• Ortsdurchfahrt Wollenberg

    Ortsdurchfahrt Wollenberg

  • Dorfplatz Fürfeld

    Dorfplatz Fürfeld

Beitritt der Stadt Bad Rappenau zum Kommunalen Klimaschutzverein Landkreis Heilbronn e.V.
Einstimmig hat der Gemeinderat den Beitritt der Stadt Bad Rappenau zum Kommunalen Klimaschutzverein Landkreis Heilbronn e.V. beschlossen. Ebenso hat der Gemeinderat der Festsetzung des jährlichen Mitgliedsbeitrags in Höhe von 150 Euro sowie der Gründung der „make it Landkreis Heilbronn GmbH“ zugestimmt und damit der Übernahme von 6.275 Geschäftsanteilen an der „make it GmbH“ im Nennbetrag von 1,00 Euro durch den neu gegründeten Kommunalen Klimaschutzverein Landkreis Heilbronn e.V. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.
Die „make it GmbH“ soll Anfang des Jahres 2024 gegründet werden; der Landkreis Heilbronn beteiligt sich zu 74,9% an der GmbH, der Kommunale Klimaschutzverein mit den restlichen 25,1 %. Mitglied des Vereins sollen alle Gemeinden des Landkreises Heilbronn werden. Die make it GmbH soll die Kreiskommunen bei Klimaschutzfragen unterstützen, beraten sowie Projekte und Klimaschutzmaßnahmen planen. Sie soll aber auch Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zu Energieeffizienz, PV-Anlagen, Sanierungen von Gebäuden u.ä. beraten sowie Veranstaltungen zum Klimaschutz organisieren.
Zustimmung kam aus den Reihen des Gemeinderates, kritisiert wurde lediglich der Name der neuen GmbH, der eine Abkürzung für „mitmachen, anpacken für klima und erde, immer treffend“ ist.

 

Abriss und Neubau des Solebades „RappSoDie'': Zustimmung zum Entwurf des neuen Eingangsgebäudes für die Sauna sowie zur Durchführung und Ausschreibung der Maßnahme
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Entwurf des Eingangsgebäudes für die Sauna und der Durchführung der Baumaßnahme zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, nach Ausschreibung der Baumaßnahme dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Die Pläne erläuterte die Architektin, Katharina Dippon von 4a-Architekten, dem Gemeinderat: Das neue RappSoDie wird sich zukünftig aus dem Hauptgebäude, das an die Bestandssauna anschließt, einem eigenständigen Gebäude für eine neue Außensauna mit Liegeflächen (Ersatz für die bestehende Afrikasauna) und einem Erweiterungsbau an die bereits bestehende Außensauna (Kaminsauna) zusammensetzen.
Dieser Erweiterungsbau soll als erste Baumaßnahme vor dem Abbruch durchgeführt werden und während der weiteren Bauphase als Eingangs- und Umkleidegebäude für die Sauna dienen. Dadurch wird der Weiterbetrieb des gesamten Saunabereichs während der Abbruch- und anschließenden Bauphase gewährleistet. Die Kostenschätzung für das Gebäude auf Grundlage des Vorentwurfs beläuft sich auf 1.522.230 Euro netto inklusive Nebenkosten. Die Neubaumaßnahme ist Teil des Zuschussantrags im Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP 2024) des Landes Baden-Württemberg. Für das Empfangsgebäude kann mit einer maximalen Förderung in Höhe von 200.000 Euro gerechnet werden.
Der Abriss des Solebades soll zwischen November 2024 und Frühjahr 2025 begonnen werden. Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass das neue Eingangs- und Umkleidegebäude bis dahin fertiggestellt und ausgestattet sein muss, da ein großer Teil der Technik für die Sauna hierher verlagert werden soll. Nach Abschluss der Maßnahme soll das Gebäude nicht mehr als Eingangsgebäude, sondern als Liegefläche für den Saunabereich genutzt werden.
Für die Auftragsvergabe soll alles vorbereitet werden, ein Auftrag kann allerdings erst dann vergeben werden, wenn eine Förderzusage des Regierungspräsidiums vorliegt; dies wird voraussichtlich im April der Fall sein.
Die vorgeschlagene Lösung wurde von den Fraktionen des Gemeinderates begrüßt, da es so möglich ist, den Saunabetrieb auch während der Bauphase aufrecht zu erhalten. „Andernfalls würden wir nicht nur das Personal verlieren, sondern auch die Saunagäste“, war man sich einig.

 

Zustimmung zur Erschließung und zum Freianlagenplan der Kindertagesstätte Bonfeld, Biberacher Straße, zur Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2024 und zur Beauftragung des Fachplaners
Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, die Außenanlagen für die Kindertagesstätte Bonfeld mit Gesamtkosten von ca. 572.000 Euro wie geplant anzulegen. Dafür wurde eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 302.000 Euro im Haushaltsplan 2024 vorgesehen. Ebenso hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe an das Büro Freiraumplanung Hoffman zugestimmt. Zwei Gemeinderäte waren bei der Abstimmung befangen.
OB Sebastian Frei stellte den Sachverhalt vor: Der Erweiterungsneubau (Nord-/Süd-Ausrichtung) schließt direkt an das bestehende Kita-Gebäude (Ost-/West- Ausrichtung) an. Der neue Haupteingang befindet sich auf der Südwestseite und wird künftig von der Herbststraße her erschlossen. Dies wurde nur dadurch möglich, dass die Stadt Bad Rappenau das Grundstück Flurstück Nr. 4624, erwerben konnte.
Geplant sind hier eine der Asphalt-Zufahrt zur Anlieferung, fünf Stellplätze für das Kita-Personal, ebenso eine fußläufige Wege-Anbindung von der Biberacher Straße an den Haupteingang über die vorhandene Treppenanlage an der Nordseite des bisherigen Kindergartengebäudes.
Vorgesehen ist auch eine Baumreihe entlang des Erschließungswegs zum Haupteingang, eine Sitzbank vor dem Eingang sowie überdachte Fahrradstellplätze.
Auch die Spielflächen im Außenbereich werden neugestaltet, der Sandkasten und das Sandspielschiff sollen an anderer Stelle neu aufgebaut werden. In diesem Zuge sollen ein Sonnensegel zur Beschattung, eine neue Gerätehütte und ein neues Spielhäuschen ergänzt werden. „Zusammen mit der neu gestalteten und erweiterten Grundschule ist das eine tolle Bereicherung für Bonfeld“, fasste OB Frei zusammen. Die Planungen sind mit der Leitung der Kindertagesstätte abgestimmt.

 

Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Sondergebiet „Solarenergie Kiesgrubenäcker'' in Bad Rappenau Zimmerhof gefasst
Mit 25 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugestimmt und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarenergie Kiesgrubenäcker“ und die örtlichen Bauvorschriften gefasst. Ebenso hat der Gemeinderat dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamt Heilbronn für Ausgleichsmaßnahmen zugestimmt. Zwei Gemeinderäte waren bei der Abstimmung befangen.
OB Frei fasste kurz zusammen, dass durch diesen Bebauungsplan eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche nur zur Wärme- bzw. Energiegewinnung genutzt werden kann, um den Energiemix der Firma Bauer zu ergänzen. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren werden von der Firma Bauer getragen.

 

Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Sondergebiet „Solarenergie Grafenwald'' in Bad Rappenau Zimmerhof gefasst
Mit 27 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugestimmt und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarenergie Grafenwald“ und die örtlichen Bauvorschriften gefasst. Zwei Gemeinderäte waren bei der Abstimmung befangen.
Der Bebauungsplan „Solarenergie Grafenwald“ bildet zusammen mit dem Bebauungsplan „Solarenergie Kiesgrubenäcker“ ein Projekt, auch hier geht es um die Energie- und Wärmeerzeugung auf einer bisher landwirtschaftlichen Fläche.

 

Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau'': Erlass einer Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Mit 29 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat die Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter beschlossen. Die Satzung war im Mitteilungsblatt Nr. 51 vom 21.12.2023 veröffentlicht und trat zum 01.01.2024 in Kraft.
Nach dem Wassergesetz sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land Baden-Württemberg zu zahlen. Kleineinleiter sind Haushalte, die weniger als 8m³ Schmutzwasser in ein Gewässer einleiten oder versickern lassen. Die Abgabe muss dann bezahlt werden, wenn keine Bescheinigung über eine ordnungsgemäße Entsorgung des Klärschlamms vorgelegt werden kann. Sie beläuft sich auf 25,05 Euro / Jahr hinzu kommen noch Verwaltungskosten in Höhe von 14,50 Euro.

 

Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau'': Zustimmung zur Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an der Bündelausschreibung zur Klärschlammentsorgung in Stadt- und Landkreis Heilbronn
Einstimmig hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, sich an der öffentlichen Bündelausschreibung zur zukünftigen Klärschlammentsorgung und Phosphorrückgewinnung in Stadt- und Landkreis Heilbronn zu beteiligen und die Heilbronner Versorgungs-GmbH mit der Vorbereitung der Vergabe und der Durchführung des öffentlichen Vergabeverfahrens zu beauftragen.
Nach den gesetzlichen Vorschriften der Klärschlammverordnung sind alle Betreiber einer Kläranlage verpflichtet, den Klärschlamm möglichst hochwertig zu verwerten und ab 2029 eine Rückgewinnung von Phosphor aus dem Klärschlamm sicher zu stellen, sofern dieser 20g oder mehr Phosphor pro kg Trockenmasse enthält. Der Schwellenwert erlaubt ab 2029 eine Mitverbrennung nur noch für phosphorarme Klärschlämme. Eine aktuelle Erhebung in Stadt- und Landkreis Heilbronn hat gezeigt, dass bis auf zwei Ausnahmen alle Klärschlämme (17 Kläranlagen) über dem Schwellenwert liegen, so dass die bisher in Stadt- und Landkreis Heilbronn genutzte Mitverbrennung von Klärschlamm in Zementwerken ab 2029 nicht mehr zulässig ist.
Die ebenfalls praktizierte Mitverbrennung von Klärschlamm in Kohlekraftwerken führt zu einer Asche und bleibt weiterhin erlaubt, macht aber ab 2029 die Phosphor-Rückgewinnung aus der anfallenden Asche erforderlich und bietet durch den geplanten Ausstieg aus der Kohleverstromung langfristig keine Entsorgungssicherheit.
Da die Klärschlammverbrennung ab 2029 zur Vorbehandlung des Klärschlammes vor der Phosphor-Rückgewinnung erforderlich ist und die Verbrennungskapazitäten deutschlandweit nicht ausreichen, ist der Neubau von Klärschlammverbrennungsanlagen in ganz Deutschland, wie auch in Baden-Württemberg, bereits vor Jahren angelaufen. Dennoch wird die Verbrennungskapazität ab 2029 nach Einschätzung von Experten in ganz Deutschland wie auch in Baden-Württemberg bei weitem nicht ausreichen.
Angesichts dieser absehbaren Problematik hat sich in Stadt- und Landkreis Heilbronn 2021 ein Arbeitskreis mehrerer Kläranlagenbetreiber und Vertreter des Landratsamtes gegründet, um die Klärschlammentsorgungskapazitäten in Stadt- und Landkreis Heilbronn langfristig zu sichern.
Ziel ist es, die Klärschlammentsorgung weiterhin über Dienstleistungsunternehmen gesetzeskonform zu bewerkstelligen und auszuschreiben. Um die erforderliche Planungssicherheit auf beiden Seiten herzustellen, sind jedoch längerfristige Entsorgungsverträge als bisher erforderlich. Nur so können die erforderlichen Verbrennungs- und Rückgewinnungsanlagen von privatwirtschaftlicher Hand gebaut werden und die Kläranlagenbetreiber sichern sich frühzeitig den Zugang zu den neu entstehenden Kapazitäten.
Die Leistungen müssen europaweit ausgeschrieben werden, die Kosten werden anteilig nach dem Klärschlammanfall auf die Teilnehmer umgelegt. Für Bad Rappenau ist mit einem maximalen Anteil von ca. 10.750 Euro zu rechnen. Ausschreibung und Vergabe sollen im Laufe des Jahres 2024 durchgeführt werden, damit die Einzelverträge ab 2025 beginnen können.
„Viele Kommunen wollen sich an dem gemeinsamen Vorgehen beteiligen, ein Alleingang macht hier keinen Sinn“, fasste OB Sebastian Frei zusammen.
Der Sprecher der FW verwies darauf, dass es bereits Firmen gibt, die Anlagen zur „Eigenverbrennung“ für die Kläranlagen anbieten, diese können so auch zur Energie- und Wärmeerzeugung vor Ort beitragen. Allerdings ist die Klärschlammmenge der Bad Rappenauer Anlagen dazu zu gering.

 

Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung zur Neufassung der Feuerwehrsatzung
Einstimmig hat der Gemeinderat der Neufassung der Feuerwehrsatzung zugestimmt. Sie enthält Regelungen, die sich auf die Umstrukturierung der Jugendfeuerwehr beziehen, ebenso wie einheitliche Regelungen für die Wahlen der Abteilungsausschüsse. Ansonsten wurden redaktionelle Überarbeitungen vorgenommen. Die Satzung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 51 vom 21.12.2023 veröffentlicht ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

 

Kläranlage Mühlbachtal in Zimmerhof: Erneuerung der chemischen Phosphorelimination und bauliche Optimierung der Annahmestelle von Abwässern aus privaten Gruben und Kleinkläranlagen
Mit 28 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Erneuerung der bestehenden Fällmittel-Dosierstation zur chemischen Phosphorelimination an einem neuen Standort sowie der Optimierung der Schlammannahme für externe Anlieferer zugestimmt. Die Gesamtkosten für diese baulichen Maßnahmen betragen ca. 575.000 Euro brutto (Baukosten mit Baunebenkosten, inkl. 19% MwSt.). Ebenso hat der Gemeinderat die Neueinplanung von zusätzlichen Mitteln in Höhe dieser Summe im Wirtschaftsplan 2024 beschlossen und der Vergabe des Ingenieurauftrages für die Planungs- und Bauleitungsleistungen an das Büro Weber-Ingenieure GmbH in Heilbronn zugestimmt.
Den Sachverhalt stellte Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder dem Gemeinderat vor: Der vorhandene Silotank für das chemische Fällmittel der Phosphorelimination hat seine maximal zulässige Betriebszeit von 25 Jahren erreicht und darf in Zukunft nicht mehr weiter betrieben werden. Der zylinderförmige Kunststofftank ist in naher Zukunft auszutauschen. Aus heutiger Sicht ist der aktuelle Aufstellort der Dosierstation hinsichtlich der betrieblichen Abläufe nicht mehr optimal.
Die in unmittelbarer Nähe befindliche Annahmestelle für die Anlieferung von Schlämmen aus privaten Abwassergruben oder Kleinkläranlagen kann wegen der begrenzt vorhandenen Flächen nur mit erhöhtem Aufwand angedient werden. Aufgrund dieser betrieblichen Mängel wurde entschieden, die Dosierstation nebst Fällmitteltank (40 m³) an einem neuen, nördlich an die Kläranlage angrenzenden Standort aufzubauen, welcher dann in das umzäunte Kläranlagengelände integriert wird. Am bisherigen Aufstellort kann dann die Annahmestelle für Abwasser aus Gruben und Kleinkläranlagen baulich und betrieblich optimiert werden.
Die Projektplanung sieht vor, die Maßnahme bis zum Frühjahr 2024 ausführungsreif zu planen und im 2. Quartal 2024 öffentlich auszuschreiben. Die Ausführung der Arbeiten ist ab Sommer 2024 mit einer Bauzeit von ca. 3-4 Monaten vorgesehen.
„Die Anlage ist veraltet und wir sind im Zugzwang“, so der Sprecher der Grünen, langfristig wäre aber eine Weiterentwicklung sowie ein Konzept zur Wärme- bzw. Stromerzeugung auch in der Kläranlage wünschenswert. OB Frei merkte an, dass dieses Thema auch in der Klimaschutzkonzeption der Stadt Bad Rappenau behandelt wird.

 
 
 
 
WIR VERWENDEN COOKIES

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.