatt Nr. 29 vom 18.07.2019 veröffentlicht und kann auch hier https://www.badrappenau.de/images/satzungen/03-02b-Kiga-Gebuehren_ab_01092019.pdf abgerufen werden.

Die Verwaltung hatte in der ursprünglichen Vorlage Gebührenerhöhungen von maximal 8% bei einzelnen Gebührensätzen vorgeschlagen. Oberbürgermeister Sebastian Frei verwies auf die Empfehlung der Kommission aus Vertretern von Kirchen und kommunalen Landesverbänden (als Kindergartenträger). Demnach sollen durch die Elternbeiträge landesweit 20% der Betriebsausgaben der Kinderbetreuung gedeckt werden. Um diesen Grad der Kostendeckung auch weiterhin zu erreichen, schlägt die Kommission eine Erhöhung der Elternbeiträge um 3% vor. „Das ist eine Empfehlung mit Bindungswirkung“, so der OB.

Bei den städtischen Kindergärten Bad Rappenau werden im Moment durchschnittlich 16% der Betriebsausgaben tatsächlich durch Elternbeiträge gedeckt. Vor allem bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Krippengruppen weichen die in Bad Rappenau erhobenen Kindergartengebühren stark zu Gunsten der Eltern von den empfohlenen Gebühren ab. „Gebührenerhöhungen sind ein unbeliebtes Thema“; so der OB weiter, „aber wir kommen nicht umhin, uns zu bemühen, eine höhere Kostendeckung durch die Eltern zu erreichen. Dabei stellen wir unsere Vorschläge nicht leichtfertig auf, wir wissen, dass es manchen Familien schwer fällt, solche Erhöhungen zu tragen.“ Durch die Tariferhöhung um 3% sorgt die Anpassung der Gebühren dafür, dass sich der Abstand zwischen Empfehlung dem tatsächlichen Deckungsgrad nicht weiter voneinander entfernt.

Insgesamt sollen 2019 rund 7,8 Mio. Euro in die laufenden Kosten der Kinderbetreuung fließen. Die Einnahmen aus staatlichen Zuschüssen und Elternbeiträgen belaufen sich auf insgesamt 3,1 Mio. Euro, so dass 4,7 Mio. Euro aus dem „allgemeinen Haushalt“ der Stadt Bad Rappenau gezahlt werden. Hinzu kommt ein städtischer Zuschuss in Höhe von 390.000 Euro für die Betreuung von Schulkindern im Hort und in den verschiedenen Kernzeiteinrichtungen.

Gleichzeitig wurde und wird das Angebot zur Kinderbetreuung in Bad Rappenau immer weiter ausgebaut: Anfang März gingen an der Städtischen Kindertagesstätte Zimmerhof zwei neue Gruppen in einem Erweiterungsbau in Betrieb. Der neue 5-gruppige Kindergarten „St. Anna“ im Baugebiet Kandel wird derzeit von der Stadt errichtet und soll zum 2. Halbjahr 2020 - unter Trägerschaft der Katholischen Kirche - in Betrieb gehen. Auch das Angebot zur Betreuung von Schulkindern wird permanent weiter entwickelt und dem Bedarf angepasst.

Hauptamtsleiter Wolfgang Franke stellte dem Gemeinderat die vorgeschlagenen Gebühren im Einzelnen vor: Bei den meisten Betreuungsformen und -angeboten hatte die Verwaltung eine Erhöhung von 3% vorgeschlagen. In vielen Fällen liegen die Erhöhungsbeträge zwischen 1 Euro und 8 Euro / Monat. Teilweise liegen die Betreuungsgebühren in Bad Rappenau bisher noch deutlich unter den Empfehlungen, vor allem im Bereich der Unter-3-Jährigen (U3). Auch bei der Ganztagsbetreuung (in diesem Bereich gibt es keine Gebührenempfehlungen) wurde eine Erhöhung von bis zu 8% vorgeschlagen. Dies hätte zu einer Gebührenerhöhung für Familien mit einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt von bis zu 21 Euro / Monat für die Betreuung von U3-Kindern in altersgemischten Gruppen mit Verlängerter Öffnungszeit bzw. zwischen 3 und 27 Euro für die Betreuung von Kleinkindern in Krippengruppen geführt. Diesem Vorschlag wollte sich der Gemeinderat aber nicht anschließen. Die maximale Anhebung in diesem Bereich liegt nun bei 5% (max. Erhöhung von 14 Euro bei den verlängerten Öffnungszeiten und von 22 Euro in der Ganztagsbetreuung).

Bei der Schulkindbetreuung beträgt die monatliche Erhöhung maximal 8 Euro, einige Gebühren in diesem Bereich bleiben unverändert.

Das Essensgeld bleibt in allen Bereichen unverändert bei 73 € (3,50 € pro warmer Mahlzeit).

„Familien unterstützen und entlasten, das schreiben sich alle Parteien auf ihre Fahnen. Bei der tatsächlichen Umsetzung scheiden sich aber die Geister“, so die Sprecherin der CDU-Fraktion. Dabei sei klar, dass eine Erhöhung für viele Familien eine Belastung darstelle. Angesichts steigender Mieten und Grundstückspreise seien Familien häufig auf zwei Einkommen angewiesen, die Wirtschaft brauche Arbeitskräfte, und Großeltern fehlen häufig für die Betreuung. Andererseits könne auch die Stadt nicht auf die Einnahmen verzichten oder riskieren, dass staatliche Zuschüsse versagt würden, weil man den Empfehlungen nicht folge. „Fakt ist, dass die Eltern hier tatsächlich nur ca. 16% der Kosten eines Betreuungsplatzes zahlen, während die Steuerzahler bzw. die Allgemeinheit den Großteil der Kosten übernimmt“, so die CDU-Sprecherin weiter. Gleichzeitig müsse auch die Qualität der Betreuung stimmen. Bei einer Aussetzung der Gebührenerhöhung „profitieren zwar die Eltern, die momentan ihre Kinder betreuen lassen, aber die Zeche zahlen dann künftige Eltern durch extreme Beitragserhöhungen“. Auch würden Mittel für die Finanzierung weiterer Betreuungsplätze, für die gute Ausstattung und gutes Personal fehlen. Um aber den Eltern zumindest etwas entgegen zu kommen, stellte die CDU-Fraktion den Antrag, die Erhöhungen auf maximal 5% zu deckeln. Dieser Antrag wurde mehrheitlich vom Gemeinderat beschlossen.

Die Sprecherin der SPD-Fraktion sah sich in demselben Dilemma: „Auf der einen Seite redet man von Kostendeckung auf der anderen Seite will man etwas für Familien machen.“ Alle wollten, dass sich Familien die Kinderbetreuung problemlos leisten könnten und doch seien einem ein Stück weit die Hände gebunden. Wollte man auf Elternbeiträge oder ihre Erhöhung verzichten, müsse man einen Vorschlag zu Gegenfinanzierung machen. „Es müssten vielleicht andere Gebühren erhöht werden oder wir können uns Dinge nicht mehr leisten“; so die Sprecherin der SPD. Sie lobte ausdrücklich das vielfältige Angebot und die unterschiedlichsten Betreuungsformen, die es in Bad Rappenau gibt. „Hier haben Verwaltung und Gemeinderat auf Elternwünsche reagiert.“ Daher zeigte sich die SPD-Fraktion bereit, die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen mitzutragen.

Auch die Sprecherin der GAL lobte die Qualität der Kinderbetreuung in Bad Rappenau „hier sind wir als Stadt Bad Rappenau bereits heute vorbildlich“. Dessen ungeachtet seien Bildung und Betreuung eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Kommunen. Kinderbetreuung müsse von allen Generationen bezahlt werden, jeder hier investierte Beitrag komme in der Zukunft allen zu Gute. „Um die Wichtigkeit der Förderung in unseren Kitas zu unterstreichen, möchten wir auf eine Anpassung der Gebühren für das kommende Jahr verzichten“, so die Sprecherin der GAL. Ein entsprechender Antrag der Fraktion wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.

„Wer beschließt schon gerne Erhöhungen, die junge Familien belasten“, fragte der Sprecher der FW-Fraktion. Anders als seine Vorrednerinnen setzte er auch nicht so sehr auf mögliche Einnahmen aus dem „Gute-Kita-Gesetz“, die in Zukunft möglicherweise nach Bad Rappenau fließen. Eine Erhöhung von 3% sei aus Sicht der FW-Fraktion tragbar. Die in einzelnen Bereichen vorgeschlagene Erhöhung um 6-8% erschien jedoch relativ hoch, dem CDU-Vorschlag einer Erhöhung um max. 5% könne die FW jedoch zustimmen. „Insgesamt ist es unbestritten, dass unser Betreuungsangebot sehr gut ist, auch wenn es zu kurzfristigen Ausfällen aufgrund von Krankheit kommt.“

„Es ist wie beim Wettlauf Hase und Igel – wir erhöhen die Gebühren, um 20% Kostendeckung zu erreichen, und trotzdem sinkt aufgrund höherer Kosten der Anteil, den die Eltern zahlen, wieder Richtung 16%“, fasste der Sprecher der ÖDP-Fraktion zusammen. So bleiben aus Sicht der ÖDP nur drei Lösungsmöglichkeiten: Das Angebot einschränken – dem könne die ÖDP aber nicht zustimmen; die benötigten Mittel aus dem allgemeinen Haushalt nehmen – dies bedeute dann Steuererhöhungen an anderer Stelle oder mehr Schulden; oder die Anpassung der Gebühren. Dem könne die ÖDP auch zustimmen, stellte aber gleichzeitig den Antrag, bei der Regelbetreuung auf eine Gebührenerhöhung zu verzichten. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.


Kindergartenangelegenheiten: Kleinkindbetreuung Käferle e.V. Zustimmung zur Änderung des Vertrags über die Förderung und den Betrieb der Einrichtung
Einstimmig hat der Gemeinderat der Änderung des Vertrages über die Förderung und den Betrieb der „Kleinkindbetreuung Käferle“ zwischen der Stadt und dem Trägerverein zugestimmt.

„Hier geht es um eine Formalie“, so OB Sebastian Frei. In der Änderung werden in erster Linie technische und rechtliche Fragen von untergeordneter Bedeutung behandelt. Zugleich wird ein Beschluss des Gemeinderates, wonach die Stadt die Defizite der Betriebs- und Investitionskosten in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Jahr übernimmt, aufgenommen, zusätzlich zum Zuschuss von 68% zu den Betriebskosten. Im Jahr 2018 betrug der städtische Zuschuss an die Kleinkindbetreuung Käferle e.V. insgesamt 301.731 Euro. Der Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.


Erschließung Baugebiet „Kandel, 1. Bauabschnitt“, in Bad Rappenau: Zustimmung zu überplanmäßige Ausgaben im Wirtschaftsjahr 2019 beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Einstimmig hat der Gemeinderat überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 517.000 Euro für die Herstellung der Kanalisation um Neubaugebiet „Kandel“ in Bad Rappenau zugestimmt.

Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder stellte den Sachverhalt vor. Demnach waren die erforderlichen Mittel im Wirtschaftsjahr 2018 eingeplant. Die Arbeiten waren im Bauzeitenplan auch für das Jahr 2018 eingeplant. Der Bauablauf musste allerdings geändert werden, so dass die Leistungen erst im Jahr 2019 ausgeführt wurden. Da der Eigenbetrieb keine Haushaltsausgabereste bilden darf, konnten die Mittel nicht aus dem Vorjahr übertragen werden, sondern fallen in diesem Jahr überplanmäßig an.


Sanierung der Goethestraße mit Teilabschnitten der Ost- und Herderstraße in Bad Rappenau: Zustimmung zur Maßnahmen und zur Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrages
Einstimmig hat der Gemeinderat der Durchführung der Kanal- und Straßensanierungsmaßnahme in der Goethestraße mit Teilabschnitten der Ost- und Herderstraße in Bad Rappenau zugestimmt. Für den Straßenbau werden die Kosten auf rund 920.000 Euro (brutto) geschätzt, für die Kanalbauarbeiten werden rund 900.000 Euro (brutto) veranschlagt. Einstimmig hat der Gemeinderat auch die Planungs-und Bauleitungsaufträge an das Büro Bioplan in Sinsheim (für die Straßensanierung) und an das Büro Hilmar Zapf in Eschelbronn (Kanalsanierung) vergeben.

Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder stellte den Sachverhalt vor. Demnach sollen Planung und Ausschreibung der Baumaßnahmen noch in diesem Jahr erfolgen. Die Bauausführung ist für die Jahre 2020 und 2021 geplant. Die Goethestraße soll auf einer Gesamtlänge von 500 Metern saniert werden. Neben der Kanalisation werden voraussichtlich auch der Zweckverband Wasserversrogungsgruppe Mühlbach, die Syna GmbH und die Deutsche Telekom AG ihr Leitungssystem in diesem Bereich erneuern. Außerdem wird erwartet, dass die Firma Bauer Kompost GmbH ihr Fernwärmenetz in diesem Bereich erweitern wird.


Sanierung der Schlossmauer in der Neckarstraße in Heinsheim: Zustimmung zur Maßnahme und zur Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrages; Genehmigung von überplanmäßigen Mitteln im Haushaltsplan 2019
Mit 25 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Sanierung der Schlossmauer an der Neckarstraße in Heinsheim mit einem geschätzten Kostenumfang von ca. 380.000 Euro zugestimmt und die dafür erforderlichen überplanmäßigen Mittel freigegeben. Gleichzeitig hat der Gemeinderat zugstimmt, den Planungs- und Bauleitungsauftrag für die Maßnahme an das Büro Weber-Ingenieure in Pforzheim zu vergeben. Die Kosten für diese Leistung werden auf 63.000 Euro geschätzt.

OB Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor: Im Dezember 2018 ist ein Teil der Schlossmauer in Heinsheim auf einer Länge von rund 6 Metern in Bereich der Neckarstraße eingestürzt. Aus Sicherheitsgründen wurde die Neckarstraße daraufhin halbseitig gesperrt. Anschließend wurde das Büro Weber-Ingenieure mit der Ursachenermittlung und der Ausarbeitung eines Sanierungsvorschlags beauftragt. Da die Schlossmauer denkmalgeschützt ist, wurde auch mit dem Landesdenkmalamt Kontakt aufgenommen. Das Ingenieurbüro geht von rückwärtigem Wasserdruck sowie Erschütterungen und Vibrationen durch den Verkehr als Einsturzursache aus und hat vorgeschlagen, die Mauer im Bereich des Teileinsturzes neu zu errichten. Um dauerhafte Standfestigkeit zu erreichen, soll die Mauer zusätzlich mit 5 Meter langen sogenannten Bodennägeln gesichert werden. Ebenfalls sollen Entwässerungsbohrungen hergestellt werden. Die Sanierung bezieht sich auf einen rund 105 Meter langen Mauerabschnitt. Ausschreibung und Bauausführung sollen kurzfristig noch 2019 erfolgen, damit die Neckarstraße wieder komplett für den Verkehr freigegeben werden kann. Die Kosten für die Sanierung werden auf rund 380.000 Euro berechnet. Eine Kostenbeteiligung durch die Schlossherren wird geprüft, ebenso, ob Zuschüsse aus der Denkmalförderung beantragt werden können.

Der Sprecher der GAL erkundigte sich, warum die Stadt die Kosten der Sanierung tragen solle. OB Frei machte klar, dass die Mauer vor allem auch die Neckarstraße stützt, die möglichst bald wieder für den Verkehr freigegeben werden solle. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Belastungen durch den Straßenverkehr zum Teileinsturz der Mauer geführt haben.

Ein Sprecher der CDU zweifelte daran, dass Wasserdruck oder ein Feuchtigkeitsstau zum Einsturz der Mauer geführt haben können, da 2018 ein extrem trockenes Jahr war. Eher könne man an ein Absinken des Grundwasserspiegels als Grund denken.

Der Sprecher der ÖDP regte an, die Neckarstraße in Zukunft für schwere LKW, z.B. ab 7 Tonnen Gewicht, zu sperren, um die Lebensdauer der Mauer zu verlängern. Tiefbauamtsleiter Haffelder betonte, dass die Mauer so saniert werden soll, dass auch künftig keine Beschränkungen in diesem Bereich erforderlich sind.




 
 
 
 
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