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Unter „Corona-Bedingungen“ fand die Mai-Sitzung des Gemeinderates nicht im Sitzungssaal, sondern - mit Abstand – im großen Saal des Kurhauses statt. Entsprechend begrüßte Oberbürgermeister Sebastian Frei die Gemeinderäte zu dieser Sitzung „im anderen Format“ und eröffnete die Tagesordnung mit dem Punkt „Aktuelle Informationen zum Thema Corona“. Er hob hervor, dass die Kommunen derzeit wenig Handlungsspielraum haben und im Wesentlichen die Vorgaben umzusetzen haben, die von der Landesregierung in Stuttgart kommen. Immer wieder werde die Verwaltung dabei vor große Herausforderungen gestellt, wenn es darum gehe, bestimmte Vorgaben in kürzester Zeit umzusetzen, wie etwa die Öffnung der Spielplätze und Sportanlagen oder aktuell die schrittweise Ausweitung der Kinderbetreuung.

2020 Corona Sitzung

Gemeinderatssitzung unter „Corona-Bedingungen“ im Kurhaus

 

Schlussbericht und Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2018 des Rechnungsprüfungsamtes
Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfers Peter Kirchner für das Jahr 2018 hat der Gemeinderat zustimmend Kenntnis genommen.
Über die im Jahr 2018 durchgeführten Prüfungen sowie über das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2018 informierte Rechnungsprüfer Kirchner den Gemeinderat. Zu den einzelnen Prüfungen, die im diesjährigen Schlussbericht dargestellt werden, gehören unter anderem:
•    die jährliche Pflichtprüfung der Stadtkasse einschließlich der Zahlstellen
•    die Prüfung der Betätigung der Stadt Bad Rappenau hinsichtlich der städtischen Beteiligungsgesellschaften
•    das Vergabewesen (z.B. VOF, VOB und VOL)
•    Prüfung von Grundstücksangelegenheiten
•    Belegprüfung (z.B. Bewirtschaftungsbefugnis, Rechnungslegung, Verträge, Zuständigkeit)
•    Abschluss von Verträgen für die Stadt im Bereich des Zahlungsverkehrs
Ein Schwerpunkt liegt außerdem wie jedes Jahr bei der Prüfung der Jahresrechnung.
Als Gesamtergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2018 konnte Rechnungsprüfer Peter Kirchner festhalten, dass aus Sicht der Rechnungsprüfung keine Prüfungsfeststellungen vorliegen, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen. Gemäß § 110 Gemeindeordnung konnte er dem Gemeinderat somit die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 empfehlen.


Feststellung der Jahresrechnung 2018
Einstimmig hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2018 der Stadt Bad Rappenau festgestellt:
Im Verwaltungshaushalt liegen die Soll-Einnahmen bei 58.881.546 Euro (Plan: 55.152.400 Euro) und die Soll-Ausgaben bei 51.554.116 Euro (Plan: 55.152.400 Euro). Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug 7.327.429 Euro (Plan: 2.109.600Euro). Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Soll-Einnahmen auf 13.386.983 Euro (Plan: 19.025.300 Euro) und die Soll-Ausgaben auf 13.895.630 Euro (Plan: 19.025.300 Euro). 508.646 Euro wurden der Allgemeinen Rücklage entnommen (Plan: 1.650.000 Euro). Kredite mussten auch im Jahr 2018 nicht aufgenommen werden.
Die vollständige Jahresrechnung sowie Übersichten und Diagramme zur Jahresrechnung können hier heruntergeladen werden: https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/finanzen
Die wichtigsten Zahlen der Jahresrechnung 2018 präsentierte Stadtkämmerin Tanja Schulz dem Gemeinderat. Insgesamt hat sich die Finanzlage der Stadt Bad Rappenau auch im Jahr 2018 positiv entwickelt.
So hat sich im Verwaltungshaushalt das Ergebnis um insgesamt 5,2 Mio. Euro gegenüber dem Plan verbessert. Gründe dafür waren zum einen Mehreinnahmen z.B. bei der Gewerbesteuer (+1,4 Mio. Euro), bei den Schlüsselzuweisungen (+693.000 Euro), bei der Vergnügungssteuer (+272.000 Euro), bei den Baugenehmigungsgebühren (+223.000 Euro), bei den Zuweisungen und Zuschüssen vom Land (+218.000 Euro) und bei den Bußgeldern und Säumniszuschlägen (+179.000 Euro). Zum anderen wurde auch weniger ausgegeben als geplant, z.B. beim Unterhaltungsaufwand (-745.000 Euro) oder beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand (-656.000 Euro).
Im Vermögenshaushalt konnte insgesamt eine Ergebnisverbesserung von fast 7,6 Mio. Euro erzielt werden. Gründe dafür sind v.a. die um 5,2 Mio. Euro höhere Zuführung vom Verwaltungshaushalt, eine Sondertilgung der Kur- und Klinikverwaltung (+912.000 Euro) und Minderausgaben für Baumaßnahmen (-1,1 Mio. Euro). Auf die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 6,4 Mio. Euro konnte verzichtet werden, auch der Rücklage mussten 1,1 Mio. Euro weniger entnommen werden als geplant.
Der Schuldenstand im Kämmereihaushalt lag am 31.12.2018 bei 4,3 Mio. Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 202 Euro pro Einwohner entspricht. Der Stand der Rücklage belief sich auf 6,9 Mio. Euro.
Über das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 zeigten sich die Fraktionen des Gemeinderates erfreut und dankten der Stadtkämmerin Tanja Schulz und den Mitarbeitern der Kämmerei sowie den Mitarbeitern im Rechnungsprüfungsamt. „2018 war ein erfreuliches und erfolgreiches Jahr und mit Bauausgaben in Höhe von rund 15 Mio. Euro war es auch rekordverdächtig“, so die Sprecherin der CDU. Über die hohen Einnahmen des Jahres 2018 freute sich auch der Sprecher der FW: „Wir haben hoffentlich ein finanzielles Polster aus den letzten Jahren, auf das wir nun zurückgreifen können.“ Auch der Sprecher der ÖDP zeigte sich erfreut über das gute Ergebnis „7,3 Mio. Euro an Gewerbesteuereinnahmen sind ein historischer Rekordwert.“ Getrübt werde das Bild nur durch die hohen Ausgabereste, die ein Beleg dafür seien, dass geplante Ausgaben nicht umgesetzt wurden.


Zustimmung zum Kauf der Zeltanlage Gottlieb-Daimler-Ring 9/3 Fürfeld vom Landkreis Heilbronn zur Folgeunterbringung
Mit 32 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat dem Kauf der Zeltanlage im Gottlieb-Daimler-Ring in Fürfeld vom Landkreis Heilbronn zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat dem Umbau der Räume zu Einzelzimmern und der Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln zugestimmt.
Der Mietvertrag für die Containeranlage Am Schafbaum in Bad Rappenau endet am 31.08.2020. Die derzeitigen Bewohner sollen dann in die Zeltanlage in Fürfeld umziehen, die der Landkreis Heilbronn der Stadt Bad Rappenau zum Kauf angeboten hat. Die Anlage soll so umgebaut werden, dass hier 24 Einzelzimmer entstehen. „Dadurch werden sich die Lebensbedingungen für die Bewohner weiter verbessern“, so OB Sebastian Frei, „zudem spricht dafür, dass viele der zukünftigen Bewohner schon heute einen Arbeitsplatz in Fürfeld oder Bonfeld haben.“
Der Sprecher der Grünen lobte ausdrücklich die Planung und insgesamt die Flüchtlingsarbeit in Bad Rappenau. Auch der Fürfelder Ortsvorsteher sprach sich für die Planungen aus, gleichzeitig hob er hervor, dass 13 Flüchtlinge, die derzeit in Fürfeld leben, sich sehr um ihre Integration bemüht haben. Es sollte versucht werden, dass diese auch langfristig in Bad Rappenau bleiben können.


Bauplatzvergaberichtlinien für das Wohnbaugebiet „Kandel" in Bad Rappenau beschlossen
Mit 20 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen hat der Gemeinderat die von der Verwaltung vorgeschlagenen Bauplatzvergaberichtlinien für das Wohnbaugebiet „Kandel“ in Bad Rappenau beschlossen. Die Richtlinien werden zeitnah vor der Vergabe der Plätze auf www.badrappenau.de sowie im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Zuvor waren Anträge der GAL-Fraktion, die Bonuspunkte für ehrenamtlich im Verein engagierte Personen vorschlug, sowie der SPD-Fraktion, die Bonuspunkte für Vorstandsmitglieder von Vereinen vorschlug, mehrheitlich abgelehnt worden. Auch ein Antrag der CDU-Fraktion, die sich dafür aussprach, einen Teil der Bauplätze im Losverfahren statt im Meistgebotsverfahren zu vergeben, wurde abgelehnt.
Insgesamt 45 städtische Einfamilienhaus-Bauplätze gibt es im Neubaugebiet „Kandel“. 27 davon sollen nach den nun beschlossenen Kriterien vergeben werden, 13 sollen im Meistgebotsverfahren verkauft werden und 5 der städtischen Bauplätze sollen zunächst für besondere städtische Zwecke zurückbehalten werden.
Die Richtlinien für die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Kandel“ orientieren sich an denen für das Baugebiet „Waldäcker, 2. Bauabschnitt“ in Babstadt. Die Vergabe erfolgt nach Kriterien, die mit Punkten bewertet sind. Maximal 100 Punkte können erreicht werden, wobei max. 50 Punkte für soziale Kriterien (Kinderzahl, Alter, alleinerziehend) und max. 50 Punkte für weitere Kriterien (Hauptwohnsitz / Arbeitsplatz in Bad Rappenau, aktives Mitglied der Einsatzabteilung der FFW Bad Rappenau) vergeben werden. Punktabzug gibt es für Eigentümer eines eigenen Hauses. Ausgeschlossen vom Verfahren werden Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebaubaren Grundstücks in Bad Rappenau und Bewerber, die bereits von der Stadt Bad Rappenau einen Wohnbauplatz erworben haben, außerdem Bauträger und Firmen, die Gebäude für Dritte erstellen, sowie Makler.
Der Vorschlag der Verwaltung wurde intensiv vom Gemeinderat diskutiert. Die CDU-Fraktion fragte an, warum 13 Grundstücke an den Meistbietenden verkauft werden sollen. Grund dafür sind die Mehreinnahmen, die die Stadt dadurch zu erzielen hofft. Diese sollen dann wiederum der Allgemeinheit zugute kommen. Die Preise, die private Anbieter von Baugrundstücken in Babstadt erzielen konnten, lagen deutlich über den von der Stadt verlangten Quadratmeterpreisen.
Die SPD-Fraktion stellte einen Antrag, wonach nicht nur aktive Mitglieder der Einsatzabteilungen der FFW Bad Rappenau, sondern auch geschäftsführende Vorstände örtlicher Vereine Punkte erhalten sollten, dafür sollten die Punkte für das Kriterium „Arbeitsplatz in Bad Rappenau“ entsprechend gekürzt werden. Ein Antrag, den die Grünen auf ehrenamtlich Engagierte in Vereinen ausweiten wollte, sofern diese einen Nachweis über ihren Einsatz vorlegen, denn auch Mitglieder von DRK, DLRG und THW seien im Einsatz für die Allgemeinheit.
Eine Aufweitung der Kriterien auf Ehrenamtliche und Vereinsvorstände sah der Sprecher der FW kritisch: „Die Richtlinien wie sie vorgeschlagen sind, sind rechtssicher. Rechte und Pflichten sind ausgewogen.“
Die CDU-Fraktion beantragte, auf das Meistgebotsverfahren zu verzichten und stattdessen die 13 Bauplätze zu verlosen, weil dies gerechter sei. „Die Erfahrung in Babstadt zeigt, dass das machbar ist“, so die Sprecherin der CDU. Die Fraktion tat sich ebenfalls schwer mit der beantragten Ausweitung der Kriterien auf weitere Ehrenamtliche, da es schwierig sei, hier verbindliche und klare Vorgaben zu machen.
Diesem Antrag wollten Grünen und ÖDP nicht zustimmen. Die Sprecherin der Grünen verwies darauf, dass die Mehreinnahmen bei einem Meistgebotsverfahren viel mehr Menschen zugute kämen, als wenn 13 Personen ein Grundstück günstiger erwerben könnten. Ähnlich sah dies der Sprecher der ÖDP: „Nächstes Jahr werden wir das Geld gut brauchen können.“
OB Frei machte klar, dass die Verwaltung im Vorfeld sehr viele Entwürfe für die Vergaberichtlinien erstellt und sehr viele Kriterien – auch hinsichtlich einer Punktevergabe an Ehrenamtliche – geprüft hatte. Ziel war es, eine einfache, akzeptable und vor allem rechtssichere Richtlinie zu erstellen.

Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau: Zustimmung zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Siegelsbach über die gemeinsame Kläranlage „Mühlbachtal''
Einstimmig hat der Gemeinderat der rückwirkenden Anpassung des Investitionskostenschlüssels ab 01.01.2020 sowie der Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Kläranlage „Mühlbachtal“, mit einem Investitionskostenschlüssel für Siegelsbach von 22,4 % und für Bad Rappenau von 77,6 % zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat den Einbau einer zusätzlichen Messeinrichtung für den Abwasserzulauf aus Rappenau und die damit verbundenen außerplanmäßigen Ausgaben von 40.000 € und außerplanmäßigen Einnahmen von 9.000 € beschlossen.
Seit August 1976 besteht die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Siegelsbach und der Stadt Bad Rappenau über den Bau, die Unterhaltung, die Erneuerung und den Betrieb der Sammelkläranlage „Mühlbachtal“. Im Jahr 2007 erfolgte die letzte Anpassung bezüglich der Neufestsetzung des Investitionskostenschlüssels. In mehreren Gesprächen haben sich die Stadt Bad Rappenau und die Gemeinde Siegelsbach nun auf den neuen Verteilerschlüssel und die Änderung der Vereinbarung verständigt. Gleichzeitig hat man sich auf den Einbau einer neuen Messanlage geeinigt, deren Messergebnisse in Zukunft die Grundlage für die Berechnung des jeweiligen Kostenanteils liefern sollen.


Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Obergimpern'': Zustimmung zur Erweiterung des Untersuchungsgebietes und zur Auftragsvergabe an die LBBW Immobilien
Einstimmig hat der Gemeinderat der Erweiterung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Obergimpern“ sowie der Beauftragung weiterer Beratungsleistungen durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH zugestimmt.
Eine Finanzhilfe von 800.000 Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart für die Maßnahme bewilligt. In Stufe 1 der vorbereitenden Untersuchungen fanden bereits Workshops für die Öffentlichkeit statt, bei denen sich die Teilnehmer für eine Vergrößerung des Untersuchungsgebietes ausgesprochen haben. Mehr Informationen finden Sie in diesem Mitteilungsblatt bei den „Amtlichen Bekanntmachungen“.
Zustimmung zur Erweiterung des Untersuchungsgebietes kam auch von den Fraktionen des Gemeinderates. Die Sprecherin der CDU freute sich über die finanzielle Förderung und hoffte darauf, dass sich die Bürger weiterhin rege an dem Verfahren beteiligen. Der Sprecher der FW lobte, dass es bei der Sanierung in Obergimpern voran geht.

Bebauungsplan für das Wohngebiet „Hausflur 2. Änderung" Bad Rappenau-Zimmerhof: Satzungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat nach Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hausflur 2. Änderung“ in Zimmerhof nach §13a Baugesetzbuch gefasst.
Der Bebauungsplan gilt für ein städtisches Grundstück am Zwickauer Weg. Um auf diesem Grundstück in Zukunft sowohl Parkraum zu schaffen als auch Bebauung zu ermöglichen, musste es in einem Bebauungsplanverfahren neu geordnet werden.
Als guten Kompromiss zwischen Bebauung und der Schaffung von Parkmöglichkeiten bezeichnete die Sprecherin der SPD-Fraktion den Bebauungsplan. Bei künftigen Baugebieten müsse man das Thema „Stellplätze pro Wohneinheit“ im Auge behalten.


Änderung des Bebauungsplans "Kandel" in Bad Rappenau: Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss und zum Entwurf sowie zur Offenlage
Mit 33 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kandel 1. Änderung" in Bad Rappenau nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch gefasst und dem Entwurf zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Mehrheitlich abgelehnt hat der Gemeinderat zuvor einen Antrag der ÖDP-Fraktion, in dem Bebauungsplan eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen aufzunehmen.
Die öffentliche Bekanntmachung ist in diesem Mitteilungsblatt unter „Amtliche Bekanntmachungen Bad Rappenau“ veröffentlicht. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung vom 05.06.2020 bis einschließlich 06.07.2020 beim Bauverwaltungsamt im Rathaus öffentlich ausgelegt.
Den Sachverhalt stellte OB Sebastian Frei kurz vor. Bei der Änderung geht es im Wesentlichen um den Ausschluss von sogenannten „Steingärten“ in dem Neubaugebiet. Außerdem wurde die Zahl der Fahrradabstellplätze auf 2 pro Wohnung festgelegt. Darüber hinaus gab es verschiedene Höhenanpassungen und der Verlauf des Fußweges am Kindergarten wurde dem geänderten Bau angepasst.
Der Sprecher der ÖDP-Fraktion zeigte sich erfreut über das Verbot von Steingärten. Nachdem keine generelle Photovoltaik-Pflicht für Wohngebäude im Land Baden-Württemberg kommen soll, stellte die ÖDP darüber hinaus den Antrag, für das Baugebiet „Kandel“ eine entsprechende Pflicht in den Bebauungsplan aufzunehmen. Wer selbst kein Geld in eine PV-Anlage stecken wolle oder könne, der könne einen Investor suchen.
Auch die CDU-Fraktion begrüßte die vorgeschlagenen Änderungen im Bebauungsplan, sprach sich aber gegen eine Pflicht zu Photovoltaik-Anlagen aus, um eine Kostenexplosion am Bau zu vermeiden. Ähnlich sah dies die FW-Fraktion, die sich eher Anreizprogramme für PV-Anlagen vorstellen konnte.
Die GAL-Fraktion unterstützte dagegen den ÖDP-Vorschlag. Die hohen Kosten eines Neubaus seien durch die Hochkonjunktur und die große Nachfrage begründet, nicht durch den Einbau einer Photovoltaik-Anlage. Zudem sei es wichtig, Energie zu fördern, die vor Ort zu produziert wird.
OB Frei wies abschließend darauf hin, dass es bisher kaum Erfahrungswerte mit der Einführung einer Photovoltaik-Pflicht in Bebauungsplänen gibt. Die Einarbeitung einer entsprechenden Passage wäre daher sehr zeitaufwändig und würde die Vermarktung der Baugrundstücke entsprechend verzögern. Zudem seien viele Hauseigentümer freiwillig bereit, entsprechende Anlagen zu installieren.


Bebauungsplan „Rampe L530/K2120'' Bad Rappenau: Satzungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat nach Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „L530 / K2120“ in Bonfeld nach § 10 Baugesetzbuch gefasst.
Die Offenlage des Bebauungsplanes fand vom 30.12.2019 bis 31.01.2020 statt, von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Mit dem Bebauungsplan soll ein wichtiges verkehrspolitisches Projekt realisiert werden, um die Schwaigerner Straße und den Kreisel in der Kirchenstraße vom Durchgangsverkehr zu entlasten. „Wir sind nun einen großen Schritt vorangekommen“, hob OB Frei hervor. Sowohl der Landkreis Heilbronn als auch die Stadt Bad Rappenau haben die entsprechenden Mittel in ihren Haushalten eingestellt. Nun hoffe man auf eine zeitnahe Umsetzung durch das Land und den Landkreis.


Prüfung der Bauausgaben der Stadt Bad Rappenau in den Jahren 2014 – 2018 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA)
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von den Ergebnissen des GPA-Prüfungsberichts vom September 2019 über die Prüfung der Bauausgaben der Stadt Bad Rappenau. Von Anfang Februar bis Mitte März 2019 haben Mitarbeiter der GPA vor Ort stichprobenartig die Bauausgaben der Haushaltsjahre 2014 – 2018 geprüft.


Neugestaltung der Herbst- und Martin-Luther-Straße in Bonfeld; Maßnahmenbeschluss für den zusätzlichen Bauschnitt „Hintere Dorfstraße"
Einstimmig hat der Gemeinderat der Durchführung eines zusätzlichen Bauabschnittes in der Hinteren Dorfstraße im Rahmen der Neugestaltung der Herbststraße und der Martin-Luther-Straße in Bonfeld zugestimmt.
Den Sachverhalt stellte OB Frei kurz vor. Derzeit wird in Bonfeld in der Herbst- bzw. Martin-Luther-Straße gearbeitet. Im Zuge der Baumaßnahme hat der Wasserzweckverband entschieden, auch in einem Abschnitt der Hinteren Dorfstraße die Trinkwasserleitung zu erneuern. Daher soll in diesem Bereich nun auch der Abwasserkanal ausgetauscht und der Straßenbelag erneuert werden soll. Die voraussichtlichen Baukosten für den zusätzlichen Bauabschnitt in Höhe von 93.400 Euro können durch Minderausgaben bei der bisherigen Baumaßnahme ausgeglichen werden, so dass es voraussichtlich nicht zu Mehrkosten kommen wird. Auch die zusätzliche Maßnahme ist im Rahmen der Ortskernsanierung förderfähig.


Gebäude in der Treschklinger Straße 1 in Bonfeld: Zustimmung zum Umbau und zur Beauftragung des Architekturbüros Steinbrenner
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Umbau des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Bonfeld zum BürgerBüro bzw. Bauhof sowie der Beauftragung des Architekturbüros Steinbrenner aus Bad Wimpfen für die Leistungsphasen 3-8 zugestimmt.
Den Sachverhalt stellte OB Frei vor. Durch die Zusammenlegung der Feuerwehr-Abteilungen Bonfeld, Fürfeld und Treschklingen zur neuen Abteilung Süd sind die Gerätehäuser in den entsprechenden Stadtteilen frei geworden und können neu genutzt werden. Die Feuerwehrräume in Bonfeld sollen nun in ein modernes BürgerBüro umgebaut werden. Die Fahrzeughalle soll vom Bauhof genutzt werden. Derzeit werden die Räume noch von der örtlichen Grundschule genutzt, die momentan umgebaut wird. Für die Baumaßnahme sind im Haushalt der Stadt insgesamt 120.000 Euro in den Jahren 2020 und 2021 eingeplant. Die Maßnahme ist förderfähig, mit einem Landeszuschuss in Höhe von rund 40.000 Euro wird gerechnet.
Die bisherigen Räume von Bauhof und BürgerBüro können anschließend einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Der Sprecher der CDU-Fraktion lobte die Planungen, durch die das BürgerBüro an zentraler Stelle im Ort untergebracht wird. Auch der Sprecher der FW begrüßte die Investition, wünschte sich aber gleichzeitig eine Belebung der Ortsmitte, z.B. indem ein Treffpunkt im derzeitigen BürgerBüro eingerichtet wird.




 

 
 
 
 
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