Bebauungsplan „Kurgebiet 6. Änderung“ in Bad Rappenau: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst

Mit 28 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kurgebiet 6. Änderung“ in Bad Rappenau sowie den Offenlagebeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch durchzuführen. Die öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan ist im Mitteilungsblatt Nr. 29/2025 veröffentlicht.

Im Kurgebiet in der Kernstadt sind verschiedene Nutzungen durch den Bebauplanungsplan „Kurgebiet“ mit diversen Änderungsplänen abgesichert. Allerdings sind mit dem Wandel der Zeit und der Abgängigkeit von Gebäuden auch strukturelle Änderungen erforderlich. Der Bebauungsplan betrifft das Flurstück 2674/2, auf dem sich das Seniorenheim Adolf-Nieden-Haus befand, welches baulich nicht mehr den Anforderungen entsprach und dessen Nutzung bereits vor längerer Zeit aufgegeben wurde. Hier ist nach bestehendem Planungsrecht nur die Nutzung für kurbezogene Dienstleistungseinrichtungen und ausschließlich das Wohnen für den Kurbetrieb, Rehabilitation, Betreutes Wohnen von behinderten, alten, pflegebedürftigen oder kranken Menschen zulässig. Diese Nutzung wird allerdings derzeit an dieser Stelle nicht mehr nachgefragt und daher konnte keine Nachnutzung für diese Fläche gefunden werden. Ein auf längere Zeit leerstehendes Gebäude im Kurgebiet ist auch nicht erwünscht.

Dafür ist der Bedarf von unterschiedlichen Wohnungen, die barrierefrei gebaut werden und in denen die Menschen gemeinsam mit anderen Generationen leben können, in Bad Rappenau gegeben. Mit der Bebauungsplanänderung soll auf der Fläche eine entsprechende gebietsverträgliche Wohnbebauung ermöglicht werden, die sich inhaltlich an den angrenzenden Bebauungsplan „Hotel und Wohnanlage Salinen Carré“ anlehnt.

 

Maßnahmenbeschluss zur Sanierung des Salinencafes (Kurcafe) sowie zur Beauftragung des Architekturbüros Müller aus Aglasterhausen gefasst

Mit 21 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat den Maßnahmenbeschluss zur Sanierung des Kurcafes im Salinengarten gefasst und die erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig im Haushalt 2025 bereit gestellt. Ein Antrag der FW-Fraktion, die Maßnahme erst im Jahr 2026 durchzuführen und die Mittel im Haushalt 2026 einzuplanen, wurde zuvor mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt. Mit der Planung der Sanierungsarbeiten soll das Architekturbüro Müller aus Aglasterhausen beauftragt werden.

Oberbürgermeister Sebastian Frei fasste den Sachverhalt zusammen und verwies auf einen Ortstermin im Salinencafe mit dem Gemeinderat sowie die Vorberatungen im Technischen Ausschuss. Das Gebäude wurde in den 1920er Jahren als „Kraftzentrale der Saline“ erbaut und diente der Stromversorgung der Salinengebäude. Das Erdgeschoss wurde in Massivbauweise erstellt, das Zeltdach mit Altdeutscher Schieferdeckung erhielt einen kleinen Turm, der auf vier Stahlstützen gegründet ist.

Die letzte große Umbau- und Modernisierungsmaßnahme fand zu Beginn der 1980er Jahre statt, damals baute die Kur- und Klinikverwaltung das Gebäude zum Cafe um. Die vorhandene Technik und Installationen im Gebäude sind mittlerweile über 40 Jahre alt und daher dringend sanierungsbedürftig. 2024 fand eine erste Begehung des Salinencafes statt, zu diesem Zeitpunkt ging man noch von einem „Aufhübschen“ der Räumlichkeiten aus, eine erste Kostenschätzung belief sich auf 350.000 Euro. Da das Salinencafe mittlerweile leer steht, bietet sich jetzt die Gelegenheit, die erforderlichen Sanierungsarbeiten durchzuführen und das Gebäude auf den Stand der Technik zu bringen. Die Neuverpachtung im 1. Quartal 2026 wurde öffentlich ausgeschrieben. Hierauf haben sich 7 Pachtinteressenten gemeldet. Mit allen Pachtinteressenten wurden die Räumlichkeiten besichtigt. Die Begehungen zeigten, dass Pachtinteresse vorhanden ist, aber nur nach einer entsprechenden Sanierung.

Ebenso fanden verschiedene Begehungen zusammen mit dem Architekturbüro Müller, dem Landratsamt (Abt. Lebensmittelüberwachung / Arbeitssicherheit) und dem Denkmalamt statt. Diese ergaben, dass der beschädigte Fassadenputz vor allem im Sockelbereich entsprechend den Vorgaben des Denkmalamtes saniert werden soll. Das Landratsamt hat u.a. Theke, Böden, Kühlhaus und den Gesamtzustand der Küche bemängelt. Nach näherer Betrachtung des Gebäudes wurden weitere Mängel sichtbar. Das Architekturbüro Müller hatte die Ergebnisse der Begehungen in die „Beschreibung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen“ einfließen lassen. Eine entsprechende „Gesamtsanierung“ hätte sich auf rund 840.000 Euro (brutto) belaufen. Dieses Gesamtpaket wurde jedoch vom Gemeinderat nicht befürwortet. Auch eine „Sparversion“, die das Architekturbüro Müller vorgeschlagen hatte und die rund 482.000 Euro (brutto) gekostet hätte, wurde mehrheitlich nicht befürwortet, v.a. weil hier keine Isolierung des Daches vorgesehen war.

Stattdessen hat sich der Gemeinderat in der Sitzung vom 03.07. auf einen Kompromissvorschlag geeinigt, der ca. 690.000 Euro (brutto) kosten soll; ein Kostendeckel wurde jedoch nicht festgeschrieben. Folgende Arbeiten sollen ausgeführt werden:

  • Der Gastraum im Obergeschoss wird zur Lagerfläche umfunktioniert, dies führt dazu, dass kein zweiter baulicher Rettungsweg (Anbau einer Außentreppe) mehr erforderlich ist.
  • Die vorhandene Galerie im Obergeschoss wird zurück gebaut und es wird eine Decke eingezogen.
  • Die Toilettenanlage im Obergeschoss kann stillgelegt werden, weil durch die Reduzierung der Gastraumfläche die Unisextoilette im Erdgeschoss ausreicht.
  • Reparatur des Schieferdaches und Dämmung, einschließlich Blitzschutz und Instandsetzung der Dachrinne.
  • Erneuerung der Deckenverkleidung
  • Ergänzung des Sockel- bzw. Fassadenputzes und Neuanstrich
  • Malerarbeiten im Innenbereich einschließlich Fenster
  • vorhandene Innentreppe stabilisieren
  • neue Innentüren, wo erforderlich
  • Fliesen- bzw. Bodenerneuerung in Gastraum und Küche
  • Erneuerung der Elektrik und der Leuchten
  • Rückbau der veralteten Lüftungsanlage
  • Ergänzung der Außenanlage

Ein Antrag der FW-Fraktion, die Sanierung auf das Jahr 2026 zu verschieben und die Maßnahme dann regulär im Haushalt einzuplanen, fand keine Mehrheit. OB Sebastian Frei machte deutlich, dass man derzeit noch von verhältnismäßig niedrigen Preisen am Bau profitieren könne und zudem mehrere Pachtinteressenten habe. Eine Verpachtung zum Ende des 1. Quartals 2026 ist anvisiert.

Ähnlich sahen dies die anderen Fraktionen des Gemeinderates: „Wir müssen und wollen die Maßnahme durchführen“, so der Sprecher der CDU, Mietinteressenten könnten sonst abspringen. Wenn das Erdgeschoss und das Dach saniert seien, habe man eine saubere Lösung.

Der Sprecher der ÖDP verwies darauf, dass das Kurcafe ein beliebtes Ziel für Einheimische und Touristen sein, das man nun für die nächsten Jahrzehnte fit machen sollte.

Auch die Sprecherin der SPD sprach sich für eine schnelle Umsetzung aus, wenngleich ihre Fraktion gerne einen Kostendeckel festgeschrieben hätte. Erleichtert zeigte sie sich darüber, dass bei der vorgeschlagenen Lösung keine Fluchttreppe außen angebaut werden muss.

 

Klimaschutzbericht Bad Rappenau: Sachstand zur Maßnahmenumsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK)

Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Bericht des Klimaschutzmanagers der Stadt Bad Rappenau, Joao Carlos De Oliveira Souza. Seit Oktober 2023 ist er für die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) der Stadt Bad Rappenau verantwortlich.

Das IKSK gliedert sich in insgesamt 8 Handlungsfelder: erneuerbare Energien, Mobilität, nachhaltige Wärmeversorgung, klimafreundliche Gebäude und Verwaltung der Stadt, Flächenmanagement, Wirtschaft, Anpassung an den Klimawandel und klimafreundliche Lebensstile. Die Handlungsfelder sind in verschiedene Maßnahmen unterteilt, insgesamt gibt es 20 Maßnahmen, die jeweils in die Kategorien A (hohe Priorität) bis C (geringe Priorität) eingeteilt sind. Die Priorisierung wiederum richtet sich nach der Einsparung von Treibhausgasen, dem Kosten-Nutzen-Verhältnis, der Umsetzbarkeit sowie dem Umfeld der Umsetzung.

Den Sachstand der Maßnahmen mit Priorität A stellte Klimaschutzmanager De Oliveira Souza in der Sitzung vor:

  • Photovoltaik für private Haushalte: das städtische Förderprogramm gibt es seit 2022, seit 2023 werden auch Stecker-Solargeräte (sog. Balkon-Kraftwerke) gefördert. Insgesamt wurden Aufdachanlagen mit einer Leistung von 523 kWp und Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 92,1 kWp gefördert. Dies entspricht einer Stromerzeugung von insgesamt rund 554. 000 kWh / Jahr und einer Einsparung von 217 t CO2 / Jahr.
  • Der Photovoltaik-Ausbau von städtischen Liegenschaften wurde weiter vorangetrieben. Von insgesamt 120 Liegenschaften sind 30 für die Einrichtung einer PV-Anlage geeignet, 26 davon sind bereits entsprechend ausgestattet.
  • Die Förderung des Fahrradverkehrs in der Kurstadt geht auf das Jahr 2012 zurück, als ein umfassendes Radverkehrskonzept für die Kernstadt und die Stadtteile erarbeitet wurde. Zahlreiche Maßnahmen sind bereits umgesetzt, wie die Ausweisung von Fahrradrouten oder der Bau eines beidseitigen Radschutzstreifens in der Siegelsbacher Straße.
  • Auch bei den Lademöglichkeiten für E-Mobilität hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. Neben zahlreichen gewerblichen Ladesäulen im Stadtgebiet und im Bereich der Autobahnanschlussstelle betreibt die Stadt jeweils zwei Ladestationen am Rathaus und am Kurhaus.
  • Im Bereich Mobilitätsmarketing fand in diesem Jahr eine Zusammenarbeit mit dem Landratsamt statt, es wurden insgesamt 3 Fahrradsicherheitskurse für E-Bikes in Bad Rappenau veranstaltet.
  • Die Kommunale Wärmeplanung für Bad Rappenau ist bereits fertig gestellt und befindet sich in der Abstimmung mit dem Regierungspräsidium. Sie soll in Kürze veröffentlicht werden.
  • Auch die klimaverträgliche Verpachtung von städtischen Flächen läuft bereits. In den Pachtverträgen sind entsprechende Passagen zum Schutz der Biodiversität und bodenfreundlichen Landwirtschaft enthalten.

Weiterhin berichtete Klimaschutzmanager De Oliveira Souza über Maßnahmen und Projekte, die er bearbeitet. Neben der Zusammenarbeit und dem Austausch mit lokalen und regionalen Akteuren, betreut er das Förderprogramm „Photovoltaik Bad Rappenau“, organisiert Bildungs- und Mitmachaktionen für die Bevölkerung, wie eine Handysammel-Aktion, eine Fahrradtour zur Biogasanlage von Bauer-Kompost, Info-Vorträge zur PV- und Wärmepumpen-Nutzung. Aktuell stehen die Ausarbeitung eines Hitzeaktionsplanes sowie die Projektentwicklung für die Zertifizierung als Gesunde Stadt (in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn) an. Auch Kooperationen mit örtlichen Vereinen, wie dem OGV Grombach und dem NABU sollen begonnen bzw. intensiviert werden.

Der Sprecher der ÖDP regte an, noch einen konkreten Fahrplan für die Erreichung von Klimaschutzzielen zu erstellen, z.B. eine Übersicht über die CO2-Emissionen der städtischen Liegenschaften im Laufe der Zeit. Auch wünschte er sich eine „bessere Sichtbarkeit des Klimaschutzmanagements in der Öffentlichkeit“.

Der Sprecher der SPD regte an, auch die positiven Aspekte des Themas Windkraft zu beleuchten, da in der öffentlichen Diskussion oft die Nachteile im Vordergrund stünden.

Generalsanierung der Krebsbachhalle Obergimpern: Zustimmung zur Auftragsvergabe für die Rohbauarbeiten


Der Gemeinderat hat das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens zur Kenntnis genommen und auf dessen Grundlage einstimmig beschlossen, den Zuschlag für die Rohbauarbeiten auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

Die Rohbauarbeiten für den Umbau und die Modernisierung der Krebsbachhalle wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Leistungsumfang beinhaltet Erdarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten, Mauerarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten.

Das Vergabeverfahren für die „Rohbauarbeiten – Mehrzweckhalle Obergimpern“ wurde am 27.05.2025 gestartet. Die Ausschreibung basierte auf der Kostenschätzung von 716.214 Euro brutto. Das Gewerk wurde im nationalen Rahmen und im öffentlichen Verfahren ausgeschrieben. Am 13.06.2025 fand der Submissionstermin statt, bei dem 8 Angebote abgegeben wurden.

Die „iConstructing GmbH“ aus Heilbronn, die den ersten Platz belegt, hat ein Angebot über 574.221 Euro brutto eingereicht. Wegen der Differenz zwischen Preis und Kostenprognose wurde bei iConstructing um eine Bestätigung der Auskömmlichkeit gebeten, diese erfolgte auch. Nach einer formellen, rechnerischen und fachtechnischen Prüfung empfehlen das Planungsbüro Fischer Ziebold und die Verwaltung, den erstplatzierten Bieter entsprechend seines Angebotes zu beauftragen.

 

Bebauungsplan „Senger, 2. Änderung'' in Heinsheim: Offenlagebeschluss gefasst

Einstimmig hat der Gemeinderat den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan „Senger, 2. Änderung“ in Heinsheim gefasst und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Das Verfahren wird nach §13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

„In diesem Bereich in Heinsheim hat es in den vergangenen Jahren eine sehr starke Nachverdichtung gegeben, und es gibt weiterhin ein hohes Bauinteresse“, fasste OB Sebastian Frei zusammen, allerdings gebe es schon heute Probleme mit parkenden Autos in den relativ engen Straßen.

In seiner Sitzung im Oktober 2023 hatte der Gemeinderat daher den entsprechenden Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst. Der vorhandene Bebauungsplan „Senger, 1. Änderung“ soll mit dem Ziel geändert werden, eine maximale Wohnungsanzahl für das bestehende Wohngebiet festzulegen. Zu der Zeit, in der der Bebauungsplan entstand, war in dem Gebiet mit maximal Ein- bis Dreifamilienhäuser zu rechnen. Mit dieser verträglichen Dichte entstand ein geeignetes soziales Gefüge, das dem Leben im dörflichen Bereich und dem Zuschnitt der Straßen entspricht.

Für den Bebauungsplan „Senger, 2. Änderung“ wurden die bisherigen Festsetzungen überprüft und wo erforderlich neu angegeben. Bestehende Kanäle wurden geprüft und das Leitungsrecht dazu passend eingetragen. Es wurde die Anzahl der Wohnungen begrenzt und hierzu die erforderliche Stellplatzanzahl je Wohneinheit neu festgelegt.

 

Bebauungsplan „Herrlisbrunnen, 5. Änderung'' in Babstadt: Aufstellungsbeschluss gefasst

Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Herrlisbrunnen, 5. Änderung“ in Babstadt nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch gefasst und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll ein entsprechendes Baufenster für den Anbau an die Theodor-Heuss-Schule ermöglicht werden. Der geplante Neubau ist für die künftige Unterbringung der Kernzeit gedacht und wird direkt an die bestehende Grundschule angebaut. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.03.2025 beschlossen.