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Antrag auf Einrichtung einer dreijährigen gymnasialen Oberstufe an der Verbundschule Bad Rappenau: Grundsatzbeschluss des Schulträgers
Mit 24 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat zugestimmt, dass die Verwaltung beim Land Baden-Württemberg einen Antrag auf die Einrichtung einer dreijährigen gymnasialen Oberstufe an der Verbundschule Bad Rappenau zum Schuljahresbeginn 2019/20 stellt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Durchführung der dafür notwendigen regionalen Schulentwicklungsplanung zugestimmt.

Den Sachverhalt fasste OB Hans Heribert Blättgen zusammen: Zum Schuljahr 2013/14 startete die Verbundschule in Bad Rappenau, schon damals bestand die Absicht, eine gymnasiale Oberstufe einzurichten. Im Sommer 2019 wird der erste Jahrgang der Gemeinschaftsschüler den Abschluss nach Klassenstufe 10 ablegen. Eine gymnasiale Oberstufe könnte zum Schuljahr 2019/20 eingerichtet werden. Die schulischen Gremien haben der Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe bereits zugestimmt.

Im weiteren Verfahren ist ein Antrag an das Land Baden-Württemberg von Seiten der Stadt als Schulträger erforderlich. Dieser Antrag kann jedoch frühestens im Frühjahr 2018 gestellt werden, sobald die Halbjahresergebnisse der Klassenstufe 9 der Gemeinschaftsschule vorliegen. Auch ist im Vorfeld der Antragstellung eine sogenannte regionale Schulentwicklungsplanung notwendig. Bei dieser müssen die Schulträger (also Gemeinden bzw. private Schulträger) in einem bestimmten, zuvor festgelegten Umkreis eingebunden werden. Die Gemeinden müssen sich in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bad Rappenau dazu verpflichten, selbst keinen Antrag auf die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe zu stellen und sich damit einverstanden erklären, dass Schüler aus ihren Gemeinden die gymnasiale Oberstufe in Bad Rappenau besuchen (dürfen). Für Bad Rappenau wurde – in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und dem Regierungspräsidium Stuttgart ein Gebiet zwischen Heilbronn, Bad Friedrichshall, Eppingen, Bammental und Waibstadt als maßgebliche Region für die regionale Schulentwicklungsplanung festgelegt. Diese Orte befinden sich in einem Umkreis, den man in ca. 45 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Antragstellung ist die prognostizierte Schülerzahl für die gymnasiale Oberstufe. Für eine erfolgreiche Antragstellung sind mindestens 60 Schüler erforderlich, die anhand eines vorgegebenen Berechnungsschlüssels nachgewiesen werden müssen. Von der örtlichen Gemeinschafts- und Realschule selbst können rund 40 Schüler eingerechnet werden, die übrigen 20 müssten dann aus den umliegenden Gemeinschafts- und Realschulen kommen. Aus „eigener Kraft“ wird die Verbundschule Bad Rappenau die erforderliche Schülerzahl für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe wohl nicht erreichen.

Sollte der Antrag genehmigt werden (frühestens im Sommer / Herbst 2018), müssen auch Räume für die neue Oberstufe geschaffen werden. Die genauen Kosten für einen Anbau bzw. Neubau sind derzeit noch nicht bekannt. Beim Start der Gemeinschaftsschule im Jahr 2013 hatte man als Orientierungswert rund 3,6 Mio. Euro angegeben. Dieser Zahl lag aber noch keine genaue Planung samt Kostenberechnung zugrunde. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der damals geschätzte Betrag nicht ausreichen wird. Im Anschluss an die Antragstellung soll daher eine Raumbedarfsanalyse erfolgen, um Klarheit über die notwendigen Investitionen zu bekommen.

Ausreichend Platz für einen Anbau bzw. Neubau ist auf dem Schulcampus vorhanden. Zum Start der Oberstufe wird die Baumaßnahme aber höchstwahrscheinlich nicht fertig gestellt sein, so dass bei einem positiven Bescheid eine provisorische Unterbringung erforderlich sein wird.

Verbundschulrektorin Yvonne Geier berichtete dem Gemeinderat, dass sie bereits mit zahlreichen Gemeinschafts- und Realschulen in der Umgebung Kontakt aufgenommen bzw. diese besucht hat. 11 Gemeinschaftsschulen in der Umgebung haben klargemacht, dass sie keine eigene gymnasiale Oberstufe einrichten werden. Sie haben daher Interesse an einer solchen in Bad Rappenau, da dies ihren Gemeinschaftsschülern die Möglichkeit gibt, nach dem gewohnten System auch zum Abitur zu kommen. Von den umliegenden Realschulen erwartet Yvonne Geier weniger Schüler, da diese auch künftig eher auf die beruflichen Gymnasien in der Umgebung gehen werden.

OB Blättgen machte nochmals deutlich, dass es nicht das Ziel ist, möglichst viele Schüler aus umliegenden Orten in der gymnasialen Oberstufe der Verbundschule aufzunehmen. Vielmehr soll sie in erster Linie ein Angebot für die örtlichen Schüler sein und soll zudem finanzierbar bleiben. Er rechnet damit, dass die Stufen 3–4-zügig sein werden.

„Das Thema haben wir schon lang diskutiert, die Gemeinschaftsschule lohnt sich nur, wenn wir auch vor Ort eine gymnasiale Oberstufe bekommen“, so der Sprecher der CDU. „Was diese Schulart tatsächlich leisten kann, wird sich zeigen, wenn die ersten Schüler ihren Abschluss machen.“ Schwierig dürfte vor allem werden, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit den umliegenden Kommunen abschließen zu können, um ausreichend Schüler zu gewinnen. „Viele Gemeinden im Umkreis investieren im Moment viel Geld in ihre Gymnasien.“ Erforderlich für die weitere Diskussion sei auch eine belastbare Kostenschätzung, denn zunächst sollte aus Sicht der CDU Geld in die bestehenden Schulen investiert werden. „Die Grundschulen, die Real- und die Gemeinschaftsschule sind die Pflicht, die gymnasiale Oberstufe ist die Kür.“

„Unsere Verbundschule hat sich gemausert, ein gutes Niveau der Schüler und viele Besuchergruppen sind Beispiele für die positive Entwicklung“, betonte die Sprecherin der SPD. Anfangs sei man der neuen Schulart oft mit Skepsis begegnet. „Für die jetzigen Schüler der Verbundschule stellt die gymnasiale Oberstufe in Bad Rappenau eine große Chance dar.“ Für dringend erforderlich hielt auch sie die Raumbedarfsanalyse, um die Kosten für einen An- oder Neubau zu kennen.

Ähnlich wie die Sprecherin der SPD sah auch der Sprecher der GAL den Sachverhalt: „Als Große Kreisstadt stehen wir in der Pflicht, für unsere Schüler vor Ort auch ein Abitur anzubieten und sie nicht in Nachbarorte schicken zu müssen.“

„60 – 80 Schüler fahren derzeit aus Bad Rappenau nach Neckarbischofsheim ins Gymnasium. Wir sollten die Chance nutzen, ihnen hier vor Ort die Möglichkeit anzubieten, Abitur zu machen“, befand auch der Sprecher der FW.

„Wir von der ÖDP tun uns schwer mit der gymnasialen Oberstufe“, sagte dagegen deren Sprecher. Grund sind u.a. die Kosten, die noch unklar sind, sowohl für den Bau als auch später für die laufenden Kosten. Das komplizierte Verfahren zur Genehmigung zeige, dass auch das Land Baden-Württemberg hier möglichst hohe Hürden aufbauen will. Insofern erwarte die ÖDP nur wenig Unterstützung aus Stuttgart. Die Stadt laufe damit auch Gefahr, ihre bestehenden Schulen zu vernachlässigen. Andererseits sei ein Abitur vor Ort eine Chance für die Verbundschüler. Auch was Schulleitung und Lehrerschaft angeht, vertraue die ÖDP darauf, „dass hier ein schlüssiges Konzept entsteht“.


Schlussbericht 2016 des Rechnungsprüfungsamtes
Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfers Peter Kirchner hat der Gemeinderat zustimmend Kenntnis genommen.

Über die im Jahr 2016 durchgeführten Prüfungen sowie über das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2016 informierte Rechnungsprüfer Kirchner den Gemeinderat. Zu den einzelnen Prüfungen, die im diesjährigen Schlussbericht dargestellt werden, gehören unter anderem:
•    die jährliche Pflichtprüfung der Stadtkasse einschließlich Zahlstellen
•    die Prüfung im Bereich der Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
•    Prüfung im Bereich der Vergaben, sowohl im VOB-Bereich als auch im VOL-Bereich
•    Belegprüfung
•    Prüfung der Betätigung der Stadt Bad Rappenau hinsichtlich der städtischen Beteiligungsgesellschaften
•    Prüfung von Verwendungsnachweisen

Ein Schwerpunkt liegt außerdem bei der Prüfung der Jahresrechnung 2016.

Zusammenfassend kam Rechnungsprüfer Kirchner zu dem Schluss, dass einige Prüfungsfeststellungen formelle Verstöße aufgreifen, die es in Zukunft zu beachten gilt. Andere Prüfungsfeststellungen sind dagegen als Anregung zu verstehen und zielen darauf ab, eine noch sparsamere, wirtschaftlichere und effektivere Haushaltsführung zu erreichen.

Das Gesamtergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2016 ergab, dass die Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft sowie den Stand des Vermögens und der Schulden zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres richtig ausweist. Allerdings mahnte Peter Kirchner an, dass die Haushaltsreste möglichst reduziert werden sollten. Die einzelnen Rechnungsbeträge sind sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt. Bei den Einnahmen und Ausgaben sowie bei der Vermögensverwaltung ist nach den gesetzlichen Vorschriften verfahren worden. Die Jahresrechnung 2016 entspricht in Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Insgesamt gesehen liegen keine Prüfungsfeststellungen vor, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen. Daher konnte Rechnungsprüfer Peter Kirchner dem Gemeinderat empfehlen, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 festzustellen.


Feststellung der Jahresrechnung 2016
Einstimmig hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2016 der Stadt Bad Rappenau festgestellt:
Im Verwaltungshaushalt liegen die Soll-Einnahmen bei 52.591.125 Euro (Plan: 49.523.300 Euro) und die Soll-Ausgaben bei 48.068.111 Euro (Plan: 49.523.300 Euro). Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug 4.523.013 Euro (Plan: -328.700 Euro). Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Soll-Einnahmen auf 17.729.502 Euro (Plan: 12.507.600 Euro) und die Soll-Ausgaben auf 15.232.396 Euro (Plan: 12.507.600 Euro). 2.497.105 Euro konnten der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden (Plan: -3.500.000 Euro).

Die wichtigsten Zahlen der Jahresrechnung 2016 stellte Stadtkämmerin Tanja Schulz dem Gemeinderat vor. Insgesamt hat sich die Finanzlage der Stadt Bad Rappenau auch im Jahr 2016 besser entwickelt als geplant. Gründe für das gute Ergebnis waren zum einen Mehreinnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer (1,3 Mio. Euro mehr als geplant), bei den Schlüsselzuweisungen (+835.000 Euro), bei der Vergnügungssteuer (+438.000 Euro), bei den Zuschüssen vom Land (+290.000 Euro) sowie bei den Baugenehmigungsgebühren (+190.000 Euro). Zum anderen wurde auch weniger ausgegeben als geplant: beim Zuschuss an die Kur- und Klinikverwaltung (-723.000 Euro), bei den Personalkosten (-677.000 Euro) und beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand (-473.000 Euro).

Die verbesserte Einnahmesituation führte allerdings gleichzeitig zu höheren Umlagen. So betrugen die Umlage nach dem Finanzausgleichsgesetz und die Kreisumlage insgesamt 13 Mio. Euro. Im Haushalt 2018 sind 14,4 Mio. Euro für die beiden Umlagen eingeplant. Die Personalausgaben lagen 2016 bei 10,1 Mio. Euro und damit um rund 6,4% über dem Wert des Vorjahres. Zusätzliches Personal wurde vor allem im Bereich der Kinderbetreuung angestellt. Die Zuschüsse, die die Stadt Bad Rappenau an andere Institutionen leistet, vor allem an die Träger der konfessionellen Kindergärten im Stadtgebiet, an die Kur- und Klinikverwaltung sowie an die Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH sind mit 6 Mio. Euro in etwa gleich hoch geblieben wie im Vorjahr.

Die Zuführungsrate, also der Überschuss, der im Verwaltungshaushalt für Investitionen erwirtschaftet wird, hat sich gegenüber dem Planansatz deutlich verbessert. So konnte ein Überschuss von 4,5 Mio. Euro im laufenden Betrieb erwirtschaftet werden, geplant war ein „Defizit“ von 328.000 Euro.

Im Vermögenshaushalt konnte insgesamt eine Ergebnisverbesserung von rund 8,3 Mio. Euro erzielt werden. Gründe dafür sind die o.g. Zuführung vom Verwaltungshaushalt sowie Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen. Aufgrund der Ergebnisverbesserung waren 2016 weder die geplante Kreditaufnahme noch die geplante Rücklagenentnahme erforderlich. Stattdessen konnten der Rücklage 2,49 Mio. Euro zugeführt werden.

Der Schuldenstand im Kämmereihaushalt lag am 31.12.2016 bei 5,12 Mio. Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 250 Euro pro Einwohner entspricht. Der Stand der Rücklage belief sich auf 8,9 Mio. Euro, die allerdings in den Haushalten der Folgejahre bereits verplant ist. So war für 2017 eine Entnahme in Höhe von 6,2 Mio. Euro vorgesehen, 2018 ist eine weitere Rücklagenentnahme geplant.

Über das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 zeigten sich die Fraktionen des Gemeinderates erfreut und dankten der Stadtkämmerin Tanja Schulz und den Mitarbeitern der Kämmerei sowie dem Rechnungsprüfungsamt für die akribische Prüfung.

„Die Einnahmen der Stadt Bad Rappenau sind in fast allen Bereichen auf Rekordniveau“, fasste die Sprecherin der CDU zusammen. Für eine Große Kreisstadt lägen die Einnahmen dennoch eher im unteren Bereich. Auch die Höhe der Haushaltsausgabereste – Gelder für Maßnahmen, die zwar im Haushalt eingeplant, aber nicht ausgegeben und aufs nächste Haushaltsjahr übertragen wurden – befände sich mit rund 10 Mio. Euro auf einem sehr hohen Niveau.

„In den Zahlen der Jahresrechnung spiegelt sich das Leben und die Entwicklung unserer Stadt wieder“, fand der Sprecher der SPD. Er zeigte sich erfreut über das positive Ergebnis der Abrechnung. Die kleineren Beanstandungen und Anregungen von Seiten des Rechnungsprüfers gelte es nun aufzuarbeiten.

„Wieder ein Jahr, das besser ausgefallen ist als vorhergesehen“, so der Sprecher der FW. Er lobte ausdrücklich die Arbeit der neuen Stadtkämmerin und die des Rechnungsprüfers.

„Die Jahresrechnung 2016 schließt so ab, wie man es in einer wirtschaftlichen Boom-Phase erwartet“, betonte der Sprecher der ÖDP. Der Ausblick auf den Abschluss des Jahres 2017 zeige aber, dass dann die Rücklage fast komplett aufgebraucht werden: „Wir fürchten, dass wir uns noch lange wehmütig an das Jahr 2016 zurück erinnern werden.“


Personalangelegenheiten: Eingruppierung des neuen Oberbürgermeisters Sebastian Frei
Mit 18 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen hat der Gemeinderat beschlossen, dass der neue Oberbürgermeister Sebastian Frei ab seinem Amtsantritt am 01.02.2018 in die Besoldungsgruppe B5 eingewiesen wird. Ein Antrag der GAL-Fraktion auf geheime Abstimmung war zuvor mit 15 Ja- und 15 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt worden.

Nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz ist eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppen B4 oder B 5 Möglich. Maßgeblich für die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe ist die Einwohnerzahl (die Einwohner der Gemeinden Kirchardt und Siegelsbach, mit denen eine Verwaltungsgemeinschaft besteht, werden zur Hälfte mitgerechnet) sowie der Umfang und der Schwierigkeitsgrad des Amtes. „Persönliche“ Gründe wie Berufserfahrung oder Alter dürfen dagegen bei der Entscheidung keine Rolle spielen.


Amtseinführung des neuen Oberbürgermeisters: Wahl des verpflichtenden Gemeinderates
Im Wege der Einigung hat der Gemeinderat OB-Stellvertreter Klaus Hocher als verpflichtenden Gemeinderat für die Amtseinsetzung des neuen Oberbürgermeisters Sebastian Frei bestimmt. Er wird den neuen Oberbürgermeister bei der feierlichen Amtseinsetzung am Freitag, dem 02.02.2018, um 19 Uhr im Kurhaus für sein neues Amt vereidigen und verpflichten.


Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans für den Verwaltungsraum Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach: Ergebnis der öffentlichen Auslegung für Bad Rappenau
Zustimmend zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans für Bad Rappenau. 24 Gemeinderäte stimmten mit Ja, 6 mit Nein und 3 enthielten sich.

Vom 06.10. – 06.11.2017 wurde die Fortschreibung des Flächennutzungsplans öffentlich ausgelegt. Die meisten Anregungen und Bedenken erfolgten im Bereich des Landschaftsplans, aber auch im Zusammenhang mit entfallenden Wohnbauflächen.

Als „guten Kompromiss, was die Wohnbauflächen angeht“ bezeichnete der Sprecher der CDU den vorliegenden Entwurf. Insgesamt wünsche man sich weniger Landschaftsverbrauch und mehr Qualität bei Gewerbeansiedlungen. Zustimmung kam von Seiten der SPD. Gegen den Entwurf sprachen sich FW und GAL aus, beide wegen der vorgesehenen Erweiterungsflächen im Gewerbegebiet Buchäcker.

Der zuständige Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach hat in seiner Sitzung vom 20.12.2017 inzwischen den Wirksamkeitsbeschluss für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes gefasst.


Bebauungsplan „Geisberg II“, Obergimpern: Abwägung der Stellungnahmen,  Zustimmung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem  Landratsamt Heilbronn, Satzungsbeschluss und Übertrag von Haushaltsmitteln
Mit 31 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Geisberg II“ in Obergimpern gefasst und die Verwaltung beauftragt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Heilbronn zur Durchführung von vorgezogenen Maßnahmen zum Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetzt zu schließen.

In der Zeit vom 13.10. – 13.11.2017 lag der Bebauungsplanentwurf öffentlich aus, in dieser Zeit gingen nur wenige Anregungen und Bedenken ein. Da der Bebauungsplan nach dem beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, sind (außer artenschutzrechtlichen) keine Ausgleichsmaßnahmen mehr erforderlich. Bereits für Ausgleichmaßnahmen erworbene „Ökopunkte“ können für andere Baugebiete eingesetzt werden.


Bebauungsplan „Kobach II-Teil 2“, Grombach: Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Mit 31 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kobach II – Teil 2“ in Grombach gefasst.

In der Zeit vom 29.09. – 30.10.2017 lag der Bebauungsplanentwurf öffentlich aus, in dieser Zeit gingen nur wenige Anregungen und Bedenken ein, von Seiten der Öffentlichkeit gingen gar keine Stellungnahmen ein.

 
 
 
 
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