• Ortsdurchfahrt Wollenberg

    Ortsdurchfahrt Wollenberg

  • Dorfplatz Fürfeld

    Dorfplatz Fürfeld

Schlussbericht 2015 des Rechnungsprüfungsamtes
Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfers Peter Kirchner hat der Gemeinderat zustimmend Kenntnis genommen.

Über die im Jahr 2015 durchgeführten Prüfungen sowie über das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2015 informierte Rechnungsprüfer Kirchner den Gemeinderat. Zu den einzelnen Prüfungen, die im diesjährigen Schlussbericht dargestellt werden, gehören unter anderem:
•    die jährliche Pflichtprüfung der Stadtkasse einschließlich Zahlstellen
•    Prüfung im Bereich der Vergaben, sowohl im VOB-Bereich als auch im VOL-Bereich
•    Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei Investitionsmaßnahmen
•    Prüfung von Verträgen mit der Gemeinde
•    Belegprüfung
•    Prüfung der Betätigung der Stadt Bad Rappenau hinsichtlich der städtischen Beteiligungsgesellschaften
•    stichprobenweise Prüfung im Bereich der Gebühren, privatrechtlichen Entgelte und Stundungen
•    Prüfung von Verwendungsnachweisen

Ein Schwerpunkt liegt außerdem bei der Prüfung der Jahresrechnung 2015.

Zusammenfassend kam Rechnungsprüfer Kirchner zu dem Schluss, dass einige Prüfungsfeststellungen formelle Verstöße aufgreifen, die es in Zukunft zu beachten gilt. Andere Prüfungsfeststellungen sind dagegen als Anregung zu verstehen und zielen darauf ab, eine noch sparsamere, wirtschaftlichere und effektivere Haushaltsführung zu erreichen.

Das Gesamtergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2015 ergab, dass die Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft sowie den Stand des Vermögens und der Schulden zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres richtig ausweist. Die einzelnen Rechnungsbeträge sind sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt. Bei den Einnahmen und Ausgaben sowie bei der Vermögensverwaltung ist nach den gesetzlichen Vorschriften verfahren worden. Die Jahresrechnung 2015 entspricht in Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Insgesamt gesehen liegen keine Prüfungsfeststellungen vor, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen. Daher konnte Rechnungsprüfer Peter Kirchner dem Gemeinderat empfehlen, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 festzustellen.


Jahresrechnung 2015 festgestellt
Einstimmig hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2015 der Stadt Bad Rappenau festgestellt:
Im Verwaltungshaushalt liegen die Soll-Einnahmen bei 49.375.625,55 Euro (Plan: 47.424.100 Euro) und die Soll-Ausgaben bei 45.958.467,84 Euro (Plan: 47.424.100 Euro). Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug 3.417.157,71 Euro (Plan: -97.800 Euro). Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Soll-Einnahmen auf 11.812.280,29 Euro (Plan: 12.507.600 Euro) und die Soll-Ausgaben auf 11.760.129,13 Euro (Plan: 12.507.600 Euro). 52.151,15 konnten der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden (Plan: -1.500.000 Euro).

Die wichtigsten Zahlen der Jahresrechnung 2015 stellte Stadtkämmerin Tanja Schulz dem Gemeinderat vor. Insgesamt hat sich die Finanzlage der Stadt Bad Rappenau auch im Jahr 2015 gut entwickelt. Gründe für das gute Ergebnis waren zum einen Mehreinnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer (+1,2 Mio. Euro mehr als geplant), bei den Schlüsselzuweisungen (+416.000 Euro), bei den Zuschüssen vom Land (+399.000 Euro), bei der Vergnügungssteuer (+252.000 Euro) sowie bei den Baugenehmigungsgebühren (+183.000 Euro). Zum anderen wurde auch weniger ausgegeben als geplant: beim Zuschuss an die Kur- und Klinikverwaltung (-500.000 Euro), bei den Personalkosten (-419.000 Euro) und beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand (-377.000 Euro).

Zu den wichtigsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt zählen die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich (Schlüsselzuweisung und Einkommensteueranteil), die 2015 insgesamt 20,3 Mio. Euro betrugen und damit um 500.000 Euro höher ausfielen als im Jahr 2014. Die Gewerbesteuereinnahmen lagen mit 6,2 Mio. Euro um 1,2 Mio. Euro über dem Planansatz. Die verbesserte Einnahmesituation führte allerdings gleichzeitig zu höheren Umlagen. So stieg die Umlage nach dem Finanzausgleichsgesetz im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Mio. Euro auf 5,5 Mio. Euro an, die Kreisumlage erhöhte sich ebenfalls um rund 0,6, Mio Euro auf 7,2 Mio. Euro.

Die Personalausgaben lagen 2015 bei 9,5 Mio. Euro und damit um rund 4% über dem Wert des Vorjahres. Die Sachkosten sind um 4,2% auf 9,3 Mio. Euro gestiegen. Insgesamt gestiegen sind auch die Zuschüsse, die die Stadt Bad Rappenau an andere Institutionen leistet, vor allem an die Träger der konfessionellen Kindergärten im Stadtgebiet, an die Kur- und Klinikverwaltung sowie an die Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH. Sie beliefen sich 2015 auf insgesamt 6 Mio. Euro, rund 0,6 Mio. Euro mehr als im Vorjahr.

Die Zuführungsrate, also der Überschuss, der im Verwaltungshaushalt für Investitionen erwirtschaftet wird, hat sich gegenüber dem Planansatz deutlich verbessert. So konnte ein Überschuss von 3,4 Mio. Euro im laufenden Betrieb erwirtschaftet werden, geplant war eine negative Zuführung von rund 98.000 Euro.

Im Vermögenshaushalt konnte insgesamt eine Ergebnisverbesserung von fast 5,5 Mio. Euro erzielt werden. Gründe dafür sind die o.g. Zuführung vom Verwaltungshaushalt sowie Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen. Aufgrund der Ergebnisverbesserung waren 2015 weder die geplante Kreditaufnahme noch die geplante Rücklagenentnahme erforderlich. Stattdessen konnten der Rücklage 52.000 Euro zugeführt werden.

Die größten Ausgabeposten im Vermögenshaushalt waren 2015 der Erwerb von Grundstücken (2,7 Mio. Euro), Investitionskosten für die Stadtbahn (1,2 Mio. Euro), eine Darlehensgewährung zur Modernisierung des Freibades (1,2 Mio. Euro) sowie Ausgaben für die Resterschließung des Gewerbegebiets Buchäcker (985.000 Euro). Die größten Einnahmeposten im Vermögenshaushalt waren die Grundstückserlöse (4,5 Mio. Euro), die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (3,4 Mio. Euro) sowie Erschließungsbeiträge aus verschiedenen Baugebieten.

Der Schuldenstand im Kämmereihaushalt lag am 31.12.2015 bei 5,5 Mio. Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 271 Euro pro Einwohner entspricht.

Über das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 zeigten sich die Fraktionen des Gemeinderates erfreut und dankten den Mitarbeitern von Kämmerei und Rechnungsprüfungsamt für die akribische Prüfung.

„Unsere Finanzlage kann unverändert als gut bezeichnet werden“, lobte die Sprecherin der CDU. Die Verbesserungen gegenüber dem Plan seien vor allem auf die immer noch sprudelnden Steuereinnahmen zurückzuführen. Gleichzeitig haben sich durch die höheren Einnahmen aber die Chancen, Fördermittel zu erhalten, verschlechtert. In den kommenden Jahren stünden wichtige Investitionen an, wie der Bau der Mensa in der Verbundschule, der Neubau des Kindergartens im Kandel oder der Bau des Feuerwehrhauses Süd.

Auch die Sprecherin der SPD nannte die Ergebnisse für 2015 sehr erfreulich, bekannte aber, dass man nun eher auf die endgültigen Zahlen für 2016 gespannt sei. Wichtig sei vor allem die positive Zuführungsrate aus dem Verwaltungshaushalt, um sich auch in Zukunft weiter entwickeln und die hohen Standards halten zu können. Wichtig sei daher, nun ein gutes Polster für schlechtere Jahre anzusparen.

Der Sprecher der GAL sah das gute Ergebnis mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Aus seiner Sicht hätte man den erwirtschafteten Überschuss auch für Investitionen in Straßen und Angebote für Kinder sowie für zusätzliches Personal einsetzen können. Das gute Ergebnis führte er nicht nur auf die sprudelnden Einnahmen, sondern auch auf eine gute Bewirtschaftung der Mittel durch Verwaltung und Gemeinderat zurück.

Auch der Sprecher der FW lobte das gute Ergebnis und den hohen Stand der Rücklage, die deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe liegt. Er wies darauf hin, dass die Kredite für das Gewerbegebiet Buchäcker mittlerweile getilgt seien und aus dem Gebiet nun Gewerbesteuereinnahmen in die Stadtkasse fließen. Jetzt sei es wünschenswert, dass vor Ort auch hochwertige Arbeitsplätze geschaffen würden.

Für den Sprecher der ÖDP stellte das gute Ergebnis der Jahresrechnung 2015 keinen „Grund zum Jubeln“ dar. Wenn man die Schulden des Eigenbetriebes Stadtentwässerung sowie Bürgschaften an die Kur- und Klinikverwaltung mit einrechnete, läge der Schuldenstand pro Kopf bei 1.637 Euro / Einwohner. Die ÖDP wünschte sich daher mehr Sparsamkeit, um Schulden wesentlich zu reduzieren und in wirtschaftlichen Boomjahren Rücklagen zu bilden.

Verbundschule Bad Rappenau; Schulforum Sanierung und Erweiterung: Zustimmung zu Entwurf, Kostenbericht und Bauzeitenplan sowie zur Vorgehensweise in der Vergabe
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Entwurf, dem Kostenbericht und dem Bauzeitenplan für den Bau der Mensa (Schulforum) in Bad Rappenau zugestimmt und auch die weitere Vorgehensweise für die Vergabe der Ausschreibungspakete beschlossen.

Einzelheiten zu den Planungen stellte Architekt Götz Förg vom Planungsbüro Plan Forward dem Gemeinderat vor. Zunächst präsentierte er Grundrisse und Ansichten des geplanten Mehrzweckgebäudes, das sowohl als Mensa mit ca. 288 Sitzplätzen, als auch als Veranstaltungsraum mit ca. 300 Sitzplätzen und Bühne genutzt werden kann. Nischen bieten Rückzugsmöglichkeiten für Gruppenarbeiten. Der Neubau, der sich südlich in Richtung Kurhausparkplatz an das Bestandsgebäude anschließt, soll ein begrüntes Flachdach erhalten. Im Inneren wird viel mit Holz gearbeitet. Während der Bauarbeiten muss ein großer Teil des Kurhausparkplatzes für die Baustelleneinrichtung gesperrt werden. Eine Sperrung des Schulhofes soll vermieden werden, um den Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen.

Der Baubeginn ist für die Sommerferien 2017 geplant. Für eine Übergangszeit, voraussichtlich für das 1. Halbjahr des Schuljahres 2017/18, werden auch bis zu vier Container als Klassenräume benötigt. Die Sanierung der bestehenden Gebäude soll bis Ende 2017 abgeschlossen sein, der Mensa-Neubau soll nach Möglichkeit zum Schuljahr 2018/19 in Betrieb gehen.

Die Vergabe der Bauarbeiten soll in vier Paketen im Laufe des Jahres sukzessive erfolgen. Bereits im Juni soll der Gemeinderat über die Vergabe des 1. Ausschreibungspaketes entscheiden. Es umfasst Erd-, Abbruch- und Rohbauarbeiten sowie Gründungs- und Gerüstbauarbeiten. Auch für die Vergabe des 2. Ausschreibungspaketes soll der Gemeinderat bereits im Juni grünes Licht geben. Es umfasst den Holzbau, Verglasungs-, Dachabdichtungs- und Fassadenarbeiten, den Sonnenschutz, die technische Gebäude-Ausstattung sowie die Bereitstellung von Containern für vier Klassen. Das Ausschreibungspaket 3 soll Ende September vergeben werden. Hierher gehören Trockenbau, Schreiner-, Estrich-, Bodenbelags- und Malerarbeiten sowie die Küche und die Außenanlagen. Das 4. Ausschreibungspaket soll Ende Oktober vergeben werden, hierher gehören Ausstattung und Möblierung, die Schließanlage, die Bauendreinigung sowie Restarbeiten. Die Gesamtkosten für alle Ausschreibungspakete belaufen sich auf rund 5 Mio. Euro.

Zustimmung zu den Planungen und zum vorgeschlagenen Ablauf der Vergabe kam von den Fraktionen des Gemeinderates. Der Sprecher der SPD warnte allerdings, dass die gesperrten Parkplätze bei Großveranstaltungen im Kurhaus zu Problemen führen könnten. Die Sprecherin der CDU wies darauf hin, dass parallel zur Baumaßnahme auch der Wechsel der Schulleitung anstehe, daher sei ein reibungsloser Ablauf der Baumaßnahmen besonders wichtig. Der Sprecher der FW verwies darauf, dass der Kostenrahmen eingehalten werden sollte. Auch der Sprecher der ÖDP erkundigte sich nach den Baukosten, die gegenüber der Haushaltsplanung 2016 deutlich gestiegen seien.


Beteiligung an den Herstellungskosten für eine Amphibienleiteinrichtung des Neckar-Odenwald-Kreises als Ersatzmaßnahme zum Ausgleich von Eingriffen durch die Ausweisung von Baugebieten
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass sich die Stadt Bad Rappenau an den Herstellungskosten für eine Amphibienleiteinrichtung des Neckar-Odenwald-Kreises als Ersatzmaßnahme für nicht zu leistenden ökologischen Ausgleich für drei neue Baugebiete beteiligt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, dazu drei öffentlich-rechtliche Verträge für den Erwerb von Ökopunkten im Gesamtwert von 175.600 Euro abzuschließen. Der Gemeinderat hat auch zugestimmt, dafür außerplanmäßige Mittel für das Baugebiet „Boppengrund II“ in Höhe von 90.000 Euro und das Baugebiet „Geisberg II“ in Höhe von 21.600 Euro zur Verfügung zu stellen.

Der stellvertretende Leiter des Tiefbauamtes, Christian Bender, stellte den Sachverhalt vor. Grundsätzlich müssen Eingriffe in die Natur oder die Landschaft, wie sie zum Beispiel durch die Ausweisung neuer Baugebiete entstehen, ausgeglichen oder ersetzt werden. In der Vergangenheit konnten solche Ausgleichsmaßnahmen auf städtischen Flächen durchgeführt werden. Allerdings werden inzwischen die Ausgleichsflächen knapp. Durch neue gesetzliche Regelungen wird es für Gemeinden auch zunehmend schwieriger, an geeignete Flächen zu kommen.

Eine weitere Möglichkeit zum Ausgleich von Eingriffen ist der Erwerb von sogenannten „Ökopunkten“, die auf einem „Ökokonto“ gesammelt werden. Derzeit hat die Stadt Bad Rappenau rund 255.000 Ökopunkte gesammelt, von diesen wird der Eingriff durch das Neubaugebiet „Kobach II, Teil 2“ in Grombach ausgeglichen (-86.000 Ökopunkte). Zum Ausgleich der Defizite durch weitere Neubaugebiete möchte sich die Stadt Bad Rappenau nun an einer „ökokontofähigen“ Maßnahme des Neckar-Odenwald-Kreises beteiligen, um dadurch weitere Ökopunkte zu erwerben. Geplant ist der Bau einer fest angelegten Amphibienleiteinrichtung an der Straße zwischen Hüffenhardt und Neckarmühlbach. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen rund 393.000 Euro, die Stadt Bad Rappenau könnte sich mit 175.600 Euro beteiligen, was in diesem Fall 702.400 Ökopunkten entspricht. Dadurch lassen sich die Eingriffe für drei neue Baugebiete ausgleichen: „Boppengrund II“ (-360.000 Ökopunkte), „Geisberg II“ (-87.000 Ökopunkte) und „Kandel“ (-254.000 Ökopunkte). Die Kosten werden entsprechend auf die einzelnen Baugebiete umgelegt.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat, in welchem räumlichen Zusammenhang die Ausgleichsmaßnahmen stattfinden müssen, erläuterte Christian Bender, dass „derselbe Naturraum“ maßgeblich sei, nicht möglich wäre z.B. eine Beteiligung an Ausgleichsmaßnahmen im Hochgebirge oder an der Küste. OB Blättgen unterstrich nochmals, dass die Stadt Bad Rappenau derzeit keine Ausgleichsmaßnahmen auf eigenen Flächen durchführen könne, da die Rechtslage es für Kommunen fast unmöglich mache, geeignete Flächen, die größer als 1 Hektar sind, zu erwerben. Auch Flächen, die man zum Tausch anbieten könnte, besitze die Stadt praktisch nicht mehr. Dies mache die Ausweisung neuer Neubau- oder Gewerbegebiete zunehmend schwierig. Daher werde man auch künftig vermehrt Ökopunkte über die Beteiligung an externen Projekten generieren müssen. Auch die Umsetzung eigener Naturschutzmaßnahmen, wie der z.B. der Bau von Wildbrücken sei denkbar, aber verhältnismäßig teuer.

Zustimmung zum vorgeschlagenen Vorgehen kam von allen Fraktionen des Gemeinderates, auch wenn der Sachverhalt durchaus kritisch betrachtet wurde. „Wir müssen diesen Schritt tun, so ärgerlich und befremdlich das für uns ist“, so der Sprecher der CDU, der eine Entwicklung ähnlich wie beim Emissionshandel befürchtete. „Das ist gut angelegtes Geld und eine relativ günstige Gelegenheit zum Sammeln von Ökopunkten“, betonte der Sprecher der SPD. Dem Sprecher der GAL war es wichtig, auch künftig noch Ökopunkte auf der eigenen Gemarkung zu generieren. „Wichtig ist auch eine gute Kooperation zwischen Landwirten und der Verwaltung“, so der Sprecher der GAL. An ein „Riesen-Monopoly-Spiel“ fühlte sich der Sprecher der FW erinnert.


Bebauungsplan "Kandel" in Bad Rappenau: Zustimmung zum Vertrag über die Übernahme der naturrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, zum Abwägungsvorschlag, zum Entwurf und zum Offenlegungsverfahren
Mit 30 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen hat der Gemeinderat dem Vertrag zur Übernahme der naturrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und die Übertragung der Aufgaben an das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis als Bestandteil des Bebauungsplanes Kandel zugestimmt. Darüber hinaus hat der Gemeinderat dem Abwägungsvorschlag sowie dem Entwurf für den Bebauungsplan Kandel zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Offenlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans liegt mit Begründung und Umweltbericht bis einschließlich 19.06.2017 beim Bauverwaltungsamt, Rathaus, Kirchplatz 4, Zimmer 207 öffentlich aus. Er kann ab 19.05.2017 auch auf dieser Homepage abgerufen werden: https://www.badrappenau.de/wirtschaft/bauen-und-wohnen/bauleitplanung

Über den aktuellen Planungsstand informierte Hochbauamtsleiter Alexander Speer den Gemeinderat. Unter anderem wurde der Standort für den Kindergarten Kandel verlegt, da dieser ein größeres Grundstück benötigt. Der neue Standort ganz im Nord-Westen des Baugebiets ist auch besser anfahrbar. Entlang der Haupterschließungsstraßen des Baugebiets soll außerdem eine größere Zahl von Mehrfamilienhäusern zugelassen werden. Für die Entwässerung des Baugebiets werden zwei Regenüberlaufbecken mit in die Planung aufgenommen. Ein Grünstreifen grenzt das Gebiet nach Westen hin ab.

Das Bebauungsplanverfahren soll möglichst bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Dann könnten im Frühjahr 2018 die Erschließungsarbeiten beginnen, und ein Baubeginn wäre ab Ende 2018 / Anfang 2019 möglich. Da in Bad Rappenau derzeit keine städtischen Bauplätze mehr zur Verfügung stehen, ist auch in diesem Neubaugebiet mit einer starken Nachfrage zu rechnen.

Alle Fraktionen waren sich einig, dass ein großer Kindergartenneubau hier so schnell wie möglich realisiert werden und das Bebauungsplanverfahren mit Hochdruck vorangetrieben werden sollen.

Der Sprecher der GAL kritisierte, dass in diesem Baugebiet zusätzliche Mehrfamilienhäuser ermöglicht werden sollen: „An anderer Stelle im Zentrum brauchen wir die, aber im Kandel sollten in erster Linie Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut werden.“

Der Sprecher der CDU hielt dagegen die Mehrfamilienhäuser auch an dieser Stelle für notwendig. Die Entwicklung anderer innerstädtischer Gebiete, die für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet seien, dauere zu lange. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sollten aus Sicht der CDU sofern möglich in der Nähe der Baugebiete umgesetzt werden.

„Wir begrüßen die Mehrfamilienhäuser hier ausdrücklich“, betonte auch der Sprecher der SPD, schließlich gäbe es viele Familien, die sich kein Einfamilienhaus leisten können.

Dem stimmte auch der Sprecher der FW zu – Mehrfamilienhäuser passen in das Gebiet und seien zudem in der Höhe begrenzt, so dass keine „Hochhäuser“ entstehen könnten.

Der Sprecher der ÖDP sah das Verfahren bereits im Verzug und mahnte an, Übergangslösungen für die Kinderbetreuung zu prüfen.

 2017 B Plan Kandel Entwurf

Auszug aus dem Entwurf des Bebauungsplanes „Kandel“ (Vermessungsbüro Braun + Nagel)



Bebauungsplan "Kobach II - Teil 2" in Grombach: Zustimmung zum Abwägungsvorschlag und zum Offenlegungsverfahren
Mit 30 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem Abwägungsvorschlag und dem Entwurf für den Bebauungsplan „Kobach II – Teil 2“ in Grombach zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Offenlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Einzelheiten stellte Hochbauamtsleiter Alexander Speer dem Gemeinderat vor. Da sich in der Umgebung des geplanten Baugebiets mehrere landwirtschaftliche Betriebe befinden, wurden im Vorfeld Schallschutzgutachten sowie Geruchsimmissionsprognosen durch einen Gutachter erstellt. Das Ergebnis lässt weder für das Baugebiet „Kobach II – Teil 2“ noch für die landwirtschaftlichen Betriebe Beeinträchtigungen erwarten, auch nicht bei möglichen Betriebserweiterungen.


Bebauungsplan "Buchäcker - 5. Änderung" in Bonfeld: Zustimmung zum Entwurf, zur Offenlegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Entwurf für den Bebauungsplan „Buchäcker – 5. Änderung“ in Bonfeld zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und das Offenlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Bei der Änderung handelt es sich lediglich um eine Ergänzung des Textteils, damit das im Hotel geplante Bikinimuseum möglich wird. Nach dem derzeit geltenden Bebauungsplan ist eine Museumsnutzung in diesem Gebiet nicht zulässig.


Widmung der Parkplatzflächen Flst. Nr. 4813/1 und 4829, Gemarkung Bad Rappenau, gemäß § 5 Straßengesetz Baden-Württemberg
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die Flurstücke 4813/1 und 4829 in Bad Rappenau als öffentliche Parkplätze zu widmen und das Parken auf diesen Flächen nur für PKW zuzulassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Widmung ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

Bei den Grundstücken handelt es sich um die Fläche hinter den Schlossarkaden an der Straße Hinter dem Schloss sowie um das ehemalige Gewerbegrundstück an der Ecke Bahnhofstraße / Hinter dem Schloss. Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Bad Rappenau.

Vor allem auf der Fläche bei den Schlossarkaden hat das wilde Parken immer mehr zugenommen. Werbeanhänger und LKW werden hier teilweise dauerhaft abgestellt. Um hier eingreifen zu können, ist eine Widmung der Fläche gem. § 5 Straßengesetz Baden-Württemberg erforderlich. Auf beiden Flächen soll in Zukunft nur noch das Parken für PKW erlaubt werden.

Die Fläche an den Schlossarkaden soll jedoch nicht ausgebaut werden, bis eine endgültige Entscheidung zum Bau der Bahnunterführung getroffen wird. Lediglich die Zufahrt soll geordnet werden.

Zustimmung kam von den Fraktionen des Gemeinderates. „Wir begrüßen einen PKW-Parkplatz an dieser Stelle, zumal Parkplätze in der Gegend fehlen“, so der Sprecher der CDU. Der Sprecher der GAL wünschte sich, dass widerrechtliche Parker nicht sofort ein Knöllchen erhalten, sondern zunächst ermahnt werden. Gleichzeitig sprach er sich für eine Aufstockung des Vollzugsdienstes aus. Auch der Sprecher der FW lobte die Planungen und wies darauf hin, dass sich die Parksituation in der Raiffeisenstraße bereits gebessert habe.


Feuerwehrangelegenheiten: Beschaffung von zwei Mannschaftstransportwagen
Mit 31 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für zwei baugleiche Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Feuerwehrabteilungen Bad Rappenau und Süd an die Firma Wilhelm Barth in Fellbach zugestimmt. Diese hatte mit einem Preis von 78.261,54 Euro (brutto) pro Fahrzeug das günstigste von insgesamt 4 Angeboten abgegeben. Die Vergabesumme beläuft sich somit auf 156.523,08 Euro (brutto).

„Die Wirtschaft hat volle Auftragsbücher, daher werden die beiden Mannschaftstransportwagen teurer als geplant“, so OB Blättgen. Die Beschaffung der beiden Fahrzeuge war ursprünglich bereits für das Jahr 2016 geplant, die Kostenschätzung aus dem Jahr 2014 ging von Anschaffungskosten von 57.000 Euro pro Fahrzeug aus. Da der beantragte Zuschuss 2015 nicht bewilligt wurde, wurde die Beschaffung um ein Jahr verschoben.  Im August 2016 wurde ein Zuschuss in Höhe von 12.500 Euro für die Beschaffung des MTW für die Abteilung Süd vom Landratsamt Heilbronn bewilligt, für den MTW der Abteilung Bad Rappenau wurde kein Zuschuss bewilligt. Auch in Zukunft soll es keine Zuschüsse mehr für die Beschaffung von MTWs geben.

Der Sprecher der ÖDP zeigte sich überrascht über die Preissteigerung von fast 40% innerhalb von zwei Jahren. Ordnungsamtsleiter Roland Deutschmann machte deutlich, dass in die nun ausgeschriebenen Fahrzeuge nicht mehr Ausrüstung als ursprünglich geplant eingebaut werden soll. Auch der Sprecher der CDU fand es ärgerlich, dass sich der Preis so stark erhöht hat, weil man auf den Zuschuss gewartet habe.


Erschließung Baugebiet "Waldäcker" 2. Bauabschnitt in Babstadt: Zustimmung zur Auftragsvergabe für Straßen- und Kanalbauarbeiten
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag für die Straßen- und Kanalbauarbeiten an die Firma Mackmull als Elztal-Muckental zu vergeben. Diese hatte mit 698.819,44 Euro (einschließlich Kosten für die Wasserversorgung) das günstigste von insgesamt 3 Angeboten abgegeben. Die Arbeiten sollen im Zeitraum von Juni bis November 2017 erfolgen.


Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten in der Schiller-, Ost- und Herderstraße, Bad Rappenau: Zustimmung zur Auftragsvergabe
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag für die Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Schiller-, Ost- und Herderstraße in Bad Rappenau an die Firma Demirbas aus Hassmersheim zu vergeben. Diese hatte mit 1.035.423,82 Euro das günstigste von insgesamt 5 Angeboten abgegeben. Einschließlich des Wasserleitungsbaus beträgt die Auftragssumme 1.264.966,43 Euro. Die Arbeiten sollen von Anfang Juni 2017 bis zum Frühjahr 2018 ausgeführt werden.


Verladung, Transport und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Mühlbachtal: Zustimmung zur Auftragsvergabe
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag für die Entsorgung des Klärschlamms aus der Kläranlage Mühlbachtal an die Firma MSE Mobile Schlammentwässerung aus Karlsbad-Ittersbach zu vergeben. Diese hatte mit 210.927,50 Euro das günstigste von zwei Angebote in der europaweiten Ausschreibung abgegeben. Der Vertrag über die Entsorgung von rund 2.500 Tonnen Klärschlamm pro Jahr läuft über 3 Jahre mit der Option der Verlängerung. OB Blättgen machte deutlich, dass die Entsorgung des Klärschlamms früher teurer war, da der Schlamm nasser und damit schwerer war: „Der Einbau einer neuen Zentrifuge hat sich gelohnt.“

 

 
 
 
 
WIR VERWENDEN COOKIES

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.