Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert auf seiner Homepage über die aktuellen Fördermöglichkeiten beim Heizungstausch.
Die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ wurde Ende Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit konnte die neue Förderung für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 und damit zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 % Investitionskostenzuschuss.
Weitere Infos findet man auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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