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Stadtwald Bad Rappenau: Zustimmung zum Betriebsplan 2024
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Betriebsplan für den Stadtwald Bad Rappenau für das Forstwirtschaftsjahr 2024 zugestimmt. Er geht von einem Überschuss in Höhe von 61.800 Euro aus.

Einzelheiten stellte Forstamtsleiter Martin Rüter dem Gemeinderat vor. „Der Bad Rappenauer Stadtwald ist einer der größten im Landkreis“, so Martin Rüter. Geplant ist im kommenden Jahr ein Holzeinschlag von insgesamt 3.460 Festmetern (Fm), dies entspricht in etwa der Menge, die auch in diesem Jahr eingeschlagen wurde. Weit überwiegend handelt es sich dabei um Laubholz, vor allem Brennholz (1.520 Fm). Insgesamt 272.900 Euro Einnahmen sind 2024 eingeplant. Der größte Posten bei den Ausgaben ist die Holzernte (100.000 Euro), gefolgt von Dienstleistungen des Landratsamtes für Revierdienst, Holzverkauf usw. mit 50.000 Euro. Die Gesamtausgaben sind mit 211.100 Euro geplant.

Das Jahr 2022 brachte ein sehr positives Ergebnis. Es schloss mit einem Überschuss in Höhe von 216.565 Euro deutlich besser als geplant ab. Ein Grund dafür ist der hohe Holzeinschlag von fast 4.600 Fm. Die Holzpreise lagen im Jahr 2023 unter denen des Rekordjahres 2022, bei Fichte und Tanne ist aufgrund der schlechten Preise 2024 kein Einschlag geplant. Der Holzeinschlag soll wieder auf einen kleinen Teil der Waldfläche (ca. 20 %) begrenzt werden, der Rest wird „in Ruhe gelassen“. 1.050 neue Bäume sollen 2024 gepflanzt werden; in erster Linie Laubholz, aber auch 400 Tannen sind geplant. „Auch die Brennholzversorgung im nächsten Jahr ist gesichert“, so Forstamtsleiter Rüter.

Beim Holzverkauf wurde Buchenstammholz gut nachgefragt, auch die Eichensubmission verlief gut; der Absatz beim Buchenindustrieholz ist stabil, „der Renner“ war aber der Verkauf von Polterholz. Mit Infotafeln und Bannern soll künftig vor Ort auf Besonderheiten des Waldes oder auf laufende Arbeiten hingewiesen werden.

Insgesamt wird die Situation des Waldes schlechter, dies zeige der aktuelle Waldzustandsbericht der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Sowohl Nadel- wie auch Laubbäume sind davon betroffen. „Bad Rappenau hat aber einen erfreulich gemischten Wald“, so Rüter, Lichtblick sei vor allem die Eiche, der es vergleichsweise gut geht. Die stark bedrohte Esche hat im Stadtwald einen Anteil von nur 5%. Auch der Niederschlag fehlt. Obwohl es in diesem Jahr viel geregnet hat, ist deutlich mehr Niederschlag für die trockenen Böden erforderlich. Das Interesse der Bevölkerung am Wald ist dagegen ungebrochen groß, was sich in zahlreichen, teilweise durch Spenden finanzierten, Baumpflanzaktionen im Landkreis sowie am guten Besuch der Veranstaltungen des Waldnetzwerks zeigt.

Überschattet war das Jahr 2023 durch einen Dienstunfall von Revierförster Claus Schall im Januar. Mittlerweile ist er glücklicherweise wieder im Einsatz und sowohl OB Frei wie auch die Fraktionen des Gemeinderates freuten sich, dass er wieder einsatzfähig ist. Forstamtsleiter Martin Rüter geht allerdings zum Ende des Jahres 2023 in den Ruhestand. „Ein Nachfolger ist aber bereits gefunden“, berichtet er. Oberbürgermeister Sebastian Frei und die Mitglieder des Gemeinderates dankten Rüter für seinen langjährigen Einsatz für den Bad Rappenauer Stadtwald.

Zustimmung zum Betriebsplan für das Jahr 2024 und zum positiven Ergebnis des Jahres 2022 kam aus allen Fraktionen des Gemeinderates. Oberbürgermeister Sebastian Frei und die Mitglieder des Gemeinderates dankten den Forstleuten für ihren Einsatz zugunsten des Bad Rappenauer Stadtwaldes. „In den Wald muss auch viel Arbeit investiert werden“, gab der Sprecher der FW zu bedenken, wie der Wald der Zukunft aussehe, könne heute noch niemand sagen. Der Sprecher der SPD verglich den Wald mit einem Schiff, auf dem die Forstleute Kapitän und Steuermann seien. „Um im Bild zu bleiben, sind dann wir, Gemeinderat, Verwaltung und Bürger, die Matrosen“, denn jeder müsse etwas für den Wald tun. Die große Bedeutung des Waldes für den Klimaschutz betonte der Sprecher der ÖDP: „Ohne Wälder wird es noch wärmer“, warnte er. „Sie haben den Wald im Griff“, lobte auch der Sprecher der CDU.


Zustimmung zur Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrages 2024 - 2026 und zur Neufassung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung (FBS)

Mit 19 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrages für die Jahre 2024 – 26 zugestimmt. Demnach soll der Beitrag 8% der Mehreinnahmen betragen, die ein Beitragspflichtiger durch die besonderen wirtschaftlichen Vorteile aus dem Fremdenverkehr bzw. dem Kurbetrieb erwirtschaftet; bei Beherbergungsbetrieben fallen 0,15 Euro je Übernachtung an.
Mit 18 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat auch die neue Fremdenverkehrsbeitragssatzung beschlossen. Sie erweitert den Kreis der Beitragspflichtigen auf Gewerbetreibende in den Stadtteilen, senkt aber andererseits den Betrag für die Gewerbetreibenden der Kernstadt, die bisher schon beitragspflichtig waren.
OB Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor. Demnach ist die Stadt Bad Rappenau berechtigt, einen Fremdenverkehrsbeitrag zu erheben. Er wird erhoben für die Aufwendungen, die die Stadt zur Förderung des Fremdenverkehrs einsetzt. Den Beitrag zahlen muss der Personenkreis, der aus dem Fremdenverkehr einen besonderen wirtschaftlichen Nutzen zieht, dieser bemisst sich nach den Mehreinnahmen.
Die bisherige Satzung wurde zuletzt 2010 überarbeitet. Die Satzung musste nun an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und die Beiträge neu kalkuliert werden. Dies erfolgte durch das Büro Schneider & Zajontz in Heilbronn. Dieses hatte einen kostendeckenden Beitrag von 20,56 % bzw. 1,00 Euro pro Übernachtung errechnet.
Da dies eine zu große Belastung für die betroffenen Betriebe bedeuten würde, strebt die Verwaltung nur einen Kostendeckungsgrad von 35% an, d.h. einen Beitrag in Höhe von 8% bzw. von 0,15 Euro pro Übernachtung. Damit liegen die Sätze in Bad Rappenau in ähnlicher Höhe wie in anderen Kurorten. Die Gesamteinnahmen der Stadt aus dem Fremdenverkehrsbeitrag bleiben in etwa gleich hoch wie bisher und belaufen sich auf ca. 130.000 Euro pro Jahr.
„Wir sehen hier zwei Seiten der Medaille“, fasste der Sprecher der ÖDP zusammen: Auf der einen Seite gebe Bad Rappenau viel Geld für die Förderung des Fremdenverkehrs aus, allein für die Pflege der Parkanlagen. Andererseits sei der Aufwand für Erfassung und Abrechnung enorm: „Aufwand und Nutzen stehen hier in einem ungünstigen Verhältnis.“
Auch die Sprecherin der CDU betonte, dass die Entscheidung schwierig sei, sie beurteilt das Ergebnis allerdings schlechter als die ÖDP: „Der Aufwand steht hier nicht im Verhältnis zum Ertrag.“ Allein die komplexe Kalkulation sei ein riesiger bürokratischer Aufwand. Wenn nun auch die Gewerbetreibenden in den Teilorten herangezogen würden, würde einerseits die Last auf mehr Schultern verteilt, andererseits sei es für viele in den Teilorten nicht nachvollziehbar, wie sie von der Förderung des Fremdenverkehrs profitieren. Bisher müssen rund 400 Beitragsbescheide erstellt und -erklärungen geprüft werden, künftig seien dies über 500. „Das ist ein hoher Verwaltungsaufwand.“ Zudem kämen heute im Vergleich zu früher mehr Rehapatienten, die nicht mehr so mobil seien wie die Kurgäste früherer Jahrzehnte.
„Bad Rappenau ist attraktiv für Kur- und Tagesgäste und wir freuen uns, wenn auch die Gewerbetreibenden davon einen Nutzen haben“, so die Sprecherin der SPD. Allerdings koste die Pflege der Parks oder des Gradierwerks auch viel Geld. Wenn dies zu Mehreinnahmen bei den Gewerbetreibenden führe, müssten sie auch an den Kosten beteiligt werden. Wer damit nicht einverstanden sei, könne dem Bescheid widersprechen.
„Auch die Freien Wähler haben das Thema kontrovers diskutiert“, so ihr Sprecher. Allerdings sei für den Einzelnen der Anteil nicht so hoch und die Abgabe sei „für einen guten Zweck“.
Ähnlich sah es der Sprecher der Grünen: „Es wird den einzelnen nicht überfordern, aber wir müssen bei den Betrieben Überzeugungsarbeit leisten.“ Es gehe um mehr als 100.000 Euro und man müsse auch unpopuläre Entscheidungen mittragen.


Schulkostenvereinbarung für das Hohenstaufen-Gymnasium Bad Wimpfen
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Sachverhalt, dass die Stadt Bad Wimpfen einen Antrag an das Kultusministerium Baden-Württemberg gestellt hat, um die Nachbargemeinden an den Kosten der Sanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums zu beteiligen.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt, bei Bedarf frühzeitig einen Rechtsbeistand zur Unterstützung der Verwaltung zu beauftragen. Ebenso wurde die Verwaltung beauftragt, den Gemeinderat über den weiteren Fortgang zeitnah zu unterrichten und zu prüfen, inwieweit die bisherige interkommunale Zusammenarbeit mit Bad Wimpfen einer Neuorientierung bedarf.

OB Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor. Seit Jahrzehnten besuchen Bad Rappenauer Schüler das Hohenstaufen-Gymnasium (HSG) im benachbarten Bad Wimpfen. Umgekehrt gehen Wimpfener Schüler auf die örtliche Realschule, die heutige Verbundschule. Dafür wurden niemals Gelder in Rechnung gestellt. Nun wird das HSG saniert und erhält einen Anbau, die Kosten im 1. Bauabschnitt liegen bei rund 12,76 Mio. Euro. Mit weiteren Kosten für die Sanierung des Altbaus belaufen sich die Baukosten in den nächsten Jahren auf rund 39 Mio. Euro.
Die Stadt Bad Wimpfen hat nun beim Kultusministerium beantragt, die Nachbargemeinden, deren Schüler das HSG besuchen, an diesen Kosten zu beteiligen. Für Bad Rappenau wurde nur für den Anbau ein Betrag in Höhe von 3,67 Mio. Euro errechnet, die erste Abschlagszahlung soll schon 2024 erfolgen.
Dem Antrag der Stadt Bad Wimpfen an das Kultusministerium war ein Gespräch im Sommer 2023 vorausgegangen, in dem Bad Wimpfen Vertreter der Nachbargemeinden über eine Kostenbeteiligung informiert hatte. Dieser Forderung stand die Stadt Bad Rappenau ablehnend gegenüber. Eine formelle Anfrage bzw. der Vorschlag eine freiwillige Vereinbarung zur Kostenbeteiligung abzuschließen, wie dies bisher üblich war, kam von Bad Wimpfener Seite nicht.
„Mit diesem Antrag an das Kultusministerium hat die Stadt Bad Wimpfen die langjährige Zusammenarbeit beider Städte im Schulbereich in Frage gestellt“, fasst OB Frei zusammen, „ein anderes Vorgehen wäre wünschenswert gewesen“.
Er machte deutlich, dass Bad Rappenau den Weg einer freiwilligen Vereinbarung mehrfach gesucht habe, als es um die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Bad Rappenauer Verbundschule ging. Dies wurde stets von Bad Wimpfen abgelehnt. „Mit einer gymnasialen Oberstufe in Bad Rappenau hätten wir dazu beitragen können, dass das HSG nicht so viele Schüler hat, dann wäre ein Anbau vielleicht nicht erforderlich gewesen“, betonte auch Hauptamtsleiter Wolfgang Franke.
Die Fraktionen des Gemeinderats zeigten Unverständnis über das Vorgehen der Nachbarstadt: „Diese Zahlungsaufforderung kommt aus dem Nichts“, befand der Sprecher der FW. Unbestreitbar kämen viele Schüler am HSG aus Bad Rappenau, aber gerade deswegen habe Bad Wimpfen die Berechtigung für ein Gymnasium. „Soll zukünftig alles verrechnet werden?“, fragte er weiter. „Insgesamt erinnert das an einen Schildbürgerstreich.“
Als „befremdlich“ bezeichnete der Sprecher der CDU die Forderung der Stadt Bad Wimpfen zur Beteiligung an den Um- und Ausbaukosten. „Anstelle im Voraus eine Diskussion zu führen, stehen hier Forderungen im Raum, die jeder Grundlage entbehren.“ Dies sei der interkommunalen Zusammenarbeit nicht zuträglich und hinterlasse einen bitteren Beigeschmack.
„Wir waren mehr als erstaunt über die Vorgehensweise von Bad Wimpfen und sehen die bisherige gute Partnerschaft als gefährdet an“, so die Sprecherin der SPD. Bereits seit 2017 liefen die Planungen für das Wimpfener Projekt und mitten in der Bauphase sollen nun die anderen Gemeinden an den Kosten beteiligt werden. Damals hätte Bad Wimpfen „die Chance ergreifen und dem Wunsch nach einer gymnasialen Oberstufe“ in Bad Rappenau zustimmen können – evtl. wäre dann ein Neubau für 12,76 Mio. Euro nicht notwendig gewesen.
„Wenn es je einen Exklusivstandort für die gymnasiale Schulbildung im nord-westlichen Landkreis Heilbronn gab, dann haben die handelnden Gremien und die Verwaltungsspitze der Stadt Bad Wimpfen das jetzt selbst in Frage gestellt“, so der Sprecher der Grünen. „Wenn am traditionellen Standort die Räumlichkeiten ausgehen, dann gebietet es sich als erstes, den Widerstand gegen die gymnasiale Oberstufe Bad Rappenau aufzugeben.“ Daher sei es aus Sicht der Grünen nun nötig, so bald wie möglich einen neuen Antrag für eine gymnasiale Oberstufe in Bad Rappenau zu stellen.
„Wir dachten zuerst, das sei ein schlechter Scherz“, so der Sprecher der ÖDP. „Sollte so ein Vorgehen die Regel werden, dann blockieren sich die Gemeinden in Zukunft nur noch gegenseitig.“ Dann müsse bei jedem Projekt künftig geprüft werden, in wie weit die Nachbargemeinden profitieren. Beim HSG werde ja schon fleißig gebaut: „Da muss sich Bad Wimpfen doch vorher überlegen, ob es sich so einen teuren Neubau leisten kann.“


Kindergartenangelegenheiten: Zustimmung zur Vertragsänderung mit den Evangelischen Kindergärten in Bonfeld
Einstimmig hat der Gemeinderat einer Änderung der bestehenden Kindergartenverträge für die Evangelischen Kindergärten in Bonfeld zugestimmt. Hier soll die Umstellung auf FAG-Deckelungsverträge und eine Erhöhung der Verwaltungskosten erfolgen. Bisher zahlt die Stadt Bad Rappenau eine Abmangelbeteiligung von 93% zu den Betriebskosten sowie einen Zuschuss. In Zukunft zahlt die Stadt Bad Rappenau alle Kosten, die über den Beitrag den der Kirchenbezirk Heilbronn zur Verfügung stellt, hinausgehen. Dieser liegt derzeit bei 21.530 Euro pro Jahr. Der Investitionskostenzuschuss der Stadt bei Neuausstattung und Möblierung liegt bei 100%. Zudem werden die Verwaltungskosten künftig mit 4,5 % statt bisher 3% veranschlagt. Die Änderungen treten zum 01.01.2024 in Kraft.

Im Jahr 2023 beteiligt sich die Stadt Bad Rappenau mit rund 443.000 Euro an den Kosten der beiden Kindergärten in Bonfeld, sie erhält dafür eine Landeszuweisung in Höhe von 238.000 Euro.

 

Generalsanierung F-Bau der Verbundschule Bad Rappenau: Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Gebäudes
Einstimmig hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Generalsanierung des F-Baus der Verbundschule Bad Rappenau und zur Fortführung der Planung gefasst und Folgendes beschlossen:
• Der Gemeinderat beschließt die europaweite Ausschreibung der Leistungen eines Generalplaners für die Gesamtmaßnahme.
• Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Kanzlei Menold Bezler zur Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Generalplanerleistungen zu.
• Der Gemeinderat stimmt der Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 5.749.000 Euro im Haushalt ab 2024 zu.
• Der Gemeinderat stimmt der Beantragung von Fördermitteln zu.

Oberbürgermeister Frei stellte kurz den Sachverhalt vor: Der F-Bau der Verbundschule wurde 1971 errichtet. Das Gebäude weist altersbedingte Schäden auf und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Das Dach wurde bereits im vergangenen Jahr saniert und energetisch auf den neusten Stand gebracht, nun steht die energetische Sanierung des restlichen Gebäudes an. In diesem Zug soll auch ein 2. Rettungsweg, der brandschutzrechtlich vorgeschrieben ist, errichtet werden. Innen sollen zwei naturwissenschaftliche Fachräume erneuert werden.

Hochbauamtsleiter Alexander Speer stellte weitere Details vor und zeigte Ansichten und Grundrisse der Planungen, die vom Architekturbüro Fischer Ziebold Architekten aus Sinsheim stammen. Folgende Maßnahmen sind zudem geplant:
- Sanierung der WC-Anlagen und Schaffung von Putzräumen auf jedem Stockwerk
- Erneuerung der Zu- und Abwasserleitungen
- energetische Sanierung der Fassade
- Austausch der Fenster
- sicherheitstechnische Ertüchtigung der Treppenstufen und Geländer
- Schaffung eines 2. baulichen Rettungsweges in Form von Laubengängen an der Gebäudefassade.
Die Flachdachsanierung wurde im letzten Jahr bereits so ausgeführt, dass die geplante Fassadensanierung berücksichtigt wurde. Die Gesamtkosten für die Flachdachsanierung beliefen sich auf rund 420.000 Euro, aus der Schulbausanierungsförderung erhielt die Stadt einen Festzuschuss in Höhe von 120.000 Euro. Auf dem Dach soll noch eine Photovoltaikanlage installiert werden.
Während der Sanierungsarbeiten, die nach Abschluss des europaweiten Ausschreibungsverfahrens und Bewilligung der Förderanträge voraussichtlich 2025 beginnen, soll der Schulbetrieb in Containern fortgeführt werden. Die Planungen sind mit der Schulleitung abgestimmt.
OB Frei betonte, dass die Abstimmungen mit der Schule sehr gut liefen und die Schule sehr kooperativ sei. Insgesamt ist die Schulleitung mit den Räumen zufrieden, so dass im Inneren so wenig wie möglich geändert werden soll.
„Der Entwurf ist stimmig“; fand der Sprecher der FW, „gut, dass man damals gut gebaut hat.“ „Über die Sanierung der ehemaligen Hauptschule wird schon seit 10 Jahren gesprochen“, so der Sprecher der ÖDP, aus seiner Sicht ist die energetische Sanierung überfällig.


Windkraftanlagen: Vorstellung möglicher Ausbausituationen / Betreiber
Einstimmig bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Standortsuche für Windenergieanlagen auf Bad Rappenauer Gemarkung bei transparenter Information und Anhörung der Bürger fortzusetzen. Möglicher Standort für 7 Windräder ist das Waldgebiet zwischen Grombach, Babstadt, Treschklingen und Fürfeld. Es soll auch geprüft werden, wie eine finanzielle Wertschöpfung für die Bürgerschaft, z.B. in Form einer Energiegenossenschaft, vor Ort realisiert werden kann.

Oberbürgermeister Frei machte deutlich, dass momentan nicht der Einstieg in ein konkretes Projekt auf der Tagesordnung steht, sondern lediglich die Suche nach geeigneten Standorten möglichst auf städtischen Flächen. Von Anfang an soll auch die Bürgerschaft informiert werden. In dem vorgeschlagenen Bereich ist der Abstand zu Siedlungsflächen gewahrt und die erforderliche Windhöffigkeit vorhanden. Bei der Prüfung will die Stadt Bad Rappenau mit der Firma Uhl aus Ellwangen zusammenarbeiten, die bereits seit über 30 Jahren Windkraftanlagen entwickelt und betreibt. OB Frei verwies darauf, dass auch andere Eigentümer, wie die Forstverwaltung oder Privatleute Windräder auf Bad Rappenauer Gemarkung planen und bauen könnten, wegen der erforderlichen Abstandsflächen werden dann nicht alle Anlagen realisiert werden können „Wir sollten bei dem Thema nicht zu lange zuwarten“, fasste OB Frei zusammen.
Wenn die Gesellschaft in Deutschland keine fossilen Brennstoffe und keinen Atomstrom mehr zur Sicherung der Stromversorgung nutzen soll, ist eine Umstellung auf erneuerbare Energien erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten die Länder durch verschärfte Bundesgesetze strengere Anforderungen. Für Baden-Württemberg bedeutet dies, dass jeder Regionalverband in seinem Regionalplan 1,8% der Fläche für Windkraft ausweisen muss. Sollte das Ziel nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden, wird die gesamte Verbandsregion zum „super privilegierten“ Windkraftstandort und Windenergieanlagen werden überall im Außenbereich als privilegierte Vorhaben zulässig. Eine Steuerung ist dann weder auf Ebene des Regionalverbandes noch seitens der Kommune möglich.
„Wenn wir es nicht machen, macht es ein anderer“, fasste der Sprecher der FW die Haltung seiner Fraktion zusammen. Windkraftanlagen seien ein lukratives Geschäft für denjenigen, auf dessen Fläche sie stehen und wenn andere, z.B. der Staatsforst, Windräder vor Ort aufstellen, hat die Stadt Bad Rappenau nichts davon. Bei Windrädern auf städtischen Flächen könnte die Stadt profitieren und auch die Bürger an den Einnahmen beteiligen.
„Die Frage nach dem "ob" brauchen wir nicht zu stellen, die relevante Frage ist wie, wann und wo Anlagen errichtet werden“, so der Sprecher der CDU. Der zunehmende Energiebedarf fordere alternative Energiequellen und die Verbrennung fossiler Energieträger sei keine Option. „Was bleibt, sind Windenergieanlagen und Photovoltaik, allerdings benötigt man für die Leistung, die ein Windrad liefert, eine PV-Fläche 26ha.“ So viel Fläche könne die Stadt nicht opfern. Daher sprach sich die CDU für die schnellstmögliche Suche nach geeigneten Flächen aus, bat aber gleichzeitig darum, Alternativen zu Waldflächen zu prüfen.
„Wir sind froh über die breite Zustimmung hier im Gremium“, sagte die Sprecherin der Grünen. „Wir befürworten solche Anlagen seit langem“. Gegen eine Errichtung auf Feldflächen sprächen die guten Böden, die es vor Ort gibt. Durch den Bau auf städtischen Flächen könnten die Erträge sozialisiert werden.
Auch von Seiten der ÖDP kam Zustimmung. Wichtig sei, dass die Stadt tätig werde und ausreichend Flächen für Windkraft ausweise. „Entweder wir kümmern uns um Windkraft und gestalten das Thema oder wir geben das Heft aus der Hand und schauen zu, was andere machen, ohne jede Einbindung der Bevölkerung.“ In den nächsten Jahren brauche Baden-Württemberg mindestens 1.000 neue Windräder, um unabhängig von russischem Gas zu werden. Windräder würden zudem die vor Ort schon vorhandenen PV-Anlagen ergänzen. Auch für viele Firmen sei die Verfügbarkeit von grünem Strom vor Ort ein Grund für die Ansiedlung.
„Wenn wir die Bürger mitnehmen, dann werden es die Gegner von Windkraftanlagen schwer haben“, betonte die Sprecherin der SPD, sie sollten zeitnah informiert werden. Zudem habe „die Wertschöpfung für die Bürger Charme“.


Vorentwurf und Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kühäcker III'' in Bad Rappenau-Fürfeld

Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf eine spätere Sitzung des Gemeinderates vertagt, da es noch Klärungsbedarf gibt.

Bebauungsplan „Kühäcker 1. Änderung'' in Fürfeld: Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kühäcker 1. Änderung“ in Fürfeld nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch gefasst.
Bei der Änderung geht es im Wesentlichen um die Umwandlung eines als „öffentliche Grünfläche“ ausgewiesenen Bereichs in „private Grünflächen“. Dies entspricht auch dem tatsächlichen Zustand, da sich hier bereits heute private Gärten befinden.

Bebauungsplan „Mühlstraße'' in Bad Rappenau-Grombach: Zustimmung zum Vorentwurf
Einstimmig bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem Vorentwurf für den Bebauungsplan „Mühlstraße'' in Grombach zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
Der Bebauungsplan dient der Erweiterung der in Grombach ansässigen Firma Zagro. Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass die Firma Zagro ein wichtiger Arbeitgeber in Bad Rappenau und Grombach ist und dass die Stadt das geplante Vorhaben begrüßt.
Die Firma Zagro möchte ihren Betrieb in Grombach erweitern und gleichzeitig vor Ort erneuerbare Energien zum Einsatz in der Produktion gewinnen, um damit die Produktionskosten zu senken. Die betroffenen Grundstücke befinden sich bereits im Eigentum des Betriebs.

Bebauungsplan „Senger 2. Änderung“ in Heinsheim: Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss und zur Veränderungssperre
Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Senger 2. Änderung'' in Heinsheim nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch gefasst und gleichzeitig eine Veränderungssperre für das Gebiet nach § 14 Baugesetzbuch erlassen. 
OB Sebastian Frei erklärte, dass es in diesem Wohngebiet in Heinsheim bereits heute verschiedene Probleme gibt, v.a. durch die Nachverdichtung mit großen Gebäuden kommt es zu zugeparkten Straßen. Daher soll der Bebauungsplan entsprechend geändert werden, um die Zahl der Wohneinheiten zu begrenzen und die Zahl der erforderlichen Stellplätze pro Wohneinheit festzusetzen. Um die Planung zu sichern, wurde eine Veränderungssperre für das Plangebiet erlassen.
„Der demografische Wandel macht sich in Heinsheim bemerkbar“, sagte dazu der Sprecher der SPD. Viele Häuser würden verkauft und die Käufer hätten oft Vorstellungen, die nicht zu den örtlichen Gegebenheiten passten.

Zustimmung zum Abriss des Solebades „RappSoDie'', des ehemaligen Therapiezentrums und der Afrikasauna
Einstimmig hat der Gemeinderat den Maßnahmenbeschluss zum Abriss des Solehallenbades, des ehemaligen Therapiezentrums und der Afrikasauna gefasst.
Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass es sich bei diesem Beschluss um eine Formalie handelt, die für den Förderantrag erforderlich ist. Die Kosten für den Abriss belaufen sich auf rund 2,27 Mio. Euro. Der Abriss soll frühestens im November 2024, spätestens im Frühjahr 2025 erfolgen. An gleicher Stelle soll dann das neue 3-Sparten-Bad errichtet werden. Sobald die Planungen konkreter werden, sollen Gemeinderat und Bürgerschaft über den Neubau informiert werden.

RappSoDie: Sanierung des Wellenbeckens im Freibad, Zustimmung zur Auftragsvergabe für die Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeiten
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeiten im Rahmen der Sanierung des Wellenbeckens im Rappsodie an die Fa. Steuler-KcH GmbH aus Siershahn zu vergeben. Diese hatte mit 820.658 Euro (brutto) das wirtschaftlichste von insgesamt drei Angeboten abgegeben. Ein Bieter musste ausgeschlossen werden, da die Vergabeunterlagen abgeändert und nicht vollständig ausgefüllt wurden.
Die Arbeiten sollen zwischen November 2023 und Mai 2024 ausgeführt werden. Bislang laufen die Abrissarbeiten planmäßig.

Bestellung der Mitglieder der Stadt Bad Rappenau in den gemeinsamen Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn mit Sitz in Bad Friedrichshall
Einstimmig hat der Gemeinderat folgende Mitglieder der Stadt Bad Rappenau im gemeinsamen Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn für die nächste Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2027 bestellt:
• Herr Heinz-Jürgen Schleidt, Freier Architekt
• Wolfgang Künzel, Freier Architekt
• Martin Wacker (ÖDP)
• Rüdiger Winter (FW)
• Ulrich Feldmeyer (Bündnis 90 / Die Grünen)
• Mathias Mauch, Baurechtsamt
Der Gutachterausschuss der Stadt Bad Rappenau wurde zum 31.12.2019 aufgelöst. Gleichzeitig stimmte der Gemeinderat der Neugründung einer „Geschäftsstelle Gutachterausschuss nördlicher Landkreis“ sowie dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bad Friedrichshall zum 01.01.2020 zu. Die Amtsperiode der derzeitigen Mitglieder endet am 31.12.2023.

Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau für das Jahr 2022
Vom Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau hat der Gemeinderat Kenntnis genommen. Zur Erstellung des Beteiligungsberichts sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet. Er enthält Informationen über alle Unternehmen in Privatrechtsform, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt ist. Hierzu gehörten 2022 u.a. die Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH, die Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH, die Schwärzbergklinik GmbH und die Salinenklinik AG.
Darüber hinaus enthält der Bericht u.a. Informationen über die Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an Zweckverbänden sowie über den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau.
Der Beteiligungsbericht kann auch online eingesehen werden: https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/finanzen

 

 
 
 
 
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