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Gemeinderat Bad Rappenau: Ausscheiden von Stadtrat Lothar Niemann aus dem Gemeinderat und Nachrücken von Lydia Schwab
Auf eigenen Wunsch ist der Babstadter CDU-Stadtrat Lothar Niemann am 28.09.2023 aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Die formellen Voraussetzungen, die die Gemeindeordnung (GemO) dafür vorsieht, liegen vor. Nach § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger sein Ausscheiden verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gilt unter anderem, wenn der Bürger 10 Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat. Dies trifft auf Lothar Niemann zu, der dem Gemeinderat von 2004 bis 2009 und erneut seit Mai 2014 angehörte. Der Feststellungsbeschluss zu seinem Ausscheiden erfolgte einstimmig.

„Wir entlassen Sie nicht gerne in den Gemeinderats-Ruhestand“, betonte Oberbürgermeister Sebastian Frei. In den 14 Jahren, die Lothar Niemann dem Gemeinderat angehörte, hatte der selbständige Unternehmer in fast allen Ausschüssen mitgearbeitet. „Wir müssen einen kühlen Kopf und ein heißes Herz haben“ – mit diesem Zitat von Konrad Adenauer umschrieb OB Frei das kommunalpolitische Wirken von Lothar Niemann. Für die Verwaltung war ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um die Belange seines Wohnortes Babstadt ging, ebenso für die Babstadter Bürgerinnen und Bürger.

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Zur Verabschiedung aus dem Gemeinderat wurde Lothar Niemann unter dem Beifall der Anwesenden von OB Frei die Silberne Ehrenmedaille der Stadt Bad Rappenau verliehen.

Feststellungsbeschluss zum Nachrücken von Lydia Schwab in den Gemeinderat und ergänzende Besetzung der Ausschüsse und der sonstigen Gremien
Als Ersatzbewerberin für die Liste der CDU in Babstadt wurde Lydia Schwab festgestellt. Sie hatte im Vorfeld der Sitzung bereits schriftlich erklärt, dass sie die Wahl annehmen wird. Einstimmig hat der Gemeinderat festgestellt, dass bei Lydia Schwab keine Hinderungsgründe vorliegen, so dass ihrem Nachrücken in den Gemeinderat nichts entgegensteht. Einstimmig wurde auch die Nachbesetzung der Ausschüsse beschlossen: Stadtrat Jan Hemmer folgt Lothar Niemann im Technischen Ausschuss; Lydia Schwab übernimmt dessen Sitz im Finanz- und Verwaltungsausschuss. Nach dem Beschluss nahm OB Frei der neuen Gemeinderätin den Amtseid ab und überreichte ihr die Ernennungsurkunde.

 

Kurbetriebe Bad Rappenau: Zustimmung zum Jahresbericht und Jahresabschluss 2022
Einstimmig hat der Gemeinderat dem städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Kurbetriebe Bad Rappenau die Weisung erteilt, wie folgt abzustimmen:
• Zustimmung zu den Geschäftsberichten und zur Feststellung der Jahresabschlüsse der Gesellschaften der Kurbetriebe Bad Rappenau für das Jahr 2022
• Zustimmung zum Jahresfehlbetrag in Höhe von 633.869 Euro. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen
• Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2022
• Zustimmung zur Entlastung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2022
• Zustimmung zur Wahl der OT-audit GmbH, Heidelberg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023

Die Kurbetriebe, an denen die Stadt Bad Rappenau mehrheitlich beteiligt ist, bestehen aus den folgenden Einrichtungen: Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH als Holding (KuK), Schwärzbergklinik GmbH und Salinen Klinik AG. Details stellte Oskar Ulrich von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft OT-audit dem Gemeinderat vor.

An fast allen Kliniken der städtischen Kurbetriebe war die Zahl der Pflegetage im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen von insgesamt 130.308 im Jahr 2021 auf 141.148 Pflegetage 2022; lediglich in der Sophie-Luisen-Klinik war die Zahl leicht auf 19.475 Pflegetage gesunken. Die Umsatzerlöse sind aufgrund der Zunahme der Pflegetage ebenfalls gestiegen und beliefen sich für den Gesamtkonzern auf 25,6 Mio. Euro.

Allerdings lassen sich die Zahlen nicht mit denen aus dem Jahr 2021 vergleichen, weil zum Ende des Jahres 2021 der Bäderbetrieb aus der KuK ausgegliedert und von der Stadt Bad Rappenau übernommen wurde.

Die Ausgaben für Material- und Fremdleistungen sind von 3,8 Mio. auf 2,7 Mio. Euro gesunken, was u.a. durch den Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen begründet ist. Insgesamt ergab sich für das Jahr 2022 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von knapp 634.000 Euro.

Oberbürgermeister Sebastian Frei dankte dem Team der Kur- und Klinikverwaltung für die Arbeit, die an den Kliniken geleistet wird: „Der Kurbetrieb war sehr stark betroffen von den Corona-Einschränkungen. Trotzdem war 2022 ein robustes Jahr und es war schwer, solche Zahlen zu erzielen. Das wissen wir zu schätzen.“

Dem Dank schlossen sich auch die Fraktionen des Gemeinderates an und lobten die gute Arbeit, die in den örtlichen Kliniken geleistet wird.
„Wäre die Kur in einem marktwirtschaftlichen Umfeld unterwegs, wäre manches einfacher“, so der Sprecher der ÖDP. Die Auslastung der Kliniken sei hervorragend und ein Unternehmen könnte in einem solchen Fall die Preise erhöhen. Im Gesundheitsbereich sei dies jedoch nicht möglich und die Einnahmen würden von den Versicherungsträgern vorgegeben. Trotz steigender Ausgaben für Personal und Energie sei es so nicht möglich, die Einnahmen zu erhöhen.
Auch der Sprecher der Grünen lobte die großartige Leistung des Klinikpersonals zur Coronazeit. Durch die konstante Leitung sei eine langfristige Planung bei der KuK möglich.
Der Sprecher der FW mahnte an, trotz gestiegener Kosten an der hohen Qualität festzuhalten. Auch er lobte, wie die KuK mit den Herausforderungen der Corona-Jahre umgegangen war.
Die Sprecherin der SPD betonte, dass die KuK als großer Arbeitgeber in Bad Rappenau auch eine hohe Verantwortung trage.

 

Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in Fürfeld mit einer Hausarztpraxis, einem Kindergarten und sowie fünf Eigentumswohnungen
Einstimmig hat der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zum Erwerb von Miteigentums-Anteilen für die Hausarztpraxis und den zweigruppigen Kindergarten in Fürfeld gefasst:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb der Miteigentumsanteile für die Hausarztpraxis zum Preis von 2.120.850 Euro zu.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb der 18 Außenstellplätze für die Hausarztpraxis zum Preis von insgesamt 153.000 Euro zu.
3. Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb der Miteigentumsanteile für die Kindergartenfläche zum Preis von 2.468.664 Euro zu.
4. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung sowie der Einplanung von Haushaltsmitteln in die Mittelfristige Finanzplanung 2024ff. für die weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem Kindergarten (Kindergarteneinrichtung, Außenspielbereich, Kindergartenstellplätze) i.H.v. 350.000 Euro zu.

OB Sebastian Frei machte deutlich, dass es in allen Gemeinden zunehmend schwierig wird, die hausärztliche Versorgung sicher zu stellen, das gilt auch für die Kurstadt Bad Rappenau. Daher hat sich die Verwaltung sehr bemüht, Fach- und Allgemeinärzte für Bad Rappenau zu gewinnen, wie nun die Praxis Dr. Glasauer, die momentan noch in Kirchhausen ansässig ist und bereits viele Patienten v.a. aus Bonfeld und Fürfeld betreut. Für das Projekt konnte als Investor die Firma „Urbane Projekte“ aus Sinsheim gewonnen werden.

Da in Fürfeld Kindergartenplätze fehlen und im Neubaugebiet Halmesäcker ohnehin der Bau eines neuen Kindergartens geplant war, entstand die Idee, in dem Ärztehaus auch einen 2-gruppigen Kindergarten unterzubringen. „Das ist insgesamt ein tolles Projekt, mit dem wir die ärztliche Versorgung der Gesamtstadt und die Ausstattung mit Kindergartenplätzen verbessern können“, fasste OB Frei zusammen.

Einzelheiten der Planung stellte anschließend Tobias Schutz von Urbane Projekte (UP) vor: Auf dem Grundstück an der B39 in Füfeld will UP ein Gebäude mit Arztpraxis im Erdgeschoss, einem zweigruppigen Kindergarten (Ü3 und U3) im Erdgeschoss und Gartengeschoss sowie 5 Wohnungen (zwischen 2 und 4,5 Zimmer) im Obergeschoss errichten. 9 Stellplätze in der Tiefgarage werden den Wohnungen zugeordnet. Im Außenbereich sind 18 PKW-Stellplätze und 1 Platz für einen Notarztwagen sowie ein Spielbereich für die Kita vorgesehen.

Der Baubeginn soll im November 2023 erfolgen. Die Praxisräume sollen bis zum Frühjahr 2025 fertiggestellt werden; der Kindergartenbereich und die Wohnungen sollen bis zum Sommer 2025 bezugsfertig sein.

In den Stellungnahmen lobte der Fürfelder Ortsvorsteher das Projekt: „Das ist ein Glücksfall für Fürfeld, aber auch für Bonfeld und Treschklingen, dass ein Hausarzt hierher kommt und wir auch eine neue Kita bekommen.“ Der Ortschaftsrat stehe voll hinter den Planungen, zahlreiche Anregungen des Ortschaftsrates wurden von den Planern berücksichtigt.

Auch der Sprecher der CDU-Fraktion sprach von einem Glücksfall für den Ortsteil. Gleichzeitig halte die Fraktion den Kauf der Praxis- und Kita-Räume sowie der Parkplätze durch die Stadt für richtig: „Jetzt sollte es so schnell losgehen wie möglich!“

„Hier werden zwei Probleme auf einmal gelöst“, fand auch der Sprecher der FW.

 

Bebauungsplan „Neckarblick“ in Heinsheim: Satzungsbeschluss gefasst
Mit 24 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse zum Bebauungsplan „Neckarblick“ in Heinsheim gefasst:
• Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der 2. Offenlage
• Zustimmung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamt Heilbronn für Ausgleichsmaßnahmen
• Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften
• Namensgebung der Straße „Im Neckarblick''

Für das Baugebiet „Neckarblick“ im Gewann Buckelacker im Ortsteil Heinsheim wurde mit dem Vorentwurf vom 14.03.2018 die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Weiterhin wurden zur Entwurfsplanung ein Schallschutzgutachten, eine Entwässerungskonzeption, eine Verträglichkeitsprüfung Natura 2000 und eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Artenschutzuntersuchung durchgeführt und berücksichtigt.

„Im Laufe des Verfahrens hat sich einiges vereinfacht und wir können auf verschiedene, teure Maßnahmen verzichten“, machte OB Sebastian Frei klar. Dank der Sperrung der L528 zwischen Heinsheim und Bad Wimpfen für den LKW-Verkehr konnte auf den Bau einer Lärmschutzmauer verzichtet werden, ebenso auf den Bau einer Linksabbiegespur. Der Beginn der Erschließungsarbeiten soll im Frühjahr 2024 erfolgen, die Fertigstellung im Jahr 2025.

Der Sprecher der Grünen dankte für die Überarbeitung, und lobte u.a. den Wegfall der Lärmschutzwand, Trotzdem gäbe es noch Probleme beim Naturschutz, daher sei es schwierig für die Fraktion den Planungen zuzustimmen. Der Sprecher der ÖDP hatte Bedenken wegen der Gefahren durch Hochwasser und einer Überschwemmung des Gebietes.

 

Außenanlagen der städtischen Kindertagesstätte Babstadt: Zustimmung zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen
Einstimmig bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den folgenden Maßnahmen an der Außenanlage der Kita Babstadt zugestimmt:
• Wege- und Terrassensanierung im Bereich des oberen Gebäudes
• Sanierung der Stützmauer zwischen dem oberen und unteren Geländeteil
• Sanierung der Einzäunung entlang der östlichen und südlichen Grundstücksgrenze
• Weiterbeauftragung von Landschaftsarchitekt Michael Hoffmann für die weitere Planung und Bauleitung

Vorgesehen ist unter anderem ein neuer barrierefreier Zugang zum oberen Gebäude und eine bessere Entwässerung der Terrasse, die auch einen neuen Belag erhalten soll. Die bisherige Stützmauer zwischen beiden Gartenteilen wird durch zwei niedrigere Mauerscheiben ersetzt, die auch Sitzmöglichkeiten bieten. Hier soll es auch ein neues Kletterelement geben. Der bestehende Maschendrahtzaun wird durch einen Stabgitterzaun ersetzt.

Mit der Maßnahme soll Ende November 2023 begonnen werden, die Fertigstellung ist je nach Witterung für Januar / Februar 2024 geplant. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme einschließlich Baunebenkosten sind mit 153.000 Euro berechnet.

 

Radwegführung Siegelsbacher Straße in Bad Rappenau: zusätzliche Mittel genehmigt
Mit 21 Ja- und 13 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat zusätzliche Mittel in Höhe von 109.000 Euro für den Bau von zwei Radschutzstreifen entlang der Siegelsbacher Straße genehmigt.

Im Juli 2021 hatte der Gemeinderat den Bau von beidseitigen Radschutzstreifen in der Siegelsbacher Straße beschlossen. Nach der Bewilligung von Fördermitteln für die Maßnahme wurden die Planung fortgeführt und die Maßnahme ausgeschrieben.

Ein Baugrundgutachten hat nun allerdings ergeben, dass das Aushubmaterial nicht wiederverwendet werden darf, sondern entsorgt werden muss. U.a. dadurch kommt es zu Mehrkosten in Höhe von 109.000 Euro brutto, so dass sich die Gesamtkosten auf 689.000 Euro belaufen.

Der Sprecher der CDU sah den Sachverhalt kritisch: „Die Förderquote von 77% ist zwar schön, aber es geht hier um zwei Radschutzstreifen mit 300 m Länge.“ Hätte man sich für die Variante mit einem Schutzstreifen entschieden, wäre dieser vermutlich schon längst realisiert und hätte nur einen Bruchteil gekostet.

Der Sprecher der FW betonte, dass seine Fraktion die Maßnahme nach wie vor unterstütze, denn die Radwege in der Kernstadt sollten aufgewertet werden. Dennoch müsse man Kostensteigerungen kritisch hinterfragen.


Bebauungsplan „Brechloch 2. Änderung'' in Bad Rappenau-Bonfeld: Satzungsbeschluss gefasst

Einstimmig hat der Gemeinderat – nach Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage – den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brechloch 2. Änderung“ in Bad Rappenau-Bonfeld gefasst. Nach seiner ortsüblichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 41 vom 12.10.2023 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
Im Ortsteil Bonfeld galt im Wohngebiet zwischen Verdistr. und Merkurstr. sowie Einsteinstr. und Uhlandstraße der Bebauungsplan „Brechloch“ aus dem Jahr 1952 mit einer Änderung aus dem Jahr 1965. In diesem Bebauungsplan sind Baufenster großflächig ausgewiesen, es gibt keine Angaben zu den maximal zulässigen Gebäudelängen, keine Angaben zur Stellung der Gebäude und keine Festsetzung von Stellplätzen.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden nun die maximal zulässigen Wohneinheiten sowie Beschränkungen für die Länge von Baukörpern festgesetzt, ebenso gibt es Vorgaben für die Anzahl der Stellplätze und die Stellung der Gebäude. „Als der Bebauungsplan beschlossen wurde, dachte man in diesem Bereich an Bauernhöfe und Nebengebäude, die hier entstehen sollten, nicht an Wohnhäuser mit 10 – 20 Wohneinheiten“, machte Oberbürgermeister Sebastian Frei deutlich. Eine „Verdichtung mit Augenmaß“ soll aber weiterhin in dem Gebiet möglich sein.

 

Wirksamkeitsbeschluss der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014
Mit 30 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat dem Wirksamkeitsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/14 (FNP) zugestimmt. Zuständig für das Verfahren ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach.

Die 2. Änderung des FNP umfasst auf der Gemarkung Bad Rappenau die folgenden Bebauungspläne, die alle bereits Thema im Gemeinderat waren:

  • Gewerbe- und Mischgebiet „In der Au“ in Wollenberg
  • Wohn- und Sondergebiet „Mittlere Flur“ in Bad Rappenau (Zimmerhof)
  • Streichung der Wohnbaufläche „Vorhölzle“ in Bad Rappenau

 

 
 
 
 
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