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Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH: Zustimmung zum Geschäftsbericht, zum Jahresabschluss 2017, zur Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2017 und zur Entlastung des Geschäftsführers und der Verwaltungsräte; Zustimmung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Einstimmig hat der Gemeinderat dem städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH (BTB) die Weisung erteilt, wie folgt abzustimmen:

- Zustimmung zum Geschäftsbericht und zum Jahresabschluss 2017

- Zustimmung zum Jahresüberschuss in Höhe von 41.561,43 Euro. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen

- Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers und der Verwaltungsräte für das Geschäftsjahr 2017

- Zustimmung zur Wahl der OT-audit GmbH, Heidelberg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018

Zu den Aufgaben der Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH (BTB), die zu 100 % der Stadt gehört, zählen der Betrieb der Gästeinformation und die Steuerung der touristischen Aktivitäten der Stadt. Den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss der BTB für das Jahr 2017 stellte Holger Wettig von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft OT-audit dem Gemeinderat vor.

Die Ertragslage stellte sich im Jahr 2017 wie folgt dar: Die Umsatzerlöse sind auf 744.000 Euro leicht gesunken, was dem Ergebnis vom Vorjahr fast entspricht (750.000 Euro). Ein Grund dafür liegt in gesunkenen Einnahmen für die Personalgestellung an das RappSoDie in Höhe von 18.000 Euro. Die Erlöse bei den Veranstaltungen wie Lichterfest oder Garten & Genuss sind dagegen um 13.000 Euro gestiegen. Der Aufwand für Material und Fremdleistungen ist um 4.000 Euro auf 351.000 Euro gesunken. Dies führte insgesamt zu einem Rohertrag von 393.000 Euro (Vorjahr 395.000 Euro). Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 15.000 Euro, der Personalaufwand lag bei 622.000 Euro und damit um 24.000 Euro niedriger als im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 584.000 Euro auf 562.000 Euro gesunken. Im Jahresüberschuss von 41.561 Euro ist außerdem ist ein Zuschuss der Stadt Bad Rappenau in Höhe von 991.000 Euro enthalten. Laut Haushaltsplan war ein Zuschuss in Höhe von 999.000 Euro vorgesehen. 

Beim Vermögen hat sich die Bilanzsumme leicht von 527.000 Euro auf 544.000 Euro erhöht. Durch den Jahresüberschuss hat sich das Eigenkapital zum 31.12.2017 auf 323.000 Euro erhöht.

Zusammenfassend hob Holger Wettig hervor, dass die Kontenführung, der Jahresabschluss und die Berichterstattung ordnungsgemäß sind, so dass die Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk aussprechen konnten. 

Alle Fraktionen zeigten sich zufrieden mit der Arbeit der BTB und sprachen dem Team um Geschäftsführer Dieter Wohlschlegel ihren Dank aus, dem sich auch OB Sebastian Frei anschloss. Gelobt wurden u.a. die stabile Gästezahl auf hohem Niveau und die Erhöhung der Verweildauer, aber auch der Mut, alte Zöpfe abzuschneiden und Neues auszuprobieren. Die geplante Außenstelle der Gäste-Info im Bahnhof wurde ebenfalls gelobt. Auch dass der geplante Zuschuss der Stadt Bad Rappenau ausgereicht hat, wurde positiv vermerkt. Der Gemeinderat blickt positiv auf das Jahr 2019, wenn Bad Rappenau ein neues Hotel hat, der Wohnmobilstellplatz erweitert ist und in Heilbronn die Bundesgartenschau stattfindet.

 

Kurbetriebe Bad Rappenau: Zustimmung zu den Geschäftsberichten, zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2017, zur Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2017 und zur Entlastung des Geschäftsführers und der Verwaltungsräte; Zustimmung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Einstimmig hat der Gemeinderat dem städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Kurbetriebe Bad Rappenau die Weisung erteilt, wie folgt abzustimmen:

- Zustimmung zu den Geschäftsberichten und zur Feststellung der  Jahresabschlüsse 2017

- Zustimmung zum Jahresüberschuss in Höhe von 1.367.960 Euro. Dieser wird nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

- Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers und der Verwaltungsräte für das Geschäftsjahr 2017

- Zustimmung zur Wahl der OT-audit GmbH, Heidelberg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018

Die Kurbetriebe, an denen die Stadt Bad Rappenau mehrheitlich beteiligt ist, bestehen aus folgenden Einrichtungen: Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH als Holding, Schwärzbergklinik GmbH und Salinen Klinik AG. Die Kurklinik Bad Rappenau GmbH wurde rückwirkend zum 01.01.2018 auf die Schwärzbergklinik GmbH verschmolzen, daher wurde der Jahresabschluss 2017 für diese Gesellschaft bereits separat festgestellt.

Die wichtigsten Zahlen der Abschlüsse der einzelnen Kliniken und des Konzernabschlusses erläuterte Holger Wettig von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft OT-audit dem Gemeinderat. 

Die Zahl der Pflegetage hat sich in den einzelnen Kliniken unterschiedlich entwickelt. In der Rosentrittklinik und im Stimmheilzentrum stieg jeweils die Zahl der Pflegetage deutlich gegenüber dem Vorjahr an. In der Salinenklinik und der Sophie-Luisen-Klinik war die Zahl dagegen leicht rückläufig. Der Rückgang bei den Pflegetagen hat sich aber nicht unbedingt negativ auf die Umsatzerlöse ausgewirkt: So stiegen die Umsatzerlöse in der Salinen Klinik aufgrund von höheren Pflegesätzen und einer Zunahme der Selbstzahler um 485.000 Euro auf 10.803.000 Euro an.

Beim Abschluss des Gesamtkonzerns Kur- und Klinikverwaltung (KUK), der die Ergebnisse aller Kur-Kliniken und Einrichtungen umfasst, stiegen die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 1,15 Mio. Euro auf insgesamt 24,27 Mio. Euro. Die Ausgaben für Materialaufwand und Fremdleistungen sanken um 29.000 Euro auf 3,62 Mio. Euro, was zu einem Rohertrag von 20,65 Mio.  Euro führt. Die Personalaufwendungen des Gesamtkonzerns lagen 2017 bei rund 14,6 Mio. Euro, die Abschreibungen stiegen aufgrund des neuen Klinikgebäudes auf 2,72 Mio. Euro. 

Wirtschaftsprüfer Wettig machte aber deutlich, dass sich auch im Jahr 2017 erhebliche Sondereffekte in den Abschlüssen bemerkbar machten, wie die Auflösung von Pensionsrückstellungen und Erträge durch Grundstücksverkäufe. Insgesamt habe der Kurkonzert aber eine „tolle Entwicklung“ gemacht.

Das Anlagevermögen des Konzerns hat sich von 30,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 33,1 Mio. Euro erhöht. Ein Kredit in Höhe von 3 Mio. Euro wurde aufgenommen, gleichzeitig wurden Kredite in Höhe von 1,6 Mio. Euro getilgt.

Zusammenfassend sind die Kontenführung, die Jahresabschlüsse der Kliniken sowie des Konzerns und die Berichterstattung ordnungsgemäß, so dass die Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk aussprechen konnten.

Zum Abschluss machte Geschäftsführer Olaf Werner deutlich, dass der Gedanke „Reha vor Pflege“ bei weitem noch nicht bei allen Kostenträgern angekommen sei und einzelne Kassen die Pflegesätze sogar senken wollen.

Zustimmung und viel Lob für die Arbeit der Kur- und Klinikverwaltung und Geschäftsführer Olaf Werner äußerten alle Fraktionen des Gemeinderates sowie OB Sebastian Frei.

Die Gemeinderäte dankten allen Mitarbeitern der KUK für ihren großen Einsatz. Gelobt wurden die gute Qualität der örtlichen Reha, das breitgefächerte Angebot, die hohe Patientenzufriedenheit, die stabilen Belegungszahlen trotz des Klinikumzuges, die weitere Steigerung der Umsatzerlöse ebenso das gute Qualitätsmanagement der KUK. Auch das Engagement der Mitarbeiter, allen voran Geschäftsführer Olaf Werner, wurde hervorgehoben. Einzelne Gemeinderäte erinnerten an die Kurkrise, als die Stadt viel Geld in die Kur investieren musste, damit sie überleben konnte.

Starkregenrisiko-Management-Konzept für den Stadtteil Babstadt
Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat die vorläufigen Ergebnisse des Starkregenrisiko-Management-Konzepts für den Stadtteil Babstadt. 

Dipl. Ing. Dominika Jagiella vom Büro Willaredt Ingenieure PartG mbB in Sinsheim stellte die Untersuchungsergebnisse vor. Sie machte deutlich, dass man unter Starkregen ein außergewöhnliches Extremereignis zu verstehen habe, bei dem es unabhängig von einem Gewässer zu Hochwasser kommen kann. Zudem müsse man in diesem Fall davon ausgehen, dass die vorhandene Kanalisation überlastet ist bzw. die Zuläufe zugeschlämmt sind.

Das Konzept zeigt nun auf, welche Fließwege das Regenwasser nimmt und welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit es so abfließt, dass es möglichst wenig Schaden anrichtet. Für den Stadtteil Babstadt hat die Diplom-Ingenieurin 5 Risikogebiete ausgemacht, das sind Außengebiete, aus denen Regenwasser oberflächlich in die Ortschaft abfließt:

Im Norden das Gebiet „Linsenberg“, für diesen wird das Risikopotential als „mittel“ eingestuft. Hier sind die Wohngebiete teilweise durch einen Graben bzw. Erdwall geschützt, durch einen offenen Graben wird Niederschlagswasser bis zum Durchlass in den Mühlbach abgeleitet.

Im Nord-Westen das Gebiet „HRB Hagelhöhe“, für diesen wird das Risikopotential als „hoch“ eingestuft. Das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) ist für ein außergewöhnliches Hochwasserereignis gut dimensioniert, allerdings kann der Graben am Sportplatz nicht den gesamten Abfluss aus dem Becken fassen. So könnte sich Wasser auf dem Sportplatz, in den Senken vor der Schule und dem Spielplatz sammeln.

Im Süd-Westen der „Schlosspark“, für diesen wird das Risikopotential als „hoch“ eingestuft. Hier fließt das Wasser durch den Durchlass in der Schlossmauer auf die Obergimperner Straße zum Tiefpunkt, der nördlich des Durchlasses liegt. D.h. das Wasser fließt nicht in den eigentlich dafür vorgesehenen Graben, sondern durch die angrenzenden Straßen und könnte dabei Gebäude überfluten.

Im Süd-Osten das Gebiet „Dammstraße / Feuerwehr“, für diesen wird das Risikopotential als „gering“ für den Ortskern und als „hoch“ für die Straße Richtung Bad Rappenau eingestuft. In diesem Bereich funktioniert der Bahndamm quasi wie ein Rückhaltebecken, allerdings kann dadurch die Straße zwischen Bad Rappenau und Babstadt stark überflutet werden.

Im Nord-Osten das Gebiet „Waldäcker / Mühlbach“, für diesen wird das Risikopotential als „mittel“ eingestuft. Hier ist davon auszugehen, dass das Wasser aus dem Außengebiet in den Mühlbach einfließt. Allerdings ist möglich, dass südlich gelegene Grundstücke des Neubaugebiets überflutet werden können.

Das größte Schadenspotential sieht Dominika Jagiella für den Ortskern, wo der vorgegebene Fließweg nicht genutzt wird. Stattdessen werden Obergimperner Straße und Wiesenweg überschwemmt, eine Überflutung von Grundstücken und Gebäuden ist möglich. Das Risikopotential in diesem Bereich ist hoch. Die öffentlichen Gebäude liegen allerdings außerhalb der Überschwemmungsbereiche. Insgesamt ergeben sich Gefahren durch die Höhe des Wasserstandes sowie durch die Fließgeschwindigkeit.

In ein Handlungskonzept zum Schutz vor Starkregenereignissen sollten auch Bürger, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte einbezogen werden. Als Schutzmaßnahmen sind vor allem Rückhaltemöglichkeiten sowie die Aufweitung von Gräben wichtig. Im einzelnen wurden folgende Baumaßnahmen vorgeschlagen: Bau der Hochwasserrückhaltebeckens „Zehnmorgen“, Vergrößerung des Durchlasses am Schlosspark, Vergrößerung und Vertiefung der Gräben, das Einleiten der Niederschläge aus den Außengebieten ins HRB „Hagelhöhe“ durch den Bau eines Walles oder Grabens, die Erhöhung von Wall und Vergrößerung des Grabens im Baugebiet „Linsenberg“, die Errichtung eines Walles oder einer Mauer entlang des Parkplatzes beim Sportplatz, eine Mauer entlang des Mühlbachs. Ein neuer Durchlasses am Tiefpunkt der Schlossmauer wurde bereits eingefügt, der obere Durchlass sollte möglichst geschlossen werden.

Eine Modellberechnung hat gezeigt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen Babstadt wirksam vor einer Überschwemmung durch Starkregen schützen können. Einzelne Gebäude könnten noch zusätzlich geschützt werden, z.B. durch den Einbau höherer Lichtschächte.

Bebauungsplan „Boppengrund II“ in Bad Rappenau Bonfeld: Zustimmung zum überarbeiteten Entwurf und zur erneuten Offenlage

Mit 27 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage des Bebauungsplanes „Boppengrund II“ in Bad Rappenau-Bonfeld zugestimmt. Ebenso wurden der überarbeitete Entwurf und ein erneutes  Offenlegungsverfahren nach §4a Abs. 3 Baugesetzbuch beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf für das Baugebiet „Boppengrund II“ lag im Frühjahr 2018 öffentlich aus, Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange und von privater Seite, die in dieser Zeit eingegangen sind, haben teilweise zu Anpassungen im Entwurf geführt, so wurden u.a. sogenannte „Steingärten“ ausgeschlossen und ein zusätzlicher „Blühstreifen“ vorgesehen.

Die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen wurden auf dem Grundstück selbst sowie an Flächen entlang des Seelesbaches vorgesehen, noch fehlende Ausgleiche werden extern durch sogenannte „Ökopunkte“ ausgeglichen.

„Wir hoffen, dass es hier in großen Schritten weitergeht und für junge Familien Möglichkeiten zu bauen geschaffen werden“, so der Sprecher der CDU. Der Bedarf sei in Bonfeld vorhanden, auch wenn die Bedenken der Anwohner, vor allem hinsichtlich des Verkehrs, nachvollziehbar seien. Auch dass wertvoller Ackerboden verloren gehe, sei bedauerlich. Dennoch müsse sich der Stadtteil Bonfeld weiter entwickeln.

Der Sprecher der GAL verwies darauf, dass sich viele in Bonfeld das Baugebiet wünschten, andere hätten dagegen Bedenken, ob es nicht zu groß für den Ort sei. Die Umlegung sei freiwillig, nun müsse man sehen, wie sich das Ganze entwickelt.

„In Bonfeld wurde seit 15 Jahren kein neues Baugebiet mehr erschlossen“, betonte der Sprecher der FW, allerdings wollen viele Bonfeld im Ort bleien und suchen vor Ort einen Bauplatz.


Sanierung Ortsdurchfahrt Fürfeld (B 39): Zustimmung zur Auftragsvergabe

Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, den Auftrag für die Sanierung der B39, Ortsdurchfahrt Fürfeld, an die Firma Hauck aus Waibstadt zu vergeben. Diese hatte das einzige Angebot abgegeben mit einer Gesamt-Angebotssumme von 2.386.653,78 Euro.

Von diesem Betrag entfallen 936.966,60 Euro auf die Stadt Bad Rappenau für Kanal- und Gehwegarbeiten sowie eine Abwasserdruckleitung. Die Kosten für Wasserleitungen und die Straßendeckenerneuerung belaufen sich auf 1.449.687,18 Euro, diese werden vom Wasserzweckverband bzw. vom Regierungspräsidium Stuttgart getragen. Beide Einrichtungen haben bereits ihre Zustimmung zu dem Angebot signalisiert.

Die Bauarbeiten sollen von November 2018 bis Juli 2019 erfolgen.


Bebauungsplan „L530/K2120" in Bad Rappenau Bonfeld: Aufstellungsbeschluss gefasst
Mit 24 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss  nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch für den Bebauungsplan „L530/K2120“ in Bad Rappenau-Bonfeld gefasst.

Mit diesem Bebauungsplan soll die Grundlage für den Bau einer Verbindungsrampe zwischen der Kreisstraße K 2120 zwischen Bad Rappenau und Bonfeld sowie der Umgehungsstraße L 530 Richtung Bad Wimpfen geschaffen werden. Durch diese Rampe soll der Verkehr zwischen Bonfeld und Bad Wimpfen bzw. den Einkaufsmärkte an der Raiffeisenstraße fließen, ohne durch den Kreisverkehr an der Kirchenstraße / Raiffeisenstraße fahren zu müssen. Die Verkehrsplaner versprechen sich von dieser Maßnahme eine deutliche Verkehrsentlastung für diesen Kreisverkehr.

Einer entsprechende Vereinbarung über die Planung und den Bau der Rampe zwischen der Stadt Bad Rappenau, dem Landkreis Heilbronn und dem Land Baden-Württemberg hat der Technische Ausschuss in seiner Sitzung am 24.09.2018 bereits zugestimmt.

Der Sprecher der ÖDP lobte die Maßnahme, die „mit den geringsten Kosten den größten Nutzen“ bringe.  Er verwies darauf, dass diese Maßnahme bereits in der Vergangenheit von verschiedenen Fraktionen des Gemeinderates vorgeschlagen wurde.

Die Sprecherin der GAL sah durch die Abzweigung eine Gefahr für den Radverkehr, da die geplante Rampe den vorhandenen Radweg kreuzen muss.


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Reiterhof  Bad Rappenau": Zustimmung zum erneuten Offenlegungsverfahren
Mit 25 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat nach der Abwägung der Stellungnahmen aus dem ersten Offenlegungsverfahren dem erneuten Offenlegungsverfahren nach §4a Baugesetzbuch zugestimmt.

Der neue Eigentümer des ehemaligen Reiterhofs Schwab möchte diesen weiterführen. Insgesamt sollen hier 35 Pferde dauerhaft untergebracht und versorgt werden. Es sollen Ausbildungs- und Sportangebote sowie therapeutische Programme mit den Pferden angeboten werden. Die vorhandene Gaststätte soll den Besuchern des Reiterhofes zur Verfügung stehen, eine Verpachtung ist nicht vorgesehen. Zusätzlich sind an dieser Stelle zwei Wohneinheiten geplant, diese sind nur in Kombination mit dem Reiterhof zulässig.

Der Entwurf des Bebauungsplanes lag von Ende Mai bis Ende Juni öffentlich aus. Die in dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden in den Entwurf eingearbeitet, der überarbeitete Entwurf soll nun nochmals offengelegt werden. Anregungen von Seiten der Bürger gingen in der 1. Offenlegung nicht ein.


Bebauungsplan „Kurgebiet 3. Änderung" in Bad Rappenau: Aufstellungsbeschluss gefasst, Zustimmung zum Entwurf und zur Offenlage
Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kurgebiet – 3. Änderung“ in Bad Rappenau gefasst und dem Entwurf zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Entwurf die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll der Neubau des Therapiezentrums südlich des Verwaltungsgebäudes der Kur- und Klinikverwaltung ermöglicht werden.


Beschaffung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 für die Freiwillige Feuerwehr, Abt. Obergimpern als Ersatz für einen Schlauchwagen SW 1000 beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat der Beschaffung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 für die FFW, Abteilung Obergimpern, zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung des förmlichen Vergabeverfahrens beauftragt.

Das Fahrzeug soll den bisher genutzten Schlauchwagen SW 1000 ersetzen, der seit 1985 genutzt wird. Das neue Fahrzeug kann Schlauchmaterial mit 2.000 Metern Länge aufnehmen, das bisher genutzte Fahrzeug hat nur eine Ladekapazität für 1.000 Meter Schlauchmaterial. Ein Zuschuss aus Landesmitteln in Höhe von 66.000 Euro wurde für die Anschaffung bereits bewilligt. Die Anschaffungskosten werden voraussichtlich rund 290.000 Euro betragen.


 
 
 
 
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