Geänderte Kontakt- und Sprechzeiten für Fragen zur Grundsteuer 2025
- Montag: 08.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
- Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
- Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
- Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Das Steueramt steht Ihnen ab 09.12.2024 bis voraussichtlich 28.02.2025 im Zimmer 239 (2. OG) zu den oben angegebenen Sprechzeiten für Fragen zur Verfügung.
Informationen und Hinweise zur Grundsteuer 2025
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich durch die Veranlagung der neuen Grundsteuer 2025 Änderungen ergeben könnten.
Bitte überprüfen Sie daher, ob im Bescheid auf das von Ihnen erteilte SEPA-Mandat hingewiesen wird. Sollte das nicht der Fall sein, bitten wir Sie, ein neues Mandat zu erteilen.
Außerdem bitten wir Sie, Ihre Daueraufträge zu prüfen und entsprechend den neu festgesetzten Beträgen anzupassen.
Bitte stellen Sie auch sicher, dass das aktuelle Buchungszeichen laut Grundsteuerbescheid bei jeder Zahlung angegeben wird.
Das Buchungszeichen ist oben rechts in einem grauen Feld auf den Grundsteuerbescheiden aufgeführt. Die Angabe des Buchungszeichens ist eine wesentliche Hilfe, Ihre Zahlung richtig verbuchen zu können. Somit kann eine Rücküberweisung an Sie, aufgrund einer nicht zuordenbaren Zahlung und ein daraus entstehendes Mahnverfahren vermieden werden.
Bitte prüfen Sie, ob sowohl ein erteiltes SEPA-Mandat zur Abbuchung besteht als auch ein von Ihnen eingerichteter Dauerauftrag. Falls ja, sollte eine Zahlungsweise beendet werden, um eine Doppelzahlung zu vermeiden.
Falls Sie Miteigentümer einer Grundstücks- oder Erbengemeinschaft sind, so sind Sie Gesamtschuldner. Nicht jeder Miteigentümer hat den festgesetzten Grundsteuerbetrag separat zu zahlen. Daher bitten wir Sie, sich mit der Zahlung innerhalb der Grundstücks- oder Erbengemeinschaft abzusprechen.
Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform 2025
Was passiert, wenn ich Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid eingelegt habe?
Die Einsprüche, die sich allein auf die Verfassungskonformität beziehen, ruhen aus Zweckmäßigkeitsgründen bis zum Abschluss der anhängigen Musterverfahren gegen das Landesgrundsteuergesetz.
Einsprüche, die Sie aus anderen Gründen (z.B. Berechnung Steuermessbetrag, Erfassungsfehler etc.) eingelegt haben, werden vom zuständigen Finanzamt bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl von Einsprüchen kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Einspruchs kommen.
Auch wenn Sie Einspruch eingelegt haben, sind Sie ab 2025 verpflichtet, die von der Kommune festgelegte Grundsteuer zu zahlen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Sobald ein geänderter Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt ergeht, wird die Kommune ebenfalls einen geänderten Grundsteuerbescheid erlassen.
Was passiert, wenn ich Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde einlege?
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Die Grundsteuer ist daher innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist trotz Widerspruchs zu bezahlen.
Was passiert, wenn ich mit den festgelegten Hebesätzen der Gemeinde nicht einverstanden bin?
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2024 eine Hebesatzsatzung mit Wirkung ab 01.01.2025 beschlossen. Die Satzung wurde am 21.11.2024 ortsüblich bekannt gemacht und ist damit in Kraft getreten.
Ein Widerspruch gegen die Hebesätze müsste somit als unbegründet zurückgewiesen werden.
Zustellung Grundsteuerbescheide 2025
Aufgrund der Grundsteuerreform erhalten alle Steuerpflichtigen voraussichtlich noch im Dezember 2024 einen Steuerbescheid für das Jahr 2025.
Zusätzlich enthält der Bescheid ein Beiblatt mit Hinweisen zur Grundsteuerreform (s. Download unten).
Die Grundsteuer kann auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag für das Jahr 2026 kann bis zum 30. September 2025 gestellt werden.
Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerpflichtigen oder deren Vertretern jeweils durch Grundsteueränderungsbescheid mitgeteilt.
Ansprechpartner
Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid wenden Sie sich bitte an:
Steueramt der Stadt Bad Rappenau
Telefon: 07264/922-232
E-Mail:
Weitere Informationen zur Grundsteuer 2025:
- Download: Hebesteuersatzung der Stadt Bad Rappenau ab 01.01.2025
- Download: allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform in Bad Rappenau
- Download: Informationen zur Berechnung des Hebesteuersatzes in Bad Rappenau mit Berechnungsbeispielen
- Download: Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform in Baden-Württemberg, Beiblatt zum Grundsteuerbescheid
Hintergrundinformationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter diesem Link: https://www.badrappenau.de/lebenslagen/reform-der-grundsteuer