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RappSoDie: Erhöhung der Saunagebühren zum 01.05.2022; Aufhebung der bisherigen Parkgebührenverordnung für den Parkplatz Rosentrittstraße (P2)


Mit 31 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der neuen Preisübersicht des RappSoDie und der Erhöhung der Saunagebühren zum 01.05.2022 um 2,00 Euro zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Aufnahme der Parkgebühren inkl. Umsatzsteuer in die Preisübersicht des RappSoDie in unveränderter Höhe sowie der Aufhebung der Parkgebührenverordnung vom 01.02.2010 rückwirkend ab 01.01.2022 zugestimmt.

Oberbürgermeister Sebastian Frei stellte kurz den Sachverhalt vor. Die Saunagebühren im RappSoDie wurden letztmalig im Jahr 2019 angepasst. Aufgrund der gestiegenen Betriebskosten schlägt die Betriebsführerin, die RappSoDie GmbH & Co. KG, nun eine Anpassung der Saunagebühren um 2,00 Euro vor.

Seit dem 01.01.2022 ist die Stadt Bad Rappenau Eigentümerin des RappSoDie und hat mit der Einrichtung einen Betrieb gewerblicher Art (BgA RappSoDie) begründet. Der Weinbrenner-Parkplatz (P1) sowie die Parkplätze in der Rosentrittstraße (P2) und der Salinenstraße (P2.1, wird neu gebaut) sind Teil des Betriebsvermögens dieses BgA. Daher erfolgt die Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Rosentrittstraße (P2) und des neuen Parkplatzes an der Salinenstraße (P2.1) nun privatrechtlich. Hierfür müssen die Parkgebühren in die Preisübersicht aufgenommen werden. Wie seither auch erfolgt eine Rückerstattung der Parkgebühren an die Besucher des RappSoDie an der Kasse. Die Parkgebühr wird in unveränderter Höhe erhoben, die fälligen 19% Umsatzsteuer sind bei der Gebühr inklusive und werden nicht aufgeschlagen.

Die bisher gültige Parkgebührenverordnung für den seither öffentlichen Parkplatz in der Rosentrittstraße (P2) muss für die privatrechtliche Bewirtschaftung außer Kraft gesetzt werden. Dies geschieht mit dem Beschluss einer Aufhebungsverordnung.

Zustimmung kam von Seiten der ÖDP-Fraktion. „Wir halten die Preiserhöhungen bei der Sauna für vertretbar. Im Vergleich zu anderen Bädern bzw. Saunen sind wir weiterhin im unteren Preissegment“, so der Sprecher der ÖDP. Gerade einheimische Stammkunden könnten durch eine Geldwertkarte die Eintrittskosten um 25% reduzieren, falls sie die Karten vor Weihnachten kauften. „Für 2022 hoffen wir auf eine unbeschwerte, Corona-freie Badesaison, ohne eine Begrenzung der Besucherzahlen im Freibad mit einem geöffneten unteren Eingang.“

„Wir sind froh, wenn die Sauna geöffnet hat und man sie besuchen kann“, sagte die Sprecherin der CDU im Hinblick auf die Corona-bedingten Schließungen. Zudem seien die Besucher zufrieden, daher sei die Erhöhung gerechtfertigt. Auch die Freibadbesucher seien mit der Preisgestaltung zufrieden. „Die Preise sind human.“ Es sei auch gut, dass die Preisliste vereinheitlicht wurde.

Bestellung von Karin Rogalski zur weiteren Standesbeamtin

Einstimmig hat der Gemeinderat der Bestellung von Karin Rogalski zur weiteren Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bad Rappenau zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt.

Oberbürgermeister Sebastian Frei stellte kurz den Sachverhalt vor: Frau Karin Rogalski ist seit Oktober 2021 bei der Stadt Bad Rappenau beschäftigt und betreut seitdem die Bürgerbüros in Babstadt, Wollenberg und Zimmerhof. Bei ihrer früheren Gemeinde war sie bereits zur Standesbeamtin bestellt und hat auch regelmäßig an den vorgeschriebenen Fortbildungen teilgenommen. Somit erfüllt sie die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen, um auch in Bad Rappenau die Tätigkeit eines Standesbeamten mit voller Unterschriftsbefugnis ausführen zu können, ohne zuvor weitere Grundlehrgänge an der Fachakademie für Standesbeamte besuchen zu müssen.

Da das Arbeitsaufkommen im Standesamt (auch mit der wachsenden Einwohnerzahl und dem anhaltenden Zuzug aus dem Ausland) ständig ansteigt, hatte die Verwaltung die Bestellung einer zusätzlichen Standesbeamtin vorgeschlagen.

2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 für den Verwaltungsraum Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach: Zustimmung zum Vorentwurf und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Mit 31 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem Vorentwurf für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Bei der Änderung geht es um das Gewerbe- und Mischgebiet „In der Au“ in Wollenberg sowie um das Wohn- bzw. Sondergebiet „Mittlere Flur“ in Zimmerhof. Gleichzeitig erfolgte die Zustimmung zur Streichung der Wohnbaufläche „Vorhölzle“ in Bad Rappenau.

Seit dem Inkrafttreten des Flächennutzungsplanes 2013/2014 hat sich auf der Gemarkung Bad Rappenau mit Ortsteilen Änderungsbedarf unter anderem in Wollenberg und Zimmerhof ergeben. In Wollenberg geht es um die Ausweisung eines Gewerbe- und Mischgebietes am Ortsausgang Richtung Bargen. Es soll für ortsansässige Firmen eine Umsiedlungs- bzw. Erweiterungsfläche bieten. Um diese Fläche im FNP zur Bebauung ausweisen zu dürfen, ist die Streichung einer anderen Fläche erforderlich, daher wird die ausgewiesene Wohnbaufläche „Vorhölzle“ in Bad Rappenau quasi aufgegeben. In der Kernstadt können bei Bedarf weitere Bauflächen im Gebiet „Kandel Süd“ ausgewiesen werden.

In Zimmerhof geht es zum einen um die Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhändlers, zum anderen um die Ausweisung eines Wohngebietes, beide an der Kreisstraße Richtung Hohenstadt.


Bebauungsplan für das Mischgebiet „In der Au'' in Bad Rappenau-Wollenberg: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen und zum Entwurf des Bebauungsplans „In der Au'' sowie zur Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Mit 29 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen sowie dem Entwurf für den Bebauungsplan für das Mischgebiet „In der Au'' in Bad Rappenau-Wollenberg zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die stellvertretende Hochbauamtsleiterin Birgit Stadler stellte den Sachverhalt kurz vor: Um die Umsiedelung und Erweiterung einer in Wollenberg seit langem ansässigen Firma zu ermöglichen, ist die Aufstellung dieses Bebauungsplanes erforderlich. Da die Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt und nicht im Flächennutzungsplan als Baufläche ausgewiesen ist, sind zwei parallele Verfahren erforderlich. In Abstimmung mit dem Landratsamt Heilbronn arbeitet man an den erforderlichen Änderungen hinsichtlich des Landschaftsschutzgebietes. Die Eigentümer der Flächen sind mit den Änderungen einverstanden.

Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Berg Erweiterung'' in Bad Rappenau-Bonfeld: Zustimmung zum Vorentwurf und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen

Mit 30 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat dem Vorentwurf für einen Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Berg Erweiterung“ in Bad Rappenau-Bonfeld zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung nach §3 und §4 Baugesetzbuch durchzuführen.

Die stellvertretende Hochbauamtsleiterin Birgit Stadler stellte kurz den Sachverhalt vor: Im Ortsteil Bonfeld stehen im Bereich des Gewerbegebietes „Berg“ keine geeigneten Bauflächen mehr zur Verfügung. Eine bereits hier ansässige Firma möchte gerne ihren Betrieb erweitern. Im Flächennutzungsplan ist bereits eine Fläche als „Berg-Erweiterung“ ausgewiesen. Diese Fläche wurde nun in Abstimmung mit der angrenzenden Firma überplant. Es wurden bei der Planung sowohl die Bedürfnisse der Firma als auch die örtliche Situation berücksichtigt.

 

Radwegeverbindung Obergimpern – Untergimpern: Kenntnisnahme der Vorplanung und Vergabe von Ingenieurleistungen: der Tagesordnungspunkt wurde vertagt

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde dieser Tagesordnungspunkt mit 16 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen vertagt.

Die Sprecherin der CDU-Fraktion machte deutlich, dass sich die CDU bewusst sei, wie lange es gedauert hat die nun vorliegende Lösung auszuarbeiten und wie schwierig es war, überhaupt eine Lösung zu finden. „Aber der aktuell favorisierte Vorschlag parallel zur Landesstraße L549 scheint uns die schlechteste denkbare Lösung zu sein. Wenn sie realisiert wird, bleibt es bei Gefahren für die Radfahrer und Konflikten mit dem Kfz-Verkehr.“ Daher beantragte die CDU die Vertagung; zuerst solle aus Sicht der Fraktion über die mögliche Reaktivierung der Krebsbachtalbahn entschieden werden. Schließlich gäbe es schon lange die Idee, auf der Trasse einen Radweg unterzubringen. Dies wäre bei einer Stilllegung zumindest theoretisch möglich.

Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass er gegen eine Vertagung des Tagesordnungspunktes sei. Die Abstimmungsgespräche zum nun vorliegenden Vorschlag waren „lang, schwer und komplex“, da nicht nur zwei Städte, sondern auch zwei Landkreise und zwei Regierungspräsidien beteiligt waren. Wenn man nun nicht zustimme, sei die Realisierung evtl. in Gefahr. Bei einer möglichen Führung des Radweges auf der Trasse der Bahn müsste man wieder bei Null beginnen.

Für den Sprecher der Grünen war die vorgeschlagene Radwegtrasse entlang der L 549 eine „gute Alternative“, es gäbe viele gute Argumente, die für die geplante Trasse sprechen. Auch die Bahntrasse sollte man nicht aufgeben und eine Umwidmung würde Jahre dauern. „Gerade heute müssen wir jede Alternative zum Auto ergreifen“, betonte er.

Für eine schnelle Umsetzung des Radweges auf der vorgeschlagenen Trasse sprach sich auch die ÖDP aus. Derzeit seien die Fördertöpfe bei Bund und Land noch gut gefüllt daher sollte man die Entscheidung nicht verschieben. Eine gute Radwegeverbindung könne auch eine Alternative für Schüler sein. Auch die ÖDP sprach sich gegen eine Umwidmung der Krebsbachtalbahn-Trasse aus.

Bebauungsplan „Seegarten 1. Änderung'' in Bad Rappenau-Fürfeld: Aufstellungsbeschluss für die Wohnbebauung im Gebiet „Seegarten 1. Änderung“ und Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet

Mit 30 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Seegarten 1.Änderung“ in Bad Rappenau Fürfeld nach § 2 Abs1 Baugesetzbuch gefasst. Ebenso hat der Gemeinderat für den Bereich eine Veränderungssperre nach §14 Baugesetzbuch zur Sicherung der Bauleitplanung erlassen.

OB Sebastian Frei stellte den Sachverhalt vor, der nicht nur in Fürfeld, sondern auch in anderen Ortsteilen immer häufiger anzutreffen ist: In Fürfeld hat im Wohngebiet entlang der Straße „Im Seegarten“ ein Bauträger für eine Wohnbebauung mit insg. 24 Wohneinheiten und einem Bestandswohnhaus von 6 Wohneinheiten Interesse bekundet. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum des Bauträgers und die Bebauung wäre im bestehenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1970 zulässig.

Allerdings ist diese Bebauung aus Sicht der Verwaltung kein verträgliches Maß, das dem ländlichen Raum entspricht. Mittlerweile bestehen Entwicklungen, die bei der Erstellung des Bebauungsplanes vor mehr als 50 Jahren nicht absehbar waren. Im Bebauungsplan gibt es keine Beschränkungen für Wohneinheiten und für die Länge von Baukörpern oder Vorgaben für Stellplätze, um hier ein verträgliches Maß der Bebauungen gewährleisten zu können. „Wir sind nicht gegen eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern, aber wir brauchen eine verträgliche Bebauung“, machte der OB deutlich.

Die stellvertretende Hochbauamtsleiterin Birgit Stadler machte deutlich, dass die Stadt Bad Rappenau durch einen neuen Bebauungsplan für den Bereich die Wohnqualität und eine weiterhin geordnete Entwicklung sicherstellen will. Dazu werden die Festsetzungen überprüft und wo erforderlich neu angegeben. Es ist beabsichtigt, unter anderem die Anzahl der Wohnungen zu begrenzen und die erforderliche Stellplatzanzahl je Wohneinheit festzulegen.

Durch die Änderung einer Spielplatzfläche soll darüber hinaus ein bisher „gefangenes“ Grundstück als Bauplatz nutzbar gemacht werden.

Zur Sicherung der Ziele der beabsichtigten Planung sowie zur Gewährleistung eines ungestörten Laufs des Verfahrens soll zusätzlich eine Veränderungssperre für das Gebiet erlassen werden.

Der Sprecher der FW machte deutlich, dass man sich im Klaren sein müsse, bis zu welchem Grad man eine Verdichtung befürworte. Gerade in Zimmerhof werde viel verdichtet, daher sei dies auch in anderen Ortsteilen denkbar.

Der Sprecher der ÖDP befürwortete die Bebauungsplanänderung: „Es ist immer ein Abwägen zwischen einer übermäßigen Verdichtung, die die Struktur eines Gebietes zerstört und Modernisierungen auf der anderen Seite.“

Der Fürfelder Ortsvorsteher betonte, dass es in diesem Bereich viele Grünflächen gibt und momentan auch schon ein 6 Familien-Haus hier stehe. Dieses sei verträglich, nicht aber ein Haus mit 24 Wohnungen. Auch in anderen Straßenzügen in Fürfeld gab es schon Pläne für große Wohnblocks.

Auch der Sprecher der CDU sprach sich für die Nachverdichtung im verträglichen Maße aus. Die vorhandenen freien Flächen könnten dafür genutzt werden.

Bebauungsaufstellungsbeschluss für das Gebiet „Brechloch 2.Änderung'' in Bad Rappenau-Bonfeld

Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brechloch 2. Änderung“ in Bad Rappenau-Bonfeld nach § 2 Abs1 Baugesetzbuch gefasst.

In Bonfeld ist die Situation ähnlich wie in Fürfeld, machte OB Frei deutlich, auch hier hat ein Investor Interesse am Bau eines großen Mehrfamilienhauses, ist aber mit der Stadtverwaltung im Gespräch und auf der Suche nach einer verträglichen Lösung.

Die stellvertretende Hochbauamtsleiterin Birgit Stadler stellte die Details vor: In Bonfeld gilt im Wohngebiet zwischen Verdistr. und Merkurstr. sowie Einsteinstr. und Uhlandstraße der Bebauungsplan „Brechloch“ aus dem Jahr 1952 mit einer Änderung von 1965. In diesem Bebauungsplan sind Baufenster großflächig ausgewiesen, es gibt keine Angaben zu den maximal zulässigen Gebäudelängen, keine Angaben zur Stellung der Gebäude und keine Stellplatzvorschriften.

Auch hier gibt es inzwischen Bedarfe und Entwicklungen, die bei der Erstellung des Bebauungsplanes nicht absehbar waren. Um hier ein Maß und eine Dichte vorzugeben, die dem ländlichen Raum entspricht, soll dieser Bebauungsplan überarbeitet werden. Die Anzahl der jeweils möglichen Wohneinheiten sowie Beschränkungen für die Länge von Baukörpern, Vorgaben für die Anzahl der Stellplätze, und die Stellung der Gebäude sollen künftig ein verträgliches Maß an Bebauungen in einem geeigneten Konzept gewährleisten.

Bebauungsaufstellungsbeschluss für die Wohnbebauung im Gebiet „Klause 5. Änderung'' in Bad Rappenau-Obergimpern   

Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Klause 5. Änderung“ in Bad Rappenau-Obergimpern nach § 2 Abs1 Baugesetzbuch gefasst.

Im Ortsteil Obergimpern läuft zurzeit das Sanierungsprogramm. Der Planbereich, für den nun ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, umfasst einige Punkte:
•    Der im Bebauungsplan ausgewiesene Spielplatz entspricht nicht den geplanten Abgrenzungen, zudem soll der auf dem Spielplatz ausgewiesene Parkplatz nicht gebaut werden.
•    Der mittlerweile aufgegebene Standort der ausgewiesenen Trafostation soll dem Spielplatz zugewiesen werden.
•    Im Zuge der Sanierung ist für Obergimpern der Ausbau eines Fußwegenetzes geplant, eine Teilverbindungsstrecke liegt im Plangebiet.
•    In diesem Zuge wird auch noch ein Baufenster für ein weiteres Wohnhaus möglich.

Die Fußwegeführung ist ein wichtiger Punkt in den Sanierungsthemen und soll in Gänze fußläufige Verbindung von den Wohngebieten zu Spielplätzen und öffentlichen Einrichtungen u.a. zum Friedhof ermöglichen.

 
 
 
 
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