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Auf dieser Seite haben wir wichtige Informationen zum neuen Personalausweis sowie allgemein zu Pass- und Ausweisangelegenheiten zusammengestellt.

Beim neuen Personalausweis sind die aufgedruckten Daten gleichzeitig digital abgelegt. Damit verfügt er über eine Online-Ausweisfunktion und eine Unterschriftsfunktion. Dadurch haben Nutzer die Möglichkeit, sich auch im Internet oder an Automaten auszuweisen.

Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragsstellers die Fingerabdrücke digital speichert.

Sollten Sie Ihren neuen Personalausweis verlieren, können Sie ihn unter der folgenden Rufnummer rund um die Uhr sperren lassen. Die Rufnummer ist auch aus dem Ausland erreichbar. Sie benötigen allerdings das Sperrkennwort.

Sperrnotruf: 116 116

Aus dem Ausland: +49 116 116


weitere Informationen zum neuen Ausweis:
www.personalausweisportal.de
www.ausweisapp.bund.de

Bild Personalausweis

 

 

Bildnachweis:Bundesministerium des Innern und für Heimat

 

Pass- und Ausweisangelegenheiten

Wann besteht Pass- oder Ausweispflicht?
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und eine Auslandreise außerhalb des Geltungsbereichs des Personalausweises antreten wollen, sind verpflichtet einen gültigen Reisepass mitzuführen.
Mitreisende Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres benötigen bei der Einreise in diverse Länder einen Kinderreisepass; nach Vollendung des 12. Lebensjahres einen Reisepass oder Personalausweis. Auskunft erteilen die Bürgerbüros.

Besondere Merkmale im Reisepass
Seit 01.11.2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Fotomustertafel für Pass- und Ausweisdokumente.
Seit 01.11.2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert.

Hinweis
Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.

Weitere Informationen
Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden.

Formulare
Vordrucke für Vollmachten und Zustimmungserklärungen zur Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige und Kinder finden Sie auf dieser Homepage im Menüpunkt "Formulare" unter der Überschrift Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass.


1. Personalausweis

Der neue Personalausweis seit 01.11.2010
Seit 01.11.2010 wird nur noch der neue Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Im Inneren der Ausweiskarte ist, ähnlich dem Reisepass, ein berührungslos lesbarer Chip untergebracht. Im Chip werden künftig die Personendaten, das Lichtbild und wenn gewünscht, zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck soll es Unberechtigten erschweren, den Personalausweis missbräuchlich zu verwenden.
Der neue Personalausweis bietet mit neu geschaffenen Funktionen viele Einsatzmöglichkeiten in der digitalen Welt, vor allem im Internet. Eine Möglichkeit ist das "Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion oder Online-Ausweisfunktion genannt. Mit der eID-Funktion kann sich der Ausweisinhaber bequem von Zuhause aus im Internet sicher und eindeutig ausweisen. Wenn der Ausweisinhaber seinen neuen Personalausweis abholt, entscheidet er, ob er die Online-Ausweisfunktion nutzen möchte oder nicht. Je nachdem, wird die Funktion auf dem Ausweis ein- bzw. ausgeschaltet. Sie kann zu jedem späteren Zeitpunkt bei der ausstellenden oder zuständigen Ausweisbehörde wieder ein- oder ausgeschaltet werden.
Darüber hinaus kann mit dem neuen Personalausweis auf Wunsch auch die elektronische Unterschriftsfunktion (digitale Signatur) verwendet werden. Mit ihr können einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnet werden, die sonst nur in Schriftform rechtsverbindlich wären.
Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Dienstleistern - den Signaturanbietern - die nach dem Signaturgesetz zugelassen sind.
Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie hier: www.personalausweisportal.de
Noch gültige bisherige Personalausweise nach altem Muster  müssen nicht umgetauscht werden!

Ausweispflicht
Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sind Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Ausgenommen von der Ausweispflicht sind Personen, die im Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses sind. Personalausweise werden ab dem 24. Lebensjahr für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre. Personen, für die ein Betreuer bestellt worden ist, die voraussichtlich dauerhaft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können, können durch die zuständige Personalausweisbehörde von der Ausweispflicht befreit werden. Nähere Auskünfte erteilt das Bürgerbüro, die Befreiung von der Ausweispflicht kann nur dort beantragt werden!

Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden, ab 10 Jahren ist die Unterschrift Pflicht im Dokument.):

  • bisheriger Personalausweis, wenn dieser nicht oder nicht mehr vorhanden ist, Reisepass/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde/Einbürgerungsurkunde
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Passbild);
    Download: Passbild-Schablone für Personen ab 10 Jahre
    Download: Passbild-Schablone für Kinder  
  • Eheurkunde/Bescheinigung über Namensänderung, sofern der Personalausweis nach Eheschließung wegen Namensänderung neu beantragt wird
  • bei unter 16-Jährigen: Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten. Mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen, ggf. unterschriebene Einverständniserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils mitbringen.
  • Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten/Negativbescheinigung

Gebühr

  • unter 24 Jahre : 6 Jahre / 22,80 Euro
  •  über 24 Jahre: 10 Jahre / 37,00 Euro
    Verlängerungen sind nicht möglich
  • nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • nachträgliches Ausschalten der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Neusetzung des Pins: gebührenfrei

Termine und Fristen
Es wird empfohlen, den neuen Personalausweis einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises zu beantragen.
Die Fertigstellung kann je nach Antragsaufkommen 2-4 Wochen in Anspruch nehmen.
Sie können Ihren neuen Personalausweis nach Zustellung des PIN-Briefes innerhalb der Öffnungszeiten beim Bürgerbüro abholen. Bringen Sie dazu Ihren bisherigen Personalausweis/Vorläufigen Personalausweis mit! Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, diese Person muss zusätzlich ihren eigenen Ausweis/Pass vorlegen.

Weitere Informationen
Die Personalausweise können im BürgerBüro Bad Rappenau oder in den BürgerBüros der Ortsteilen beantragt werden. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden.


Vorläufiger Personalausweis

  • Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich, bei nicht rechtzeitiger Beantragung des neuen Personalausweises und Glaubhaftmachung des dringenden Bedarfs
  • Die Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst; sie beträgt jedoch höchstens 3 Monate
  • Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.

Weitere Informationen
Vorläufige Personalausweise werden nur im zentralen BürgerBüro in Bad Rappenau ausgestellt.

Voraussetzungen

  •  alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit
  • Geburtsurkunde (sofern bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden)
  • bei unter 16jährigen: Unterschriften + Ausweise der Erziehungsberechtigten und ggf. formlose Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils
  • Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten

Gebühr

  • 10,-- Euro


2. Reisepass

Ausweispflicht
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die eine Auslandsreise außerhalb des Geltungsbereichs des Personalausweises antreten, sind verpflichtet einen gültigen Pass mitzuführen. Gem. § 1 Abs. 3 des Passgesetzes darf niemand mehrere gültige Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
Reisepässe werden ab dem 24. Lebensjahr für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Zweitpässe werden nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und für eine maximale Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Nähere Auskünfte erteilt das BürgerBüro Bad Rappenau, die Ausstellung eines Zweitpasses kann nur dort beantragt werden!
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Seit 01.11.2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen (s.u. „Benötigte Unterlagen).
Seit 01.11.2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert. Fingerabdrücke sind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr zu speichern.
Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.

Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden):

  • Bisheriger Reisepass, wenn dieser nicht oder nicht mehr vorhanden ist Personalausweis/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde/Einbürgerungsurkunde
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Passbild) aus neuster Zeit, nähere Informationen finden Sie auf der Fotomustertafel für Pass- und Ausweisdokumente oder auf der Passbild-Schablone für Kinder
  • Eheurkunde, sofern der Reisepass nach Eheschließung wegen Namensänderung neu beantragt wird
  • bei Minderjährigen (die persönliche Vorsprache des Kindes ist grundsätzlich erforderlich): Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten, mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen, ggf. Einverständniserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils.
  • Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten

Gebühr

  • unter 24 Jahre: 37,50 Euro
  • über 24 Jahre: 70,00 Euro
  • Expresspass: zuzüglich 32,00 Euro Expresszuschlag (3 Werktage Bearbeitungszeit)
  • 48-seitiger: Reisepass zuzüglich 22,00 Euro

Verlängerungen sind nicht möglich!

Termine/Fristen
Der Antrag für einen neuen Reisepass sollte sicherheitshalber ca. 4 Wochen vor Antritt einer Auslandsreise gestellt werden. Die Ausstellung bei der Bundesdruckerei ist abhängig vom Zulauf, es kann daher 3 - 4 Wochen bis zur Aushändigung dauern.
Ganz Eilige können einen sogenannten Expresspass beantragen. Bei Bedarf und Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr kann dieser innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Antragstellung ausgehändigt werden.

Weitere Informationen
Ein Reisepass kann im BürgerBüro Bad Rappenau oder in den BürgerBüros der Ortsteile beantragt werden.
Die jeweilige Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden.

Vorläufiger Reisepass
Ein Vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen (z.B. Flugtickets, etc.).

Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden):

  • bisheriger Reisepass, wenn dieser nicht oder nicht mehr vorhanden ist Personalausweis/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde/Einbürgerungsurkunde
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Passbild) aus neuster Zeit, nähere Informationen finden Sie auf der Fotomustertafel für Pass- und Ausweisdokumente oder auf der Passbild-Schablone für Kinder
  • Eheurkunde, sofern der Reisepass nach Eheschließung wegen Namensänderung neu beantragt wird
  • bei Minderjährigen (die persönliche Vorsprache des Kindes ist grundsätzlich erforderlich): Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten, mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen, ggf. Einverständniserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils.
  • Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten

Gebühr

  • 26 Euro

Termine und Fristen

  • sofortige Aushändigung

Weitere Informationen
Die vorläufigen Reisepässe  können nur im BürgerBüro in Bad Rappenau ausgestellt werden.
Die Anträge können auch in den BürgerBüros der Ortsteile Ortssteile gestellt werden.
Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden.

3. Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt.

 
 
 
 
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