• Ortsdurchfahrt Wollenberg

    Ortsdurchfahrt Wollenberg

  • Dorfplatz Fürfeld

    Dorfplatz Fürfeld

Sanierung Ortskern Bonfeld, Neugestaltung der Martin-Luther-Straße und der Herbststraße: Maßnahmenbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat die Durchführung der Neugestaltung der Martin-Luther-Straße und der Herbststraße im Rahmen der Sanierung des Ortskerns Bonfeld beschlossen. Ebenso wurden die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 913.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 bereitgestellt. Für die Kanalerneuerung in beiden Straßen wurden insgesamt 715.000 Euro im Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung bereitgestellt.

Einzelheiten zu den geplanten Maßnahmen stellte Diplomingenieur Harald Fischer vom Ingenieurbüro Fischer+Partner in Reichenbach / Fils dem Gemeinderat vor. Die Neugestaltung der Martin-Luther-Straße und der Herbststraße soll dem Ausbaustand von Treschklinger Straße bzw. Kirchhausener Straße entsprechen, zudem werden in beiden Straßen Kanäle und Hauswasseranschlüsse ertüchtigt.

Zu den geplanten Maßnahmen gehört u.a. die Verbreiterung von Gehwegen auf eine Breite von 1,20 bis 1,50 Meter (wo dies möglich ist), diese werden mit Betonsteinen gepflastert. Wo keine Grundstückszufahrten sind, sollen Längsparkplätze entlang der Straße angeordnet werden, die teilweise durch „Baumpflanzbeete“ begrenzt werden. Die Straßen erhalten jeweils eine Regelbreite von 5,50 Metern. Darüber hinaus wird die Straßenbeleuchtung optimiert und an geeigneten Stellen durch Absenkung der Bordsteine behindertengerechte Übergänge geschaffen.

Die Baumaßnahme soll abschnittsweise durchgeführt werden. Noch im Dezember will das Planungsbüro, wie bei den bisherigen Sanierungsmaßnahmen, individuelle Gespräche mit allen Anliegern führen. Die Ausschreibung der Baumaßnahmen ist für Mitte / Ende Februar 2019 vorgesehen, die Vergabe soll im April erfolgen, so dass im Mai mit der Kanalsanierung begonnen werden kann. Die Fertigstellung der gesamten Maßnahme ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen.

Die vergleichsweise hohen Kosten für die Maßnahme sind vor allem durch den Austausch des kompletten Straßenunterbaus begründet: „Die Straßen werden grundhaft saniert, aber in der Gestaltung sind wir zurückhaltend“, betonte Planer Harald Fischer. Da die Maßnahme im Sanierungsgebiet „Ortskern Bonfeld“ liegt, wurden Fördermittel in Höhe von 315.000 Euro aus dem Landessanierungsprogramm beantragt.

Als weitere kommunale Maßnahme ist im Rahmen der Ortskernsanierung Bonfeld die Umnutzung bzw. der Umbau des Feuerwehrgerätehauses und der Verwaltungsstelle angedacht. Eine Planung dafür wird derzeit von der Verwaltung ausgearbeitet. Auch hier hofft die Verwaltung auf eine Förderung aus dem Landessanierungsprogramm.

Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen kam aus den Reihen des Gemeinderates: „Es ist begrüßenswert, dass sich hier etwas tut“, so der Sprecher der CDU. Allerdings mahnte er an, dass die Baustelle zügig abgewickelt werden sollte und bei der Vergabe nach Möglichkeit darauf geachtet werden solle, dass die Arbeiten nicht an Subunternehmer vergeben werden. Ähnlich sahen dies auch die Sprecher der GAL und der FW, die noch auf eine gute Platzierung der geplanten Bäume hinwiesen. Der Sprecher der FW bat darum zu prüfen, ob im Zuge der Baumaßnahme der private Fußweg von der Herbststraße zum BürgerBüro wieder geöffnet werden könne.

Die die geplanten Baumaßnahmen wurden auch bei der Bürgerversammlung in Bonfeld Ende November vor Ort zahlreichen Interessierten vorgestellt.


Erschließung Baugebiet „Waldäcker“, Babstadt: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben und Nachfinanzierung der Mehrausgaben im Haushaltsplan 2019
Mit 24 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 120.000 Euro im Haushaltsjahr 2018 und zusätzlichen Mitteln in Höhe von 235.000 Euro im Haushaltsjahr 2019 für die Erschließung des 2. und 3. Bauabschnittes im Baugebiet „Waldäcker“ in Babstadt zugestimmt.

Für die Erschließungsarbeiten im Baugebiet Waldäcker waren im Haushalt 2018 rund 1,2 Mio. Euro für den 1. Bauabschnitt und weitere 1,2 Mio. Euro für den 2. und 3. Bauabschnitt ausgewiesen. Laut der aktuellen Kostenprognose werden die vorgesehenen Mittel aber nicht ausreichen. Es ist mit Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 355.000 Euro zu rechnen, die 2018 bzw. 2019 anfallen.

Ein Großteil der Mehrkosten ist durch die archäologische Rettungsgrabung in diesem Neubaugebiet begründet. So werden die Grabungsarbeiten voraussichtlich 16 Monate dauern, statt 12 Monate wie ursprünglich geplant. Dadurch erhöhen sich auch die Mietkosten für den Bagger, der zur Beschleunigung der Ausgrabung zum Einsatz kommt. Auch Bodenverdichtungsarbeiten, die bei Wohnhäusern ohne Keller aufgrund der archäologischen Ausgrabung erforderlich sind, führen zu Mehrkosten, ebenso die Bauzeitverzögerungen, die aufgrund der Grabungen entstanden sind.

Trotz mehrheitlicher Zustimmung zeigte der Gemeinderat deutlich seinen Unmut über die Mehrkosten. „Wir können hier nur mit der geballten Faust in der Tasche zustimmen“, so die Sprecherin der CDU, „die Kosten für die archäologische Grabung sollten dahin, wohin sie eigentlich gehören, und von der Allgemeinheit getragen werden.“ Die CDU bat um Prüfung, ob es eine Möglichkeit gebe, die Kosten vom Landesdenkmalamt erstattet zu bekommen – gegebenenfalls auch auf dem Rechtsweg.

Sehr unzufrieden zeigte sich auch der Sprecher der ÖDP: „Hier werden 1,4 Mio. Euro ohne Nutzen ausgegeben“, befand er. Würde man die Mehrkosten auf die Bauplatzpreise umlegen, müsste der Quadratmeterpreis um 40 Euro steigen. Auch die Bauzeitverzögerungen würden die Bauherren belasten.

Auch der Sprecher der FW sprach sich dafür aus, das Geld nach Möglichkeit vom Land zurückzuholen. „Was Stuttgart hier macht, ist eine `Grätsche´ gegen günstige Bauplätze“, kritisierte er. Andererseits könne man die Funde auch nicht „einfach wegbaggern“.

Stadtbahn Nord: Planungskostenerhöhung Deutsche Bahn AG: Zustimmung zum erzielten Kompromiss

Einstimmig hat der Gemeinderat Bad Rappenau den Mehrkosten in Höhe von rund 315.000 Euro zugestimmt, die sich anteilig für Bad Rappenau aus den Planungsmehrkosten für die Stadtbahn Nord ergeben. Der Betrag ist das Ergebnis aus dem Schlichtungsverfahren zwischen der Bahn AG und dem Landkreis Heilbronn.

OB Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz im Gemeinderat vor. Bereits im Jahr 2014 hatte die Bahn dem Landkreis eine Planungskostenerhöhung mitgeteilt, die in vollem Umfang von der kommunalen Seite (Landkreis und beteiligte Gemeinden) zu zahlen sei. Die Forderung war aber von der Verwaltung abgelehnt worden, nach erfolglosen Verhandlungen mit der Bahn und der Einbeziehung eines Gutachters wurde im Frühjahr 2017 ein Mediator eingeschaltet. Im finalen Schlichtungsgespräch einigte man sich darauf, dass die kommunale Seite 3,48 Mio. der geforderten über 6 Mio. Euro an Mehrkosten für die Planungsausgaben übernimmt. Diese Mehrkosten wurden dann auf die beteiligen Gemeinden und den Landkreis nach dem geltenden Schlüssel aufgeteilt. Die Mehrkosten für die Stadt Bad Rappenau belaufen sich auf 312.319 Euro.

„Der Landkreis und die anderen Kommunen haben dem Schlichtungsergebnis bereits zugestimmt“, so OB Frei, „ich halte das auch für den richtigen Weg.“

 

Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau für das Jahr 2017
Vom Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau hat der Gemeinderat Kenntnis genommen. Zur Erstellung des Beteiligungsberichts sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet. Er enthält Informationen über alle Unternehmen in Privatrechtsform, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt ist. Hierzu gehören die Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH, die Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH, die Schwärzbergklinik GmbH, die Salinenklinik AG und die Kurklinik Bad Rappenau GmbH.

Darüber hinaus enthält der Bericht u.a. Informationen über die Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an Zweckverbänden. Neben dem Zweckverband „Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“ ist Bad Rappenau an verschiedenen Abwasser- bzw. Hochwasserschutz-Zweckverbänden und der vhs Unterland beteiligt.

Der Beteiligungsbericht 2017 liegt in der Zeit vom 03.12. bis zum 11.12.2018 im Rathaus, Kirchplatz 4, 1. OG, Zimmer 127, öffentlich aus und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. Der komplette Beteiligungsbericht 2017 kann ab dem 03.12.2018 auch unter folgenden Link heruntergeladen werden: http://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/finanzen

 

 
 
 
 
WIR VERWENDEN COOKIES

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.